Mittwoch, August 15, 2012

Solarwatt AG Insolvenz - Fristen beachten!


Im Insolvenzverfahren der Solarwatt AG aus Dresden stehen demnächst dringende Termine an. Die Anleger, die Inhaberschuldverschreibungen gezeichnet haben, müssen unbedingt ihre Forderungen beim Sachwalter bis zum 03.09.2012 anmelden.


Bereits am 27.08.2012 findet die Gläubigerversammlung nach Schuldverschreibungsgesetz statt. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Gläubiger zur Wahrnehmung der Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren.

Das Insolvenzgericht schlägt vor, einen gemeinsamen Vertreter nicht zu wählen. „Sollte ein solcher Beschluss gefasst werden, müssen die Anleger ihre Rechte im Insolvenzverfahren selbst ausüben“, weist Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena hin. „Wir werden die Termine im Interesse unserer Mandanten wahrnehmen, die Forderungen fristgerecht  anmelden und darauf achten, dass die Anleger nicht von anderen Gläubigergruppen benachteiligt werden“, so Geißler weiter.

Der nächste wichtige Termin ist dann der 11.09.2012, an welchem der Berichtstermin stattfindet und über das Sanierungskonzept abgestimmt werden soll. Anleger, die nicht selbst anreisen können, sollten sich vertreten lassen, um nicht ihrer Stimmrechte verlustig zu gehen.

Insgesamt wurden von der Solarwatt AG Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 25 Mio. begeben. Über ein Sanierungsverfahren soll versucht werden, dass Unternehmen zu retten. Die Stadt Dresden hat bereits bekannt gegeben, auf aus der Sanierung resultierende Steuerforderungen in Millionenhöhe verzichten zu wollen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Solarwatt AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

mhg

SEB Immoinvest: Gerichte sprachen Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz zu


Es gibt Alternativen zur Abwicklung des SEB Immoinvest. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Abwicklung des offenen Immobilienfonds.


Die erste Auszahlung nach dem Ende des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest brachte den Anlegern immerhin ein Fünftel ihres investierten Geldes zurück. Doch bereits die nächste Auszahlung des offenen Immobilienfonds im Dezember 2012 wird nach Angaben des Managements des SEB Immoinvest geringer ausfallen. Im aktuellen Fondskommentar Juni 2012 teilt die Fondsverwaltung mit: „Bei den weiteren Auszahlungen kann nicht mit vergleichbar hohen Ausschüttungsbeträgen gerechnet werden.“ Der Immobilienfonds muss Kredite zurückführen. Die Anleger, die an der Abwicklung teilnehmen, werden also noch eine Weile auf ihr restliches, noch im SEB Immoinvest befindliches Geld warten müssen, wenn sie weiterhin an der Liquidation des offenen Immobilienfonds teilnehmen.

Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft als Alternative zur Abwicklung

Welche Alternativen gibt es für Anleger, die nicht an der langwierigen Abwicklung teilnehmen möchten? Zum einen können Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest ungeachtet der Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem  Wert eines Anteils bewegt, sodass Verluste augenblicklich unumgänglich sind.  Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.

Doch das Abenteuer Börse oder das monate- und jahrelange Warten auf das übrige Geld entspricht nicht den Vorstellungen jedes Anlegers. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene Alternativen hierzu aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an den BSZ e.V. um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Gerichte sprachen Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz zu

Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger. So hätten die Banken beispielsweise über die Möglichkeit, dass offene Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzten, beraten müssen. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien reichten bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da in den meisten den Kanzleien vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen  möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage SEB Immoinvest durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB Immoinvest" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I: Anleger des Schiffsfonds sollen erneut zahlen


Der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I fordert zum zweiten Mal Geld von seinen Anlegern. Welche Alternativen stehen den Anleger offen und welche Rechte und Ansprüche stehen ihnen zu?


Das Beste aus der Schifffahrt ist es nicht, was die von der Lloyd Fonds AG herausgebrachte Schiffsbeteiligung LF 87 Best of Shipping I den Anlegern derzeit zu bieten hat. Im Gegenteil. Der in finanzielle Schieflage geratene Schiffsfonds fordert die Anleger auf, erneut Geld zur Sanierung des angeschlagenen Fonds zur Verfügung zu stellen. Sollten die anvisierten 4,2 Mio. Euro nicht eingesammelt werden können, drohe der Totalverlust des investierten Geldes. Dies berichtet das Magazin Fonds Professionell am 13.08.2012 (Onlineausgabe).

Schiffsfonds benötigt 4,2 Mio. Euro von Anlegern

Hintergrund der erneute Geldforderung des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I ist laut Fonds Professionell, dass nach dem gescheiterten ersten Sanierungsversuch die finanzierende Bank nur bis Ende September 2012 Aufschub gewährt. Mit den geforderten 4,2 Mio. Euro soll das Darlehen des Schiffsfonds vollständig zurückgezahlt werden. Doch ob dies ausreicht, um eine erfolgreiche Zukunft des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I zu gewähren, ist angesichts der aktuellen Schifffahrtskrise fraglich. Experten gehen davon aus, dass je nach Marktsegment und Schiffstyp die Märkte bis ins Jahr 2014 brauchen werden, um sich erholen zu können.

