Mittwoch, Januar 27, 2016

Canada Gold Trust: Anleger weiter verunsichert

Von goldenen Zeiten träumen die Anleger der Canada Gold Trust Fonds wohl schon lange nicht mehr. Vielmehr drängt sich inzwischen die Frage auf, wie es mit den Fonds weitergehen soll und welche Verluste den Anlegern drohen können.


Schlechte Nachrichten sind die Anleger der CGT-Fonds in den vergangenen Wochen und Monaten schon gewöhnt. „Auch jetzt sollten sie nicht unbedingt mit vielen guten Neuigkeiten rechnen“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler. Das lässt ein Blick auf die Themen auch gar nicht zu. Es geht um Sanierungskonzepte, Mittelverwendung oder Auflösung. Bisher konnte die Xolaris Verwaltungs GmbH nur wenig Licht ins Dunkel bringen. Nur eins ist klar: Die Anleger müssen um ihr Geld bangen.

Um die Fonds flüssig zu halten, wurden die Anleger bereits im vergangen Jahr zur Rückzahlung eines Teils der erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Auch diese Forderung dürfte weiterhin im Raum stehen. Obwohl nach wie vor nicht die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen geklärt ist. Ebenso wenig ist klar, ob eine nachhaltige Sanierung der Fondsgesellschaften dadurch überhaupt gelingen kann.

In dieser Situation können sich die Anleger juristischen Rat holen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Es ist zu klären, ob es überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Ausschüttungen gibt und ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Hitzler. Die Chancen für die Anleger beurteilt er dabei durchaus optimistisch.

 „Ansprüche können in alle Richtungen geprüft werden. Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, können Forderungen gegen die Vermittler bestehen, ebenso kann es aber auch Ansprüche aus Prospekthaftung geben, falls die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder falsch waren. Sollten Anlegergelder tatsächlich veruntreut worden sein, können auch daraus Ansprüche erwachsen“, sagt Rechtsanwalt Hitzler.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Canada Gold Trust anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

hitzl

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dienstag, Januar 26, 2016

German Pellets Anleihe 2011/16 in Turbulenzen. Wahrung der Interessen der Anleihe - Gläubiger

Wie verschiedenen Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse zu entnehmen ist, soll die Laufzeit der Anleihe 2011/2016 der German Pellets GmbH, WKN: A1H3J6 / ISIN: DE000A1H3J67, die am 01.04.2016 in Höhe von rund 152 Mio. Euro fällig wäre, um zwei Jahre zu einem reduzierten Coupon von nur noch 5,25 % statt 7,25 % p.a. verlängert werden.

Für 2018 sei eine erstrangige Besicherung durch 50 % der Gesellschafteranteile an der German Pellets GmbH vorgesehen. Die Geschäftsleitung nennt dies optimistisch „Aufwertung“ der Anleihe 2011/2016. Über die Veränderungen soll eine Anleihe - Gläubigerversammlung am 10.02.2016 entscheiden.

Bereits in den letzten Tagen waren die Notierungen rapide bis auf einen Tiefstwert von 28 % am 25.01.2016 gefallen. Die Geschäftsleitung hatte begleitend für diese Entwicklung zunächst u. a. lediglich ein negatives Presseecho verantwortlich gemacht. Mit konkreteren Angaben ist man offensichtlich erst am 25.01.2016 an die Öffentlichkeit getreten. Auch die Unternehmensanleihen 2013/18 A1TNAP 2018, Kupon 7,25 % p.a. und 2014/19 A13R5N 2019, Kupon 7,25 % p.a., sowie der Genussschein A141BE, Zinssatz 8,00 % p.a., verzeichnen aktuell heftige Kursabschläge aufgrund verloren gegangenen Anlegervertrauens.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Jens Graf Rechtsanwälte, begleitet besorgte Anleger bei der Beobachtung der Entwicklung, um frühzeitig Empfehlungen für sich anbietende rechtliche Schritte geben zu können. Eine besonders starke Position haben, wenn die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommt, die Erstzeichner der Anleihe, selbst wenn sie sie mittlerweile unter Inkaufnahme erheblicher Kursabschläge veräußert haben sollten. Bei einem Weiterverkauf an Folgeanleger würden diese Ansprüche nicht automatisch mitübertragen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, steht für die Vertretung von Anlegern auch bei der anstehenden Anleihe - Gläubigerversammlung zur Verfügung. In dem Zusammenhang dürfte es empfehlenswert sein, die Anlegerinteressen schon in einem frühen Verfahrensstadium zu bündeln. Sollte das hohe Quorum von 50%, das bei der ersten Versammlung der Anleger erforderlich wäre, nicht erreicht werden, käme es vermutlich frühestens zwei Wochen später zu einem zweiten Zusammentreffen, bei dem 25% Anwesenheitsquote auch für einschneidende Beschlüsse ausreichen würden.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, kann sich als Fördermitglied kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.

