Dienstag, Juni 17, 2014

LBB informiert zur Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens Stratego Grund

Die LBB informiert zur Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens Stratego Grund (ISIN: DE000A0ERSF5) über mögliche Fragen und Antworten für Anlegerinnen und Anleger.


Zwölf Seiten Information für Anleger - und dann? Fragen Sie ihren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kündigung und Auflösung des Stratego Grund erfolgte zum 31.1.2014.

Gemäß LBB soll kein Anleger durch die Maßnahme Geld verlieren!

Die Auflösung soll bis zum 30.3.2018 dauern. Es soll weitere Ausschüttungen geben. Zuletzt gab es die Zwischenausschüttung zum 12.6.2014. Die LBB hat die Kosten der Fondsverwaltung gesenkt.

Die Depotbank, die Landesbank Berlin AG, veröffnetlicht auf ihrer Webseite http.//www.lbb.de/stratego-grund  einen indikativen Anteilswert.

Im Auflösungsbericht vom 1.4.2013 bis 31.1.2014 können sich die Anleger informieren, was bisher geschah.
  • Aufgrund der Rechtsprechung des BGH haben Anleger gute Chancen ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten. Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Stratego Grund" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff

Montag, Juni 16, 2014

OLG Saarbrücken: CMI wiegt Anleger in falscher Sicherheit

Wie Rechtsanwalt Peter Dörrenbächer mitteilt hat nun hat auch das OLG Saarbrücken CMI verurteilt und das Urteil des Landgerichts Saarbrücken aufgehoben. Der Senat hat dabei darauf hingewiesen, dass aus den von CMI selbst im Prozess vorgelegten Gutachten eine Aufklärungsbedürftigkeit des Anlegers folge.


Bereits im Juli 1999 habe die britische Finanzaufsicht mitgeteilt hat, dass sich der Markt eingetrübt habe. CMI hätte daher mitteilen müssen, dass es gewisse Alarmzeichen gibt. Auch zum Verständnis der ,,Pools mit garantiertem Wertzuwachs" finden sich überzeugende Ausführungen.

Der Begriff ,,wertvolle Garantie" verstelle vielmehr geradezu den Blick auf die nachteilige Wirkung des Glättungsverfahrens. Schon das Bestehen einer Gefahr einer Renditeverminderung war aufklärungspflichtig. Es komme daher nicht darauf an, ob tatsächlich Garantieabzüge erfolgt seien.

Die Beklagte habe es nicht nur versäumt auf diese Zusammenhänge aufmerksam zu machen, vielmehr waren ihre Vertragsunterlagen umgekehrt sogar geeignet, die Anleger in falscher Sicherheit zu wiegen. So wird die Produktbezeichnung Pool mit garantiertem Wertzuwachs stets plakativ hervorgehoben. Das begründet bei dem unbefangenen Versicherungsnehmer ein bestimmtes Vorverständnis, nämlich dass über die Laufzeit des Vertrages eine Wertsteigerung der Kapitalanlage insgesamt sichergestellt werde. Es ist aber nicht einmal der Kapitalerhalt garantiert.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Clerical Medical (CMI)  " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

pdoerren


Sonntag, Juni 15, 2014

MBB Clean Energy: Anleger sollten umgehend handeln, Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Zinszahlungen immer noch nicht geleistet! MBB erklärt Urkunde seiner Anleihe für unwirksam. Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Eile ist geboten!


Anleiheanleger der Ottobrunner MBB Clean Energy AG sind weiterhin sehr verunsichert: Seit über 5 Wochen Wochen warten sie nun auf die bereits am 05. Mail fällig gewordenen Zinszahlungen.  Außerdem hat MBB Clean Energy Meldungen von vor einigen Tagen zufolge (siehe z.B. www.faz.net vom 05.06.2014) inzwischen die Globalurkunde seiner Anleihe für unwirksam erklärt, man stütze sich hierbei auf zwei unabhängige Rechtsgutachten, ob dies zutreffend ist, konnte jedoch nicht geprüft werden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von Dr. Späth & Partner hierzu: „Leider gibt es von MBB Clean Energy noch keine konkreten Angaben dazu, wie von weiter verfahren will, d.h., ob man die Anleihe z.B. rückabwickeln will, womit den Anlegern das Geld zurück bezahlt werden müsste oder z.B. neue Anleihebedingungen herausgeben will.

Auch sollten Anleger eine fristlose Kündigung prüfen. Hierbei sollten sich die Anleger jedoch nicht weiter auf die lange Bank schieben lassen, ein schnelles Handeln könnte sich auszahlen.“

Die Vorkommnisse um MBB Clean Energy haben den BSZ e.V. dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft „MBB Clean Energy“ ins Leben zu rufen, der sich Anleger anschließen können. Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs MBB Clean Energy durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " MBB Clean Energy " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth                                 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. 06. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä

Freitag, Juni 13, 2014

IVG EuroSelect 14 ,,The Gherkin": Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

So beindruckend das Bürogebäude ,,The Gherkin" ist, so enttäuschend verlief für die rund 9000 Anleger die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14. Nachdem die Gläubiger inzwischen beschlossen haben, das Gebäude unter Zwangsverwaltung zu stellen, müssen die Anleger auch mit dem Totalverlust ihres Geldes rechnen.


