Donnerstag, März 20, 2014

LG Dortmund verurteilt Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente

Das Landgericht Dortmund hat mit Datum vom 6. Februar 2014 eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente verurteilt (Az. 2 O 249/13).


Ausgangslage des Verfahrens war die Klage einer Arzthelferin, die bei der Versicherungsgesellschaft eine  Berufsunfähigkeitsversicherung auf Basis einer Risikolebensversicherung abgeschlossen hatte. Mitte Januar 2012 wurde die Klägerin aufgrund eines psychischen Erschöpfungssyndroms krankgeschrieben, Mitte Juli 2012 beantragte sie deswegen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Versicherungsgesellschaft gewährte zwar unter Vorbehalt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, lehnte aber schließlich den Antrag der Versicherungsnehmerin ab. Hiergegen reichte die Versicherungsnehmerin Klage ein und begründete ihren Anspruch damit, mehr als sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben gewesen zu sein, was automatisch der Berufsunfähigkeit gleichkomme. Hiergegen wandte die Versicherungsgesellschaft ein, dass die Klägerin ja unstreitig nun wieder berufstätig sei, sodass auch in der Vergangenheit von Berufsunfähigkeit keine Rede sein konnte.

Das Landgericht Dortmund hat dieser Argumentation der Versicherungsgesellschaft nun Einhalt geboten. Aufgrund eines sozialmedizinischen Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des ärztlichen Berichts des Hausarztes der Klägerin stehe fest, dass diese für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten arbeitsunfähig war. Entgegengesetzte Arztberichte habe die Berufsunfähigkeitsversicherung weder vorgetragen noch vorgelegt. Der klägerische Vortrag  reiche daher aus, um die sogenannte auf einer sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit beruhende fiktive Berufsunfähigkeit § 2 der vereinbarten BUZ 92 zu bejahen.

Das Urteil bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Luber die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. ,,Denn es bleibt zwar dabei, dass Versicherungsnehmer nicht bei jeder Krankheit sofort erwerbsunfähig werden. Sofern der Versicherungsnehmer allerdings mindestens sechs Monate krankgeschrieben und somit berufsunfähig ist, kann sich hieraus bereits die Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit ergeben", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Darüber hinaus zeigt das Urteil, dass ein Vorgehen gegen die ablehnende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: ,,Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist."

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.  Die betroffene BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Sie vertritt in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.  Ihr Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen dieser Anwälte. Die geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere die Erfolge dieser BSZ e.V. Vertrauenskanzlei bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren  arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für die Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen Versicherungen/Berufsunfähigkeitsversicherung  durch Fachanwälte, hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Versicherungen  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
                    

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. 03. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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