Mittwoch, Februar 17, 2016

Klage wegen Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG-Anlage

Die DIG AG ist pleite. Erste Anleger reichen über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Klage gegen die Anlageberater ein, die ihnen Inhaberschuldverschreibungen der DIG AG empfohlen haben.


In Anzeigensonderveröffentlichungen warb die Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG dafür, in Immobilien als angeblich „sicherste Altersvorsorge überhaupt“ zu investieren. Eine Immobilie weise einen stabilen Sachwert mit konstanter Wertsteigerung auf und sei weder mit einem Kursrisiko, noch mit einem Wertverlust verbunden, so die DIG AG in einer Anzeige.

Dass die Welt nicht so rosarot ist, mussten Anleger erleben, die ihr Geld der DIG AG anvertrauten und deren Inhaberschuldverschreibungen erwarben: Über das Vermögen der DIG AG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, so dass die Anleger hohe Verluste, wenn nicht sogar einen Totalverlust ihrer Anlage befürchten müssen. In den Medien wird von staatsanwaltlichen Durchsuchungen und einem Schneeballsystem berichtet.

Erste Anleger wollen die Verluste nicht auf sich beruhen lassen, sondern haben Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Finanzberater eingereicht, die ihnen den Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen von DIG AG empfohlen haben. Hauptvorwurf an die Anlageberater ist, dass sie nicht die mit den Inhaberschuldverschreibungen verbundenen Risiken deutlich gemacht bzw. diese völlig verharmlost haben. In solchen Fällen kommen Schadensersatzansprüche gegen die Berater in Betracht, die darauf gerichtet sind, dass die Berater den Anlegern das investierte Kapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zu erstatten haben. Grundsätzlich muss ein Anlageberater einen Anleger vor seiner Investition vollständig, richtig und verständlich über die damit einhergehenden Risiken aufklären.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch der die Fälle betreut, empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb der Schuldverschreibungen beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cllbbomb

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
 
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c  

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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