,,Als Prestigeobjekt oder sichere Kapitalanlage sei ihnen die Beteiligung an dem IVG EuroSelect 14 empfohlen worden, berichten uns Mandanten immer wieder. Tatsächlich sind Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds aber immer Risiken ausgesetzt - bis hin zum Totalverlust. Von sicher kann also keinesfalls die Rede sein. Prestige hin oder her", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Dar IVG EuroSelect 14 hatte gleich unter mehreren Problemen zu leiden. Seit der Finanzkrise 2008 hat sich die Situation auf dem Immobilienmarkt deutlich verschlechtert. Sinkende Mieteinnahmen oder sogar Leerstände mussten verkraftet werden. Schwer wog auch ein Kredit in Schweizer Franken in Verbindung mit Wechselkursschwankungen. Das führte schließlich zur Verletzung der ,,Loan-to-value-Klausel", der zulässigen Beleihungsgrenze, und zur Aussetzung der Ausschüttungen.

Betroffenen Anlegern, die die weitere Entwicklung nicht weiter tatenlos abwarten möchten, empfiehlt der Rechtsanwalt , Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. ,,Mit den Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds wurden unternehmerische Beteiligungen erworben, die auch dem Risiko des Totalverlusts ausgesetzt sind. Daher sind sie zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge denkbar ungeeignet. Dennoch wurden geschlossene Immobilienfonds oft mit dem Argument der Altersvorsorge beworben. Das ist jedoch eine klassische Falschberatung", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Beim IVG Euroselect 14 gehören z.B. schwankende Mieteinnahmen, Wechselkursschwankungen oder die Loan-to-value-Klausel dazu. Ebenso hätten die Banken Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, offenlegen müssen. ,,Wurden diese Provisionen verschwiegen oder nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt, kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der Anwalt.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Schiffsfonds Nordcapital MS E.R. New York steht vor dem Aus

Am Amtsgericht Hamburg wurde nach Angaben des fondstelegramms das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds Nordcapital MS E.R. New York eröffnet (Az. 67c IN 163/14).


Den Anlegern drohen nun empfindliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes. Betroffene Anleger, die sich damit nicht abfinden wollen, sollten daher prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. ,,Da das Emissionshaus Nordcapital den Fonds bereits 2003 aufgelegt hat, sollten sich die betroffenen Anleger damit nicht mehr viel Zeit lassen. Es könnte schon bald die Verjährung der Ansprüche drohen", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schadensersatzansprüche können sich beispielsweise gegen die vermittelnde Bank richten, wenn diese ihrer Beratungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung zählt auch eine umfassende Risikoaufklärung. ,,Bei Schiffsfonds zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder auch das Totalverlustrisiko dazu. Dennoch berichten uns Mandanten immer wieder, dass ihnen die Anlage in Schiffsfonds als sehr sicher empfohlen wurde. Das ist natürlich eine klare Falschberatung", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Zudem hätten die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten, ihre Kunden aufklären müssen. ,,Die Rechtsprechung des BGH ist da eindeutig. Wurde über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen nicht informiert, besteht Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung", sagt der Anwalt.

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cp

Donnerstag, Juni 12, 2014

IVG EuroSelect 12 ,,London Wall": Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen.

Der geschlossene Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 ,,London Wall" befindet sich schon längere Zeit in einer wirtschaftlichen Schieflage. Diese könnte sich noch verschlimmern, wenn der Mietvertrag mit dem Hauptmieter 2016 ausläuft.


Der IVG EuroSelect 12 wurde 2006 platziert und investiert in die Büroimmobilie ,,60 London Wall" im Herzen der englischen Hauptstadt. Mehr als 6000 Anleger haben sich an dem geschlossenen Immobilienfond beteiligt. Zudem wurde noch Fremdkapital aufgenommen und in das Bürogebäude investiert.

Der Kredit ist aber auch ein Hauptgrund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Denn die Beleihungsgrenze wurde bereits 2009 erstmalig unterschritten und die so genannte ,,Loan-to-value-Klausel" verletzt. Das hatte zur Folge, dass die Anleger keine Ausschüttungen mehr erhielten. Ihre Lage wird nicht besser. Der Mietvertrag mit dem Hauptmieter läuft bereits in absehbarer Zeit aus und das Gebäude weist wohl auch erheblichen Sanierungsbedarf auf. ,,Die Anleger müssen sich angesichts dieser Situation leider auf finanzielle Verluste einstellen. Selbst ein Totalverlust ist nicht auszuschließen", befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Anlegern, die diese Situation nicht hinnehmen möchten, empfiehlt der Jurist, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. ,,Bei geschlossenen Immobilienfonds wie dem IVG EuroSelect 12 ist es unserer Erfahrung nach häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen", sagt Cäsar-Preller. ,,Das kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen."

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. Wechselkursschwankungen, schwankende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder auch der hohe Anteil an Fremdfinanzierung. ,,Schließlich gehört auch das Totalverlustrisiko dazu. Wurde einem sicherheitsorientiertem Anleger die Beteiligung an einer Kapitalanlage mit solch hohem Risiko angeboten, passt das bestimmt nicht zu seinem Anlegerprofil", so Cäsar-Preller.

Darüber hinaus hätte die Bank auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hat, offenlegen müssen. Diese so genannten Kick-Back-Zahlungen können Aufschluss über das Interesse der Bank an möglichst hohen Provisionen offenbaren. Hätte der Anleger davon gewusst, hätte der den Abschluss möglicherweise erst gar nicht getätigt und die Anlage kann rückabgewickelt werden.

