Donnerstag, Februar 14, 2013

SolarWorld AG: Anleger sollen verzichten - aber Merkwürdigkeiten reißen nicht ab.

Entlastungsbeschlüsse nichtig! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Gerade erst hat die SolarWorld AG mitgeteilt, dass gravierende Einschnitte bei den ausgegeben Anleihen und Schuldscheindarlehen notwendig sind. Anleger sind entsetzt. Und nun kommen neuerliche Merkwürdigkeiten ans Licht:


Die von der Hauptversammlung des Bonner Konzerns im Mai 2011 gefassten Entlastungsbeschlüsse für Vorstand und Aufsichtsrat sind vom Oberlandesgericht Köln für nichtig erklärt wurden.  Das Urteil betraf sowohl die Entlastung des Vorstandes um Konzernchef Frank Asbeck als auch die des Aufsichtsrates unter dem Vorsitzenden Claus Recktenwald für das Geschäftsjahr 2010.

Damit ist eine Entscheidung des Landgerichts Köln als Vorinstanz teilweise aufgehoben worden. Die Beschlüsse der Hauptversammlung waren von DWS-Aufsichtsrat Christian Strenger angefochten worden, weil die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und vor allem die Rolle des langjährigen Vorsitzenden problematisch ist. Denn der Bonner Anwalt Claus Recktenwald leitet nicht nur seit weit mehr als einem Jahrzehnt das SolarWorld-Kontrollgremium, sondern ist auch Partner der Rechtsanwaltskanzlei Schmitz Knoth. Diese hatte einen langjährigen Beratervertrag mit SolarWorld abgeschlossen und kassierte nach Presseberichten allein im fraglichen Geschäftsjahr 700.000 Euro. Damit trenne der Konzern nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend zwischen der Aufsichtsrats-Vergütung und den Honoraren für Rechtsberatung. Der TecDax-Konzern sah darin kein Problem, vor allem da der Aufsichtsrat die von Recktenwalds Kanzlei erbrachten Tätigkeiten im Nachhinein gutgeheißen habe.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Eine detaillierte Urteilsbegründung des OLG liegt noch nicht vor. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen, sodass SolarWorld nun wohl nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof bleibt. Ohnehin hat SolarWorld zurzeit wichtigere Probleme. Das Bonner Unternehmen hat gerade erst mitgeteilt, mit Banken und Anleihegläubigern dringend Gespräche über einen Schuldenschnitt führen zu müssen. Damit drohen Anlegern herbe Verluste, von einer Insolvenzgefahr und dem Risiko des Totalverlusts ganz zu schweigen. Nach meiner Einschätzung sollten Anleger auf jeden Fall einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte im anstehenden Restrukturierungsprozess und der Prüfung von etwaigen Ersatzansprüchen beauftragen. Nur wenn die Anleger ihre Interessen bündeln, ist sichergestellt, dass ihre Interessen auch berücksichtigt werden."

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth Rechtsanwälte sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH). Vertreten wurden hierbei mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, im Fall Global Swiss Capital AG gegen die jeweiligen Vermittler, etc.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft SolarWorld AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth      
   
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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