Notverkäufe, Zwangsversteigerungen, Insolvenzen - viele Schiffsfonds sind seit Ausbruch der Krise der Schifffahrt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Leidtragende sind häufig die Anleger, die viel Geld verlieren, das eigentlich ihrer Altersvorsorge dienen sollte.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, kann aber vielen Anlegern Mut machen: ,,Das Geld ist nicht zwangsläufig verloren!"
Landauf, landab haben Anleger in der Hoffnung auf satte Renditen ihr Geld in Schiffsfonds gesteckt - und wurden oft genug enttäuscht. Medien berichten immer wieder über die Krise der Schiffsfonds. Gefragter Ansprechpartner ist der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller. Im Interview mit Radio Bremen äußerte er sich jetzt zu den Chancen der Anleger, zumindest einen Teil ihres Geldes zu retten.
In Norddeutschland ist die Krise der Schifffahrt noch deutlicher zu spüren als in anderen Teilen der Republik, z.B. wenn mal wieder Schiffe unter den Hammer kommen. Der erzielte Erlös reicht bei Notverkäufen oder Zwangsversteigerungen oft genug kaum aus, um die Verbindlichkeiten zu retten. Cäsar-Preller: ,,Die Banken bekommen meist noch einen Teil ihres Geldes zurück. Die Anleger gehen aber in der Regel leer aus. Genauso ist es auch bei Insolvenzen."
Aber auch wenn im Insolvenzverfahren für die Anleger nichts zu holen ist, müssen sie ihre Investition nicht völlig abschreiben. ,,Schadensersatzanforderungen können gegen die vermittelnden Banken, Sparkassen oder Finanzvermittler geltend gemacht werden, wenn sie die Anleger fehlerhaft beraten haben", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Und dies sei seiner Erfahrung nach oft genug geschehen. Die Risiken seien nicht ausreichend dargestellt oder verharmlost worden, Provisionen an die Vermittler verschwiegen worden. ,,Den Anlegern wird höchste Rendite ohne Risiko vorgegaukelt", sagt Cäsar-Preller im Interview mit Radio Bremen. Doch dagegen können sie sich wehren und aus genannten Gründen, Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. ,,So kann oft wenigstens ein Teil des Geldes gerettet werden", so der erfahrene Anwalt. Grundsätzlich rät er den Anlegern schon vor der Investition anwaltlichen Rat einzuholen. Dieser könne z.B. schon vorab den Verkaufsprospekt prüfen und eine zweite oder dritte Meinung könne bei solch einer Investition sicher nicht schaden.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte Markt auf seinem Schaden Innen sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp
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