Dienstag, Januar 26, 2016

German Pellets Anleihe 2011/16 in Turbulenzen. Wahrung der Interessen der Anleihe - Gläubiger

Wie verschiedenen Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse zu entnehmen ist, soll die Laufzeit der Anleihe 2011/2016 der German Pellets GmbH, WKN: A1H3J6 / ISIN: DE000A1H3J67, die am 01.04.2016 in Höhe von rund 152 Mio. Euro fällig wäre, um zwei Jahre zu einem reduzierten Coupon von nur noch 5,25 % statt 7,25 % p.a. verlängert werden.

Für 2018 sei eine erstrangige Besicherung durch 50 % der Gesellschafteranteile an der German Pellets GmbH vorgesehen. Die Geschäftsleitung nennt dies optimistisch „Aufwertung“ der Anleihe 2011/2016. Über die Veränderungen soll eine Anleihe - Gläubigerversammlung am 10.02.2016 entscheiden.

Bereits in den letzten Tagen waren die Notierungen rapide bis auf einen Tiefstwert von 28 % am 25.01.2016 gefallen. Die Geschäftsleitung hatte begleitend für diese Entwicklung zunächst u. a. lediglich ein negatives Presseecho verantwortlich gemacht. Mit konkreteren Angaben ist man offensichtlich erst am 25.01.2016 an die Öffentlichkeit getreten. Auch die Unternehmensanleihen 2013/18 A1TNAP 2018, Kupon 7,25 % p.a. und 2014/19 A13R5N 2019, Kupon 7,25 % p.a., sowie der Genussschein A141BE, Zinssatz 8,00 % p.a., verzeichnen aktuell heftige Kursabschläge aufgrund verloren gegangenen Anlegervertrauens.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Jens Graf Rechtsanwälte, begleitet besorgte Anleger bei der Beobachtung der Entwicklung, um frühzeitig Empfehlungen für sich anbietende rechtliche Schritte geben zu können. Eine besonders starke Position haben, wenn die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommt, die Erstzeichner der Anleihe, selbst wenn sie sie mittlerweile unter Inkaufnahme erheblicher Kursabschläge veräußert haben sollten. Bei einem Weiterverkauf an Folgeanleger würden diese Ansprüche nicht automatisch mitübertragen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, steht für die Vertretung von Anlegern auch bei der anstehenden Anleihe - Gläubigerversammlung zur Verfügung. In dem Zusammenhang dürfte es empfehlenswert sein, die Anlegerinteressen schon in einem frühen Verfahrensstadium zu bündeln. Sollte das hohe Quorum von 50%, das bei der ersten Versammlung der Anleger erforderlich wäre, nicht erreicht werden, käme es vermutlich frühestens zwei Wochen später zu einem zweiten Zusammentreffen, bei dem 25% Anwesenheitsquote auch für einschneidende Beschlüsse ausreichen würden.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, kann sich als Fördermitglied kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.

Sie können dann der Kanzlei unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zusenden, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des - Erwerbs erhalten haben. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte dem Anwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, welche die Anwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Rechtsanwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Jg

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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