Freitag, Februar 22, 2013

Die Versprechungen der S & K Gruppe/Deutsche S & K Sachwerte Nr.2 GmbH & Co. KG

Nach den zahlreichen Mitteilungen der letzen Tage bezüglich der S & K-Gruppe und zahlreicher involvierter Fondsunternehmen und Unternehmensgruppen, als auch der United Investors Fondsvertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, haben sich nun erster Betroffene Anleger bei den Vertrauensanwälten des BSZ e.V. gemeldet.


Ein Kunde der S& K hatte noch mit Datum von 30.11.2012 eine Beitrittserklärung und einen Treuhandauftrag an der "Deutsche S & K Sachwert Nr.2  GmbH & Co. KG" unterzeichnet. Die Beteiligung wurde als solider Fonds ohne weitere Risiken angeboten. Auffällig im Rahmen der Vermittlung war jedoch, dass seitens eines Geschäftsführers, welche wohl nicht mehr für die S & K/United Inverstors tätig ist, Zusagen gemacht wurden, welche nicht eingehalten werden konnten. Wie berichtet wird, ist dieser Geschäftsführer Ende 2012 aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Der betroffene Anleger hatte dann umgehend versucht telefonisch die gemachte Zusage geltend zu machen. Dem Anleger wurde nämlich zugesichert, dass er im Falle einer Überweisung der Zeichnungssumme zum 29.11.2012 bezüglich eines Beitritts zum "Deutsche S & K Sachwert Nr. GmbH & Co.KG Fonds" bereits für den Dezember 2012 ausschüttungsberechtigt sei. Kurios hieran ist, dass die Zeichnung des Fonds tatsächlich erst einen Tag nach der Überweisung erfolgte. Wie sich im Nachhinein herausstellte, meldete sich wenig Tage später die Treuhänderin, nämlich die United Inverstors Treuhand GmbH, und teilte mit, dass die Zahlung verspätet eingegangen sein und der Betroffene nunmehr erst im Jahr 2013 ausschüttungsberechtigt sei. Auf der Grundlage dieses Sachverhaltes wurden die Vertrauensanwälte des BSZ e.V., die Kanzlei BHP - Bouchon Hemmerich und Partner, mit der Prüfung von Kündigungs- und Ausstiegsmöglichkeiten als auch der Geltendmachung  von Schadenersatzansprüche beauftragt.

Bereits im Jahre 2011 waren Anleger an die Kanzlei herangetreten, welche von der S & K Gruppe und United Inverstors dahingehend beraten wurden, bereits solide angesparte Versicherungsguthaben aufzulösen und in zahlreiche Fonds der S & K Gruppe zu investieren. Wie bereits den Medienbericht zu entnehmen war, gehörten zur S & K Gruppe zum Beispiel die S & K Assets GmbH, die Deutsche S &  K Sachwerte-AG und die S & K Holding GmbH. Daneben sind auch Firmen wie zum Beispiel das Emissionshaus SHB und DCM genannt worden. Dies könnte zur Folge haben, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Anleger dieser Fonds betroffen sein könnten.

Betroffene Anleger sollten daher insbesondere im Hinblick auf die unklaren Vermögensverhältnisse der S & K Gruppe/United Inverstors und der ungewissen Zukunft tätig werden.

"Berufen sich einige Verbraucherzentralen und Medien, wie z.B. in einem Artikel des Handelsblatt, darauf, dass geschädigte Anleger "nicht gleich zu einem Anwalt rennen" sollten, so muss dem widersprochen werden.

Hat nämlich die Staatsanwaltschaft Gelder sichergestellt, werden diese nicht etwa wie bei einer Insolvenz gleichermaßen an die Betroffene verteilt. Vielmehr erhält nur der geschädigte Anleger etwas von einem Kapital zurück, welcher z.B. einen dinglichen Arrest beantragt hat oder aber Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat. Auch läuft bei einem "Abwarten" die Verjährung weiter, was sicher nicht im Sinne der geschädigten Anleger ist, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Adrian Wegel der Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner aus Frankfurt am Main.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 22.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Donnerstag, Februar 21, 2013

S&K-Gruppe: Betrugsverdacht weitet sich aus!

Fonds der SHB, DCM, United Investors, S&K Sachwerte und von Midas könnten betroffen sein. Anleger schließen sich der BSZ-Interessengruppe ,,S&K-Gruppe" an!


Im Anlagebetrugsfall der S&K-Gruppe weiten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus und weitere Fondshäuser wurden durchsucht. Grund ist, dass die S&K-Gruppe in den vergangenen Monaten bei mehreren Fondshäusern die Unternehmensleitung übernommen hatte. Nun befürchtet die Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass S&K von diesen Fonds Anlagegelder abgepumpt hat, um so ihr Schneeballsystem aufrecht zu erhalten.

Sorgen muss man sich wohl um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG) machen, um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG. Das Vorgehen der S&K-Gruppe zum Absaugen der Anlagegelder war wohl bei allen Fonds ähnlich.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Zunächst übernahm die S&K-Gruppe mehrheitlich die Anteile an den jeweiligen Fonds-Unternehmensgruppen oder den Muttergesellschaften der Fonds. Im nächsten Schritt wechselte die S&K die vormalige Geschäftsführung aus und übertrug die wesentlichen Geschäftsführungsbefugnisse auf nahestehende Personen.  Nachdem so die Fonds unter Kontrolle gebracht waren, wurde deren Geschäftsstrategie neu ausgerichtet: Dazu gehörte insbesondere, dass freie Anlegergelder nunmehr in Immobilien der S&K-Gruppe investiert wurden; in Immobilien mit wohl zweifelhafter Werthaltigkeit.

Auf diese Weise, so der Verdacht, haben die S&K-Vorstände Stephan Schäfer und Jonas Köller ihre Schrottimmobilien aus dem S&K Portfolio in andere Fonds verschoben. Beispielhaft zeigt sich dieses Vorgehen bei SHB Fonds oder den Fonds der Midas-Gruppe. Nach der Kontrollübernahme durch S&K im Herbst 2012 wurden die SHB-Anleger Anfang 2013 mit einem überraschenden Schreiben der neuen Fondsleitung aufgeschreckt: Die Situation mehrerer SHB-Fonds sei besorgniserregend, die wirtschaftliche Lage sei kritisch und weitreichende Veränderungen sein notwendig, z. B. eine Kapitalerhöhung , damit der neue Geschäftsführer dem jeweiligen Fonds beitreten könne sowie die Absetzung des bisherigen Fondsbeirats.

Bei der Midas-Gruppe wurde den Anlegern nach der Kontrollübernahme durch S&K im Jahre 2011 mitgeteilt, dass freie Fondsliquidität nunmehr in Immobilien der S&K-Gruppe investiert wird und nicht mehr, wie ursprünglich konzipiert, in deutsche Mittelstandsunternehmen.  Auf diesem Weg sind wohl massiv Anlegergelder in die S&K-Gruppe geflossen. Anlegern von Fonds, an denen direkt oder indirekt ein S&K-Unternehmen mitgewirkt hat, ist daher zu raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder einer Interessengruppe für Anleger anzuschließen, um ihre Rechte zu sichern. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nämlich umfangreiche Vermögenswerte bei der S&K-Gruppe beschlagnahmt.

Nach Presseberichten könnten u.a. bei der SHB-Gruppe die Fonds SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München, SHB Altersvorsorgefonds sowie SHB Renditefonds 6 betroffen sein.  Bei der Midas Management AG bestehen Sorgen u.a. für den Mittelstandsfonds Nr. 2 (Sparplan und Einmaleinlage), den Midas Mittelstandsfonds Nr. 3, den Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 und Midas Mittelstandsfonds Nr. 5. Hinsichtlich des Fondsinitiators United Investors Emissionshaus GmbH hat man Befürchtungen für sämtliche Fonds.

