Freitag, März 28, 2014

IVG: Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu - DFH übernimmt IVG Immobilienfonds

Mit großer Mehrheit haben Gläubiger und Aktionäre dem Insolvenzplan der IVG Immobilien AG zugestimmt. Nun fehlt noch die Zustimmung des zuständigen Insolvenzgerichts.


Sollte das Insolvenzgericht grünes Licht geben, erhalten laut Insolvenzplan nicht nachrangige unbesicherte Gläubiger mindestens 60 Prozent des Nennwerts ihrer Forderungen. Für die nachrangigen Gläubiger sind keine Regelungen vorgesehen. ,,Für die Zeichner der Hybrid-Anleihe bedeutet das höchstwahrscheinlich, dass sie leer ausgehen werden", befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller. Daher empfiehlt er, jetzt umgehend Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. ,,Es muss jetzt festgestellt werden, ob eine ordnungsgemäße Beratung mit entsprechender Risikoaufklärung vorlag", so Cäsar-Preller.

Auch die Anleger, die in die geschlossenen Immobilienfonds der IVG investiert hatten, müssen sich auf Neuerungen einstellen. Nach Medienberichten hat die DFH (Deutsche Fonds Holding) die IVG Private Funds GmbH erworben. Diese betreute rund 60.000 Anleger und ein Fondsvolumen von knapp 1,4 Milliarden Euro. Das Kartellamt muss dem Kauf noch zustimmen.

,,Welche Konsequenzen das für die Anlieger hat, muss abgewartet werden. Fakt ist aber, dass sich auch geschlossene Immobilienfonds der IVG in wirtschaftlicher Schieflage befinden", so Cäsar-Preller. Auch in diesen Fällen können die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Cäsar-Preller: ,,Auch hier muss geprüft werden, ob eine ordnungsgemäße Anlageberatung mit umfassender Risikoaufklärung stattgefunden hat."

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über sämtliche Provisionen, die an die vermittelnden Banken geflossen sind, aufgeklärt werden müssen. ,,Auch das Verschweigen dieser so genannten Kickbacks kann zu Schadensersatzansprüchen führen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Eine weitere Möglichkeit sei, die Verkaufsprospekte auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu unterprüfen. ,,Ist der Verkaufsprospekt fehlerhaft, kann auch Schadensersatz geltend gemacht werden".

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG AG beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

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