Das PROKON-Insolvenzverfahren steht gerade im Vorfeld der anstehenden Gläubigerversammlung im Mittelpunkt des Interesses vieler Anleger, die aktuell um ihr Kapital fürchten.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim
Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Die
Gläubigerversammlung ist die erste echte Chance zur Mitsprache, denn
Genussschein-Inhaber können hier mitentscheiden! Da es um wichtige
Zukunftsentscheidungen geht, sollten PROKON -Anleger hier informiert bleiben,
wenn sie schon nicht persönlich an der Gläubigerversammlung teilnehmen!"
Die Insolvenz der PROKON Regenerative
Energien GmbH wurde Anfang Mai 2014 eröffnet und hat bislang wenig
Substantielles ergeben. Das wäre auch zu viel verlangt, weiß der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt und erinnert ungeduldige Anleger daran, dass im Vorfeld
einer Gläubigerversammlung einiges geregelt werden muss: "Da kann man
niemandem Untätigkeit vorwerfen, das ist eben ein höchst kompliziertes
Verfahren!" In dieser Phase sollten Anleger aber auf keinen Fall den
Schluss ziehen, dass das schon alles seinen Weg gehen wird.
Cäsar-Preller: "Die am 22. Juli in
Hamburg statt findende Gläubigerversammlung ist schon eine entscheidende
Verfahrensetappe, an deren Ausgestaltung sich die Anleger beteiligen
sollten!" Für die schlechteste aller Lösungen hält Cäsar-Preller die
eventuell drohende Abwicklung der Insolvenz in Eigenregie: "Da würde man
den Bock zum Gärtner machen! Wir haben unseren Mandanten empfohlen, sich
nachdrücklich für eine Insolvenzverwaltung unter der Leitung eines führenden und
verantwortungsbewussten Insolvenzverwalters einzusetzen!"
Für Anleger besonders wichtig ist die Frage
nach einem Insolvenzplan, der letzten Endes Auszahlungssummen oder
Forderungsverzichte zu einer "PROKON-Endlösung" zusammenfassen würde.
Auch hier sollten sich die Anleihegläubiger für die Erstellung eines
Insolvenzplanes stark machen, empfiehlt Cäsar-Preller. Anleihegläubiger dürften
auf jeden Fall ausreichend über die Ergebnisse der Gläubigerversammlung
informiert werden. Post sollte es ohnehin geben, denn im Juli werden
voraussichtlich die Unterklagen zur Forderungsanmeldung verschickt.
Der BSZ e.V.
weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte
für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für
Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen
wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten
sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der
Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche
Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten. Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie
ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall
idealerweise vertraut ist, anmelden. Denn PROKON hat ein paar hundetr Millionen
in der Insolvenzmasse. Die BSZ e.V.
Prokon Interessengemeinschaft wird wegen des großen Zuspruchs von Anlegern von
fünf mit der Materie vertrauten Anwaltskanzleien betreut.
- Für Anleger von Prokon bestehen gute Gründe die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prokon beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
cp
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