Sollte es sich bewahrheiten, dass weit mehr als die nur unmittelbar zur S&K-Gruppe gehörenden Fonds vom Betrug betroffen sind, würde sich die Höhe des Schadens und die Zahl der geschädigten Anleger dramatisch ausweiten.  Es könnten weit mehr als die bisher genannten 1.000 Anleger geschädigt sein und der Schaden würde sich auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 21.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

S&K-Gruppe: Anleger von Fernsehsendern gesucht!

Bundesweite Razzia gegen S&K wegen Verdachts auf Anlagebetrug! Geschädigte Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Mehrere Fernsehsender suchen betroffene Anleger der S & K-Gruppe. Interessenten können sich an den BSZ e.V. wenden. Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen.


Im mutmaßlichen Anlagebetrugsfall S & K werden betroffene Anleger, die ihr Geld bei S & K angelegt haben, von mehreren deutschen Fernsendern gesucht. Interessierte Anleger, die Interesse daran haben, können sich an den BSZ e.V: wenden. Es wird von einigen TV-Sendern auch eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurden im ganzen Bundesgebiet ca. 130 Durchsuchungen mit über 1200 Ermittlern gegen die S & K-Gruppe durchgeführt.

Es wird gegen ca. 50 (!) Beschuldigte ermittelt, auch gegen mehrere Notare und Rechtsanwälte. Das Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt. Diese teilte mit, dass die Frankfurter Firmengruppe S&K und deren Vorständen Jonas Köller und Stephan Schäfer verdächtigt werden, zusammen mit einem Unternehmen aus Hamburg ein umfassendes Schneeballsystem aufgebaut zu haben. Anlegern versprachen die mutmaßlichen Betrüger sichere Anlagen und könnten so wohl einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe zu verantworten haben. Mehrere tausend Anleger dürften von den Vorgängen um die S &K-Gruppe betroffen sein.

S&K hat über Jahre zumeist gemischte Fonds unter die Anleger gebracht. Diese enthielten häufig Immobilien. Bereits in den vergangenen Wochen waren Zweifel an einzelnen Anlage-Portfolios und deren Werthaltigkeit laut geworden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Wir befürworten das harte Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft, denn es besteht der klare Verdacht, dass es sich nicht um ein seriöses Unternehmen handelte. Scheinbar hat die Staatsanwaltschaft auch schnell gehandelt, denn nach Justizangaben konnten bei S&K Vermögenswerte von über 100 Mio. Euro gesichert werden, darunter Bankkonten und Immobilien. Diese könnten für geschädigte Anleger als Haftungsmasse wegen Schadensersatzansprüchen dienen. Außerdem wird wohl gegen mehrere Dutzend Beschuldigte ermittelt, auch gegen Notare und Rechtsanwälte. Damit bestehen gute Aussichten auf eine ordentliche Haftungsmasse.

Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden oder einer Anleger-Schutzgemeinschaft beitreten, um ihre Ansprüche sichern zu lassen. Doch Eile ist geboten, da unter Umständen im Arrestverfahren vorgegangen werden muss und hier das Prioritätsprinzip gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Inzwischen wurden weitere unerfreuliche Details bekannt, nämlich, dass die S & K-Gruppe auch bei anderen Fonds beteiligt gewesen sein könnte, Medienberichten von gestern zufolge z.B. bei SHB, DCM sowie United Investors. Schlimmstenfalls könnten somit auch den Anlegern dieser Fonds, bei denen es sich ebenfalls um etliche tausend Anleger handeln könnte erhebliche Verluste drohen.

Die beiden Vorstände Köller und Schäfer wollten die S&K-Gruppe nach eigenen Angaben zum ,,führenden Real-Estate-Unternehmen in Deutschland" machen. Scheinbar wurde die Werthaltigkeit der Portfolio-Immobilien aber nicht durch Wertgutachten, sondern mit sog. Schadgutachten unterlegt. Zudem bestehen Zweifel bezüglich der behaupteten IHK-Bestellung gerade des Sachverständigen, der einen Großteil der Fonds-Immobilien bewertet hat. Zumindest ein Teil der Gutachten soll daher auch zu weit überhöhten Immobilienwerten kommen.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 21.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Mittwoch, Februar 20, 2013

Centrosolar AG: Restrukturierung notwendig, Anleihen sollen in Aktien umgetauscht werden!

Anlegern drohen erhebliche Verluste. Anleihegläubiger bündeln ihre Interessen im BSZ e.V. Centrosolar muss wegen Finanzproblemen ein ehrgeiziges Restrukturierungsprogramm umsetzen und will dabei Anleihen über nominal 50 Millionen Euro in Aktien umwandeln. Anleihegläubiger sollen voraussichtlich schmerzhafte Verluste erleiden.


Das Solar-Unternehmen Centrosolar AG beabsichtigt, seine im BondM notierten Anleihen (ISIN DE000A1E85T1; WKN A1E85T) in börsennotierte Aktien (ISIN DE0005148506; WKN 514850) umzutauschen. Angesichts des Aktienkurses wird dies für Anleihegläubiger wohl ein Verlustgeschäft. Stand die Aktie im Mai 2006 noch bei rund 20,78 Euro, so notiert sie im Moment im Berlin Second Regulated Market (BSRM) noch bei ca. 1,07 Euro. Das bedeutet, dass der Markt die Centrosolar AG derzeit mit ca. 22,5 Millionen Euro bewertet. Das ist 45% der ausstehenden Anleihe über 50 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass angesichts des Restrukturierungsbedarfs bei Centrosolar und des insgesamt schwierigen Marktumfelds in der Solar- und Photovoltaikindustrie ein Anstieg des Aktienkurses unwahrscheinlich erscheint. Eine weitere Absenkung der Einspeisevergütung ist beschlossene Sache. Fälligkeitstermin für die Rückzahlung der Anleihe ist 15. Februar 2016.

Hinzu treten Pläne des Centrosolar-Vorstands zur Kapitalstärkung: Das Unternehmen beabsichtigt die Aufnahme neuer Mittel im Wege einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten. Nicht von Altaktionären bezogene Aktien sollen an neue Investoren platziert werden.

Die von Centrosolar gestern vorgelegten Finanzkennzahlen für 2012 sind allerdings enttäuschend und reizen Investoren nicht zum Einstieg: Obwohl der Absatz unverändert blieb, sank der Umsatz um 22% auf 228 Millionen Euro. Das Unternehmen macht den Preisverfall für Photovoltaik-Anlagen hierfür verantwortlich. Marktkenner erwarten, dass der Verfall anhalten wird. Die Netto-Finanzverschuldung lag zum Bilanzstichtag bei 90 Millionen Euro (Vorjahr 69 Mio. Euro). Dabei verfügte das Unternehmen zum 31.12.2012 über liquide Mittel in Höhe von 18,3 Millionen Euro (Vorjahr 25,9 Mio. Euro). Die Marge verschlechterte sich auf minus 8% bis minus 10% von minus 1,3% in 2011. Das würde wohl einen operativen Verlust von ca. 18 bis 23 Millionen Euro bedeuten. Endgültige Zahlen will Centrosolar am 28. März 2013 vorlegen.

Noch ist unklar, ob der beabsichtigte Anleihetausch einen Zahlungsausfall im technischen Sinne, also eine Insolvenz bedeutet. Solange das Unternehmen zu der geplanten Umtauschaktion keinen genaueren Angaben macht, kann dies nicht abschließend beurteilt werden. Klar scheint jedenfalls, dass nach den momentanen Restrukturierungsplänen Anleger der ersten Stunde besonders bestraft werden. So lag der Höchstkurs der Anleihe im Mai 2011 bei 102,35%, momentan ist er auf rund 32% gefallen.

Hierzu BSZ e.V.- Vertrauensanwalt Dr. Späth: ,,Die Restrukturierungsmaßnahmen von Centrosolar dürfen nicht auf dem Rücken der Anleihegläubiger umgesetzt werden. Das Unternehmen muss klar mitteilen, welche Einbußen die anderen Gläubiger bereit sind zu tragen. Bislang heißt es von Seiten des Unternehmens lediglich, dass die besicherten Finanzgläubiger - Banken und Leasinggeber - bereit seien, Zinsen und Tilgungen teilweise zu stunden und ihre Finanzierungen bis Ende 2014 zuzusagen.

Ein wirklicher Einschnitt ist das nicht. Gleiches gilt für die Führungskräfte: Auch diese wollen Teile ihre Vergütung nur stunden, nicht aber verzichten. Ganz anders ist jedoch die Unternehmensplanung für die Anleihegläubiger: Diese sollen verzichten und Einbußen sofort erleiden. Denn angesichts des niedrigen Aktienkurses ist kein Wert erhaltendes Verhältnis beim Umtausch der Anleihen in Aktien zu erwarten. Anleihegläubiger werden also durch den Umtausch unmittelbar verlieren. Und falls die Restrukturierung nach dem Umtausch doch scheitert und Centrosolar in die Insolvenz fällt, gehen die vormaligen Anleihegläubiger komplett leer aus: Denn die dann von ihnen gehalten Aktien sind im Insolvenzfall weitgehend wertlos.

Die besicherten Finanzgläubiger hingegen können nach dem geplanten Restrukturierungsmodell auch im Insolvenzfall ihre Forderungen werthaltig durchsetzen. Denn sie haben ja ihre Sicherheiten. Und die Führungskräfte erhalten im Insolvenzfall Insolvenzgeld bzw. werden üblicherweise mit Sonderzahlungen auf Treuhandkonten an Bord gehalten. Ein solches Restrukturierungsmodell geht also voll zulasten der Anleger und muss abgeändert werden. Um eine Änderung durchzusetzen, kann ich Anleihegläubigern nur dringend raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder sich zumindest einer Anlegerinteressengruppe anzuschließen. Die Erfahrung zeigt, dass Anleger ihre Rechte auch durchsetzten können, wenn sie sich gebündelt wehren."

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

DCM Renditefonds 14: Landgericht Heilbronn bestätigt Ausstieg

Das Landgericht Heilbronn hat mit rechtskräftigem Urteil vom 19.12.2012 festgestellt, dass die Beteiligungsverträge eines von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Anlegers beendet sind. Weiterhin wurde die Fondsgesellschaft verurteilt, das Auseinandersetzungsguthaben auszurechnen und an den Kläger auszuzahlen.


Renditefonds! Welche Rendite?

Der DCM Renditefonds 14 ist ein geschlossener Fonds, der 2002 und 2003 als eine Art ,,Immobilienrente" verkauft wurde. Der Fonds investiere - so der damalige Vertrieb - in attraktive Großimmobilien in den Standorten Stuttgart und Hannover. Bonitätsstarke Mieter würden die Erträge sichern. Die Mieteinnahmen seien zudem durch langfristige Mietverträge und durch Mietgarantien gewährleistet. Die nicht ausgeschüttete Liquidität solle in einen Wertpapier-Spezialfonds investiert werden, wodurch ein erhebliches Wertpapiervermögen als Sicherheitspolster aufgebaut werden würde. Die Anlage sei weitgehend inflationsgesichert. Mit diesen vollmundigen Aussagen wurden mehr als 5.000 Anleger für den DCM Renditefonds 14 geworben.

Die Einlage konnte wie sonst üblich als Einmalzahlung erbracht werden. Alternativ konnte die Einlage aber auch in monatlichen Raten über einen Zeitraum von insgesamt 200 Monaten gezahlt werden. Als weitere Beteiligungsart war es außerdem möglich, zunächst nur die Hälfte der Einlage einzuzahlen. Die restlichen 50 % sollten bei dieser Thesaurierungsvariante durch Umbuchung der Ausschüttungen aus dem bereits eingezahlten Kapital erbracht werden.

Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen muss jedoch mit empfindlichen Verlusten gerechnet werden. So wurde der Fonds in der Thesaurierungsvariante Ende 2012 an der Fondsbörse Deutschland mit nur 38 % gehandelt. In der Ratensparvariante ist der Fonds sogar vom Handel ausgesetzt. Nach diesen Informationen ist eine positive Rendite ebenso unrealistisch wie eine Immobilienrente.

Ausstieg ist möglich

Der Fonds hat eine Laufzeit bis mindestens Ende 2024. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. Wer aber die richtigen rechtlichen Maßnahmen ergreift, kann jederzeit aus dem Fonds aussteigen. Dies hat das Landgericht Heilbronn in einem Parallelfall mit Urteil vom 19.12.2012 bestätigt.

Der Ausstieg empfiehlt sich speziell für Anleger, die die Ratenzahlungsvariante gewählt haben und nicht mehr bereit sind, dem schlechten Geld noch gutes hinterher zu werfen.
  • Für die Prüfung derartiger Ansprüche hat der BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft "DCM Renditefonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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vbut

S&K-Gruppe: Weitere Einzelheiten werden bekannt!

Nachdem der BSZ e.V. in den letzten Tagen bereits über die Vorkommnisse bei der S&K Firmengruppe aus Frankfurt am Main und die durch die Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahren berichtet hat, kommen nun weitere Einzelheiten ans Licht.


Es besteht somit einmal mehr Anlass für die ca. 1.000 geschädigten Anleger, die über die S&K Firmengruppe vermittelten und abgeschlossenen Geschäfte durch Vertrauensanwälte des BSZ e.V., so unter anderem auch die Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, überprüfen zu lassen.

Nach ersten Informationen laufen derzeit bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft umfassende Ermittlungen an. Die beiden Gründer der Frankfurter Immobiliengruppe S&K wurden bereits in Untersuchungshaft genommen.

Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Bereits Ende Januar hatte das Magazin "Wirtschaftwoche" über die Aktivitäten der S&K-Gruppe aus Frankfurt am Main berichtet. Auch das "Manager Magazin Online" berichtete bereits über die Firmengruppe. Folge war und ist, dass an über 100 Orten bundesweit Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt wurden und Konten sichergestellt wurden. Es handelt sich nach einer ersten Einschätzung der Vertrauensanwälte des BSZ e.V. um einen groß angelegten Kapitalanlagebetrug.

Noch vor wenigen Wochen hatte die S&K sogar juristische Schritte gegen einige Fachzeitschriften eingeleitet, welche bezweifelt hatten, dass bei der S&K-Gruppe 1.000 Mitarbeiter beschäftigt seien und Immobilienwerte in Höhe von € 1,7 Milliarden verwaltet werden würden. Dies dürfte nach ersten Einschätzungen nicht ansatzweise der Fall gewesen sein.

Kritisch zu überprüfen wird daher auch eine Meldung Ende des Jahres 2012 zu überprüfen sein, wonach die Münchener DCM AG eine Pressemitteilung herausgegeben haben soll, mit der sie darüber informierte, dass sie die Tochtergesellschaften DCM Service GmbH und DCM Verwaltungs GmbH bereits Mitte des Jahres verkauft habe. Käuferin soll die S&K Assets GmbH aus Frankfurt am Main, eine Gesellschaft der S&K Unternehmensgruppe gewesen sein.

Auch soll nach Presseberichten Ende vergangenen Jahres die S&K auch die Kontrolle über das Emissionshaus SHB sowie über das Management der SHB Immoblienfonds übernommen haben. 10.000 Anleger dürften im Laufe der Jahre einen mittleren bis hohen dreistelligen Millionenbetrag in die Fonds eingezahlt haben. Das SHB Fondsvolumen wird mit ca. € 1,8 Milliarden bewertet. Auch diesbezüglich wird die Übernahme durch die S&K kritisch zu hinterfragen sein.

Hinzu kommt auch, dass die Gesellschaft Sachwert & Partner S+P Management AG als Teil der S&K-Gruppe als Servicegesellschaft für die Asset Trust AG und die Deutsche Sachwert Emissionshaus AG fungiert haben soll. Hierbei handelte es sich wohl um ein umstrittenes Geschäft mit "gebrauchten Lebensversicherungspolicen". Auch hierin war die S&K-Gruppe involviert.

Noch im Oktober und Dezember 2012 gab die S&K-Gruppe vor, im Bereich Immobilien zu arbeiten und bot mit Vertragspartnern, zum Beispiel der Deutsche S&K Sachwert AG, attraktive Möglichkeiten für Investoren an. Es wurde auf die langjährige Erfahrung der Vorstände der S&K abgestellt. Man kaufe, so gab die S&K-Gruppe vor, überwiegend Immobilien aus Zwangsversteigerungen zu fairen Konditionen und würde diese dann gewinnbringend verwerten.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollten geschädigte Anleger der S&K-Gruppe als auch der dazugehörigen Unternehmen nicht zögern, ihre Investitionen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und die Vertrauensanwälte des BSZ e.V. prüfen zu lassen.  Dies insbesondere deshalb, da im Falle einer Falschberatung oder aber im Falle eines Kapitalanlagebetrugs Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen und Mitwisser geltend gemacht werden können.

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S&K-Gruppe: Innovative Immobilienanlagen oder kriminelle Geldvernichtung?

Die Zahl der Negativberichte über die S&K-Gruppe nahm in den letzten Wochen deutlich zu. Immer lauter wurden die Stimmen, die vor den Anlageangeboten der S&K-Gruppe warnten. Nunmehr überschlagen sich die Ereignisse: Im Rahmen einer Großrazzia mit mehr als 1.000 Ermittlern im Einsatz sollen  unter anderem auch die Verantwortlichen der S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer, verhaftet worden sein. Der Vorwurf: Untreue und schwerer Betrug.


Negative Berichte

Immer wieder sorgte die sog. S&K-Gruppe aus Frankfurt am Main - allen voran die Unternehmensverantwortlichen Jonas Köller und Stephan Schäfer - für Schlagzeilen, doch nicht immer waren es positive Presseberichte. Mal wurde über ausgelassene Partys berichtet, garniert mit pikanten Fotos leicht bekleideter Damen vor Luxussportwagen, mal über eine Hausdurchsuchung bei Jonas Köller im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Titelhändler. Dabei sollte es jedoch nicht bleiben. Seit Herbst des vergangenen Jahres mehrten sich Berichte, die ernsthafte Zweifel am Geschäftsgebaren der Verantwortlichen und an der Seriosität der S&K-Gruppe nährten.

Hausdurchsuchung und Haftbefehle

Das bunte Treiben der S&K-Verantwortlichen dürfte vorerst ein jähes Ende gefunden haben: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat mit einer groß angelegten Razzia an mehreren Orten gleichzeitig zugeschlagen. Dem Vernehmen nach sollen 130 Wohnungen und Firmensitze in mehreren Bundesländern durchsucht und mehrere Personen verhaftet worden sein. Zu den verhafteten Personen sollen auch die beiden Verantwortlichen der S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer, gehören. Der von den Ermittlungsbehörden erhobene Vorwurf wiegt schwer: Verdacht der Untreue und des schweren Betruges.

Positive Selbstdarstellung
Auf ihrer Homepage war die S&K-Gruppe stets um ein seriöses Erscheinungsbild bemüht. Man erwerbe - so die Herren Schäfer und Köller - Immobilien zu günstigen Preisen aus Zwangsversteigerungen und kaufe bzw. verwerte notleidende Immobilienkredite. Das hierfür benötigte Kapital soll von Kapitalanlegern teils über Fondsanlagen der UNITED INVESTORS Emissionshaus GmbH und teils auf anderen Vertriebswegen - den Ankauf von Lebensversicherungen - eingesammelt worden sein. Durch die Umsetzung ihrer Geschäftsideen soll die S&K-Gruppe inzwischen - so das Branchenmagazin ,,finanzwelt" in seiner Ausgabe 04/2012 - einen Immobilienbestand im Volumen von EUR 180 Millionen (Stand April 2012) angehäuft haben. Dabei sollen die drei operativen Gesellschaften, die S&K Assets GmbH, die Deutsche S&K Sachwert AG und die S&K Holding GmbH laut ,,finanzwelt" ,,im Jahr 2011 nach Abzug aller Kosten einen Reingewinn in Höhe von rund EUR 5,8 Mio. erzielt" haben.

Mehr Schein als Sein?
Inwieweit die angeblichen Erfolge in Millionenhöhe mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen, ist für Außenstehende nicht nachprüfbar. Scheinbar um Transparenz bemüht, veröffentlichte die S&K Gruppe bereits vor Monaten auf ihrer Homepage eine Zusammenstellung über die angeblich gehandelten bzw. im Eigentum gehaltenen Immobilien. Es werden Fotos der Gebäude sowie Ablichtungen von Zuschlagsurkunden bzw. des Verkaufsnachweises gezeigt. Transparenz ist freilich etwas anderes: Die gescannten Dokumente sind mit Ausnahme der Bildbearbeitung über angebliche Erwerbs- bzw. Verkaufspreise nicht lesbar. Die Zweifel am tatsächlichen Geschäftsgebaren der Verantwortlichen von S&K dürften letztlich auch die Staatsanwaltschaft zu ihrem Vorgehen bewogen haben.

S&K-Anlagen auf den Prüfstand
Angesichts der aktuellen Entwicklung sollten die betroffenen Anleger ihr Engagement in der S&K-Gruppe prüfen lassen, ehe es zu spät ist. Dem Vernehmen nach soll die Staatsanwaltschaft erhebliche Vermögenswerte von mehr als 100 Millionen EURO für die Rückgewinnungshilfe zugunsten geschädigter Anleger gesichert haben. Die geschädigten Anleger sollten daher nach Ansicht des BSZ e.V. keine Zeit verlieren, um Schadenersatzansprüche zu überprüfen. Hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel: ,,Wenn Vermögenswerte durch die zuständige Staatsanwaltschaft für die Rückgewinnungshilfe zugunsten geschädigter Anleger gesichert wurden, kann es besonders wichtig sein, möglichst schnell zu handeln. Insbesondere diejenigen Anleger, die im Rahmen des Verkaufs von Lebensversicherungen unmittelbar mit einem Unternehmen der S&K-Gruppe einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten schnellstmöglich einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen." Aber auch in allen anderen Fällen empfiehlt es sich angesichts der aktuellen Entwicklung, eine Rückabwicklung der S&K-Kapitalanlage zu prüfen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel  

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Dienstag, Februar 19, 2013

S&K-Gruppe: Bundesweite Razzia gegen S&K wegen Verdachts auf Anlagebetrug!