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cp

PROKON: Auszahlungen voraussichtlich erst ab 2015

Inhaber der PROKON-Genussrechte können voraussichtlich nicht vor 2015 mit den ersten Auszahlungen rechnen.


"Erfahrungsgemäß gehe ich davon aus, dass es nicht vor Frühjahr 2015 zu ersten Auszahlungen an PROKON-Genussschein-Inhaber kommt!". Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller will erste Hoffnungen der Anleihegläubiger im Vorfeld der Gläubigerversammlung am 22. Juli in Hamburg nicht zu hoch aufhängen: "Da geht es erst einmal um grundsätzliche Weichenstellungen!" Die sind zwar wichtig, aber letzten Endes sollten sich geschädigte Anleger darauf einstellen, dass noch gut ein Jahr ins Land ziehen wird, bis erstes Geld fließt.

Das liegt neben den komplizierten Erfordernissen an ein komplexes Verfahren auch daran, dass gewisse Schritte eingehalten werden müssen. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt rechnet damit, dass bis Anfang August die Unterlagen für die Forderungsanmeldungen verschickt werden. Er rät Anlegern dringend, diese Unterlagen genau zu studieren und gegebenenfalls mit juristischer Unterstützung eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht auszufüllen.

Nach der Forderungsanmeldung und deren Auswertung dürfte es im Herbst zu einer weiteren Gläubigerversammlung kommen, die den betroffenen Anlegern und sonstigen Gläubigern die Möglichkeit gibt, die anstehenden Auszahlungen mit zu beeinflussen. "Das wird sich dann alles bis zum Frühjahr 2015 hinziehen", ist sich der Anwalt sicher. Zur Höhe möglicher Rückzahlungen ist derzeit eine Quote von 40 - 60 Prozent im Gespräch: "Anleger werden sich auf jeden Fall auf erhebliche Verluste einstellen müssen!"
  • Die BSZ e.V. Prokon Interessengemeinschaft wird wegen des großen Zuspruchs von Anlegern von fünf mit der Materie vertrauten Anwaltskanzleien betreut.  Für  Anleger von Prokon bestehen gute Gründe die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prokon beizutreten.

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cp

MS Stadt Rostock 2. T+H Schifffahrts GmbH - droht die Insolvenz?

Mit Datum vom 02.06.2014 wurden die Gesellschafter des König & Cie Renditefonds 54 Twin Fonds darüber informiert, dass die Liquiditätssituation der Gesellschaft mehr als angespannt ist und nunmehr auch die Insolvenz des gesamten Fonds droht.


In dem König & Cie Renditefonds Twinfonds 54 waren die beiden Schifffahrtgesellschaften MS King Adrian Schifffahrtgesellschaft mbH & Co. KG als auch die MS Stadt Rostock 2. T+H Schiffahrts GmbH & Co. KG enthalten. Der Schifffonds MS King Adrian musste bereits Insolvenz anmelden, so dass die Fondsgeschäftsführung nunmehr mitteilt, dass der weitere Verlauf des Fonds einzig und allein vom Verbleib der MS Stadt Rostock abhänge.

Die Anleger des Fonds werden im Schreiben vom 02.06.2014 aufgefordert, sich zu entscheiden, freiwillig die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen oder aber im Rahmen einer Insolvenz Gefahr zu laufen, durch den Insolvenzverwalter zwangsweise in Anspruch genommen zu werden. Insgesamt wurden trotz fehlender Gewinne Auszahlung in Höhe von ca. EUR 2,35 Mio. an die Gesellschafter geleistet. Es ist mehr als beeindruckend, wie derart hohe Ausschüttungen an Anleger geleistet werden können, ohne dass diese von Gewinnen gedeckt waren. Auch werden Ausführungen dazu gemacht, dass eine Enthaftung gemäß §§ 172 Abs. 4 ff. HGB bei den meisten Kapitalkunden gegeben sei.

Aufgrund dieser Situation werden die Anleger nunmehr vor die Wahl gestellt, die erhaltenen Ausschüttungen entweder freiwillig zurück zu zahlen, oder aber eine Insolvenz des Fonds bzw. der Schifffahrtgesellschaft hinzunehmen. Gemeinsam mit dieser Mitteilung sollen die Anleger im Rahmen einer außerordentlichen schriftlichen Beschlussfassung auch über einige Änderungen des Gesellschaftsvertrages abstimmen, welche im Zusammenhang mit den freiwilligen Rückzahlungen der Anleger stehen.

Die Aussichten für Anleger des König & Cie Renditefonds 54 stehen daher mehr als schlecht. Zum einen sollen die bisher erhaltenen Ausschüttungen freiwillig zurückgezahlt werden, zum anderen scheint die Insolvenz kaum vermeidbar. Betroffene Anleger müssen diese Situation jedoch nicht ohne weiteres hinnehmen. Es ist nicht selten vorgekommen, dass im Rahmen der Anlagevermittlung und -beratung bezüglich des Renditefonds 54 nicht auf sämtliche Risiken und insbesondere die Funktionsweise eines Schifffonds hingewiesen wurde.