Sie können dann der Kanzlei unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zusenden, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des - Erwerbs erhalten haben. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte dem Anwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, welche die Anwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Rechtsanwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

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Schadensfall Victorious PLC – Haben Anleger Chancen, an ihr Geld zu gelangen?

Seit unserem ersten Artikel in der letzten Woche zum Thema „Victorious PLC“ haben uns etliche Geschädigte kontaktiert, so dass nun immer neue Bausteine zum Puzzle „Victorious“ hinzukommen. Die Schilderungen der Geschädigten im Hinblick auf die Kontaktaufnahme mit der Firma sind dabei immer vergleichbar. Über Telefon und/oder Internet haben sie im Dezember 2015 Kontakt mit unterschiedlichen Personen bei Victorious gehabt, insbesondere fielen dabei die Namen „Gravenkötter“ und „Dr. Levis“.


Wahlweise haben die Geschädigten ausweislich der den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten vorliegenden dreiseitigen Zeichnungsscheine Aktien der „NATIONAL GRAPHITE Corp.“ wohl zum Kaufpreis von € 0,03 je Stück oder Aktien der FERRARI NV zum Kaufpreis je Aktien von € 30,-- gezeichnet.

Das Ende ist in allen Fällen bekannt, sämtliche den Anwälten bekannte Geschädigte haben die Gelder noch im Dezember 2015 überwiesen, die gekauften Aktien sind bislang nicht geliefert worden.

Der am 18.01.2016 ergangene Warnhinweis der FINMA vor der Victorious PLC und das Abtauchen der zuständigen Personen zum heutigen Stand runden das traurige Bild ab. Auch die Firmen-homepage ist weiterhin nicht mehr erreichbar.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Späth und Partner: „Unsere Kanzlei hat bereits in der Sache mit der FINMA telefonisch Kontakt aufgenommen. Weitere Kontaktaufnahmen mit anderen Behörden stehen an.

Parallel hierzu prüfen wir bereits sämtliche in Frage kommende Ansprüche von Mandanten. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass ausweislich der vorliegenden Zeichnungsscheine die Kaufpreise für die Aktien immer auf Konten von Treuhändern, in dem einen Fall ein Anwalt aus München und in dem anderen Fall eine Gesellschaft in Abu Dhabi, überwiesen werden sollten, was die Geschädigten auch getan haben.

Vor diesem Hintergrund kommt grundsätzlich auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen diese Treuhänder in Frage.

Insbesondere im Hinblick auf die Frage der Haftung von Anwälten in ihrer Funktion als Treuhänder hat der BGH erst jüngst in einem ganz aktuellen Fall (BGH, Urteil vom 27.12.2015) wegweisende Entscheidungshinweise formuliert und hierbei die mögliche Haftung von Anwälten als Treuhänder deutlich erweitert.

Einzelheiten werden nun weiter zu prüfen sein.
Wir empfehlen Geschädigten, sich unserer neu gegründeten Interessengemeinschaft „Schadensfall Victorious“ kostenlos anzuschließen.“

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum

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SHB Renditefonds 6: Landgericht verurteilt die Budgetoptimierer GmbH.