Geschädigte Anleger schließen sich im BSZ e.V. zusammen! Eine Hiobsbotschaft für Anleger kommt von der Frankfurter Firmengruppe S&K: Bei bundesweiten Razzien seien mehrere Beschuldigte in Haft genommen Geschädigte Anleger schließen sich im BSZ e.V. zusammen! Eine Hiobsbotschaft für Anleger kommt von der Frankfurter Firmengruppe S&K: Bei bundesweiten Razzien seien mehrere Beschuldigte in Haft genommen worden. Über 1000 Anleger sollen geprellt sein, der Schaden soll sich auf über 100 Mio. EUR belaufen!

Im Anlagebetrugsfall der S&K wird gegen ca. 50 (!) Beschuldigte ermittelt, auch gegen mehrere Notare und Rechtsanwälte. Das Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt. Diese teilte mit, dass die Frankfurter Firmengruppe S&K und deren Vorständen Jonas Köller und Stephan Schäfer verdächtigt werden, zusammen mit einem Unternehmen aus Hamburg ein umfassendes Schneeballsystem aufgebaut zu haben. Anlegern versprachen die mutmaßlichen Betrüger sichere Anlagen und haben so wohl einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe zu verantworten. Es seien im ganzen Bundesgebiet ca. 130 Durchsuchungen mit über 1200 Ermittlern durchgeführt worden.

S&K hat über Jahre zumeist gemischte Fonds unter die Anleger gebracht. Diese enthielten häufig Immobilien. Bereits in den vergangenen Wochen waren Zweifel an einzelnen Anlage-Portfolios und deren Werthaltigkeit laut geworden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Nachdem Medien in den vergangenen Tagen über einen protzigen Lebensstil der S&K-Eigentümer und Unstimmigkeiten bei Immobilien-Wertgutachten berichtet hatten, sind wir stutzig geworden. Denn dies war kein typisches Gebaren einer seriösen Anlagefirma. Scheinbar hat die Staatsanwaltschaft auch schnell gehandelt, denn nach Justizangaben konnten bei S&K Vermögenswerte von über 100 Mio. Euro gesichert werden, darunter Bankkonten und Immobilien. Diese könnten für geschädigte Anleger als Haftungsmasse wegen Schadensersatzansprüchen dienen. Außerdem wird wohl gegen mehrere Dutzend Beschuldigte ermittelt, auch gegen Notare und Rechtsanwälte. Damit bestehen gute Aussichten auf eine ordentliche Haftungsmasse. Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden oder zumindest einer Anleger-Schutzgemeinschaft beitreten, um ihre Ansprüche sichern zu lassen."

Die beiden Vorstände Köller und Schäfer wollten die S&K-Gruppe nach eigenen Angaben zum ,,führenden Real-Estate-Unternehmen in Deutschland" machen. Scheinbar wurde die Werthaltigkeit der Portfolio-Immobilien aber nicht durch Wertgutachten, sondern mit sog. Schadgutachten unterlegt. Zudem bestehen Zweifel bezüglich der behaupteten IHK-Bestellung gerade des Sachverständigen, der einen Großteil der Fonds-Immobilien bewertet hat. Zumindest ein Teil der Gutachten soll daher auch zu weit überhöhten Immobilienwerten kommen.



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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 19.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin") vom Handel an der Zweitmarktbörse ausgesetzt.

Es gibt neue Hiobsbotschaften für die Anleger des in Schieflage geratenen IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG, der am berühmten Londoner Bürogebäude THE GHERKIN beteiligt ist.


Seit geraumer Zeit befindet sich der Fonds wegen seiner teilweisen Finanzierung über ein CHF-Darlehen in Schwierigkeiten, da eine vereinbarte Beleihungswertgrenze nicht eingehalten wird. Jetzt wurde der Handel mit IVG Euroselect Vierzehn Beteiligungen an der Hamburger Zweitmarktbörse ausgesetzt. Es war als Grund zu erfahren, dass die Banken auf einer Umschuldung von CHF in GBP bestehen, was Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wegen der aktuellen Wechselkurse als Hiobsbotschaft wertet. Die Anleger sollen dieser Tage in einem Rundschreiben näher informiert werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für diverse Anleger des Fonds bereits Klagen gegen die Commerzbank und die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. Ziel der Kläger ist es, mittels der Schadensersatzklagen eine Rückabwicklung ihres Beteiligungserwerbs zu erreichen.

Die Landgerichte Wuppertal, Hanau, Köln, Frankfurt, Oldenburg und Lübeck haben dabei bereits Anlegern Recht gegeben und einen Anspruch auf Schadensersatz der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung der vermittelnden Banken bejaht.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.

Lloyd Fonds LF 31 MS "Annabelle Schulte" trotz Sanierung insolvent: Anleger verlieren ihr Kapital


Mittlerweile hat die Lloyd Fonds AG vier insolvente Schiffsfondsgesellschaften zu verzeichnen. Bereits im Juni 2012 traf es den Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG. Ob dies das Ende der Serie insolventer Schiffe bei Lloyd sein wird, ist offen.


Für die im vergangenen Jahr medienwirksam angekündigte Rettungsgesellschaft ,,Ocean 16", in welcher die Schiffsfonds des Hauses Lloyd zusammengefasst werden sollten, fand sich kein Kapitalgeber. Für die betroffenen Anleger führt die Insolvenz zumeist zum vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse.

LF 31 MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG

Die 2003 aufgelegte Fondsgesellschaft MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG erwarb ein Vollcontainerschiff mit einer Kapazität von 2.602 TEU (1 TEU = 1 Standardcontainer). Die Finanzie-rung erfolgte über Anlegerkapital in Höhe von rd. EUR 13,7 Mio. sowie über Schiffshypothekendarlehen in Höhe von umgerechnet rd. EUR 21,3 Mio. Die Fondsgesellschaft plante mit konstanten und hohen Einnahmen aus der Vercharterung des Schiffs. Insoweit galt es neben den Schiffsbetriebskosten und dem Kapitaldienst für das Schiffshypothekendarlehen nicht zuletzt auch die Ausschüttungen an die Anleger von anfänglich 8 % pro Jahr zu finanzieren.

Von der Sanierung alsbald in die Insolvenz

Aufgrund des aus unserer Sicht ungesunden Verhältnisses des Anlegerkapitals zum Schiffshypothekendarlehen war der Lloyd Fonds MS ,,Annabelle Schulte" Fonds von Anfang an auf konstant hohe Chartereinnahmen angewiesen. In etwa zeitgleich mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2009 fielen die Charterraten im Bereich der Containerschifffahrt aber in kürzester Zeit auf ein extrem niedriges Niveau. Hiervon blieb auch die MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG nicht verschont und musste bereits 2010 durch frisches Kapital in Millionenhöhe vor der Insolvenz gerettet werden. Allein das kurze Zeitfenster dieser Entwicklung verdeutlicht, wie empfindlich ein überwiegend durch Schiffshypothekendarlehen finanzierter Schiffsfonds auf den Verfall von Charterraten reagiert und in wirtschaftliche Not gerät, wenn die Chartereinnahmen nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben für Schiffsbetrieb und Kapitaldienst zu decken. Die erfolgte Sanierung des Lloyd Fonds MS ,,Annabelle Schulte" war auch nicht von Nachhaltigkeit geprägt. Gerade mal rd. zwei Jahre nach der Fondssanierung ist das Ende der Fondsgesellschaft durch die Insolvenz besiegelt.