Da der Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I in eine Vielzahl verschiedener Schiffstypen investiert, könnte der Schiffsfonds von der langen Erholungsphase betroffen sein. Die 2007 aufgelegte Schiffsbeteiligung investiert in über 190 Schiffe - entweder direkt oder über Dachfonds, die ihrerseits in Schiffsfonds investieren. Was können die Anleger des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I in dieser Situation unternehmen? Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Investition in die Schiffsbeteiligung. So kann geklärt werden, welche weiteren Alternativen den Anlegern des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I offen stehen und ob ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz im Raum stehen.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die angedrohten Totalverluste für die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I zeigen, dass Verlustrisiken sich realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

Wurden Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.  


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Dienstag, August 14, 2012

DCM Immobilienfonds: Offene Fragen – Interessengemeinschaft für Anleger der Fonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23


Das Desaster der Auflösung der Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 lässt viele Fragen offen. Vor allem die betroffenen Anleger fragen sich, wie es sei kann, dass nahezu das gesamte investierte Kapital vernichtet wurde. Interessengemeinschaft für Anleger will Licht ins Dunkel bringen.


Die Auflösung der Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und 23 war der vorläufige Schlusspunkt einer ebenso langen wie unerfreulichen Entwicklung, die für die Anleger in erhebliche Verluste zwischen 80 und 90 % mündete. Anfang Juli wurden die Aktien der Prime Office REIT AG in die Depots der Anleger der ehemaligen DCM Immobilienfonds übertragen. Diese Vernichtung von Kapital steht im Widerspruch zu den Anpreisungen, mit denen den Anlegern vor Jahren die Investition in die Immobilienfonds DMC 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 schmackhaft gemacht wurde. Viele Anleger der DCM Immobilienfonds fragen sich, wie es zu dem finanziellen Desaster kommen konnte.

Die Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 wurden Anfang des Jahrtausends auf den Markt gebracht. Im Jahre 2007 übertrugen die Fonds DCM 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 ihre Immobilien an die Prime Office REIT AG. Erst im Sommer 2011 schaffte es die Prime Office REIT AG an die Börse, allerdings entsprach der Einstandspreis von knapp 6 Euro nicht den Hoffnungen der Anleger der DCM Fonds. Im April 2012 wurde die Auflösung der vier Fonds beschlossen. Der vorerst letzte Akt im Drama „DCM Fonds und Prime Office REIT AG“ war die Übertragung der Aktien in die Anlegerdepots Anfang Juli 2012.

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklage für Anleger

Angesichts der erheblichen Verluste wandten sich bereits zahlreiche Anleger der Fonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 sich an die BSZ e.V. Interessengemeinschaft. Der BSZ e.V.  verfolgt die Vorgänge rund um die Fonds DCM 16, 18, 22 und 23 schon seit geraumer Zeit. Da die Geschehnisse rund um die DCM-Fonds Fragen aufwerfen, gründete der BSZ e.V. zusammen mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht eine Interessengemeinschaft für Anleger der DCM Immobilienfonds, um Licht in das Dunkel bringen zu können. Anleger der ehemaligen Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23, die wissen möchten, was sie gegen die DCM unternehmen können, sollten sich der Interessengemeinschaft anschließen. Es haben sich bereits hunderte Anleger der Interessengemeinschaft angeschlossen. Parallel zur Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern der DCM 16, 18, 22 und DCM 23 auch individuelle Schadenersatzansprüche zustehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DCM Immobilienfonds und Prime Office REIT AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst

Solar Millenium AG: Dubioses Kaufangebot für Schuldverschreibung


Aachener Firma bietet Investoren je Anleihe mit Nennwert 1.000 Euro nur 40 Euro.


Den Inhabern einer Anleihe (WKN: A1H3K2)des insolventen Unternehmens Solar Millenium AG hat ein weit gehend unbekanntes Aachener Unternehmen namens TOKUGAWA ein Kaufangebot unterbreitet. Noch bis 23. August bietet die Firma 40 Euro je Schuldverschreibung im Nennwert von 1.000 Euro. Die auf die Interessensvertretung von Investoren spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht warnt Anleger eindringlich vor der Annahme des Kaufangebots.

"Ich halte das Angebot für äußerst dubios", sagt Jan-Henning Ahrens,BSZ e.V. Vertrauensanwalt und  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Dies erinnere ihn an den Niedergang des Neuen Marktes. Damals hätte es zahlreiche Übernahmeangebote von Kleinst- und nicht minder zweifelhaften Firmen an Aktionäre gegeben, die noch die Anteilspapiere von Pleite- oder Fast-Pleite-Unternehmen des Neuen Marktes in ihren Depots hatten. "Wer die Kaufangebote damals akzeptierte, kam oft vom Regen in die Traufe und verlor nicht nur einen Teil seines investierten Kapitals, sondern das ganze Geld", erinnert sich Ahrens.