Sie muss den Anleger jetzt aus den Verbindlichkeiten aus der Kommanditbeteiligung an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG mit einer Beteiligungssumme von € 70.000,00 freistellen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Bericht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Frau Rechtsanwältin Maren Beckmann und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Jetzt ist es amtlich. Die Vermittlerin des Fonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG (heute heißt der Fonds Renditefonds 6 GmbH & Co. KG) muss den geschädigten Anleger aus der Beteiligung in Nennwert in Höhe von € 70.000,00 freistellen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Budgetoptimierer GmbH ist verurteilt worden, weil die klagenden Anleger nachgewiesen haben, das sie auf Anraten des für die GmbH tätigen Vermittlers Lebensversicherungsverträge und eine betriebliche Rentenversicherung gekündigt hatten und stattdessen aus dem frei werdenden Kapital das streitgegenständliche Renditefonds 6-Investment gekauft hatten, obwohl sie ausschließlich sichere Anlagen zur Altersvorsorge zeichnen wollten.

Da die Beteiligung an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG ein Totalverlustrisiko aufwies, durfte diese Anlage nach Ansicht des Gerichts nicht als praktisch „risikofrei“ und mithin „sichere“ Kapitalanlage für die Altersvorsorge eingeordnet und daher nicht empfohlen werden.

Als Schadensersatz haben die Kläger inzwischen aufgrund des rechtskräftigen Urteils ihre Einlagen und ihren Wiederanlageschaden zurückerhalten. Außerdem muss die Budgetoptimierer GmbH die Anleger aus allen zukünftigen Verbindlichkeiten des Investments freistellen und die Kosten des Rechtsstreits zahlen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Montag, Januar 25, 2016

MS Dessau im vorläufigen Insolvenzverfahren

Mit einer Mindestsumme von 30.000 Euro konnten sich die Anleger an dem von der Hartmann Reederei aufgelegten Schiffsfonds MS Dessau beteiligen. Das Geld könnte verloren sein.  Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 20. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Dessau eröffnet (Az.: 12 IN 18/16).

Seit 2007 konnten sich die Anleger an dem Schiffsfonds MS Dessau beteiligen. Im Januar 2009 wurde der Massengutfrachter in Fahrt gesetzt. Für die Anleger verlief die Beteiligung allerdings freudlos. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens müssen die Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten. „Der Schiffsfonds wurde mitten in die beginnende Krise der Handelsschifffahrt platziert und konnte den wirtschaftlichen schweren Zeiten offenbar nicht standhalten. Er reiht sich in eine lange Liste von insolventen Schiffsfonds ein. Die Anleger müssen sich aber nicht mit den drohenden Verlusten abfinden, sondern können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Da die Anleger unternehmerische Beteiligungen erwerben, werden sie zu Miteigentümern. Als solche haben sie nicht nur die Aussicht auf Rendite, sondern tragen auch das unternehmerische Risiko mit. Unterm Strich kann das für sie den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. „Dennoch wurden die Anleger in den Beratungsgesprächen über die Risiken oft im Unklaren gelassen. Häufig wurden die Schiffsfonds sogar als sichere Altersvorsorge beworben, die sie in aller Regel nicht sind. Bei derartigen Falschberatungen kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Anleger hätten aber nicht nur über die Risiken aufgeklärt werden müssen, sondern auch über die sog. Kick-Backs. Gemeint sind damit die Rückvergütungen der Bank, die sie für die Vermittlung des Fonds erhält. Rosenbusch-Bansi: „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese Kick-Backs offen gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.“


Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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GSI-Triebwerkfonds Nr. 2 bis 4/ Was kommt auf die Anleger zu?

Ab dem Jahre 2008 hatte die GSI Fonds GmbH & Co. KG insgesamt drei Triebwerksfonds, hier GSI 2 bis 4 aufgelegt. Der GSI 2 Fonds hatte z.B. 29 Flugzeugtriebwerke von namhaften Herstellern erworben und im Rahmen von Kurzübersichten mitgeteilt, dass diese an vielen marktgängigen Flugzeugtypen, unter Anderem von Airbus und Boeing vermietet seien.


