Montag, März 31, 2014

Rena GmbH stellt Insolvenzantrag - Möglichkeiten der Anleihe-Gläubiger

Die Rena GmbH mit Sitz im Schwarzwald hat beim zuständigen Amtsgericht Villingen-Schwenningen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Damit ist erneut eine Mittelstandsanleihe aus der Solarbranche von einer Insolvenz betroffen.


Die Rena GmbH teilte mit, dass die Sanierung des Unternehmens Ziel der Insolvenz in Eigenverwaltung sei und äußerte sich optimistisch, dass dies angesichts einer guten Auftragslage auch gelingen kann. Dementsprechend sei man zuversichtlich die in den Jahren 2010 und 2013 herausgegebenen Mittelstandsanleihen (ISIN DE000A1E8W96 bzw. ISIN DE000A1TNHG1) tilgen zu können. Die Anleihe aus 2010 läuft bei einem Zinssatz von 7 Prozent noch bis 2015, die Anleihe aus 2013 mit einem Kupon von 8,25 Prozent läuft bis 2018. Insgesamt beläuft sich das Volumen der beiden Anleihen auf rund 75 Millionen Euro.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, kann die optimistischen Prognosen der Rena GmbH nicht ganz teilen. ,,Wie verschiedenen Medien zu entnehmen ist, hat Rena im dritten Quartal 2013 ein dickes Minus eingefahren. Und die Solarbranche ist noch längst nicht über dem Berg. Von daher ist es ungewiss, ob die beiden Anleihen tatsächlich bedient werden können."

Die Rena GmbH hatte die Insolvenz der Tochtergesellschaft SH+E im Februar dieses Jahres als Hauptgrund für die Schwierigkeiten des Hauptunternehmens verantwortlich gemacht. Weitere Unternehmenstöchter seien von der Insolvenz nicht betroffen.

Während der Insolvenz in Eigenverwaltung ist das Unternehmen vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger weitgehend geschützt, so dass der Betrieb aufrechterhalten werden kann. ,,Ob aber tatsächlich eine Sanierung gelingt, ist keineswegs gewiss. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann auch in der Regelinsolvenz enden.", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Daher rät er den Zeichnern der beiden Anleihen, frühzeitig ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. ,,Mittelstandsanleihen sind aufgrund der guten Namen des Unternehmen und des hohen Zinssatzes natürlich verführerisch. Aber bei so einem Zinssatz steckt auch immer ein hohes Risiko hinter der Kapitalanlage. Über dieses Risiko hätten die Anleger auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann das schon den Schadensersatz begründen", erklärt der erfahrene Jurist. Ebenso gelte es zu prüfen, ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß waren.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Rena GmbH" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Freitag, März 28, 2014

Schiffsfonds in Not: ,,Für die Anleger geht es um die Existenz"

,,Es geht um mehr als nur um Zahlen. Gerät ein Schiffsfonds in wirtschaftliche Not, sind etliche Anleger davon betroffen. Für sie geht es um ihre Altersvorsorge, um ihre Existenz", weiß BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Der erfahrene Jurist wird häufig mit diesen Einzelschicksalen konfrontiert. ,,Sie haben in gutem Glauben und in der Hoffnung auf ein sicheres Leben im Alter in Schiffsfonds oder andere Kapitalanlagen investiert und stehen dann vor einem Scherbenhaufen, weil das Geld verloren ist", so Cäsar-Preller.

So erging es auch einer 64-jährigen Rentnerin über die die Bild-Zeitung berichtete. Sie hatte zur Altersvorsorge ihr Geld in den MPC-Schiffsfonds MS Santa Giorgina gesteckt. Nachdem es anfangs gut lief und die Rentnerin sich über Ausschüttungen freuen konnte, ging es seit 2008 bergab. Der Wert der Anteile ging in den Keller, die Frau hat den größten Teil ihres Geldes bereits verloren und sieht sich nun auch noch mit der Forderung konfrontiert, die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Auf Anfrage der Bild rät Cäsar-Preller: ,,Ein Unding. Nicht zahlen!"

Der Jurist verweist auf ein Urteil des BGH vom 12. März 2013. Der Bundesgerichtshof hat klar erklärt, dass die Rückforderung solcher Ausschüttungen nur dann gerechtfertigt ist, wenn das im Gesellschaftsvertrag klar und verständlich geregelt ist. ,,Es ist immer wieder das gleiche Lied. Die Fonds geraten in Schwierigkeiten und die Anleger sollen die Karre wieder auch dem Dreck ziehen. Solche Forderungen sollten nicht einfach bezahlt werden, sondern zunächst sollte geprüft werden, ob die Rückforderung der Ausschüttungen überhaupt rechtens ist. Oft genug ist sie das nicht", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte Markt auf seinem Schaden Innen sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

MPC Santa P-Schiffe - Vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Santa Patricia

Wie nun bekannt wurde, wurde über die MS Santa Patricia das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (5 IN 7/14). Am 24. Januar 2014 um 11:50 Uhr wurde vor dem Amtsgericht Niebüll das Insolvenzverfahren eröffnet, zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick bestellt.


Überraschend ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die MS Santa Patricia, die im Auftrag des Schiffsfonds MPC Santa P-Schiffe fährt, aber keineswegs. Im November 2013 musste bereits die Fondsgesellschaft der MS Santa Priscilla Insolvenz anmelden. Auch wurden in der Vergangenheit bereits Sanierungsversuche, bei denen Anleger Nachzahlungen leisteten, unternommen.