Zahlreiche betroffene Anleger haben berichtet, dass ihnen zum einen der Emissionsprospekt vor Zeichnung nicht rechtzeitig übergeben wurde und zum anderen seitens der tätigen Berater nicht auf die Risiken, wie zum Beispiel den Totalverlust, die frühzeitige Rückzahlung von Ausschüttungen etc. hingewiesen wurde. Vielmehr wurden seitens der Berater und Vermittler nur die Vorteile und Renditechancen in den Vordergrund gestellt.

Bei der Beteiligung an einem Schifffonds handelt es sich jedoch um eine unternehmerische Beteiligung. Zahlreiche Risiken, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das Wiederaufleben der Haftung, die frühzeitige Rückzahlung von nicht durch Gewinne gedeckte Ausschüttungen und auch Währungsrisiken sind gegeben. Auch sollten in diesem Zusammenhang Prospektfehler nicht unberücksichtigt bleiben. Zahlreiche Schifffondsprospekte weisen nämlich eine falsche und fehlerhafte Renditeprognose aus, da die Anfangs gegebenen steuerlichen Vorteile, welche jedoch erst im Folgejahr Geltung erlangen, bereits in die Renditeberechnung mit eingerechnet werden. Derzeit prüfen die Vertrauensanwälte des BSZ, ob dies auch bei dem König & Cie Renditefonds 54 Twinfonds der Fall ist.

Auf der Basis einer Falschberatung können Anleger erreichen, so gestellt zu werden, als hätten Sie die Fondsbeteiligung nicht gezeichnet.


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aw

Mittwoch, Juni 11, 2014

Kann eine Regulierung des Grauen Kapitalmarkts die Anleger vor Verlusten schützen?

Im Deutschen Bundestag gibt es immer mal wider den Versuch den Grauen Kapitalmarkt zu regulieren und einer  einheitlichen Finanzaufsicht zu unterstellen. Kürzlich wurde die Einrichtung eines Finanz-TÜV gefordert, der alle Finanzinstrumente auf Nebenwirkungen und Risiken untersuchen soll.


Die Linksfraktion begründet Ihren Antrag wie folgt: "Es ist unhaltbar und politisch unverantwortlich, dass bis heute ein halbwegs geregelter, ,weißer' Finanzmarkt und ein fast unregulierter Grauer Kapitalmarkt nebeneinander bestehen". Daran hätten alle gesetzgeberischen Maßnahmen der Vergangenheit nichts geändert. Exemplarisch für die enorme strukturelle Schieflage zwischen Grauem und halbwegs geregeltem Kapitalmarkt stehe der Fall Prokon.

Bei dem BSZ e.V. hält man nichts davon jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft zu regulieren. Die Sparer werden auf der einen Seite ständig damit konfrontiert Vorsorge für das Alter zu treffen. Auf der anderen Seite hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins auf 0,15 Prozent gesenkt. Mit hohen Zinsen können die Sparer also nicht rechnen. Im Gegensatz zu einigen Verbraucherschützern glaubt man bei dem BSZ e.V. aber nicht, dass diese Situation für Anleger ein Anreiz darstellt ihr Geld in spekulative Anlagen zu stecken.

Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Ein besserer Verbraucherschutz, davon ist man bei dem BSZ e.V. überzeugt, ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen. Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten seit über 15 Jahren bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de , www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!! Mit der Suchmaschine www.geldfuchs.eu  steht eine Suchmaschine zur Verfügung in welcher der BSZ® e.V. sein Kapitalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und dabei das Potential und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.

Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule und beherrschen die Methoden der Diffamierung bestens. Die Kriegskassen sind mit dem Anlegergeld gut gefüllt, so dass man sich teure Anwälte leisten kann. Mitunter kann man auch beobachten wie ein Anlegerschutzanwalt auf einmal die Seiten wechselt.  

Der BSZ e.V. hat den Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller gebeten Anlegern ein paar Tipps für Geldgeschäfte an Hand zu geben: 

Kunden sollten bei Geldgeschäften grundsätzlich kritisch sein, dies verlangt jedoch vor einem Beratungsgespräch eine gewisse Vorbereitung und die macht Arbeit.

In Gelddingen vertrauen die Deutschen zu sehr auf Finanzberater. Da sie meist jedoch völlig unvorbereitet in die Beratungsgespräche gehen, sind sie kaum in der Lage zu erkennen welche Ziele der Berater verfolgt.

So ist es nicht ungewöhnlich, dass dem Kunden nicht der billigere Ratenkredit angeboten wird, wenn er seinen Dispo voll ausgeschöpft hat. Schließlich verdient die Bank mit dem teuren Dispo deutlich mehr.

Aber auch der einzelne Berater steht gehörig unter Druck. Insbesondere aufgrund von Provisionen und hochgesteckten Absatzzahlen, verfolgen manche Berater eben nicht unbedingt die Ziele ihrer Kunden.

So wurde einer älteren Kundin, welche mit Ihrem Kapital die Miete zahlen muss, auch mal hochriskante Fonds verkauft. Dies ist dann ein klarer Fall von Falschberatung, erklärt der Verbraucheranwalt Cäsar-Preller.

Doch auch wenn in solchen Fällen Schadensersatzansprüche zugunsten des Kunden entstehen, ist es doch besser, dass solche grob falsche Beratungen erst gar nicht geführt werden.