Die prognostizierten Ausschüttungen wurden in den Anfangsjahren 2008 bis 2010 mit 6,5 %, ab dem Jahre 2011 dann steigend bis hin zu 8 % angegeben. Die Anleger sollten von den hohen prognostizierten Ausschüttungen profitieren.

Gleiches hatte man bezüglich des wertstabilen Wachstumsmarktes im Luftverkehr vorhergesagt. Auch wurde damit geworben, mit exklusiven Vertriebs- und Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten. In gleicher Art und Weise wurden auch die Fonds GSI Nr. 3 und 4 beworben. Es sollte sich jeweils um sogenannte „Kurzläufer“ handeln, wobei die Laufzeit die sieben Jahre nicht übersteigen sollte.

Die Fonds entwickelten sich jedoch entgegen der Prognosen und Angaben negativ. So erfolgte die letzte Halbjahresausschüttung für den GSI Nr. 4 im Mai 2014. Die letzte Halbjahresausschüttung für den GSI Nr. 3 erfolgte im Mai 2012. Zwar informierte die jetzige Treuhandgesellschaft, die Cologne Trustmanagement GmbH die Anleger regelmäßig über die Verkaufsaktivitäten. An der schlechten wirtschaftlichen Situation hat sich jedoch offensichtlich bis heute nichts Wesentliches geändert.

Ein betroffener Gesellschafter hat sich zwischenzeitlich an die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich Partner gewandt und sein Anliegen vorgetragen. Er hatte mitgeteilt, damals von seiner beratenden Bank nur unzureichend über die Risiken dieser Investition aufgeklärt worden zu sein. Einen umfassenden Prospekt habe er nicht erhalten. Die damalige Beratung fand lediglich anhand einiger sogenannter Kurzinformationen/Flyer statt. In dem Flyer für den GSI Nr. 4 wurde z.B. damit geworben, dass durch die Beteiligung an diesem Fonds eine Investitionsmöglichkeit in dem Wachstumsmarkt Luftverkehr bestünde, Triebwerke nachweislich sehr wertstabile Anlagegüter sind und flexibel vermietet und wiederverkauft werden können, sehr günstige Triebwerksportfolios Käufer stattfinden würden, hohe, gutachterlich prognostizierte Wertwachstumschancen bestehen würden und der Fonds z.B. nur eine geplante Laufzeit von ca. sieben Jahren haben würde. Gleiches gilt auch für den GSI Nr. 3 Fonds.

Damals interessierte Anleger durften somit davon ausgehen, dass es sich um eine recht stabile und wertsichere Anlage handelt. So wurde diese auch teils von Banken und Sparkassen vertrieben. Die aktuellen Zweitmarktpreise, d.h. Preise für bestehende und zu veräußernde Anteile zeigen, dass die Beteiligungen kaum noch werthaltig sein dürften. So wurde der letzte Handel für den GSI 3 mit 1,5 % der Beteiligungssumme festgestellt und der letzte Handel für den GSI Nr. 2 mit 11 %. Selbst wenn mithin die angekündigten und geplanten Verkäufe der Triebwerke stattfinden sollten, dürfte feststehen, dass die Anleger Verluste erleiden werden. Erste Anlegerinitiativen haben sich schon gebildet.

Neben den oben benannten klassischen Beratungsfehlern, wie z.B. ein nicht erwähntes Totalverlustrisiko, ein Wiederaufleben der Haftung, eine Rückforderung der Ausschüttungen etc. muss auch die Fondskonstruktion kritisch hinterfragt werden. Die Gesellschafter/Anleger der GSI Triebwerksfonds waren nämlich nicht unmittelbar an der vermietenden Gesellschaft beteiligt, sondern nur mittelbar über eine in England ansässige Gesellschaft.