Auch, wenn das Insolvenzverfahren möglicherweise für die Anleger zu Verlusten führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. ,,Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  können dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften - beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen - konnten die Anwälte auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an Anleger verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. ,,Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Luber abschließend.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte Markt auf seinem Schaden Innen sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Santa P-Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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IVG: Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu - DFH übernimmt IVG Immobilienfonds

Mit großer Mehrheit haben Gläubiger und Aktionäre dem Insolvenzplan der IVG Immobilien AG zugestimmt. Nun fehlt noch die Zustimmung des zuständigen Insolvenzgerichts.


Sollte das Insolvenzgericht grünes Licht geben, erhalten laut Insolvenzplan nicht nachrangige unbesicherte Gläubiger mindestens 60 Prozent des Nennwerts ihrer Forderungen. Für die nachrangigen Gläubiger sind keine Regelungen vorgesehen. ,,Für die Zeichner der Hybrid-Anleihe bedeutet das höchstwahrscheinlich, dass sie leer ausgehen werden", befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller. Daher empfiehlt er, jetzt umgehend Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. ,,Es muss jetzt festgestellt werden, ob eine ordnungsgemäße Beratung mit entsprechender Risikoaufklärung vorlag", so Cäsar-Preller.

Auch die Anleger, die in die geschlossenen Immobilienfonds der IVG investiert hatten, müssen sich auf Neuerungen einstellen. Nach Medienberichten hat die DFH (Deutsche Fonds Holding) die IVG Private Funds GmbH erworben. Diese betreute rund 60.000 Anleger und ein Fondsvolumen von knapp 1,4 Milliarden Euro. Das Kartellamt muss dem Kauf noch zustimmen.

,,Welche Konsequenzen das für die Anlieger hat, muss abgewartet werden. Fakt ist aber, dass sich auch geschlossene Immobilienfonds der IVG in wirtschaftlicher Schieflage befinden", so Cäsar-Preller. Auch in diesen Fällen können die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Cäsar-Preller: ,,Auch hier muss geprüft werden, ob eine ordnungsgemäße Anlageberatung mit umfassender Risikoaufklärung stattgefunden hat."

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über sämtliche Provisionen, die an die vermittelnden Banken geflossen sind, aufgeklärt werden müssen. ,,Auch das Verschweigen dieser so genannten Kickbacks kann zu Schadensersatzansprüchen führen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Eine weitere Möglichkeit sei, die Verkaufsprospekte auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu unterprüfen. ,,Ist der Verkaufsprospekt fehlerhaft, kann auch Schadensersatz geltend gemacht werden".

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
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Schiffsfonds in Not - So können Anleger ihr Geld retten.



Notverkäufe, Zwangsversteigerungen, Insolvenzen - viele Schiffsfonds sind seit Ausbruch der Krise der Schifffahrt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Leidtragende sind häufig die Anleger, die viel Geld verlieren, das eigentlich ihrer Altersvorsorge dienen sollte.


Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, kann aber vielen Anlegern Mut machen: ,,Das Geld ist nicht zwangsläufig verloren!"

Landauf, landab haben Anleger in der Hoffnung auf satte Renditen ihr Geld in Schiffsfonds gesteckt - und wurden oft genug enttäuscht. Medien berichten immer wieder über die Krise der Schiffsfonds. Gefragter Ansprechpartner ist der  BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller. Im Interview mit Radio Bremen äußerte er sich jetzt zu den Chancen der Anleger, zumindest einen Teil ihres Geldes zu retten.

In Norddeutschland ist die Krise der Schifffahrt noch deutlicher zu spüren als in anderen Teilen der Republik, z.B. wenn mal wieder Schiffe unter den Hammer kommen. Der erzielte Erlös reicht bei Notverkäufen oder Zwangsversteigerungen oft genug kaum aus, um die Verbindlichkeiten zu retten. Cäsar-Preller: ,,Die Banken bekommen meist noch einen Teil ihres Geldes zurück. Die Anleger gehen aber in der Regel leer aus. Genauso ist es auch bei Insolvenzen."

Aber auch wenn im Insolvenzverfahren für die Anleger nichts zu holen ist, müssen sie ihre Investition nicht völlig abschreiben. ,,Schadensersatzanforderungen können gegen die vermittelnden Banken, Sparkassen oder Finanzvermittler geltend gemacht werden, wenn sie die Anleger fehlerhaft beraten haben", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Und dies sei seiner Erfahrung nach oft genug geschehen. Die Risiken seien nicht ausreichend dargestellt oder verharmlost worden, Provisionen an die Vermittler verschwiegen worden. ,,Den Anlegern wird höchste Rendite ohne Risiko vorgegaukelt", sagt Cäsar-Preller im Interview mit Radio Bremen. Doch dagegen können sie sich wehren und aus genannten Gründen, Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. ,,So kann oft wenigstens ein Teil des Geldes gerettet werden", so der erfahrene Anwalt. Grundsätzlich rät er den Anlegern schon vor der Investition anwaltlichen Rat einzuholen. Dieser könne z.B. schon vorab den Verkaufsprospekt prüfen und eine zweite oder dritte Meinung könne bei solch einer Investition sicher nicht schaden.

