Mittwoch, März 19, 2014

Zamek-Insolvenz! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Zamek stellt Insolvenzantrag: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben! Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, meldete der Brühwürfel-Hersteller Zamek aus Düsseldorf vor kurzem Insolvenz an.


In Sorge um ihr Geld sind daher neben anderen Gläubigern auch zahlreiche Anleger, denn Zamek hatte in den Jahren 2012 und 21013 für ca. 45 Mio. EUR Anleihen ausgegeben.  BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth empfiehlt ,,auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren zu bündeln." Dieses soll Medienberichten zufolge wohl in Eigenverwaltung durchgeführt werden.

Anleger sollten auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen, insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne sollten überprüft werden, da ein Verkaufsprospekt richtig und vollständig sein muss, d.h., den Anleger über alle wichtigen Umstände des Unternehmens informieren muss. ,,Wir werden demnächst Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen prüfen und haben bereits erste Ansatzpunkte für eine mögliche Prospekthaftung ausfindig machen können.," so Dr. Späth.

Allerdings sollten Anleger beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien für die Zusammenarbeit für die IG Zamek gewinnen, diese hat bereits seit Jahren in zahlreichen Fälle von Anleihepleiten mehrere tausend Anleger betreut, z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, DEIKON-Hypothenanleihen, Solar Millenium AG, getgoods AG, Solen AG u.a..

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth                                                

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drspä

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