Mit Datum vom 02.06.2014 wurden die Gesellschafter des König & Cie Renditefonds 54 Twin Fonds darüber informiert, dass die Liquiditätssituation der Gesellschaft mehr als angespannt ist und nunmehr auch die Insolvenz des gesamten Fonds droht.
In dem König & Cie Renditefonds Twinfonds 54 waren die beiden Schifffahrtgesellschaften MS King Adrian Schifffahrtgesellschaft mbH & Co. KG als auch die MS Stadt Rostock 2. T+H Schiffahrts GmbH & Co. KG enthalten. Der Schifffonds MS King Adrian musste bereits Insolvenz anmelden, so dass die Fondsgeschäftsführung nunmehr mitteilt, dass der weitere Verlauf des Fonds einzig und allein vom Verbleib der MS Stadt Rostock abhänge.
Die Anleger des Fonds werden im Schreiben vom 02.06.2014 aufgefordert, sich zu entscheiden, freiwillig die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen oder aber im Rahmen einer Insolvenz Gefahr zu laufen, durch den Insolvenzverwalter zwangsweise in Anspruch genommen zu werden. Insgesamt wurden trotz fehlender Gewinne Auszahlung in Höhe von ca. EUR 2,35 Mio. an die Gesellschafter geleistet. Es ist mehr als beeindruckend, wie derart hohe Ausschüttungen an Anleger geleistet werden können, ohne dass diese von Gewinnen gedeckt waren. Auch werden Ausführungen dazu gemacht, dass eine Enthaftung gemäß §§ 172 Abs. 4 ff. HGB bei den meisten Kapitalkunden gegeben sei.
Aufgrund dieser Situation werden die Anleger nunmehr vor die Wahl gestellt, die erhaltenen Ausschüttungen entweder freiwillig zurück zu zahlen, oder aber eine Insolvenz des Fonds bzw. der Schifffahrtgesellschaft hinzunehmen. Gemeinsam mit dieser Mitteilung sollen die Anleger im Rahmen einer außerordentlichen schriftlichen Beschlussfassung auch über einige Änderungen des Gesellschaftsvertrages abstimmen, welche im Zusammenhang mit den freiwilligen Rückzahlungen der Anleger stehen.
Die Aussichten für Anleger des König & Cie Renditefonds 54 stehen daher mehr als schlecht. Zum einen sollen die bisher erhaltenen Ausschüttungen freiwillig zurückgezahlt werden, zum anderen scheint die Insolvenz kaum vermeidbar. Betroffene Anleger müssen diese Situation jedoch nicht ohne weiteres hinnehmen. Es ist nicht selten vorgekommen, dass im Rahmen der Anlagevermittlung und -beratung bezüglich des Renditefonds 54 nicht auf sämtliche Risiken und insbesondere die Funktionsweise eines Schifffonds hingewiesen wurde.
Zahlreiche betroffene Anleger haben berichtet, dass ihnen zum einen der Emissionsprospekt vor Zeichnung nicht rechtzeitig übergeben wurde und zum anderen seitens der tätigen Berater nicht auf die Risiken, wie zum Beispiel den Totalverlust, die frühzeitige Rückzahlung von Ausschüttungen etc. hingewiesen wurde. Vielmehr wurden seitens der Berater und Vermittler nur die Vorteile und Renditechancen in den Vordergrund gestellt.
Bei der Beteiligung an einem Schifffonds handelt es sich jedoch um eine unternehmerische Beteiligung. Zahlreiche Risiken, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das Wiederaufleben der Haftung, die frühzeitige Rückzahlung von nicht durch Gewinne gedeckte Ausschüttungen und auch Währungsrisiken sind gegeben. Auch sollten in diesem Zusammenhang Prospektfehler nicht unberücksichtigt bleiben. Zahlreiche Schifffondsprospekte weisen nämlich eine falsche und fehlerhafte Renditeprognose aus, da die Anfangs gegebenen steuerlichen Vorteile, welche jedoch erst im Folgejahr Geltung erlangen, bereits in die Renditeberechnung mit eingerechnet werden. Derzeit prüfen die Vertrauensanwälte des BSZ, ob dies auch bei dem König & Cie Renditefonds 54 Twinfonds der Fall ist.
Auf der Basis einer Falschberatung können Anleger erreichen, so gestellt zu werden, als hätten Sie die Fondsbeteiligung nicht gezeichnet.
- Aufgrund der Entwicklung des Fonds bestehen daher gute Gründe der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds/ König & Cie Renditefonds 54 Twin Fonds I/MS King Adrian/MS Stadt Rostock" beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen