Dienstag, März 18, 2014

Brauchen wir wirklich einen Finanz TÜV?

Wie "Das Parlament" unter dem Titel "Graue Märkte und weiße Haie in seiner Ausgabe 12 vom 17.03. 2014 berichtete, fand am Donnerstag auf Antrag(18/769),  der Fraktion Die Linke im Bundestag eine Debatte über die wirksamste Bekämpfungsmethode des Grauen Kapitalmarkts statt.  Anlass war demnach das Debakel um Prokon wo 75.000 Anleger,  1,4 Milliarden Euro zu verlieren drohen.


Jährlich verlören Anleger hierzulande zwischen 50 und 98 Milliarden Euro "durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente". Die Forderung nach einem Finanz-TÜV soll bei den übrigen Fraktionen nicht auf Gegenliebe gestoßen sein. 

Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hat diese  Debatte bei der die Grundidee scheinbar Regulierung des "Grauen Kapitalmarkts" ist, keinen hohen Stellenwert. Es gibt eine ganze Reihe Themen die viel wichtiger sind. Dazu gehören an erster Stelle mehr Informationen für die Verbraucher und besserer rechtlicher Schutz bei betrügerischen Finanzangeboten.  

Es nutzt wenig wenn durch solche politische Debatten Feindbilder geschaffen werden, auf die man mit dem Finger zeigen kann. Hier also der Graue Kapitalmarkt. Das führ nur zu einer weiteren Verunsicherung der Anleger. Die grundlegenden Strukturen des Anlagemarkts in Deutschland, dazu gehört  in erster Linie auch die Vorsorge für den Ruhestand sind gesund!

Statt den grundsätzlich funktionierenden Kapitalanlagemarkt mit einem Finanz-TÜV  Stempel zu versehen, sollte man die auf diesem Gebiet schon tätigen Schutzorganisationen stärker unterstützen. Diese Organisationen, dazu gehört auch der BSZ e.V. sind die  Wachhunde welche Investoren vor Kapitalverlust schützten,   vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnen, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich machen.

Der BSZ®  e.V. schützt Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen  und beobachtet  Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten und unlautere Praktiken öffentlich machen bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.
  •  Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                   
E-Mail:   info@bsz-ev.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Bildquelle: © Gabi Eder / pixelio.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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