Mittwoch, Januar 27, 2016

Canada Gold Trust: Anleger weiter verunsichert

Von goldenen Zeiten träumen die Anleger der Canada Gold Trust Fonds wohl schon lange nicht mehr. Vielmehr drängt sich inzwischen die Frage auf, wie es mit den Fonds weitergehen soll und welche Verluste den Anlegern drohen können.


Schlechte Nachrichten sind die Anleger der CGT-Fonds in den vergangenen Wochen und Monaten schon gewöhnt. „Auch jetzt sollten sie nicht unbedingt mit vielen guten Neuigkeiten rechnen“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler. Das lässt ein Blick auf die Themen auch gar nicht zu. Es geht um Sanierungskonzepte, Mittelverwendung oder Auflösung. Bisher konnte die Xolaris Verwaltungs GmbH nur wenig Licht ins Dunkel bringen. Nur eins ist klar: Die Anleger müssen um ihr Geld bangen.

Um die Fonds flüssig zu halten, wurden die Anleger bereits im vergangen Jahr zur Rückzahlung eines Teils der erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Auch diese Forderung dürfte weiterhin im Raum stehen. Obwohl nach wie vor nicht die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen geklärt ist. Ebenso wenig ist klar, ob eine nachhaltige Sanierung der Fondsgesellschaften dadurch überhaupt gelingen kann.

In dieser Situation können sich die Anleger juristischen Rat holen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Es ist zu klären, ob es überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Ausschüttungen gibt und ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Hitzler. Die Chancen für die Anleger beurteilt er dabei durchaus optimistisch.

 „Ansprüche können in alle Richtungen geprüft werden. Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, können Forderungen gegen die Vermittler bestehen, ebenso kann es aber auch Ansprüche aus Prospekthaftung geben, falls die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder falsch waren. Sollten Anlegergelder tatsächlich veruntreut worden sein, können auch daraus Ansprüche erwachsen“, sagt Rechtsanwalt Hitzler.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Canada Gold Trust anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

hitzl

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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