Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Der Leser solcher Mitteilungen glaubt natürlich, dass ihm so etwas bestimmt nicht passieren kann. Die "Dummen", das sind immer die anderen.
Besser wäre natürlich sich zu fragen. "Wie kann so etwas überhaupt passieren?" "Wie konnten so viele Anleger so lange getäuscht werden?" "Könnte mir so etwas auch passieren?"
Im Geschäftsfeld Anlageberatung schmücken sich die Damen und Herren gerne mit beeindruckenden Berufsbezeichnungen. Viele dieser "Anlageberater" sind aber einfach nur Verkäufer, deren Fortbildungskurse oft nur der Verkaufstaktik dienen. Ethische Aspekte, wie etwa, nur zum Wohle des Anlegers zu beraten, sind da eher hinderlich.
Anleger sollten den Berater aber schon fragen, was ihn denn für sein tun qualifiziert und wie lange er denn schon in der Anlageberatung tätig ist. Und, ob er eine Versicherung hat welche bei einer eventuellen Falschberatung den angerichteten Schaden ausgleicht? Bis zu welcher Höhe gilt diese Versicherung?
Bei Anlegern sollten alle Alarmglocken läuten, wenn traumhafte Anlagerenditen versprochen werden, aber nicht plausibel erklärt werden kann, wie diese erzielt werden können. Worthülsen, Anlagechinesisch und Beraterlyrik sollten den Anleger zur Beendigung des Beratungsgesprächs veranlassen. Denn wer das "Renditewunder" nicht nachvollziehbar erklären kann, hat möglicherweise etwas zu verbergen und der Anleger kann über kurz oder lang zum Anlageopfer werden.
Der BSZ e.V. beobachtet, dass in den letzten Jahren eine wachsende Zahl älterer Menschen von Finanzberatern in zweifelhafte und für diese Altergruppe vollkommen ungeeignete Anlagen gedrängt werden und wurden. Selbst die Hausbanken beteiligen sich teilweise an diesen üblen Machenschaften. Millionen Senioren sind in der Gefahr schamlos ausgenutzt zu werden. Gerade Senioren sollten bei jeder Anlage bedenken, dass sie in persönlichen oder medizinischen Notfällen ungehindert ohne Verluste in Kauf nehmen zu müssen über ihr Geld verfügen können! Manche Berater die schnell zum Abschluss kommen wollen bauen gerade Senioren gegenüber massiven Zeitdruck auf. Da fallen dann Sätze wie zum Beispiel: "Handel Sie jetzt, das Angebot gilt nur kurze Zeit!" oder "Diese Konditionen kommen so schnell nicht wieder!" Davon sollten sich Anleger nicht beeindrucken lassen - Zeit lassen und sorgfältig darüber nachdenken, dass ist richtig! Senioren fühlen sich dem Berater gegenüber oft verpflichtet. Er hat sich ja so viel Zeit für das Beratungsgespräch genommen auch Kaffee und andere Getränke wurden angeboten, da kann man jetzt schlecht "nein" sagen. Viele ältere Anleger unterschreiben Anlageverträge allein auf Vertrauen. Das wissen natürlich auch die Banken und ihre Berater und nutzen es schamlos aus.
Geschädigte Anleger verzichten oft darauf sich gegen Anlageverluste zu wehren. Entweder es ist ihnen peinlich, dass sie auf eine windige Anlage hereingefallen sind oder sie sind dem unsäglichen Spruch der Anlagelobby "werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher" aufgesessen. Solches Verhalten trägt aber dazu bei, dass die Initiatoren solcher Anlagen weiterhin vielen Menschen das Geld aus der Tasche ziehen können.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
- Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Es gibt jedoch auch Fälle, die sich Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.
- Um eine kostenlose Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen, steht auf der Internetseite www.rechts-asse.de ein Kontaktformular zur Verfügung.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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