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Donnerstag, März 27, 2014

Tomorrow Immobilienfonds - vier Fonds stehen vor der Insolvenz

Über die Gesellschaften der vier geschlossenen Immobilienfonds Tomorrow Income Portfolio 32, 33, 34, 35 ist nach Angaben des fondstelegramms am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden.


Die von der Tomorrow Fund Management aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds investierten in US-Immobilien. Als das Immobiliengeschäft in den USA wie eine Seifenblase platzte, kamen auch die Fonds nicht ungeschoren davon. Die Zeche sollen u.a. die Anleger zahlen. Ihnen droht bei einer Insolvenz der Totalverlust ihres investierten Geldes.

,,Ob in Deutschland, Europa oder den USA - Immobilien sind nicht das oft gepriesene Betongold. Das hat die große Finanzkrise mehr als deutlich gezeigt. Auch Immobilienfonds sind daher bei weitem nicht eine so sichere Kapitalanlage wie oft vermittelt wird", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Genau dieser Eindruck sei seiner Erfahrung nach aber in vielen Beratungsgesprächen durch die Banken oder Finanzanlagevermittler vermittelt worden. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehöre aber auch eine umfassende Risikoaufklärung, so Cäsar-Preller. Daher hätten die Anleger umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Wertschwankungen auf dem Immobilienmarkt, Leerstände, erschwerte Veräußerbarkeit der Fondsanteile, meist lange Laufzeiten oder auch der Hinweis auf die Provisionen, die die vermittelnde Bank einstreicht. ,,Hohe Provisionen führen dazu, dass der Weichkostenanteil steigt und auch die Bank ein besonderes Eigeninteresse an der Vermittlung eines speziellen Produktes hat. Daher muss der Anleger nach Rechtsprechung des BGH auch über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Eine unzureichende Risikoaufklärung kann ebenso Schadensersatzansprüche begründen wie das Verschweigen von Provisionen. Außerdem können auch Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung bestehen, wenn bereits Fehler im Verkaufsprospekt enthalten sind.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte Markt auf seinem Schaden Innen sitzen bleiben, ohne zumindest Höhle Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

  • Es lohnt sich deshalb immer einen Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht hat der   BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Tomorrow Immobilienfonds gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Anlegerschutzprozesse für Senioren wegen der angelegten Altersvorsorge.

Empfiehlt eine Bank, Sparkasse oder Volksbank einem älteren Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung.  Dies auch insbesondere dann, wenn der lebensältere Bankkunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will.


Das Kreditinstitut muss die Grundsätze der Bond-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)  aus dem Jahre 1994 beachten. Danach muss das Bankinstitut die Grundsätze der - anleger- und - anlagegerechten Beratung berücksichtigen.  Gerade bei vielen Schiffsfondsbeteiligungen und Unternehmensanleihen (Mitteilstandsanleihen) sind diese Grundsätze missachtet worden.

Häufig kommt bei den lebensälteren Anlegern das Gefühl auf, dass die Geldanlage sich nicht so entwickelt, wie dies versprochen wurde. Dann sollte der Senior mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.

Bei den Provisionen wurden die Anleger häufig nicht vollständig informiert. Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freie Berater müssen ihre Kunden über jede Provision informieren - bei freien Beratern erst ab 15 %Provision. Der Senior muss wissen, was das Bankinstitut vom Fondsemissionshaus  bekommt.

Die älteren Anleger werden bei den Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freien Anlageberater als sogenannte AD - Kunden klassifiziert. AD steht dabei diskriminierend für  alt und doof!

Geschädigte Anleger müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern. Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu sehen. Solange Anleger resignieren und sich nicht wehren wird sich an der jährlichen Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen "Madoff´s werden sich weiterhin die Taschen vollstopfen.

Mitunter scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld kosten könnte. Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann, gegen wen sich dieser richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich geltend zu machen wären. Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten für kleines Geld zu haben. Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten verpflichteter Rechtsanwalt wird dem Anleger seine ehrliche und unvoreingenommene Einschätzung über den entsprechenden Fall deutlich mitteilen. Danach kann der Anleger immer noch entscheiden, wie er denn schlussendlich weiter verfahren möchte!

Fazit des BSZ e.V.:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!
  • Es lohnt sich deshalb fast immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens


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Es gibt jedoch auch Fälle, die sich für Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.

Um eine Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen, steht auf der Internetseite www.rechts-asse.de  ein Kontaktformular zur Verfügung.

Dienstag, März 25, 2014

Was kann man mit Geld machen? Eigentlich nur drei Dinge: sparen, ausgeben oder investieren.

Jede dieser 3 Möglichkeiten hat ihre Tücken. Investieren klingt einfach. Aber jede Investition hat Vorteile und Nachteile. Ob der Anleger  sein  Geld in Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder anderen Finanzprodukten anlegt, darüber entscheidet er ganz alleine.


Dem Rat von Profis, seine Investments zu streuen, wird mittlerweile doch von vielen Anlegern gefolgt, denn Diversifikation der Anlagen kann dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren. Die Mischung aus einer Vielzahl von Investitionen innerhalb eines Anlageportfolios ist eine wichtige Technik zur Steuerung der Risiken. Wenn ich allerdings mein Geld auf 10 verschiedene riskante Anlagen verteile so ist das nicht unbedingt weniger riskant! Das Ergebnis: ich habe jetzt 10 verschieden Arten von Risiko!

