Samstag, Juni 07, 2014

PROKON: Gläubigerversammlung ist wichtige Etappe.

Das PROKON-Insolvenzverfahren steht gerade im Vorfeld der anstehenden Gläubigerversammlung im Mittelpunkt des Interesses vieler Anleger, die aktuell um ihr Kapital fürchten.


BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Die Gläubigerversammlung ist die erste echte Chance zur Mitsprache, denn Genussschein-Inhaber können hier mitentscheiden! Da es um wichtige Zukunftsentscheidungen geht, sollten PROKON -Anleger hier informiert bleiben, wenn sie schon nicht persönlich an der Gläubigerversammlung teilnehmen!"

Die Insolvenz der PROKON Regenerative Energien GmbH wurde Anfang Mai 2014 eröffnet und hat bislang wenig Substantielles ergeben. Das wäre auch zu viel verlangt, weiß der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und erinnert ungeduldige Anleger daran, dass im Vorfeld einer Gläubigerversammlung einiges geregelt werden muss: "Da kann man niemandem Untätigkeit vorwerfen, das ist eben ein höchst kompliziertes Verfahren!" In dieser Phase sollten Anleger aber auf keinen Fall den Schluss ziehen, dass das schon alles seinen Weg gehen wird.

Cäsar-Preller: "Die am 22. Juli in Hamburg statt findende Gläubigerversammlung ist schon eine entscheidende Verfahrensetappe, an deren Ausgestaltung sich die Anleger beteiligen sollten!" Für die schlechteste aller Lösungen hält Cäsar-Preller die eventuell drohende Abwicklung der Insolvenz in Eigenregie: "Da würde man den Bock zum Gärtner machen! Wir haben unseren Mandanten empfohlen, sich nachdrücklich für eine Insolvenzverwaltung unter der Leitung eines führenden und verantwortungsbewussten Insolvenzverwalters einzusetzen!"

Für Anleger besonders wichtig ist die Frage nach einem Insolvenzplan, der letzten Endes Auszahlungssummen oder Forderungsverzichte zu einer "PROKON-Endlösung" zusammenfassen würde. Auch hier sollten sich die Anleihegläubiger für die Erstellung eines Insolvenzplanes stark machen, empfiehlt Cäsar-Preller. Anleihegläubiger dürften auf jeden Fall ausreichend über die Ergebnisse der Gläubigerversammlung informiert werden. Post sollte es ohnehin geben, denn im Juli werden voraussichtlich die Unterklagen zur Forderungsanmeldung verschickt.

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.  Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealerweise vertraut ist, anmelden. Denn PROKON hat ein paar hundetr Millionen in der Insolvenzmasse.  Die BSZ e.V. Prokon Interessengemeinschaft wird wegen des großen Zuspruchs von Anlegern von fünf mit der Materie vertrauten Anwaltskanzleien betreut.

  • Für  Anleger von Prokon bestehen gute Gründe die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prokon beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller              
                
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. Juni  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

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