Totalverlust und Rückzahlung von Ausschüttungen drohen

Für die betroffenen Anleger könnte sich die Situation nicht schlimmer darstellen. Neben dem Verlust der bisherigen Einlage sowie des Neukapitals müssen die Geschädigten nun damit rechnen, nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Gerade die Erfahrungen mit dem Lloyd Fonds LF 16 MS ,,Wehr Nienstedten" zeigen, dass die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht lange auf sich warten lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass der Erlös aus der Verwertung des Fondsschiffs nicht ausreicht, um die bestehenden Bankkredite abzulösen. Für die verbleibenden Schulden müssen dann die geschädigten Anleger aufkommen und diese über die teilweise oder vollständige Rückzahlung der Ausschüttungen begleichen.

Ausstieg trotz Insolvenz möglich: Gute Aussichten auf Schadenersatz für die Anleger

Die geschädigten Anleger sind nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte aber nicht rechtlos gestellt. Den Betroffenen wird empfohlen, umgehend den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Diese sind verpflichtet, die Anleger vollständig und richtig über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehört neben den Verlust- und Haftungsrisiken auch der Hinweis auf die Provisionen, die zumeist hinter dem Rücken der Anleger für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen gezahlt werden und daher auch als Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen an die beratende Bank bezeichnet werden. Bei Schiffsfonds werden nicht selten bis zu 15 % und mehr des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen verwendet und nicht für den Erwerb der Schiffe. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers gegen die Bank auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

Eile ist geboten - Verjährung droht

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Berkemeier aus der auf den Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte rät den betroffenen Anlegern, jetzt keine Zeit mehr verstreichen zu lassen, da die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche jeden Tag eintreten kann. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen tritt spätestens zehn Jahre nach der Falschberatung ein. Die Beteiligungen an dem Schiffsfonds LF 31 MS ,,Annabelle Schulte" wurden im Zeitraum von 2003 bis 2004 emittiert. In vielen Fällen haben die betroffenen Anleger daher nur noch wenig Zeit, um den Eintritt der Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 19.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Sonntag, Februar 17, 2013

MS "NORDFALCON" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG: Wiedereinzahlung von 3 % des Kommanditkapitals

MS "NORDFALCON" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG - Anleger sollen die Insolvenz versuchen zu vermeiden - 3 % Ausschüttungen zurück!  Die Anleger wurden von der NORDKAPITAL TREUNHAND angeschrieben! Beim Scheitern des Konzepts soll die Insolvenz drohen!


Die Anleger haben von der NORDCAPITAL TREUHAND ein Schreiben über das Abwicklungskonzept zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens erhalten. NORDCAPITAL TREUNHAND sieht nach Ausschöpfung einiger Finanzierungsmöglichkeiten die Überschuldung derzeit noch nicht gegeben. Nach Auslaufen dieser Maßnahmen wäre die MS "NORDFALCON" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co KG akut von der Insolvenz bedroht.

Aufgrund der gemäß § 172 Abs. 4 HGB durch die Auszahlungen wieder aufgelebte Kommanditistenhaftung müssen neben den verbliebenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft weitere erhebliche Kosten für das Insolvenzverfahren von den Gesellschaftern der MS "NORDFALCON" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG aufgebracht werden. Neben Forderungsverzichten der Investoren sieht das Abwicklungskonzept eine Wiedereinzahlung bereits erhaltender Auszahlungen der Gesellschafter von 3 % ihrer Kommanditkapitals vor. Die Wiedereinzahlung von 3 % des Kommanditkapitals soll bis zum 28.2.2013 auf ein Treuhandkonto erfolgen.

Anleger sollten Sie hinsichtlich der Wiedereinzahlung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen. In diesem Zusammenhang sollten auch weitere Ansprüche gegen Berater, Banken, Sparkassen usw. geprüft werden.

Anleger im Fall WGF AG können sich der BSZe.V.-Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS "NORDFALCON" anschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 17. Februar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Khsteff

Samstag, Februar 16, 2013

WGF AG: BSZ e.V.-Anwälte gehen gegen Banken vor! Achtung: Es droht Verjährung!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte fordern Banken wie DAB-Bank, comdirect Bank, etc., zum Schadensersatz auf. Achtung: Es droht Verjährung!


Mehrere hundert Geschädigte haben sich in den letzten Wochen  beim BSZ e.V. zur Interessengemeinschaft WGF AG angemeldet! Die WGF AG musste kurz vor Weihnachten 2012 Insolvenz anmelden, tausende von Anlegern haben daher voraussichtlich mit hohen Verlusten zu rechnen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: „Wir prüfen gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung. Inzwischen liegen auch die ersten Kostenschutzzusagen von Rechtsschutzversicherungen vor und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben auch die ersten Banken wie DAB-Bank, comdirect Bank sowie Cortal Consors, die den Anlegern teilweise die Anleihen vermittelt haben, außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert.

In ca. 20 % der Fälle dürften nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte die Anleihen der WGF AG den Anlegern von diversen Banken wie DAB-Bank, comdirect Bank, etc., vermittelt worden sein.

Teilweise wurden die WGF-Anleihen dabei von den vermittelnden Banken ausdrücklich aus „mündelsicher“ bezeichnet, wobei fraglich ist, ob dies zutreffend war. Auch sicherheitsorientierten Anlegern, die nur geringe Risiken eingehen wollten, wurden so die Anleihen teilweise vermittelt. Teilweise werden vermittelnde Banken auf der Homepage der WGF AG auch ausdrücklich als Vertriebspartner genannt.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth weist auf folgende Vorteile hin, wenn man die Banken im Wege der Vermittlerhaftung in Anspruch nimmt, sofern die WGF-Anleihen von einer Bank vermittelt wurden:

„Zum einen haben die Anleger mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen länger Zeit als bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Prospekthaftung im engeren Sinne. Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne sind bei einigen WGF-Anleihen bereits verjährt, bei Ansprüchen aus Vermittlerhaftung, sog. Prospekthaftung im weiteren Sinne, können sich Anleger teilweise auf die Vorschriften der §§ 195, 199 BGB berufen, nämlich 3 Jahre ab Kenntnisnahme, so dass hier teilweise erst in nächsten Jahren Verjährung eintreten dürfte. Dies muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden, da teilweise Ausnahmen bestehen.

Auch die sog. „Kick-back“-Rechtsprechung des BGH dürfte Anlegern, denen die WGF-Anleihen von Banken vermittelt wurden, teilweise Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken geben, denn der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass zumindestens beim Vorliegen eines Beratungsvertrages eine Bank auch unaufgeklärt auf diese Rückvergütungen, sog „Kick-backs“, aufklären muss.

Auch ist zu berücksichtigen, dass bei Banken nur ein geringes Vollstreckungsrisiko besteht, wohingegen bei anderen Anspruchsgegnern immer zu überprüfen ist, ob noch genügend Geld zur Verfügung steht (oder eventuelle Haftpflichtversicherungen bestehen), um mögliche Schadensersatzsansprüche zu bedienen.

Anleger, die rechtsschutzversichert sind, sollten wissen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen, und zwar nicht nur für das Insolvenzverfahren, sondern auch für mögliche Klagen gegen Verantwortliche.

Es empfiehlt sich für Anleger, die Kostenschutzanfrage von einem Fachmann einholen zu lassen, d.h., am besten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, nur dieser weiß, worauf bei der Kostenschutzanfrage zu achten ist, und kann im Zweifelsfall auch überprüfen, ob Risikoausschlüsse, auf die sich Rechtsschutzversicherungen berufen, wirksam sind oder nicht. Oftmals gelingt es den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten, obwohl sich Rechtsschutzversicherung auf diverse Risikoausschlüsse berufen, diese doch noch zur Kostenübernahme zu bewegen. Für BSZ e.V.-Mitglieder holen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Anfrage an die Rechtsschutzversicherung im Rahmen der BSZ e.V.-Mitgliedschaft kostenfrei ein.