Beispiel Nr. 1: Die Deutschen und Hollywood
Deutsche Anleger haben viel Geld in Filmfonds investiert in der falschen Annahme satte Renditen einzufahren und dabei noch über ein cleveres Steuersparmodell  zu verfügen. Die Hollywood Studios haben das "Dumme deutsche Money" begeistert entgegengenommen und über die deutschen Finanz Idioten ihre Witze gerissen.  Die deutschen Finanzberater und die Banken haben mit dem Verkauf dieser Fonds richtig Kasse gemacht. Hier wurde ein böser Spruch in die Tat umgesetzt:" Das Geld ist nicht weg, es haben jetzt nur Andere!"

Beispiel Nr. 2:  Die Deutschen und die Seefahrt.
Im Deutschen Reich wollte man sich mit einer starken Flotte den Traum von der deutschen Weltmacht verwirklichen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel wollte man bei den Wohlhabenden holen. Also erfand man die Sektsteuer. Die Flotte ist längst untergegangen - die Sektsteuer gibt es heute noch. Trotzdem ist Deutschland zur Seemacht geworden - zumindest in der Containerschifffahrt! Aber nicht durch die Sektsteuer sondern durch das Geld vieler Tausender Schiffsfondsanleger darunter viele Kleinsparer und Rentner. Diesen Anlegern hat man die Schiffsfonds  als lukrative und sichere Altersvorsorge verkauft. Glänzend verdient bei diesem Geschäft haben, außer den Anlegern, alle Beteiligten. Allen voran die Banken. Getrieben von Gier wurde sehenden Auges ein Überangebot an Schiffen geschaffen. Angebot und Nachfrage sind nun aus dem Gleichgewicht geraten und viele Schiffe fahren in die Pleite. Viele Schiffsfondsgesellschaften fordern von ihren Anlegern die Ausschüttungen zurück ja sogar Nachschüsse werden verlangt! Ein Verlust des eingezahlten Kapitals droht!

Betroffene Anleger die durch die Inkompetenz von Banken und Finanzdienstleistern in ihren finanziellen Interessen so massiv geschädigt wurden sollten jetzt sehr deutlich die ihnen zustehenden Rechte einfordern anstatt ernsthaft darüber nachzudenken  Nachschüsse zu leisten und dabei eventuell nochmals Geld zu verlieren.  Um Ihre Rechte durchzusetzen, müssen Sie überhaupt erst einmal wissen, welche Rechte Sie haben. Der BSZ e.V. kann Ihnen dabei sehr hilfreich sein. Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!

Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

  • Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de


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Es gibt jedoch auch Fälle, die sich Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.
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HCI Exklusiv Schiffsfonds II - Vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Winona

Wie nun bekannt wurde, wurde über den Mehrzweckfrachter MS Winona das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (9 IN 33/14). Am 3. März 2014 um 10:00 Uhr wurde vor dem Amtsgericht Meppen das Insolvenzverfahren als europäisches Hauptinsolvenzverfahren eröffnet, zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Sontopski bestellt.


Überraschend ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die MS Winona, die im Auftrag des Schiffsfonds HCI Exklusiv II fährt, aber keineswegs. Zahlreiche Schiffsfonds haben in den letzten Monaten und Jahren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, sodass oftmals keine Ausschüttungen mehr gezahlt werden. Auch die Anleger des HCI Schiffsfonds Exklusiv II hatten nach Medieninformationen letztmals im Jahr 2008 Ausschüttungen erhalten. Im Jahr 2010 gab es demnach auch Sanierungsversuche, bei denen Anleger Nachzahlungen leisteten.

Auch, wenn das Insolvenzverfahren möglicherweise für die Anleger zu Verlusten führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. ,,Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien  können dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften - beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen - konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. ,,Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber abschließend.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/HCI Exklusiv Schiffsfonds II MS Winona " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Montag, März 24, 2014

Proven Oil Canada Fonds - Welche Optionen stehen den Anlegern offen?

Wie eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei meldet, mehren sich zuletzt die negativen Schlagzeilen für die Anleger der Proven Oil Canada Beteiligungsfonds.


Nachdem bereits im letzten Jahr die Zahlungen an die Gesellschafter ausgesetzt wurden, sollte durch den Zusammenschluss sämtlicher Fondsgesellschaften in die Master LP Kosten gesenkt werden, um zukünftig gewinnbringend arbeiten zu können. Nachdem der Zusammenschluss der Beteiligungen nunmehr vollzogen wurde, teilen vereinzelte Anleger mit, dass nach Aussage von POC auch in 2014 voraussichtlich die Ausschüttungen ausbleiben werden.

Aufgrund der gegenwärtigen Unsicherheiten zum Stand der POC Beteiligungsgesellschaften fragen sich die Anleger nur, wie es mit der Beteiligung weiter geht.

Realisiert sich das Totalverlustrisiko nun?

Nach Aussage der Gesellschaft sollten die Umstrukturierung und der Zusammenschluss der Beteiligungsgesellschaften das Totalverlustrisiko gerade verhindern. Aufgrund der momentanen Kommunikation von POC ist jedoch gegenwärtig unsicher, ob diese Maßnahmen tatsächlich erfolgversprechend sind und greifen werden.