Auf der Grundlage dieser Entwicklung beabsichtigt der BSZ e. V. die Interessengemeinschaft „GSI Triebwerksfonds Nr. 2 bis 4“ zu gründen.

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 25.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Einschätzung führen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GSI Triebwerksfonds Nr. 2 bis 4“ anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

aw

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


MLR mbH & Co. KG: Urteil des Landgerichts Nürnberg

Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Treuhänder und Prospektverantwortliche der MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG und MLR 2 zu Schadensersatz


Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 29. Dezember 2015 den Treuhänder sowie die Prospektverantwortlichen zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund einer Anlageberatung Beteiligungen an der MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG sowie an der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG gezeichnet hatte. Der Mandant der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte machte nun geltend, von dem Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da er nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., prüfte daraufhin den Emissionsprospekt dahingehend, ob dieser ausreichend auf die bestehenden Risiken hinwies.

„Hierbei konnte festgestellt werden, dass der Emissionsprospekt nicht genügend über die Forfaitierungsquote und zusätzliche Aufgaben der  Vertriebsgesellschaft aufklärte “, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil erstritten hat. Die Rechtsanwälte reichten daraufhin Klage beim Landgericht Nürnberg ein.

In der mündlichen Verhandlung erteilte das Gericht bereits den vorläufigen rechtlichen Hinweis, dass es von einer Haftung der Beklagten ausgehe. Gleichwohl verweigerten die Beklagten jegliche gütliche Einigung. Daraufhin entschied das Landgericht mir Urteil vom 29. Dezember 2015, dass der Treuhänder sowie die Prospektverantwortlichen dem Mandanten von CLLB auf Schadensersatz haften, weil der verwendete Emissionsprospekt fehlerhaft ist.

Die Rechtsansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth, wonach der Emissionsprospekt fehlerhaft ist und somit die Anleger nicht ausreichend über alle für die Investitionsentscheidung relevanten Tatsachen aufgeklärt wurden, bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung.

Rechtswalt Luber empfiehlt daher betroffenen Anlegern, fachanwaltlichen Rat einzuholen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnten auch maßgebliche Urteile gegen freie Anlageberater und Banken erstritten werden.

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Freitag, Januar 22, 2016

Klage der DS-Rendite Fonds Nr. 112 gegen Anleger

DS-Rendite Fonds Nr. 112 Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG verklagt Anleger vor dem Landgericht Dortmund auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen.


Die Anleger des Schiffsfonds DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG wurden zurzeit von der Gesellschaft vor dem Landgericht Dortmund auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen verklagt. Begründet wird die Klage mit Liquiditätsschwierigkeiten der Fondsgesellschaft. Aus diesem Grund sei es erforderlich, die Ausschüttungen in Höhe von 18 % des nominalen Beteiligungsbetrags zurückzufordern.

Dabei ist sich die DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG der Schwierigkeit ihres Begehrs durchaus bewusst. Sie selbst verweist in der Klagebegründung auf die Urteile des Bundesgerichtshofes, die Klagen eines DS-Rendite Fonds auf Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen abgewiesen hatten. Die DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG greift daher nun zu einem Kunstgriff und behauptet, dass der Sachverhalt der vorliegenden Klage nicht mit dem der BGH-Urteile vergleichbar seien. 

 „Diese Begründung überzeugt nicht. Denn entscheidend ist, ob in dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag hinreichend deutlich dargelegt ist, dass Anleger Ausschüttungen gegeben falls wieder zurückzahlen müssen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Christian Luber, LL.M., M.A.. „Eine solche Formulierung liegt nach unserer Einschätzung nicht vor. Insbesondere wird nicht deutlich genug auf die Existenz zweier Kapitalkonten der Anleger hingewiesen.“

Betroffenen sollten daher genau prüfen, ob sie die Zahlungsforderungen wirklich anerkennen wollen oder ob nicht als Handlungsalternative die Verteidigung gegen die Zahlungsklage sinnvoller ist. Bei dieser Abwägung sollten sie auch fachanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

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Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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