Sie muss dem Kunden Schadensersatz wegen Falschberatung im
Zuge der Vermittlung des Fonds Wölbern Private Equity Futur 03 GmbH & Co.
KG zahlen. Sie hatte ihn nicht auf das Risiko des Widerauflebens der
Kommanditistenhaftung hingewiesen.
Viele Fonds der Hamburger Wölbern-Gruppe drohten nach dem
Raubzug des ehemaligen Chefs Heinrich Maria Schulte (der hatte über mehrere
Jahre hinweg aus zahlreichen Fonds € 148 Mio. veruntreut) pleite zu gehen.
Das alarmierte den sicherheitsorientierten Anleger des Fonds
Wölbern Private Equity Futur 03 GmbH & Co. KG (Wölbern Pro Klima). Und ließ
sich von den auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke beraten.
Nach der umfassenden Anamnese des Falls gingen die Hamburger
Anlegeranwälte davon aus, dass der Betroffene von seiner Hausbank, der Deutsche
Bank Privat- und Geschäftskunden AG, nicht anleger- und nicht anlagegerecht
beraten wurde. Dem sicherheitsorientierten Kunden wurde nämlich nicht gesagt,
dass er unter bestimmten Voraussetzungen die Ausschüttungen zurückzahlen muss.
"Aber darauf müssen die Anleger nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs hingewiesen werden", erklärt der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.
Das hat jetzt das Berliner Landgericht bestätigt und die
Bank verurteilt, dem Anleger den ganzen Einsatz zu erstatten und gleichzeitig
von allen Forderungen aus und im Zusammenhang mit der Fondsbeteiligung
freizustellen.
Der Einwand der Bank, im Prospekt sei auf das
Ausschüttungsregressrisiko hingewiesen worden, zog nicht, weil das Berliner
Landgericht zutreffend klarstellte, dass die Übergabe des Prospekts nur dann
die Beratung ergänzen und/ oder ersetzen könne, wenn der Prospekt rechtzeitig
übergeben worden ist. "Im vorliegenden Fall", sagt Gröpper, "ist
der 166-seitige Prospekt erst am Zeichnungstag übergeben worden. Der Anleger
konnte den Inhalt des Prospekts nicht rechtzeitig zur Kenntnis nehmen."
Das Gericht folgte dem Vortrag der Rechtsanwälte und stellte
klar, dass die Übergabe des Prospekts am Zeichnungstag nicht rechtzeitig
gewesen ist und erklärte auch noch, dass der Anleger nicht verpflichtet ist,
die Vollständigkeit und Richtigkeit der Beratung im Nachhinein durch die Durchsicht
des Prospekts zu kontrollieren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer
von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern Fonds anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag
zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern Fonds können
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
gröp
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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