Montag, März 31, 2014

Rena GmbH stellt Insolvenzantrag - Möglichkeiten der Anleihe-Gläubiger

Die Rena GmbH mit Sitz im Schwarzwald hat beim zuständigen Amtsgericht Villingen-Schwenningen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Damit ist erneut eine Mittelstandsanleihe aus der Solarbranche von einer Insolvenz betroffen.


Die Rena GmbH teilte mit, dass die Sanierung des Unternehmens Ziel der Insolvenz in Eigenverwaltung sei und äußerte sich optimistisch, dass dies angesichts einer guten Auftragslage auch gelingen kann. Dementsprechend sei man zuversichtlich die in den Jahren 2010 und 2013 herausgegebenen Mittelstandsanleihen (ISIN DE000A1E8W96 bzw. ISIN DE000A1TNHG1) tilgen zu können. Die Anleihe aus 2010 läuft bei einem Zinssatz von 7 Prozent noch bis 2015, die Anleihe aus 2013 mit einem Kupon von 8,25 Prozent läuft bis 2018. Insgesamt beläuft sich das Volumen der beiden Anleihen auf rund 75 Millionen Euro.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, kann die optimistischen Prognosen der Rena GmbH nicht ganz teilen. ,,Wie verschiedenen Medien zu entnehmen ist, hat Rena im dritten Quartal 2013 ein dickes Minus eingefahren. Und die Solarbranche ist noch längst nicht über dem Berg. Von daher ist es ungewiss, ob die beiden Anleihen tatsächlich bedient werden können."

Die Rena GmbH hatte die Insolvenz der Tochtergesellschaft SH+E im Februar dieses Jahres als Hauptgrund für die Schwierigkeiten des Hauptunternehmens verantwortlich gemacht. Weitere Unternehmenstöchter seien von der Insolvenz nicht betroffen.

Während der Insolvenz in Eigenverwaltung ist das Unternehmen vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger weitgehend geschützt, so dass der Betrieb aufrechterhalten werden kann. ,,Ob aber tatsächlich eine Sanierung gelingt, ist keineswegs gewiss. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann auch in der Regelinsolvenz enden.", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Daher rät er den Zeichnern der beiden Anleihen, frühzeitig ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. ,,Mittelstandsanleihen sind aufgrund der guten Namen des Unternehmen und des hohen Zinssatzes natürlich verführerisch. Aber bei so einem Zinssatz steckt auch immer ein hohes Risiko hinter der Kapitalanlage. Über dieses Risiko hätten die Anleger auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann das schon den Schadensersatz begründen", erklärt der erfahrene Jurist. Ebenso gelte es zu prüfen, ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß waren.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Rena GmbH" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft :
  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp
Bildquelle:lichtkunst.73/pixelio.de

Keine Kommentare: