Von goldenen Zeiten träumen die Anleger der Canada Gold Trust Fonds wohl schon lange nicht mehr. Vielmehr drängt sich inzwischen die Frage auf, wie es mit den Fonds weitergehen soll und welche Verluste den Anlegern drohen können.
Schlechte Nachrichten sind die Anleger der CGT-Fonds in den
vergangenen Wochen und Monaten schon gewöhnt. „Auch jetzt sollten sie nicht
unbedingt mit vielen guten Neuigkeiten rechnen“, befürchtet BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler. Das lässt ein Blick auf die Themen auch
gar nicht zu. Es geht um Sanierungskonzepte, Mittelverwendung oder Auflösung.
Bisher konnte die Xolaris Verwaltungs GmbH nur wenig Licht ins Dunkel bringen.
Nur eins ist klar: Die Anleger müssen um ihr Geld bangen.
Um die Fonds flüssig zu halten, wurden die Anleger bereits
im vergangen Jahr zur Rückzahlung eines Teils der erhaltenen Ausschüttungen
aufgefordert. Auch diese Forderung dürfte weiterhin im Raum stehen. Obwohl nach
wie vor nicht die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen geklärt ist. Ebenso wenig
ist klar, ob eine nachhaltige Sanierung der Fondsgesellschaften dadurch
überhaupt gelingen kann.
In dieser Situation können sich die Anleger juristischen Rat
holen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Es ist zu klären, ob
es überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Ausschüttungen
gibt und ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so
Rechtsanwalt Hitzler. Die Chancen für die Anleger beurteilt er dabei durchaus
optimistisch.
„Ansprüche können in
alle Richtungen geprüft werden. Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor,
können Forderungen gegen die Vermittler bestehen, ebenso kann es aber auch
Ansprüche aus Prospekthaftung geben, falls die Angaben in den Emissionsprospekten
unvollständig oder falsch waren. Sollten Anlegergelder tatsächlich veruntreut
worden sein, können auch daraus Ansprüche erwachsen“, sagt Rechtsanwalt
Hitzler.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Canada Gold Trust
anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
hitzl
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 27.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
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