Hier kann aber auch der Kunde tätig werden, meint Cäsar-Preller. Man muss sich mit seiner Geldanlage auseinandersetzen und für selbst die wichtigsten Fragen vorneweg klären. Was will man in welcher Zeit erreichen und welches Risiko ist man hierfür bereit einzugehen. Hierbei ist aber auch stets zu beachten, je höher die gewünschte Rendite, desto höher wird das Risiko sein, warnt der Bank- und Kapitalmarktsanwalt Cäsar-Preller.

Eine Sache muss man sich stets vor Augen halten, empfiehlt Cäsar-Preller. Finanzberater sind auch nur Verkäufer. Die Kunden müssen die Antworten und Werbebroschüren hinterfragen und sehr vorsichtig sein, wenn sie etwas unterschreiben sollen, empfiehlt Cäsar-Preller abschließend.

Für den BSZ e.V. stellt sich die spannende Frag:" Kann man Anleger tatsächlich vor Kapitalverlust schützen?"

Jeder möchte bei seiner Geldanlage selbstverständlich die höchstmögliche Rendite bei Ausschluss aller Risiken erzielen, sonst bleibt es unterm Kopfkissen. Jedoch und das wird meist ausgeblendet, ist dies ein höchstgefährliches Unterfangen. Es kann gestohlen werden, es kann bei einem Brand vernichtet werden Räuber können es bei einem Überfall erbeuten. Und was ganz sicher ist es verzehrt sich selbst, Jahr für Jahr ist der Batzen weniger wert. Also doch Risiko!

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat. Da kommen die Geldanlageangebote "garantiert ohne Risiko" doch gerade recht.  Kann das stimmen? Mit dem Geld der Investoren soll ja ein noch größerer Vermögenswert geschaffen werden. Aus diesem neuen Vermögenswert soll das investierte Kapital und der Gewinnanteil zurückbezahlt werden. Egal wie das Investment genannt wird, egal was der Anlageberater verspricht, das Grundmuster bleibt immer das gleiche. Mit dem Geld der Investoren wird versucht neues Vermögen aufzubauen  und diese Aktivität kann nicht ohne Risiko durchgeführt werden.

Das Risiko kann darin liegen, dass die versprochene Rendite wesentlich niedriger ausfällt. Es kann aber auch sein, dass das gesamte eingesetzte Kapital verloren geht. Es kann sogar sein, dass Nachschüsse zu erbringen sind oder der Fiskus auch noch Ansprüche anmeldet. Es kann aber auch sein, dass man von seiner Hausbank zu einer fragwürdigen Investition gedrängt wird.

Die Geldhäuser haben zum Beispiel ihren Kunden Schiffsfonds als sehr lukratives und sicheres  Investment dargestellt. Die Bankberater sind damit immer noch auf Kundenfang gegangen als schon klar war, dass einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Die Initiatoren und Vertriebe verdienten ihr Geld nicht mit den Schiffen sondern an den Schiffen. Eine klassische Blase wurde geschaffen. Als diese platzte wurde der Mythos einer Krise aufgebaut. Mit einer Krise hat das aktuelle Schiffsdebakel jedoch nichts zu tun. Hier wird mit dem Wort der Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von anderen über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie eine wirtschaftliche Chance gehabt habe.

Aus Geld Geld zu machen ist ein komplexes Unterfangen mit vielen wenn und aber und in seiner Entwicklung kaum sicher vorhersehbar. Mit komplexen Entscheidungen die eine schier unübersehbare Menge von Variablen beinhalten sind die Anleger überfordert. Also wird die Entscheidung ausschließlich nach Faustregeln getroffen. Zinsen realistisch, Berater ist freundlich und macht einen kompetenten Eindruck, Produkt hört sich gut an, Arbeitskollege findet es auch gut. Also Ja!

Ausgeblendet wird, dass die schönsten Pläne scheitern können, auch am Markt gut positionierte Unternehmen plötzlich zusammenbrechen können. Falls dies doch kritisch hinterfragt wird, hat der geschulte Berater noch sein Ass im Ärmel: Das Angebot mit Kapitalschutz und fester Rendite!

Mit diesem Argument und dem ständig wiederkehrenden Wort "sicher" im Anlageprospekt werden sogar windige Schneeballsysteme an die Frau und den Mann gebracht. Das passt wunderbar in das Anlegerbedürfnis nach einfachen Regeln und Sicherheit.

Der Anleger hinterfragt in der Regel auch nicht mit welchem Geld die Anbieter denn eigentlich ihre aufwendigen und kostenintensiven Werbeaktionen zur Neukundengewinnung finanzieren. Wenn in einem Fußballstadion die gesamte Bandenwerbung von einem einzigen Anbieter belegt wird - aus welcher Kasse wird das wohl bezahlt. Die Überschwemmung Deutscher Briefkästen mit Prokon Werbebriefen und Prospekten wurde auch nicht aus der Portokasse finanziert.

Mit dem ,,Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt"  sollen Vorschläge zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes am Grauen Kapitalmarkt diskutiert werden. Mit Regulierung, Aufsichtsbehörden, Markt- und Finanzwächtern wird man den Anleger aber nicht wirklich schützen können.

Ein wirksamer Schutz für Anleger wäre die Sammelklage. Jetzt ist es doch so, wenn von einer Anlagepleite 50 000 Anleger betroffen sind, müssen alle Anleger einzeln ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Wenn Anbieter windiger Kapitalanlagen von vornherein befürchten müssen, dass sie mit einer Sammelklage überzogen werden könnten, würde so manches Angebot vom Markt verschwinden oder gar nicht erst angeboten werden. Und die betroffenen Anleger müssten finanziell nicht Kopf und Kragen riskieren um zu ihrem Recht zu kommen.

