Donnerstag, Februar 21, 2013

S&K-Gruppe: Betrugsverdacht weitet sich aus!

Fonds der SHB, DCM, United Investors, S&K Sachwerte und von Midas könnten betroffen sein. Anleger schließen sich der BSZ-Interessengruppe ,,S&K-Gruppe" an!


Im Anlagebetrugsfall der S&K-Gruppe weiten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus und weitere Fondshäuser wurden durchsucht. Grund ist, dass die S&K-Gruppe in den vergangenen Monaten bei mehreren Fondshäusern die Unternehmensleitung übernommen hatte. Nun befürchtet die Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass S&K von diesen Fonds Anlagegelder abgepumpt hat, um so ihr Schneeballsystem aufrecht zu erhalten.

Sorgen muss man sich wohl um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG) machen, um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG. Das Vorgehen der S&K-Gruppe zum Absaugen der Anlagegelder war wohl bei allen Fonds ähnlich.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Zunächst übernahm die S&K-Gruppe mehrheitlich die Anteile an den jeweiligen Fonds-Unternehmensgruppen oder den Muttergesellschaften der Fonds. Im nächsten Schritt wechselte die S&K die vormalige Geschäftsführung aus und übertrug die wesentlichen Geschäftsführungsbefugnisse auf nahestehende Personen.  Nachdem so die Fonds unter Kontrolle gebracht waren, wurde deren Geschäftsstrategie neu ausgerichtet: Dazu gehörte insbesondere, dass freie Anlegergelder nunmehr in Immobilien der S&K-Gruppe investiert wurden; in Immobilien mit wohl zweifelhafter Werthaltigkeit.

Auf diese Weise, so der Verdacht, haben die S&K-Vorstände Stephan Schäfer und Jonas Köller ihre Schrottimmobilien aus dem S&K Portfolio in andere Fonds verschoben. Beispielhaft zeigt sich dieses Vorgehen bei SHB Fonds oder den Fonds der Midas-Gruppe. Nach der Kontrollübernahme durch S&K im Herbst 2012 wurden die SHB-Anleger Anfang 2013 mit einem überraschenden Schreiben der neuen Fondsleitung aufgeschreckt: Die Situation mehrerer SHB-Fonds sei besorgniserregend, die wirtschaftliche Lage sei kritisch und weitreichende Veränderungen sein notwendig, z. B. eine Kapitalerhöhung , damit der neue Geschäftsführer dem jeweiligen Fonds beitreten könne sowie die Absetzung des bisherigen Fondsbeirats.

Bei der Midas-Gruppe wurde den Anlegern nach der Kontrollübernahme durch S&K im Jahre 2011 mitgeteilt, dass freie Fondsliquidität nunmehr in Immobilien der S&K-Gruppe investiert wird und nicht mehr, wie ursprünglich konzipiert, in deutsche Mittelstandsunternehmen.  Auf diesem Weg sind wohl massiv Anlegergelder in die S&K-Gruppe geflossen. Anlegern von Fonds, an denen direkt oder indirekt ein S&K-Unternehmen mitgewirkt hat, ist daher zu raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder einer Interessengruppe für Anleger anzuschließen, um ihre Rechte zu sichern. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nämlich umfangreiche Vermögenswerte bei der S&K-Gruppe beschlagnahmt.

Nach Presseberichten könnten u.a. bei der SHB-Gruppe die Fonds SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München, SHB Altersvorsorgefonds sowie SHB Renditefonds 6 betroffen sein.  Bei der Midas Management AG bestehen Sorgen u.a. für den Mittelstandsfonds Nr. 2 (Sparplan und Einmaleinlage), den Midas Mittelstandsfonds Nr. 3, den Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 und Midas Mittelstandsfonds Nr. 5. Hinsichtlich des Fondsinitiators United Investors Emissionshaus GmbH hat man Befürchtungen für sämtliche Fonds.

Sollte es sich bewahrheiten, dass weit mehr als die nur unmittelbar zur S&K-Gruppe gehörenden Fonds vom Betrug betroffen sind, würde sich die Höhe des Schadens und die Zahl der geschädigten Anleger dramatisch ausweiten.  Es könnten weit mehr als die bisher genannten 1.000 Anleger geschädigt sein und der Schaden würde sich auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen.

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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 21.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

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