Samstag, Februar 16, 2013

WGF AG: BSZ e.V.-Anwälte gehen gegen Banken vor! Achtung: Es droht Verjährung!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte fordern Banken wie DAB-Bank, comdirect Bank, etc., zum Schadensersatz auf. Achtung: Es droht Verjährung!


Mehrere hundert Geschädigte haben sich in den letzten Wochen  beim BSZ e.V. zur Interessengemeinschaft WGF AG angemeldet! Die WGF AG musste kurz vor Weihnachten 2012 Insolvenz anmelden, tausende von Anlegern haben daher voraussichtlich mit hohen Verlusten zu rechnen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: „Wir prüfen gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung. Inzwischen liegen auch die ersten Kostenschutzzusagen von Rechtsschutzversicherungen vor und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben auch die ersten Banken wie DAB-Bank, comdirect Bank sowie Cortal Consors, die den Anlegern teilweise die Anleihen vermittelt haben, außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert.

In ca. 20 % der Fälle dürften nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte die Anleihen der WGF AG den Anlegern von diversen Banken wie DAB-Bank, comdirect Bank, etc., vermittelt worden sein.

Teilweise wurden die WGF-Anleihen dabei von den vermittelnden Banken ausdrücklich aus „mündelsicher“ bezeichnet, wobei fraglich ist, ob dies zutreffend war. Auch sicherheitsorientierten Anlegern, die nur geringe Risiken eingehen wollten, wurden so die Anleihen teilweise vermittelt. Teilweise werden vermittelnde Banken auf der Homepage der WGF AG auch ausdrücklich als Vertriebspartner genannt.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth weist auf folgende Vorteile hin, wenn man die Banken im Wege der Vermittlerhaftung in Anspruch nimmt, sofern die WGF-Anleihen von einer Bank vermittelt wurden:

„Zum einen haben die Anleger mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen länger Zeit als bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Prospekthaftung im engeren Sinne. Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne sind bei einigen WGF-Anleihen bereits verjährt, bei Ansprüchen aus Vermittlerhaftung, sog. Prospekthaftung im weiteren Sinne, können sich Anleger teilweise auf die Vorschriften der §§ 195, 199 BGB berufen, nämlich 3 Jahre ab Kenntnisnahme, so dass hier teilweise erst in nächsten Jahren Verjährung eintreten dürfte. Dies muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden, da teilweise Ausnahmen bestehen.

Auch die sog. „Kick-back“-Rechtsprechung des BGH dürfte Anlegern, denen die WGF-Anleihen von Banken vermittelt wurden, teilweise Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken geben, denn der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass zumindestens beim Vorliegen eines Beratungsvertrages eine Bank auch unaufgeklärt auf diese Rückvergütungen, sog „Kick-backs“, aufklären muss.

Auch ist zu berücksichtigen, dass bei Banken nur ein geringes Vollstreckungsrisiko besteht, wohingegen bei anderen Anspruchsgegnern immer zu überprüfen ist, ob noch genügend Geld zur Verfügung steht (oder eventuelle Haftpflichtversicherungen bestehen), um mögliche Schadensersatzsansprüche zu bedienen.

Anleger, die rechtsschutzversichert sind, sollten wissen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen, und zwar nicht nur für das Insolvenzverfahren, sondern auch für mögliche Klagen gegen Verantwortliche.

Es empfiehlt sich für Anleger, die Kostenschutzanfrage von einem Fachmann einholen zu lassen, d.h., am besten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, nur dieser weiß, worauf bei der Kostenschutzanfrage zu achten ist, und kann im Zweifelsfall auch überprüfen, ob Risikoausschlüsse, auf die sich Rechtsschutzversicherungen berufen, wirksam sind oder nicht. Oftmals gelingt es den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten, obwohl sich Rechtsschutzversicherung auf diverse Risikoausschlüsse berufen, diese doch noch zur Kostenübernahme zu bewegen. Für BSZ e.V.-Mitglieder holen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Anfrage an die Rechtsschutzversicherung im Rahmen der BSZ e.V.-Mitgliedschaft kostenfrei ein.

Anleger sollten nach Ansicht des BSZ e.V. auch keine wertvolle Zeit mehr verlieren, um Schadensersatzansprüche zu überprüfen, auch mögliche Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geprüft, hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth: „Die Anleger sollten keine wertvolle Zeit verlieren, sondern umgehend handeln, denn in einigen Fällen, wie z.B. bei der Anleihe mit der WKN WGFH06 droht bereits in einigen Wochen, nämlich am 26.04.2013, die Verjährung möglicher Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne, auch in anderen Fällen wird demnächst Verjährung eintreten, was immer im Einzelfall geprüft werden muss. Hier sollte unbedingt umgehend die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen überprüft werden.“



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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16. Februar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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