Samstag, Juni 07, 2014

Anleger in großer Sorge: Zinszahlungen bleiben weiterhin aus! MBB erklärt Urkunde seiner Anleihe für unwirksam. Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an.


Anleiheanleger der Ottobrunner MBB Clean Energy AG sind weiterhin sehr verunsichert: Anleger des Emittenten, der sich selber laut Eigenangaben auf die Fahnen geschrieben hat, einer der „führenden Erzeuger sauberer Energie“ in Deutschland zu werden, warten bereits seit ca. 4 Wochen auf die bereits am 05. Mail fällig gewordenen Zinszahlungen.

Pressemitteilungen der letzten Tage zufolge (z.B: www.finance-magazin.de  vom 26.05.2014) soll gemäß MBB Clean Energy der Einstieg eines führenden Investors, der angeblich mit 500 Mio. €  bei MBB Clean Energy einsteigen will, für den Zahlungsverzug verantwortlich sein.

Außerdem hat MBB Clean Energy Meldungen von gestern zufolge (siehe z.B. www.faz.net  vom 05.06.2014) inzwischen die Globalurkunde seiner Anleihe für unwirksam erklärt, man stütze sich hierbei auf zwei unabhängige Rechtsgutachten.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von Dr. Späth & Partner hierzu: „Wir bemängeln die Informationspolitik von MBB Clean Energy. Anleger sollten weitere Verzögerungen nicht hinnehmen. Bei weiteren Verzögerungen sollten Anleger prüfen lassen, ob nicht z.B. eine fristlose Kündigung ihres Investments in Betracht kommt oder gar die Durchsetzung von Prospekthaftungsansprüchen. Ein schnelles Handeln könnte sinnvoll sein.“

Weitere Nachrichten, die die Anleger verunsichern: Das Listing der derzeit vom Handel ausgesetzten Anleihe im Entry Standard an der Frankfurter Börse soll zum 5. Juli 2014 gekündigt worden sein. Außerdem sollen auch die im letzten Jahr im September und Oktober angekündigten Käufe von zwei Wind- und Solarenergieparks in Italien nicht vollzogen worden sein.

Zu guter Letzt ermittelt wohl inzwischen auch die BaFin in dem Fall: So steht der Verdacht im Raum, dass MBB Clean Energy in größerem Umfang Anleihen an vermeintliche Investoren geliefert haben könnte, obwohl die betreffenden Anleger dafür kein Geld an das Unternehmen gezahlt haben könnten, wodurch das Emissionsvolumen deutlich höher erschienen sein könnte als die tatsächlich durch die Emission erzielten Erlöse, wodurch Anleger dazu verleitet worden sein könnte, wirklich Geld in die Anleihe zu investieren.

Die Vorkommnisse um MBB Clean Energy haben den BSZ e.V. dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft „MBB Clean Energy“ ins Leben zu rufen, der sich Anleger anschließen können. Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen.
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  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs MBB Clean Energy durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " MBB Clean Energy " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. 06. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä

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