So lange aber die Anleger mehr Zeit in die Planung ihres  Urlaubs oder in einen Autokauf investieren als für ihre Kapitalanlage, wird es immer wieder zu sogenannten Anlageskandalen kommen.  Jeder Anleger hat die Anlage die er verdient!

Da jede Kapitalanlage mit Risiken behaftet ist, sollte der Anleger für sich alleine klären, ob er das Risiko tragen möchte, ob das Risiko vermeidbar oder zu minimieren ist. Er sollte bei seinen Überlegungen stets daran denken, dass auch sogenannte seriöse Anbieter in der Vergangenheit  durch zügellose Skrupellosigkeit und Betrug aufgefallen sein könnten.  Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert.  Wenn es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte,  berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über  die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.

 Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Juni  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Bankhaus Wölbern/Indienfonds I Schadenersatz für Anleger.

Im April 2008 bot das Bankhaus Wölbern Anlegern über ein Rundschreiben eine Beteiligung an einem Immobilien Development Indien I Fonds an. Die Beteiligung wurde damit angepriesen, dass Indien bis zum Jahre 2020 als die weltweit am stärksten wachsende Wirtschaftsnation gesehen werden kann.


Es wurde ausgeführt, dass die dynamische Wirtschaftsentwicklung bei Immobilieninvestitionen gerade jetzt ideale Einstiegschancen bieten würde. Das Bankhaus Wölbern versandte hierzu auch sogenannte Werbeflyer in welchen die Laufzeit der Fondsbeteiligung mit ,,nur" 5 ½ Jahre angegeben wurde. Auch wurde Rückflüsse in Höhe von 151 % erwähnt. 

Weitere Werbeflyer folgten in Abständen von jeweils einer bzw. zwei Wochen, welche dann zum Inhalt hatten, dass eine Beteiligung kurzfristig erfolgen müsse, da der Fonds kurz vor der Schließung stehe.

Einem betroffenen Anleger wurden seitens des Bankhaus Wölbern  vor Zeichnung lediglich eine Kurzdarstellung sowie der Kurzprospekt der Sachsenfonds/ DFH Deutsche Fonds Holding Indien Immobilienfonds I übergeben. Auf der Grundlage dieser Unterlagen entschied sich der Anleger zur Zeichnung der Beteiligung in Höhe von EUR 15.000,00 zzgl. eines 3 %-igen Agios.

Einige der im Fonds enthaltenen Immobilienprojekte konnten nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. Es drohten höhere Verluste für den Anleger. Dieser entschied sich zur Klage, da er über die Risiken des Fonds nicht hinreichend aufgeklärt wurde.

Das Landgericht Hamburg (330 O 234/13 noch nicht rechtskräftig) hat nach ausführlicher Beweisaufnahme das Bankhaus Wölbern zur Rückabwicklung und Leistung von Schadenersatz verurteilt. Der betroffene Anleger erhält seine gesamte Investition zurück. 

Im Rahmen der Beweisaufnahme hatte sich zwar herausgestellt, dass das Bankhaus Wölbern eine sogenannte Plausibilitätsprüfung durchgeführt hat. Bei dieser internen Prüfung stellt sich jedoch heraus, dass der streitgegenständliche Fonds zwei besondere erläuterungsbedürftige Risiken aufgewiesen hat. Hierzu fertigte das Bankhaus Wölbern einen internen Vermerk: Zitat aus dem Protokoll: ,,..dass die zwei besonderen Themen ,,komplexe rechtliche Struktur" und ,,doppelter Währungstausch" (EUR in Pfund / Pfund in Rupien) erläuterungsbedürftig sind gegenüber dem Anleger".

Im Rahmen der weiteren Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass der betroffene Anleger insbesondere über die ,,komplexe rechtliche Struktur" als besonderes Risiko weder durch die Werbeflyer noch durch den Kurzprospekt aufgeklärt wurde. Hierin sah das Landgericht Hamburg eine wesentliche Aufklärungspflichtverletzung, welche sowohl für eine Anlagevermittlung als auch für eine Anlageberatung Geltung habe.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt die konsequente Rechtsprechung des BGH, wonach eine ausführliche Risikoaufklärung zwar durch rechtzeitige Übersendung bzw. Übergabe von Unterlagen/Prospekten entfallen kann. Werden jedoch dem Anleger nicht zutreffende und unvollständige Angaben übersandt, als auch bestehende Risiken verschwiegen, und werden diese zur Entscheidungsgrundlage des Anlegers, so liegt hierin eine Pflichtverletzung. Werden Informationen und Unterlagen übersandt, müssen die Risikohinweise und Informationen vollständig und richtig sein. Bezüglich des Vertriebes des Immobilien Development Indien I Fonds durch das Bankhaus Wölbern war dies nicht der Fall.

Betroffene Anleger sollten ihren Beitritt zum Fonds daher durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. 

Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist noch nicht rechtkräftig.

Auf der Grundlage des Urteils bestehen hinreichende Gründe dafür, der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG / Bankhaus Wölbern" beizutreten.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 11.06.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, insbesondere durch eine Entscheidung eines Berufungsgerichtes, können die Sach- und Rechtslage ändern.
aw

Samstag, Juni 07, 2014

PROKON: Gläubigerversammlung ist wichtige Etappe.

