Wie verschiedenen Veröffentlichungen in der
Wirtschaftspresse zu entnehmen ist, soll die Laufzeit der Anleihe 2011/2016 der
German Pellets GmbH, WKN: A1H3J6 / ISIN: DE000A1H3J67, die am 01.04.2016 in
Höhe von rund 152 Mio. Euro fällig wäre, um zwei Jahre zu einem reduzierten
Coupon von nur noch 5,25 % statt 7,25 % p.a. verlängert werden.
Für 2018 sei eine erstrangige Besicherung durch 50 % der
Gesellschafteranteile an der German Pellets GmbH vorgesehen. Die Geschäftsleitung
nennt dies optimistisch „Aufwertung“ der Anleihe 2011/2016. Über die
Veränderungen soll eine Anleihe - Gläubigerversammlung am 10.02.2016
entscheiden.
Bereits in den letzten Tagen waren die Notierungen rapide
bis auf einen Tiefstwert von 28 % am 25.01.2016 gefallen. Die Geschäftsleitung
hatte begleitend für diese Entwicklung zunächst u. a. lediglich ein negatives
Presseecho verantwortlich gemacht. Mit konkreteren Angaben ist man
offensichtlich erst am 25.01.2016 an die Öffentlichkeit getreten. Auch die
Unternehmensanleihen 2013/18 A1TNAP 2018, Kupon 7,25 % p.a. und 2014/19 A13R5N
2019, Kupon 7,25 % p.a., sowie der Genussschein A141BE, Zinssatz 8,00 % p.a.,
verzeichnen aktuell heftige Kursabschläge aufgrund verloren gegangenen
Anlegervertrauens.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, begleitet besorgte
Anleger bei der Beobachtung der Entwicklung, um frühzeitig Empfehlungen für
sich anbietende rechtliche Schritte geben zu können. Eine besonders starke
Position haben, wenn die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in
Betracht kommt, die Erstzeichner der Anleihe, selbst wenn sie sie mittlerweile
unter Inkaufnahme erheblicher Kursabschläge veräußert haben sollten. Bei einem
Weiterverkauf an Folgeanleger würden diese Ansprüche nicht automatisch
mitübertragen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte,
steht für die Vertretung von Anlegern auch bei der anstehenden Anleihe -
Gläubigerversammlung zur Verfügung. In dem Zusammenhang dürfte es
empfehlenswert sein, die Anlegerinteressen schon in einem frühen
Verfahrensstadium zu bündeln. Sollte das hohe Quorum von 50%, das bei der
ersten Versammlung der Anleger erforderlich wäre, nicht erreicht werden, käme
es vermutlich frühestens zwei Wochen später zu einem zweiten Zusammentreffen,
bei dem 25% Anwesenheitsquote auch für einschneidende Beschlüsse ausreichen
würden.
Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten
Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, kann sich als Fördermitglied
kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.
Sie können dann der Kanzlei unverbindlich (soweit noch
vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zusenden, die Sie vor
oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des - Erwerbs erhalten haben. Sollte
der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnert)
kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt,
sollte dem Anwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht
ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der
Versicherung abklären.
Die Informationen, welche die Anwälte den Unterlagen und
Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen
und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen
zu können. Die Rechtsanwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich
mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die
jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat
erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem
ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch
zu nehmen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Jg
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 26.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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