Anleger sollten nach Ansicht des BSZ e.V. auch keine wertvolle Zeit mehr verlieren, um Schadensersatzansprüche zu überprüfen, auch mögliche Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geprüft, hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth: „Die Anleger sollten keine wertvolle Zeit verlieren, sondern umgehend handeln, denn in einigen Fällen, wie z.B. bei der Anleihe mit der WKN WGFH06 droht bereits in einigen Wochen, nämlich am 26.04.2013, die Verjährung möglicher Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne, auch in anderen Fällen wird demnächst Verjährung eintreten, was immer im Einzelfall geprüft werden muss. Hier sollte unbedingt umgehend die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen überprüft werden.“



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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16. Februar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Freitag, Februar 15, 2013

Situation bei der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG spitzt sich zu

Die aktuelle Erklärung der Fondsgesellschaft vom Januar 2013, dass die gewinnunabhängigen Entnahmen an die Anleger eingestellt werden, hat die negative Einschätzung der  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte leider bestätigt.


Aufgrund der faktischen Stellung des Anlegers als Mitunternehmer sind atypisch stille Beteiligungen und Kommanditbeteiligungen für diese mit erheblichen Nachteilen verbunden: Besonders problematisch ist, dass der Anleger entsprechend seiner Beteiligung mögliche Verluste mitträgt. Das heißt, wenn die Investitionen der Gesellschaft nicht erfolgreich sind, haftet der Anleger für Verluste bis zur Höhe seiner Gesamteinlage.

Die Realität

Die Aussetzung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen stellt somit für die Anleger ein Alarmsignal dar. Dies deutet darauf hin, dass die Gesellschaft nicht über genügend Liquidität verfügt, um die entsprechenden Auszahlungen leisten zu können. Wie dramatisch die Lage bei der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG inzwischen ist, lässt sich auch dem Geschäftsbericht von 2011 entnehmen. 

Von den etwas mehr als 72 Mio. Euro Einlagen der Kommanditisten wurden fast 42 Mio. Euro verbrannt sowie knapp 5 Mio. Euro an die Kommanditisten ausgeschüttet. Der Restwert dieser Einlagen beträgt lediglich 25 Mio. Euro, wodurch die Anleger bereits bis jetzt fast 60 % ihres Kapitals verloren haben.

Auch bei den atypisch stillen Gesellschaftern ist die Lage sehr schlecht. Hier wurden bisher immerhin fast 50 % der Anlegergelder verbrannt. Darüber hinaus erfolgte am 19.11.2012 die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft von der CSA Verwaltungs AG in die "CSA Verwaltungs GmbH".

Anleger sollten handeln

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertritt seit mehreren Jahren Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 GmbH & Co. KG. In der Vergangenheit hat die Kanzlei bereits zahlreichen geschädigten CSA-Anlegern helfen können, ihre Verluste zu begrenzen und aus der Beteiligung auszusteigen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gunter Mickert empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen, um weiteren Schaden zu vermeiden.


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Accessio AG - Landgericht Itzehoe verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz

Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 24.01.2013 in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren die Anlageberatungsgesellschaft Accessio AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.


Geklagt hatte ein Anleger, der im Jahr 2004 einen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen und sich hierbei in die niedrigste Risikoklasse eingruppiert hatte. In den Jahren 2006 bis 2008 hatte die Accessio AG mehrere Kapitalanlagen, darunter Inhaberteilschuldverschreibungen, Zertifikate und Inhabergenussscheine, für den Anleger gezeichnet.

Hierdurch hat die Accessio AG ihre vertraglichen Beratungs- und Betreuungspflichten verletzt, wie das Landgericht in seinem Urteil mit dem Az. 7 O 287/09 feststellt. Denn bei den gezeichneten Kapitalanlagen handele es sich um riskante bis hoch spekulative Kapitalanlagen. Darüber hinaus seien diese nicht für das Anlageziel Altersvorsorge geeignet. Da somit die Beratung fehlerhaft war, haftet die Beratungsgesellschaft, die sich das Handeln der Berater zurechnen lassen muss, nach dem Urteil des Landgerichts Itzehoe auf Schadensersatz. Die klägerisch geltend gemachten Schadensersatzansprüche werden daher zuzüglich Alternativzinsen i.H.v. 3 % p.a. antragsgemäß zu Insolvenztabelle festgestellt

,,Das Urteil bestätigt unsere Rechtsansicht, wonach Accessio in vielen Fällen die Aufklärungspflichten von Anlageberatern gegenüber ihren Kunden nicht erfüllt hat", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. ,,Zwar können Ansprüche gegen Accessio aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft nicht mehr durchgesetzt werden, allerdings bestehen nach unserer Auffassung grundsätzlich auch Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung der Accessio AG und die Depotbank DAB bank AG."

Anleger, die sich fehlerhaft von Accessio beraten fühlen, sollten daher etwaige Schadensersatzansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron                            

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cllb

Hess AG: Desaster für LBBW, Kempen & Co. N.V. und M.M. Warburg & Co. KGaA! LBBW prüft IPO-Geschäft!

Viele Sparkassenkunden hatten Hess-Aktien gezeichnet und sind von der Insolvenz massiv geschädigt. Der Skandalbörsengang wurde begleitet von LBBW, Kempen & Co. N.V. und M.M. Warburg & Co. KGaA. Anleger und Aktionäre lassen Schadensersatzklagen vorbereiten und schließen sich dem BSZ e. V. an.


Im Finanzdrama der Hess AG wird deutlich, dass beim Börsengang des Leuchtenherstellers viele Kunden der Sparkasse Schwarzwald-Baar in Villingen-Schwenningen und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden die zwischenzeitlich (fast) wertlosen Hess-Aktien gezeichnet haben.  Kein Wunder, liegen im Geschäftsbereich der beiden Sparkassen doch zwei Produktionsstätten und der Hauptsitz des Skandalunternehmens.

Anlässlich des Börsengangs hatte die Hess AG noch stolz mitgeteilt, dass im Rahmen der bevorrechtigten Zuteilung 4,2 % der angebotenen Aktien an Privatkunden der beiden Sparkassen zugeteilt worden seien. Diese kauften zusammen Aktien für 1,4 Millionen Euro - Geld, das für diese Aktionäre der ersten Stunde nun vernichtet ist. Insgesamt gingen 9,2 % der Hess-Aktien an gutgläubige Privatanleger,  ein ungewöhnlich hoher Anteil. Die Aktien wurden zu 15,50 Euro ausgegeben. Ursprünglich waren sie sogar in einer Spanne von 20 bis 23 Euro angeboten worden.  Vier Monate nach dem Börsengang sind die Hess-Aktien noch 0,80 EUR wert - in nur vier Monaten fast ein Totalverlust!

Entsprechend groß ist die Wut der Aktionäre. Und immer häufiger wird die Frage gestellt, ob die den Börsengang begleitenden Finanzinstitute nicht hätten erkennen müssen, dass die Zahlen der Hess AG frisiert sind. Immerhin bestätigte die Staatsanwaltschaft  Mannheim den Verdacht, dass die Hess-Bilanzen schon seit 2011 geschönt waren.