Welche Möglichkeiten stehen den betroffenen Anlegern gegenwärtig zur Verfügung?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits Anleger der Proven Oil Canada bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Abhängig vom Einzelfall kann den Anlegern ein Widerrufsrecht zustehen. Auch könnte die Möglichkeit eines außerordentlichen Kündigungsrechts aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften gegeben sein. Darüber hinaus ist es ratsam, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren von POC und/oder gegen die Vermittler zu prüfen, sofern die Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt wurden.
  • Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "POC - Proven Oil Canada" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Insolvenzverfahren Pecus - was ist zu tun?

Für die Kunden der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist nun Gewissheit, das Insolvenzverfahren ist eröffnet.  Als Insolvenzverwalter wurde vom Amtsgericht Charlottenburg der Rechtsanwalt Christian Otto bestellt. Viele Fragen und Unsicherheiten bleiben nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die geschädigten Anleger.


Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg  hat unter dem Az. 36 p IN 2617/13 die Mitteilung gemacht, dass das Insolvenzverfahren am 06.03.2014 über das Vermögen der Pecus Vermögensverwaltungsgesell-schaft mbH, Kurfürstendamm 69, 10707 Berlin, eröffnet wurde.

Für die Kunden der Pecus ist zu befürchten, dass auch eine gute Quote im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht mehr erreicht werden kann. Schließlich wurde gegenüber dem AG Charlottenburg durch den Insolvenzverwalter auch die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Masseunzulänglichkeit ist ein juristischer Fachbegriff, der mit nichts zu holen übersetzt werden kann.

Wie müssen sich Kunden der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH verhalten?

In der kommenden Woche wird ein Schreiben des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto an die betroffenen Pecus-Anleger herausgehen, in welchem diese dazu aufgefordert werden, ihre Insolvenzforderung bis zum 05.06.2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Anleger sollten auf einem Formvordruck die Anmeldung zur Insolvenztabelle ihrer Forderungen vornehmen. Selbst wenn die Aussichten, hier noch ein wenig Geld zu erhalten, äußerst gering sind, wurde diese Maßnahme seitens des Insolvenzverwalters empfohlen.

Nun müssen sich die geschädigten Anleger an diejenigen halten, die als verantwortlich handelnde Personen als Anspruchsgegner in Betracht kommen. Hier sollten Anleger insbesondere gegen den früheren Geschäftsführer, Herrn Werner Ehrentraut, sowie den derzeitigen Geschäftsführer, Herrn Josef Buchsbaum, vorgehen. Aber auch die Beratungsgesellschaften sind hier als Anspruchsgegner in Betracht zu ziehen! Die Berater haben oft umfassende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, die eintreten könnten.

PECUS Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 69, 10707 Berlin. ...

Geschäftsführer:; 1. Buchsbaum, Josef Werner, *22.10.1946, Wien/Österreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen;

Ehemaliger Geschäftsführer:; 2. Ehrentraut, Klaus Werner, *05.11.1960, Bad Tölz Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

Gesellschaftsvertrag vom: 01.08.1996 zuletzt geändert durch Beschluss vom 15.07.2009 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2010 ist der Sitz der Gesellschaft von Bad Tölz (Amtsgericht München, HRB 113970) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 26.08.1996.

Eine persönliche Haftung der Geschäftsführer und von Hintermännern für Gesellschaft ist möglich, insbesondere bei Insolvenzstraftaten oder anderen Betrugsstraftaten. Diese führen zu einer sogenannten ,,Durchgriffshaftung". Fazit für betroffene Anleger der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH:

Nur weil das Insolvenzverfahren über das Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft eröffnet wurde, sollten die Kunden nicht durch Untätigkeit ihre Chancen vertun. Es gibt noch weitere Anspruchsgegner, die für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können. Hier besteht allerdings Handlungsbedarf, denn seitens der Gesellschaft ist keine freiwillige Zahlung mehr zu erwarten.

  • Fachanwälte für Bank-und Kapitalanlagerecht kennen sich mit diesen Fällen aus. Dabei haben Anwälte den Vorteil, die die Berliner Gerichte kennen. Denn es gilt: Ein guter Rechtsanwalt kennt das Recht, ein hervorragender Rechtsanwalt das Recht und das Gericht!  Für Verkäufer von Lebensversicherungen an die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  ,,Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft"   beizutreten um ihre Ansprüche von einer Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei   fachanwaltlich prüfen zu lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Samstag, März 22, 2014

Getgoods: BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei geht gegen Verantwortliche vor!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen Schadensersatzansprüche geltend! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an.


In dem inzwischen eröffneten Insolvenzverfahren über die Getgoods AG fand der Termin zur Gläubigerversammlung für die Inhaber der Schuldverschreibung am 27.02.2014 ab 9.00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55 in 15236 Frankfurt/Oder statt.

Mit überwältigender Mehrheit der abgegebenen Stimmen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner  zum „gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger“ gewählt. Anleihe- Anleger müssen/können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle somit nicht mehr selber anmelden, sondern diese werden von dem gemeinsamen Vertreter Herrn Dr. Liebscher im Rahmen einer globalen Forderungsmeldung zur Insolvenztabelle automatisch angemeldet. Die Forderungsanmeldung ist eine Regelaufgabe des gemeinsamen Vertreters und erfolgt für die einzelnen Anleiheinhaber kostenfrei, da der Aufwand des gemeinsamen Vertreters durch die Insolvenzmasse vergütet wird. Für die Forderungsanmeldung ist also eine Anmeldung zur BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „getgoods“ nicht erforderlich, worauf ausdrücklich hingewiesen werden soll.

