Dienstag, Februar 19, 2013

IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin") vom Handel an der Zweitmarktbörse ausgesetzt.

Es gibt neue Hiobsbotschaften für die Anleger des in Schieflage geratenen IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG, der am berühmten Londoner Bürogebäude THE GHERKIN beteiligt ist.


Seit geraumer Zeit befindet sich der Fonds wegen seiner teilweisen Finanzierung über ein CHF-Darlehen in Schwierigkeiten, da eine vereinbarte Beleihungswertgrenze nicht eingehalten wird. Jetzt wurde der Handel mit IVG Euroselect Vierzehn Beteiligungen an der Hamburger Zweitmarktbörse ausgesetzt. Es war als Grund zu erfahren, dass die Banken auf einer Umschuldung von CHF in GBP bestehen, was Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wegen der aktuellen Wechselkurse als Hiobsbotschaft wertet. Die Anleger sollen dieser Tage in einem Rundschreiben näher informiert werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für diverse Anleger des Fonds bereits Klagen gegen die Commerzbank und die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. Ziel der Kläger ist es, mittels der Schadensersatzklagen eine Rückabwicklung ihres Beteiligungserwerbs zu erreichen.

Die Landgerichte Wuppertal, Hanau, Köln, Frankfurt, Oldenburg und Lübeck haben dabei bereits Anlegern Recht gegeben und einen Anspruch auf Schadensersatz der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung der vermittelnden Banken bejaht.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Internet: 
http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                                   
                                                                                                                                  
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
                                                                     
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.

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