Begleitet wurde der Börsengang seinerzeit von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als Lead Manager und Sole Bookrunner; Co-Lead Manager waren die Kempen & Co. N.V. und die M.M. Warburg & CO. KGaA. Warnungen für die Aktionäre gab es von diesen damals nicht. Sicherheitshalber erklärte die LBBW inzwischen, man habe bei Hess die üblichen Sorgfaltspflichten eingehalten. Angesichts des Entrüstungssturms der Hess-Anleger steht aber zu erwarten, dass sich mit genau dieser Frage wohl die Gerichte befassen werden. Und die LBBW scheint kalte Füße zu bekommen. Obwohl sie ständig damit wirbt, Unternehmen verstärkt bei der Kapitalbeschaffung, also auch bei Börsengängen beraten zu wollen, heißt es nach der Hess-Insolvenz nun: ,,Wir werden die derzeitige Situation und die Abläufe natürlich sehr sorgfältig analysieren....Ob und in welchen Fällen wir künftig für IPO-Begleitungen zur Verfügung stehen, werden wir auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse entscheiden."

Hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth: ,,Die Hess-Pleite nach nur vier Monaten ist ein Skandal ersten Ranges, das toppt sogar die Vorgänge am Neuen Markt. Wir hören auch aus dem Umfeld der LBBW, dass man dort hypernervös sei - nach meiner Ansicht zu Recht. Wir sind bereits von mehreren Hess-Aktionären und Anlegern mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beauftragt worden und ich rate jedem Geschädigten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder einer Anlegerschutzgemeinschaft beizutreten.

Sollte der Hess-Börsenprospekt beim Börsengang unrichtige Zahlen enthalten haben, könnten die Aktionäre gegen die Gesellschaft auf Schadensersatz klagen. Sollte der Prospekt fehlerhaft gewesen sein, können für die Aktionäre zudem Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer infrage kommen. Ansprüche gegen die Banken kommen in Betracht, wenn diese den Anleger falsch beraten hatten. Dies wäre der Fall wenn die beratende Bank die Möglichkeit hatte, die falschen Zahlen zu erkennen. Für die LBBW wird es also ungemütlich und die Presse meldet ja bereits, dass man dort vor dem Hintergrund der Hess-Pleite sogar über die Einstellung des IPO-Geschäfts nachdenke."

Zwar versuchen die beteiligten Finanzinstitute den Schaden klein zu reden, aber klar ist: Hess ist ein Debakel für die Sparkassengruppe und die LBBW, die den Sparkassen zusammen mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart gehört. Besonders betroffen sind allerdings die Anleger und Aktionäre der Hess AG. Diese sollten ihre Ansprüche geltend machen und Schadensersatz verlangen.


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Wegweisendes Berufungsurteil in Sachen Prisma Life AG: Anleger siegt, Revision zugelassen

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei   Pasquay hat ein aus Anlegersicht sehr positives Urteil gegen die Prisma Life AG erstritten.  Die Prisma Life AG verklagte einen Anleger auf Zahlung aus der umstrittenen Kostenausgleichsvereinbarung zur sog. "Netto-Police".


Etwa zwei Jahre nach Abschluss hatte der Anleger beide Verträge durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Pasquay widerrufen lassen und die Zahlungen eingestellt. Widerklagend nahm der Anleger die Versicherung auf Rückzahlung der bereits auf diese Kostenausgleichsvereinbarung geleisteten Beiträge in Anspruch.

Im Berufungsverfahren hatte nunmehr das Landgericht Karlsruhe zu entscheiden, das dem Anleger vollumfänglich Recht gab. Weitere Zahlungen muss dieser nicht leisten - im Gegenteil: Die Prisma Life AG muss ihm die bisherigen Beiträge auf die Kostenausgleichsvereinbarung mit Zinsen erstatten.

Nach Auffassung des Gerichts ist zwischen den Parteien keine wirksame Kostenausgleichsvereinbarung zu Stande gekommen. Bedingungsgemäß hängt deren Bestand vom Zustandekommen des Versicherungsvertrags ab. Mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung konnte der Versicherungsnehmer jedoch auch zwei Jahre nach Abschluss den Versicherungsvertrag noch widerrufen, mit der Folge, dass auch die Kostenausgleichsvereinbarung nie wirksam geworden ist.

Das Landgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und zur Fortbildung des Rechts die Revision zugelassen. Zudem soll die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wieder hergestellt werden. Es bleibt nun abzuwarten, ob demnächst der Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit der Kostenausgleichsvereinbarung zu entscheiden hat.

Prisma Life AG-Geschädigten ist dringend anzuraten, ihre Rechte zeitnah wahrzunehmen!

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Marie-Caroline Pasquay
   
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Donnerstag, Februar 14, 2013

SolarWorld AG: Anleger sollen verzichten - aber Merkwürdigkeiten reißen nicht ab.

Entlastungsbeschlüsse nichtig! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Gerade erst hat die SolarWorld AG mitgeteilt, dass gravierende Einschnitte bei den ausgegeben Anleihen und Schuldscheindarlehen notwendig sind. Anleger sind entsetzt. Und nun kommen neuerliche Merkwürdigkeiten ans Licht:


Die von der Hauptversammlung des Bonner Konzerns im Mai 2011 gefassten Entlastungsbeschlüsse für Vorstand und Aufsichtsrat sind vom Oberlandesgericht Köln für nichtig erklärt wurden.  Das Urteil betraf sowohl die Entlastung des Vorstandes um Konzernchef Frank Asbeck als auch die des Aufsichtsrates unter dem Vorsitzenden Claus Recktenwald für das Geschäftsjahr 2010.

Damit ist eine Entscheidung des Landgerichts Köln als Vorinstanz teilweise aufgehoben worden. Die Beschlüsse der Hauptversammlung waren von DWS-Aufsichtsrat Christian Strenger angefochten worden, weil die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und vor allem die Rolle des langjährigen Vorsitzenden problematisch ist. Denn der Bonner Anwalt Claus Recktenwald leitet nicht nur seit weit mehr als einem Jahrzehnt das SolarWorld-Kontrollgremium, sondern ist auch Partner der Rechtsanwaltskanzlei Schmitz Knoth. Diese hatte einen langjährigen Beratervertrag mit SolarWorld abgeschlossen und kassierte nach Presseberichten allein im fraglichen Geschäftsjahr 700.000 Euro. Damit trenne der Konzern nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend zwischen der Aufsichtsrats-Vergütung und den Honoraren für Rechtsberatung. Der TecDax-Konzern sah darin kein Problem, vor allem da der Aufsichtsrat die von Recktenwalds Kanzlei erbrachten Tätigkeiten im Nachhinein gutgeheißen habe.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Eine detaillierte Urteilsbegründung des OLG liegt noch nicht vor. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen, sodass SolarWorld nun wohl nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof bleibt. Ohnehin hat SolarWorld zurzeit wichtigere Probleme. Das Bonner Unternehmen hat gerade erst mitgeteilt, mit Banken und Anleihegläubigern dringend Gespräche über einen Schuldenschnitt führen zu müssen. Damit drohen Anlegern herbe Verluste, von einer Insolvenzgefahr und dem Risiko des Totalverlusts ganz zu schweigen. Nach meiner Einschätzung sollten Anleger auf jeden Fall einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte im anstehenden Restrukturierungsprozess und der Prüfung von etwaigen Ersatzansprüchen beauftragen. Nur wenn die Anleger ihre Interessen bündeln, ist sichergestellt, dass ihre Interessen auch berücksichtigt werden."

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth Rechtsanwälte sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH). Vertreten wurden hierbei mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, im Fall Global Swiss Capital AG gegen die jeweiligen Vermittler, etc.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft SolarWorld AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth      
   
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.