Während es in diesem Termin zur Gläubigerversammlung vorrangig um die Wahl des sog. „Gemeinsamen Vertreters“ ging, soll es voraussichtlich am 29. April 2014 noch eine weitere Gläubigerversammlung geben, auf der vor allem allgemeine Dinge betreffend getgoods besprochen werden sollen. BSZ e.V.-Mitglieder werden auch auf dieser weiteren Gläubigerversammlung, die  Ende April statt finden wird, im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten.

Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein, es ist nach gegenwärtigem Stand davon auszugehen, dass die Insolvenzquote lediglich gering ausfallen wird, d.h., eventuell zwischen 0 – 10 %.

Aus diesem Grunde ist BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth auch inzwischen dazu übergegangen, Prospekthaftungsansprüche für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand geltend zu machen, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben, so werden die Anleger im Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert. Insbesondere die Verflechtung zwischen der Getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth nicht ausreichend dargelegt.

Aufgrund dieser Ansatzpunkte wird der ehemalige Vorstand der getgoods AG zur Zeit von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth bereits in den nächsten Tagen außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert werden. Ob noch weitere Verantwortliche von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten haftbar gemacht werden sollen, wird sich zeigen. Tätig werden sollten bisher vor allem rechtsschutzversicherte Anleger, da noch nicht vollständig klar ist, ob eine Vollstreckung gesichert ist. So sollen zwar sog. D & O-Versicherungen bestehen, bei denen aber noch nicht sicher ist, ob sie eingreifen würden.

Auch haben sich inzwischen, wie sich heraus stellt, durchaus Anhaltspunkte für ein deliktisches Handeln der Verantwortlichen ergeben:

Wie z.B. der Insolvenzverwalter Brockdorff in der Online-Ausgabe des Magazins Wirtschaftswoche vom 08.03.2014 mitteilte, soll ein Betrag in Höhe von rund 13 Mio. €, der noch im Oktober 2013 bei Anlegern eingeworben wurde, kurz vor dem Insolvenzantrag von den Konten abgeflossen sein, es steht somit zu befürchten, dass dieser Betrag zweckwidrig verwendet worden sein könnte.

Auch einige weitere Punkte könnten für deliktisches Handeln sprechen, hierzu wird demnächst noch weiter vom BSZ e.V. berichtet werden.

Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge (z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht auch der Verdacht im Raum, dass bei getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft worden sein sollen, die der Firma gar nicht gehörten, sondern bei getgoods nur gelagert worden sein sollen. Mit diesem Verkauf fremder Ware soll getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.
Hierzu wurde in den letzten Monaten von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder das Firmengelände von getgoods sowie die Privatwohnungen des Geschäftsleiters der getgoods AG und deren Vertriebstochter durchsucht. Ob die Vorwürfe zutreffend sind, bleibt abzuwarten, bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Die BSZ e.V-Vertrauensanwälte werden aber bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet, z.B:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und Berufungen laufen

Insgesamt wurden von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten.

Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.

  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Getgoods" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 22.03.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Freitag, März 21, 2014

Könnten Sie zum Opfer einer zweifelhaften Kapitalanlage werden?

Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Der Leser solcher Mitteilungen glaubt natürlich, dass ihm so etwas bestimmt nicht passieren kann. Die "Dummen", das sind immer die anderen.


Besser wäre natürlich sich zu fragen. "Wie kann so etwas überhaupt passieren?" "Wie konnten so viele Anleger so lange getäuscht werden?" "Könnte mir so etwas auch passieren?"

Im Geschäftsfeld Anlageberatung schmücken sich die Damen und Herren gerne mit beeindruckenden Berufsbezeichnungen. Viele dieser "Anlageberater" sind aber einfach nur Verkäufer, deren Fortbildungskurse oft nur der Verkaufstaktik dienen. Ethische Aspekte, wie etwa, nur zum Wohle des Anlegers zu beraten, sind da eher hinderlich.

Anleger sollten den Berater aber schon fragen, was ihn denn für sein tun qualifiziert und wie lange er denn schon in der Anlageberatung tätig ist. Und, ob er eine Versicherung hat welche bei einer eventuellen Falschberatung den angerichteten Schaden ausgleicht? Bis zu welcher Höhe gilt diese Versicherung?

Bei Anlegern sollten alle Alarmglocken läuten, wenn traumhafte Anlagerenditen versprochen werden, aber nicht plausibel erklärt werden kann, wie diese erzielt werden können. Worthülsen, Anlagechinesisch und Beraterlyrik sollten den Anleger zur Beendigung des Beratungsgesprächs veranlassen. Denn wer das "Renditewunder" nicht nachvollziehbar erklären kann, hat möglicherweise etwas zu verbergen und der Anleger kann über kurz oder lang zum Anlageopfer werden.

