Freitag, Februar 15, 2013

Situation bei der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG spitzt sich zu

Die aktuelle Erklärung der Fondsgesellschaft vom Januar 2013, dass die gewinnunabhängigen Entnahmen an die Anleger eingestellt werden, hat die negative Einschätzung der  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte leider bestätigt.


Aufgrund der faktischen Stellung des Anlegers als Mitunternehmer sind atypisch stille Beteiligungen und Kommanditbeteiligungen für diese mit erheblichen Nachteilen verbunden: Besonders problematisch ist, dass der Anleger entsprechend seiner Beteiligung mögliche Verluste mitträgt. Das heißt, wenn die Investitionen der Gesellschaft nicht erfolgreich sind, haftet der Anleger für Verluste bis zur Höhe seiner Gesamteinlage.

Die Realität

Die Aussetzung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen stellt somit für die Anleger ein Alarmsignal dar. Dies deutet darauf hin, dass die Gesellschaft nicht über genügend Liquidität verfügt, um die entsprechenden Auszahlungen leisten zu können. Wie dramatisch die Lage bei der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG inzwischen ist, lässt sich auch dem Geschäftsbericht von 2011 entnehmen. 

Von den etwas mehr als 72 Mio. Euro Einlagen der Kommanditisten wurden fast 42 Mio. Euro verbrannt sowie knapp 5 Mio. Euro an die Kommanditisten ausgeschüttet. Der Restwert dieser Einlagen beträgt lediglich 25 Mio. Euro, wodurch die Anleger bereits bis jetzt fast 60 % ihres Kapitals verloren haben.

Auch bei den atypisch stillen Gesellschaftern ist die Lage sehr schlecht. Hier wurden bisher immerhin fast 50 % der Anlegergelder verbrannt. Darüber hinaus erfolgte am 19.11.2012 die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft von der CSA Verwaltungs AG in die "CSA Verwaltungs GmbH".

Anleger sollten handeln

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertritt seit mehreren Jahren Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 GmbH & Co. KG. In der Vergangenheit hat die Kanzlei bereits zahlreichen geschädigten CSA-Anlegern helfen können, ihre Verluste zu begrenzen und aus der Beteiligung auszusteigen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gunter Mickert empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen, um weiteren Schaden zu vermeiden.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gunter Mickert   

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15. Februar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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