Das PROKON-Insolvenzverfahren steht gerade im Vorfeld der anstehenden Gläubigerversammlung im Mittelpunkt des Interesses vieler Anleger, die aktuell um ihr Kapital fürchten.


BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Die Gläubigerversammlung ist die erste echte Chance zur Mitsprache, denn Genussschein-Inhaber können hier mitentscheiden! Da es um wichtige Zukunftsentscheidungen geht, sollten PROKON -Anleger hier informiert bleiben, wenn sie schon nicht persönlich an der Gläubigerversammlung teilnehmen!"

Die Insolvenz der PROKON Regenerative Energien GmbH wurde Anfang Mai 2014 eröffnet und hat bislang wenig Substantielles ergeben. Das wäre auch zu viel verlangt, weiß der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und erinnert ungeduldige Anleger daran, dass im Vorfeld einer Gläubigerversammlung einiges geregelt werden muss: "Da kann man niemandem Untätigkeit vorwerfen, das ist eben ein höchst kompliziertes Verfahren!" In dieser Phase sollten Anleger aber auf keinen Fall den Schluss ziehen, dass das schon alles seinen Weg gehen wird.

Cäsar-Preller: "Die am 22. Juli in Hamburg statt findende Gläubigerversammlung ist schon eine entscheidende Verfahrensetappe, an deren Ausgestaltung sich die Anleger beteiligen sollten!" Für die schlechteste aller Lösungen hält Cäsar-Preller die eventuell drohende Abwicklung der Insolvenz in Eigenregie: "Da würde man den Bock zum Gärtner machen! Wir haben unseren Mandanten empfohlen, sich nachdrücklich für eine Insolvenzverwaltung unter der Leitung eines führenden und verantwortungsbewussten Insolvenzverwalters einzusetzen!"

Für Anleger besonders wichtig ist die Frage nach einem Insolvenzplan, der letzten Endes Auszahlungssummen oder Forderungsverzichte zu einer "PROKON-Endlösung" zusammenfassen würde. Auch hier sollten sich die Anleihegläubiger für die Erstellung eines Insolvenzplanes stark machen, empfiehlt Cäsar-Preller. Anleihegläubiger dürften auf jeden Fall ausreichend über die Ergebnisse der Gläubigerversammlung informiert werden. Post sollte es ohnehin geben, denn im Juli werden voraussichtlich die Unterklagen zur Forderungsanmeldung verschickt.

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.  Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealerweise vertraut ist, anmelden. Denn PROKON hat ein paar hundetr Millionen in der Insolvenzmasse.  Die BSZ e.V. Prokon Interessengemeinschaft wird wegen des großen Zuspruchs von Anlegern von fünf mit der Materie vertrauten Anwaltskanzleien betreut.

  • Für  Anleger von Prokon bestehen gute Gründe die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prokon beizutreten.


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cp

Axa Immoselect: Immobilienverkauf unter Wert – Schadensersatzansprüche prüfen.

Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect hat acht in Österreich gelegene Immobilien aus seinem Bestand verkauft. Nach Angaben der Fondsgesellschaft wurde ein Verkaufspreis von insgesamt 27 Millionen Euro erzielt. Der zuletzt ermittelte Verkehrswert lag insgesamt bei rund 49 Millionen Euro.


Von den acht Immobilien wurden fünf direkt und drei überwiegend über Immobiliengesellschaften gehalten. Den relativ niedrigen Verkaufspreis erklärt das Management mit der schwierigen Vermietungssituation der Immobilien.

Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect wird derzeit abgewickelt. Die Anleger erhalten turnusmäßige Ausschüttungen, deren Höhe sich in erster Linie an den erzielten Verkaufserlösen orientiert. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Nach diesen Verkäufen verlieren die Fondsanteile der Anleger weiter an Wert.“ Nach Angaben des Managements ist der um 44 Cent auf 21,54 Euro per 30. Mai 2014 gefallen.

Anlegern, die nicht weiter tatenlos zuschauen möchten, empfiehlt Cäsar-Preller Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. „Diese können aus einer Reihe von Gründen entstanden sein und können auch heute noch geltend gemacht werden“, so der Jurist. Seiner Erfahrung nach seien offene Immobilienfonds wie der Axa Immoselect häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen wurden ohne die Anleger auf die Risiken bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes hinzuweisen.

Hoffnung macht besonders die Rechtsprechung des BGH zur Aufklärungspflicht der Banken über das Schießungsrisiko offener Immobilienfonds. Der Bundesgerichtshof hatte am 29. April 2014 entschieden, dass vermittelnde Banken ungefragt über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme informieren müssen, da diese für die Anleger ein ständiges Liquiditätsrisiko bedeute. Kommt die Bank dieser Beratungspflicht nicht nach, macht sie sich schadensersatzpflichtig. „Die Anteile jederzeit wieder zurückgeben und so über das Geld verfügen zu können, machte offene Immobilienfonds für viele Anleger so interessant. Die Aussetzung der Anteilsrücknahme hebelte dies aber aus. Insofern ist die Rechtsprechung des BGH nur folgerichtig und konsequent und eröffnet nicht nur den Anlegern des Axa Immoselect neue Chancen, Schadensersatz durchsetzen zu können“, so Cäsar-Preller. Die Rechtsprechung des BGH lässt sich auch auf Verträge anwenden, de bereits vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. 06. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Anleger in großer Sorge: Zinszahlungen bleiben weiterhin aus! MBB erklärt Urkunde seiner Anleihe für unwirksam. Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an.


