Dienstag, Juni 17, 2014

LBB informiert zur Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens Stratego Grund

Die LBB informiert zur Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens Stratego Grund (ISIN: DE000A0ERSF5) über mögliche Fragen und Antworten für Anlegerinnen und Anleger.


Zwölf Seiten Information für Anleger - und dann? Fragen Sie ihren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kündigung und Auflösung des Stratego Grund erfolgte zum 31.1.2014.

Gemäß LBB soll kein Anleger durch die Maßnahme Geld verlieren!

Die Auflösung soll bis zum 30.3.2018 dauern. Es soll weitere Ausschüttungen geben. Zuletzt gab es die Zwischenausschüttung zum 12.6.2014. Die LBB hat die Kosten der Fondsverwaltung gesenkt.

Die Depotbank, die Landesbank Berlin AG, veröffnetlicht auf ihrer Webseite http.//www.lbb.de/stratego-grund  einen indikativen Anteilswert.

Im Auflösungsbericht vom 1.4.2013 bis 31.1.2014 können sich die Anleger informieren, was bisher geschah.
  • Aufgrund der Rechtsprechung des BGH haben Anleger gute Chancen ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten. Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Stratego Grund" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                                       
                                                                                                                               
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens                                                                         

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff

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