Freitag, Februar 15, 2013

Hess AG: Desaster für LBBW, Kempen & Co. N.V. und M.M. Warburg & Co. KGaA! LBBW prüft IPO-Geschäft!

Viele Sparkassenkunden hatten Hess-Aktien gezeichnet und sind von der Insolvenz massiv geschädigt. Der Skandalbörsengang wurde begleitet von LBBW, Kempen & Co. N.V. und M.M. Warburg & Co. KGaA. Anleger und Aktionäre lassen Schadensersatzklagen vorbereiten und schließen sich dem BSZ e. V. an.


Im Finanzdrama der Hess AG wird deutlich, dass beim Börsengang des Leuchtenherstellers viele Kunden der Sparkasse Schwarzwald-Baar in Villingen-Schwenningen und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden die zwischenzeitlich (fast) wertlosen Hess-Aktien gezeichnet haben.  Kein Wunder, liegen im Geschäftsbereich der beiden Sparkassen doch zwei Produktionsstätten und der Hauptsitz des Skandalunternehmens.

Anlässlich des Börsengangs hatte die Hess AG noch stolz mitgeteilt, dass im Rahmen der bevorrechtigten Zuteilung 4,2 % der angebotenen Aktien an Privatkunden der beiden Sparkassen zugeteilt worden seien. Diese kauften zusammen Aktien für 1,4 Millionen Euro - Geld, das für diese Aktionäre der ersten Stunde nun vernichtet ist. Insgesamt gingen 9,2 % der Hess-Aktien an gutgläubige Privatanleger,  ein ungewöhnlich hoher Anteil. Die Aktien wurden zu 15,50 Euro ausgegeben. Ursprünglich waren sie sogar in einer Spanne von 20 bis 23 Euro angeboten worden.  Vier Monate nach dem Börsengang sind die Hess-Aktien noch 0,80 EUR wert - in nur vier Monaten fast ein Totalverlust!

Entsprechend groß ist die Wut der Aktionäre. Und immer häufiger wird die Frage gestellt, ob die den Börsengang begleitenden Finanzinstitute nicht hätten erkennen müssen, dass die Zahlen der Hess AG frisiert sind. Immerhin bestätigte die Staatsanwaltschaft  Mannheim den Verdacht, dass die Hess-Bilanzen schon seit 2011 geschönt waren.

Begleitet wurde der Börsengang seinerzeit von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als Lead Manager und Sole Bookrunner; Co-Lead Manager waren die Kempen & Co. N.V. und die M.M. Warburg & CO. KGaA. Warnungen für die Aktionäre gab es von diesen damals nicht. Sicherheitshalber erklärte die LBBW inzwischen, man habe bei Hess die üblichen Sorgfaltspflichten eingehalten. Angesichts des Entrüstungssturms der Hess-Anleger steht aber zu erwarten, dass sich mit genau dieser Frage wohl die Gerichte befassen werden. Und die LBBW scheint kalte Füße zu bekommen. Obwohl sie ständig damit wirbt, Unternehmen verstärkt bei der Kapitalbeschaffung, also auch bei Börsengängen beraten zu wollen, heißt es nach der Hess-Insolvenz nun: ,,Wir werden die derzeitige Situation und die Abläufe natürlich sehr sorgfältig analysieren....Ob und in welchen Fällen wir künftig für IPO-Begleitungen zur Verfügung stehen, werden wir auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse entscheiden."

Hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth: ,,Die Hess-Pleite nach nur vier Monaten ist ein Skandal ersten Ranges, das toppt sogar die Vorgänge am Neuen Markt. Wir hören auch aus dem Umfeld der LBBW, dass man dort hypernervös sei - nach meiner Ansicht zu Recht. Wir sind bereits von mehreren Hess-Aktionären und Anlegern mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beauftragt worden und ich rate jedem Geschädigten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder einer Anlegerschutzgemeinschaft beizutreten.

Sollte der Hess-Börsenprospekt beim Börsengang unrichtige Zahlen enthalten haben, könnten die Aktionäre gegen die Gesellschaft auf Schadensersatz klagen. Sollte der Prospekt fehlerhaft gewesen sein, können für die Aktionäre zudem Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer infrage kommen. Ansprüche gegen die Banken kommen in Betracht, wenn diese den Anleger falsch beraten hatten. Dies wäre der Fall wenn die beratende Bank die Möglichkeit hatte, die falschen Zahlen zu erkennen. Für die LBBW wird es also ungemütlich und die Presse meldet ja bereits, dass man dort vor dem Hintergrund der Hess-Pleite sogar über die Einstellung des IPO-Geschäfts nachdenke."

Zwar versuchen die beteiligten Finanzinstitute den Schaden klein zu reden, aber klar ist: Hess ist ein Debakel für die Sparkassengruppe und die LBBW, die den Sparkassen zusammen mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart gehört. Besonders betroffen sind allerdings die Anleger und Aktionäre der Hess AG. Diese sollten ihre Ansprüche geltend machen und Schadensersatz verlangen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
  
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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