Der BSZ e.V. beobachtet, dass in den letzten Jahren eine wachsende Zahl älterer Menschen von Finanzberatern in zweifelhafte und für diese Altergruppe vollkommen ungeeignete Anlagen gedrängt werden und wurden. Selbst die Hausbanken beteiligen sich teilweise an diesen üblen Machenschaften. Millionen Senioren sind in der Gefahr schamlos  ausgenutzt zu werden. Gerade Senioren sollten bei jeder Anlage bedenken, dass sie in persönlichen oder medizinischen Notfällen ungehindert ohne Verluste in Kauf nehmen zu müssen über ihr Geld verfügen können! Manche Berater die schnell zum Abschluss kommen wollen bauen gerade Senioren gegenüber massiven Zeitdruck auf. Da fallen dann Sätze wie zum Beispiel: "Handel Sie jetzt, das Angebot gilt nur kurze Zeit!" oder "Diese Konditionen kommen so schnell nicht wieder!"  Davon sollten sich Anleger nicht beeindrucken lassen - Zeit lassen und sorgfältig darüber nachdenken, dass ist richtig! Senioren fühlen sich dem Berater gegenüber oft verpflichtet. Er hat sich ja so viel Zeit für das Beratungsgespräch genommen auch Kaffee und andere Getränke wurden angeboten, da kann man jetzt schlecht "nein" sagen. Viele ältere Anleger unterschreiben Anlageverträge allein auf Vertrauen. Das wissen natürlich auch die Banken und ihre Berater und nutzen es schamlos aus.

Geschädigte Anleger verzichten oft darauf sich gegen Anlageverluste zu wehren. Entweder es ist ihnen peinlich, dass sie auf eine windige Anlage hereingefallen sind oder sie sind dem unsäglichen Spruch der Anlagelobby "werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher" aufgesessen. Solches Verhalten trägt aber dazu bei, dass die Initiatoren solcher Anlagen  weiterhin vielen Menschen das Geld aus der Tasche ziehen können.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

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Es gibt jedoch auch Fälle, die sich Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.
  • Um eine kostenlose Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen, steht auf der Internetseite www.rechts-asse.de  ein Kontaktformular zur Verfügung.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Donnerstag, März 20, 2014

LG Dortmund verurteilt Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente

Das Landgericht Dortmund hat mit Datum vom 6. Februar 2014 eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente verurteilt (Az. 2 O 249/13).


Ausgangslage des Verfahrens war die Klage einer Arzthelferin, die bei der Versicherungsgesellschaft eine  Berufsunfähigkeitsversicherung auf Basis einer Risikolebensversicherung abgeschlossen hatte. Mitte Januar 2012 wurde die Klägerin aufgrund eines psychischen Erschöpfungssyndroms krankgeschrieben, Mitte Juli 2012 beantragte sie deswegen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Versicherungsgesellschaft gewährte zwar unter Vorbehalt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, lehnte aber schließlich den Antrag der Versicherungsnehmerin ab. Hiergegen reichte die Versicherungsnehmerin Klage ein und begründete ihren Anspruch damit, mehr als sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben gewesen zu sein, was automatisch der Berufsunfähigkeit gleichkomme. Hiergegen wandte die Versicherungsgesellschaft ein, dass die Klägerin ja unstreitig nun wieder berufstätig sei, sodass auch in der Vergangenheit von Berufsunfähigkeit keine Rede sein konnte.

Das Landgericht Dortmund hat dieser Argumentation der Versicherungsgesellschaft nun Einhalt geboten. Aufgrund eines sozialmedizinischen Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des ärztlichen Berichts des Hausarztes der Klägerin stehe fest, dass diese für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten arbeitsunfähig war. Entgegengesetzte Arztberichte habe die Berufsunfähigkeitsversicherung weder vorgetragen noch vorgelegt. Der klägerische Vortrag  reiche daher aus, um die sogenannte auf einer sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit beruhende fiktive Berufsunfähigkeit § 2 der vereinbarten BUZ 92 zu bejahen.

Das Urteil bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Luber die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. ,,Denn es bleibt zwar dabei, dass Versicherungsnehmer nicht bei jeder Krankheit sofort erwerbsunfähig werden. Sofern der Versicherungsnehmer allerdings mindestens sechs Monate krankgeschrieben und somit berufsunfähig ist, kann sich hieraus bereits die Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit ergeben", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Darüber hinaus zeigt das Urteil, dass ein Vorgehen gegen die ablehnende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: ,,Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist."

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.  Die betroffene BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Sie vertritt in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.  Ihr Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen dieser Anwälte. Die geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere die Erfolge dieser BSZ e.V. Vertrauenskanzlei bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren  arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für die Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen Versicherungen/Berufsunfähigkeitsversicherung  durch Fachanwälte, hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Versicherungen  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. 03. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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Mittwoch, März 19, 2014

Neu bei dem BSZ e.V.: der Premium-Bereich für Kapitalanleger die mehr als 100 000.- Euro investiert haben.

Der BSZ ist seit vielen Jahren eine der ersten Adressen für Kapitalanleger, die auf der Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt für ihr Problem sind. Vielfach konnten die BSZ- Anwälte den Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtige Gegner wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.


Es gibt jedoch auch Fälle, die sich für solche Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einem, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen.

Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden.

Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem "Allgemeinanwalt" nicht zu leisten. Viele Anwälte behaupten, zwar dass sie betroffenen Anlegern helfen können. Allerdings sind diese Fälle meist unglaublich komplex und erfordern intensive Spezialisierung und Branchenwissen. Viele Anwälte sind einfach nicht dafür gerüstet um einem  Anleger bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, seinen Anspruch erfolgreich durchzusetzen.

Für die betroffenen Anleger ist die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt äußerst schwierig, sie wird nach Einschätzung des BSZ auch immer schwieriger. Das liegt daran, dass natürlich jeder Rechtsanwalt von sich behaupten wird, dass er besonders qualifiziert und kompetent ist. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann der Laie in der Regel nicht beurteilen.

