Seit unserem ersten Artikel in der letzten Woche zum Thema „Victorious PLC“ haben uns etliche Geschädigte kontaktiert, so dass nun immer neue Bausteine zum Puzzle „Victorious“ hinzukommen. Die Schilderungen der Geschädigten im Hinblick auf die Kontaktaufnahme mit der Firma sind dabei immer vergleichbar. Über Telefon und/oder Internet haben sie im Dezember 2015 Kontakt mit unterschiedlichen Personen bei Victorious gehabt, insbesondere fielen dabei die Namen „Gravenkötter“ und „Dr. Levis“.
Wahlweise haben die Geschädigten ausweislich der den BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälten vorliegenden dreiseitigen Zeichnungsscheine Aktien
der „NATIONAL GRAPHITE Corp.“ wohl zum Kaufpreis von € 0,03 je Stück oder
Aktien der FERRARI NV zum Kaufpreis je Aktien von € 30,-- gezeichnet.
Das Ende ist in allen Fällen bekannt, sämtliche den Anwälten
bekannte Geschädigte haben die Gelder noch im Dezember 2015 überwiesen, die
gekauften Aktien sind bislang nicht geliefert worden.
Der am 18.01.2016 ergangene Warnhinweis der FINMA vor der
Victorious PLC und das Abtauchen der zuständigen Personen zum heutigen Stand
runden das traurige Bild ab. Auch die Firmen-homepage ist weiterhin nicht mehr
erreichbar.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum von der auf das Bank-
und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Späth und Partner: „Unsere
Kanzlei hat bereits in der Sache mit der FINMA telefonisch Kontakt aufgenommen.
Weitere Kontaktaufnahmen mit anderen Behörden stehen an.
Parallel hierzu prüfen wir bereits sämtliche in Frage
kommende Ansprüche von Mandanten. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass
ausweislich der vorliegenden Zeichnungsscheine die Kaufpreise für die Aktien
immer auf Konten von Treuhändern, in dem einen Fall ein Anwalt aus München und
in dem anderen Fall eine Gesellschaft in Abu Dhabi, überwiesen werden sollten,
was die Geschädigten auch getan haben.
Vor diesem Hintergrund kommt grundsätzlich auch die
Geltendmachung von Ansprüchen gegen diese Treuhänder in Frage.
Insbesondere im Hinblick auf die Frage der Haftung von
Anwälten in ihrer Funktion als Treuhänder hat der BGH erst jüngst in einem ganz
aktuellen Fall (BGH, Urteil vom 27.12.2015) wegweisende Entscheidungshinweise
formuliert und hierbei die mögliche Haftung von Anwälten als Treuhänder
deutlich erweitert.
Einzelheiten werden nun weiter zu prüfen sein.
Wir empfehlen Geschädigten, sich unserer neu gegründeten
Interessengemeinschaft „Schadensfall Victorious“ kostenlos anzuschließen.“
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victorious PLC anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
späkurd
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 26.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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