Empfiehlt eine Bank, Sparkasse oder Volksbank einem älteren Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung. Dies auch insbesondere dann, wenn der lebensältere Bankkunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will.
Das Kreditinstitut muss die Grundsätze der Bond-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 1994 beachten. Danach muss das Bankinstitut die Grundsätze der - anleger- und - anlagegerechten Beratung berücksichtigen. Gerade bei vielen Schiffsfondsbeteiligungen und Unternehmensanleihen (Mitteilstandsanleihen) sind diese Grundsätze missachtet worden.
Häufig kommt bei den lebensälteren Anlegern das Gefühl auf, dass die Geldanlage sich nicht so entwickelt, wie dies versprochen wurde. Dann sollte der Senior mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.
Bei den Provisionen wurden die Anleger häufig nicht vollständig informiert. Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freie Berater müssen ihre Kunden über jede Provision informieren - bei freien Beratern erst ab 15 %Provision. Der Senior muss wissen, was das Bankinstitut vom Fondsemissionshaus bekommt.
Die älteren Anleger werden bei den Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freien Anlageberater als sogenannte AD - Kunden klassifiziert. AD steht dabei diskriminierend für alt und doof!
Geschädigte Anleger müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern. Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu sehen. Solange Anleger resignieren und sich nicht wehren wird sich an der jährlichen Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen "Madoff´s werden sich weiterhin die Taschen vollstopfen.
Mitunter scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld kosten könnte. Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann, gegen wen sich dieser richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich geltend zu machen wären. Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten für kleines Geld zu haben. Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten verpflichteter Rechtsanwalt wird dem Anleger seine ehrliche und unvoreingenommene Einschätzung über den entsprechenden Fall deutlich mitteilen. Danach kann der Anleger immer noch entscheiden, wie er denn schlussendlich weiter verfahren möchte!
Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!
- Es lohnt sich deshalb fast immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Khsteff
BSZ Premium
Es gibt jedoch auch Fälle, die sich für Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.
Um eine Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen, steht auf der Internetseite www.rechts-asse.de ein Kontaktformular zur Verfügung.
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