Der BSZ hat unter einer Vielzahl qualifizierter Anwälte spezielle für den  Premium-Bereich  einige wenige hochqualifizierte Anwaltskanzleien nominiert, welche die Premium Mandanten betreuen werden. Dabei werden bei persönlichen Beratungsgesprächen, die bei diesen Angelegenheit zeitlich angemessenen vereinbart werden, auch ausdrücklich mögliche "Haus- und Hofanwälte" mit eingeladen werden, die ohnehin nicht selten von sich aus in solchen Angelegenheiten die Beauftragung eines Spezialisten empfehlen.

Manche Anlegerkanzlei wirbt mit der Vielzahl der Mandanten die sie in einem bestimmten Schadensfall schon eingesammelt hat. Wie sollen aber 1000, 5000 oder mehr Mandanten vernünftig beraten werden? Die BSZ Fachanwälte im Premium Angebot investieren sehr viel Zeit für jeden einzelnen Anleger der durch Betrug , Täuschung , Verletzung der Treuepflicht , falsche Darstellung , Schlechtberatung, unerlaubte Handlungen usw. mit seinen Investitionen geschädigt  worden ist.

Es geht im Premium- Bereich des BSZ nicht darum, eine vermeintlich qualifizierte Anwaltskanzlei zu vermitteln, die damit angepriesen wird, dass sie besonders günstig arbeitet. Es sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ, als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Dennoch beraten diese Kanzleien bei allen Mandanten kosteneffizient.

Kapitalanleger die ernsthaft rechtlichen Rat benötigen, nutzen das BSZ e.V. Premium Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine kostenlose Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
  • Um eine kostenlose Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen, steht auf der Internetseite www.rechts-asse.de ein Kontaktformular zur Verfügung.

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Zamek-Insolvenz! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Zamek stellt Insolvenzantrag: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben! Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, meldete der Brühwürfel-Hersteller Zamek aus Düsseldorf vor kurzem Insolvenz an.


In Sorge um ihr Geld sind daher neben anderen Gläubigern auch zahlreiche Anleger, denn Zamek hatte in den Jahren 2012 und 21013 für ca. 45 Mio. EUR Anleihen ausgegeben.  BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth empfiehlt ,,auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren zu bündeln." Dieses soll Medienberichten zufolge wohl in Eigenverwaltung durchgeführt werden.

Anleger sollten auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen, insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne sollten überprüft werden, da ein Verkaufsprospekt richtig und vollständig sein muss, d.h., den Anleger über alle wichtigen Umstände des Unternehmens informieren muss. ,,Wir werden demnächst Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen prüfen und haben bereits erste Ansatzpunkte für eine mögliche Prospekthaftung ausfindig machen können.," so Dr. Späth.

Allerdings sollten Anleger beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien für die Zusammenarbeit für die IG Zamek gewinnen, diese hat bereits seit Jahren in zahlreichen Fälle von Anleihepleiten mehrere tausend Anleger betreut, z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, DEIKON-Hypothenanleihen, Solar Millenium AG, getgoods AG, Solen AG u.a..

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drspä

Dienstag, März 18, 2014

Brauchen wir wirklich einen Finanz TÜV?

Wie "Das Parlament" unter dem Titel "Graue Märkte und weiße Haie in seiner Ausgabe 12 vom 17.03. 2014 berichtete, fand am Donnerstag auf Antrag(18/769),  der Fraktion Die Linke im Bundestag eine Debatte über die wirksamste Bekämpfungsmethode des Grauen Kapitalmarkts statt.  Anlass war demnach das Debakel um Prokon wo 75.000 Anleger,  1,4 Milliarden Euro zu verlieren drohen.


Jährlich verlören Anleger hierzulande zwischen 50 und 98 Milliarden Euro "durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente". Die Forderung nach einem Finanz-TÜV soll bei den übrigen Fraktionen nicht auf Gegenliebe gestoßen sein. 

Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hat diese  Debatte bei der die Grundidee scheinbar Regulierung des "Grauen Kapitalmarkts" ist, keinen hohen Stellenwert. Es gibt eine ganze Reihe Themen die viel wichtiger sind. Dazu gehören an erster Stelle mehr Informationen für die Verbraucher und besserer rechtlicher Schutz bei betrügerischen Finanzangeboten.  

Es nutzt wenig wenn durch solche politische Debatten Feindbilder geschaffen werden, auf die man mit dem Finger zeigen kann. Hier also der Graue Kapitalmarkt. Das führ nur zu einer weiteren Verunsicherung der Anleger. Die grundlegenden Strukturen des Anlagemarkts in Deutschland, dazu gehört  in erster Linie auch die Vorsorge für den Ruhestand sind gesund!

Statt den grundsätzlich funktionierenden Kapitalanlagemarkt mit einem Finanz-TÜV  Stempel zu versehen, sollte man die auf diesem Gebiet schon tätigen Schutzorganisationen stärker unterstützen. Diese Organisationen, dazu gehört auch der BSZ e.V. sind die  Wachhunde welche Investoren vor Kapitalverlust schützten,   vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnen, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich machen.

Der BSZ®  e.V. schützt Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen  und beobachtet  Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten und unlautere Praktiken öffentlich machen bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.
  •  Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.