Die DIG AG ist pleite. Erste Anleger reichen über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Klage gegen die Anlageberater ein, die ihnen Inhaberschuldverschreibungen der DIG AG empfohlen haben.
In Anzeigensonderveröffentlichungen warb die Deutsche
Immobilien und Grundbesitz AG dafür, in Immobilien als angeblich „sicherste
Altersvorsorge überhaupt“ zu investieren. Eine Immobilie weise einen stabilen
Sachwert mit konstanter Wertsteigerung auf und sei weder mit einem Kursrisiko,
noch mit einem Wertverlust verbunden, so die DIG AG in einer Anzeige.
Dass die Welt nicht so rosarot ist, mussten Anleger erleben,
die ihr Geld der DIG AG anvertrauten und deren Inhaberschuldverschreibungen
erwarben: Über das Vermögen der DIG AG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet,
so dass die Anleger hohe Verluste, wenn nicht sogar einen Totalverlust ihrer
Anlage befürchten müssen. In den Medien wird von staatsanwaltlichen
Durchsuchungen und einem Schneeballsystem berichtet.
Erste Anleger wollen die Verluste nicht auf sich beruhen
lassen, sondern haben Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die
Finanzberater eingereicht, die ihnen den Erwerb von
Inhaberschuldverschreibungen von DIG AG empfohlen haben. Hauptvorwurf an die Anlageberater
ist, dass sie nicht die mit den Inhaberschuldverschreibungen verbundenen
Risiken deutlich gemacht bzw. diese völlig verharmlost haben. In solchen Fällen
kommen Schadensersatzansprüche gegen die Berater in Betracht, die darauf
gerichtet sind, dass die Berater den Anlegern das investierte Kapital abzüglich
erhaltener Ausschüttungen zu erstatten haben. Grundsätzlich muss ein
Anlageberater einen Anleger vor seiner Investition vollständig, richtig und
verständlich über die damit einhergehenden Risiken aufklären.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch der die Fälle
betreut, empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob
sie korrekt beim Erwerb der Schuldverschreibungen beraten wurden oder aber ob
auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In
zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten
einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt
Bombosch weiter.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag
zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Immobilien und
Grundbesitz AG können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
cllbbomb
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 17.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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