Anleiheanleger der Ottobrunner MBB Clean Energy AG sind weiterhin sehr verunsichert: Anleger des Emittenten, der sich selber laut Eigenangaben auf die Fahnen geschrieben hat, einer der „führenden Erzeuger sauberer Energie“ in Deutschland zu werden, warten bereits seit ca. 4 Wochen auf die bereits am 05. Mail fällig gewordenen Zinszahlungen.

Pressemitteilungen der letzten Tage zufolge (z.B: www.finance-magazin.de  vom 26.05.2014) soll gemäß MBB Clean Energy der Einstieg eines führenden Investors, der angeblich mit 500 Mio. €  bei MBB Clean Energy einsteigen will, für den Zahlungsverzug verantwortlich sein.

Außerdem hat MBB Clean Energy Meldungen von gestern zufolge (siehe z.B. www.faz.net  vom 05.06.2014) inzwischen die Globalurkunde seiner Anleihe für unwirksam erklärt, man stütze sich hierbei auf zwei unabhängige Rechtsgutachten.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von Dr. Späth & Partner hierzu: „Wir bemängeln die Informationspolitik von MBB Clean Energy. Anleger sollten weitere Verzögerungen nicht hinnehmen. Bei weiteren Verzögerungen sollten Anleger prüfen lassen, ob nicht z.B. eine fristlose Kündigung ihres Investments in Betracht kommt oder gar die Durchsetzung von Prospekthaftungsansprüchen. Ein schnelles Handeln könnte sinnvoll sein.“

Weitere Nachrichten, die die Anleger verunsichern: Das Listing der derzeit vom Handel ausgesetzten Anleihe im Entry Standard an der Frankfurter Börse soll zum 5. Juli 2014 gekündigt worden sein. Außerdem sollen auch die im letzten Jahr im September und Oktober angekündigten Käufe von zwei Wind- und Solarenergieparks in Italien nicht vollzogen worden sein.

Zu guter Letzt ermittelt wohl inzwischen auch die BaFin in dem Fall: So steht der Verdacht im Raum, dass MBB Clean Energy in größerem Umfang Anleihen an vermeintliche Investoren geliefert haben könnte, obwohl die betreffenden Anleger dafür kein Geld an das Unternehmen gezahlt haben könnten, wodurch das Emissionsvolumen deutlich höher erschienen sein könnte als die tatsächlich durch die Emission erzielten Erlöse, wodurch Anleger dazu verleitet worden sein könnte, wirklich Geld in die Anleihe zu investieren.

Die Vorkommnisse um MBB Clean Energy haben den BSZ e.V. dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft „MBB Clean Energy“ ins Leben zu rufen, der sich Anleger anschließen können. Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen.
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  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs MBB Clean Energy durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " MBB Clean Energy " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. 06. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä

Freitag, Juni 06, 2014

Unwirksame Klauseln zur Bearbeitungsgebühr bei Kreditverträgen: BGH entscheidet über Verjährungsfristen.

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteilen vom 13. Mai 2014 (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) bereits entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen zur Bearbeitungsgebühr bei Darlehensverträgen unwirksam sind. Unklar ist noch, wann die Verjährung einsetzt.


Am 28. Oktober will der BGH entscheiden, wann der Verjährungsbeginn bei Rückforderungseinsprüchen einsetzt.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht : ,,Bislang ist davon auszugehen, dass sich aktuellen BGH-Urteile auf Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen, die ab 2011 geschlossen wurden, anwenden lässt. Das heißt nicht, dass ältere Darlehensverträge von dieser Rechtsprechung grundsätzlich ausgenommen sind. Die Entscheidung zur Verjährung wird etliche Verbraucher betreffen."

Schon die BGH-Urteile vom 13. Mai können als wegweisend angesehen werden und etlichen Kreditnehmern den Weg ebnen, um sich die Bearbeitungsgebühren von ihrer Bank zurückzuholen. Denn bislang war die Rechtmäßigkeit der Bearbeitungsgebühren durchaus umstritten. ,,Da hat der BGH jetzt allerdings für Klarheit gesorgt. Wichtig ist, dass es sich um vorgefertigte Bestimmungen zur Bearbeitungsgebühr handelt und nicht um individuelle Absprachen zwischen Bank und Kunden. Dann können sich Darlehensnehmer die Bearbeitungsgebühr auch zurückholen, wenn der Kredit bereits wieder abgezahlt ist", so Cäsar-Preller.

Nach Ansicht des BGH sind die Bearbeitungsgebühren unzulässig, da die Kreditvergabe ein ureigenes Geschäftsinteresse der Banken sei. Daher könnten die Kosten dafür nicht auf die Kunden übertragen werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass für Kredite lediglich Zinsen verlangt werden können. Cäsar -Preller: ,,Kreditnehmer haben nun einen Anspruch auf Rückerstattung dieser Bearbeitungsgebühr und sollten sich zeitnah mit diesem befassen!"

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Bildquelle: © H.D.Volz / pixelio.de                                                                     

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cp