Freitag, Februar 15, 2013

Accessio AG - Landgericht Itzehoe verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz

Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 24.01.2013 in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren die Anlageberatungsgesellschaft Accessio AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.


Geklagt hatte ein Anleger, der im Jahr 2004 einen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen und sich hierbei in die niedrigste Risikoklasse eingruppiert hatte. In den Jahren 2006 bis 2008 hatte die Accessio AG mehrere Kapitalanlagen, darunter Inhaberteilschuldverschreibungen, Zertifikate und Inhabergenussscheine, für den Anleger gezeichnet.

Hierdurch hat die Accessio AG ihre vertraglichen Beratungs- und Betreuungspflichten verletzt, wie das Landgericht in seinem Urteil mit dem Az. 7 O 287/09 feststellt. Denn bei den gezeichneten Kapitalanlagen handele es sich um riskante bis hoch spekulative Kapitalanlagen. Darüber hinaus seien diese nicht für das Anlageziel Altersvorsorge geeignet. Da somit die Beratung fehlerhaft war, haftet die Beratungsgesellschaft, die sich das Handeln der Berater zurechnen lassen muss, nach dem Urteil des Landgerichts Itzehoe auf Schadensersatz. Die klägerisch geltend gemachten Schadensersatzansprüche werden daher zuzüglich Alternativzinsen i.H.v. 3 % p.a. antragsgemäß zu Insolvenztabelle festgestellt

,,Das Urteil bestätigt unsere Rechtsansicht, wonach Accessio in vielen Fällen die Aufklärungspflichten von Anlageberatern gegenüber ihren Kunden nicht erfüllt hat", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. ,,Zwar können Ansprüche gegen Accessio aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft nicht mehr durchgesetzt werden, allerdings bestehen nach unserer Auffassung grundsätzlich auch Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung der Accessio AG und die Depotbank DAB bank AG."

Anleger, die sich fehlerhaft von Accessio beraten fühlen, sollten daher etwaige Schadensersatzansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron                            

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15.02. 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

cllb

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