Ein gutes Geschäft würden die Inhaber der Solar Millenium-Anleihe ebenfalls nicht machen. Denn als Kaufpreis werden nur vier Prozent des Nennbetrags geboten, umgerechnet 40 Euro je 1.000 Euro. Da der Kaufinteressent nur maximal Anleihen im Nennwert von fünf Millionen Euro erwerben will, wäre sein Kapitaleinsatz auf 200.000 Euro begrenzt. "Offenbar in der Hoffnung, daraus im Handumdrehen ein Vielfaches zu machen", befürchtet Ahrens. Und fügt hinzu: "Anleihengläubiger haben sehr gute Chancen, eine deutlich höhere Quote als jene vier Prozent zu erzielen. Bis hin zum Schadenersatz wegen Prospekthaftung oder Beraterhaftung in voller Höhe ihres Kapitaleinsatzes."

Die Fakten. Die Vermittlung der Schuldverschreibungen erfolgte über die Solar Invest AG. Als Vermittlerin haftet diese auf Schadenersatz, sofern sie die Anlage nicht auf Plausibilität geprüft hat. "Wir gehen davon aus, dass die im Prospekt genannten Erfolgsaussichten des Unternehmens in weiten Teilen vom Prinzip Hoffnung getragen waren und weniger von nachprüfbaren Fakten", betont Fachanwalt Ahrens.

So habe der Prospekt beinahe keine Aussagen zu den konkreten unternehmerischen Zielen und den dafür zu ergreifenden Maßnahmen enthalten. Insbesondere hätte anhand des Prospekts keine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen getroffen werden können. "Der Prospekt enthielt noch nicht einmal einen nachvollziehbaren Businessplan", wundert sich Ahrens.

Die Solar Millenium AG hatte insgesamt fünf Anleihen emittiert und mit ihnen knapp 227 Millionen Euro bei rund 16.000 Investoren eingesammelt. Das Schuldpapier, für das die Aachener TOKUGAWA AG jetzt ein Kaufangebot vorgelegt hat, ist eines davon. "Ich vermute, da wittert jemand einen Riesenprofit zulasten der Investoren. Deshalb sollte kein Anleihen-Gläubiger das Kaufangebot annehmen", empfiehlt Jan-Henning Ahrens.

Übrigens, die Depot führenden Banken sind dazu verpflichtet, ihre Kunden über dieses und ähnliche Kaufangebote zu informieren. Dies ist in der Regel Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Finanzhäuser auf Grundlage der allgemeinen Informationspflichten. Die Depot führenden Institute sind allerdings nicht dazu verpflichtet, solche Angebote auf Richtigkeit und Vollständigkeit und erst recht nicht auf Seriosität zu prüfen.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solar Millennium"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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kwag  

Montag, August 13, 2012

CS Euroreal - Schadensersatz statt Abwicklung: Klagen für Anleger


Nach der Auflösung des CS Euroreal kommt die fünfjährige Abwicklung des offenen Immobilienfonds. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Teilnahme an der Abwicklung des offenen Immobilienfonds.


Nach dem Aus des CS Euroreal erhalten die Anleger in Halbjahresrhythmus Auszahlungen aus den Abwicklungserlösen. Nach der ersten Auszahlung im Juli 2012 ist der nächste Termin im Dezember 2012. Im aktuellen Managementkommentar des Factsheets vom 17.07.2012 wird darauf hingewiesen, dass die Höhe der Ausschüttung hänge "einerseits von dem Umfang des Verkaufs weiterer Fondsimmobilien" ab und  "andererseits von dem Verlauf der Gespräche mit den finanzierenden Banken ab, ob und in welchem Umfang Immobilienkredite aufgrund von Sonderkündigungsrechten vorzeitig zurückgeführt werden müssen".

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Abwicklung

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die BHSZ e.V. Vertrauensanwälte haben reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichten bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzleien vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage CS Euroreal durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst

FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania: Schiff ist insolvent – Rechte und Ansprüche der Anleger


Der Tanker des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 ist zahlungsunfähig. Das Schiff wurde unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt. Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger der Schiffsbeteiligung geltend machen?


Der Tanker „St. Katharinen“, welcher dem Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania gehört, ist insolvent. Laut Fondstelegramm steht das Schiff seit dem 09.08.2012 unter vorläufiger Zwangsverwaltung. Das Schiff des 2003 vom Fondshaus Hamburg aufgelegten Schiffsfonds fuhr zuletzt unter dem Charternamen MT St. Katharinen. Mit den Finanzen des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania stand es in den vergangenen Monaten nicht zum Besten. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds liegen deutlich unter Plan. Zudem wurde 2011 ein Betriebsfortführungskonzept beschlossen, um die Zahlungsfähigkeit der Schiffsbeteiligung zu erhalten. Jetzt musste der Tanker des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania jedoch Insolvenz anmelden.

Tanker steht unter vorläufiger Zwangsverwaltung

Doch die ausgefallenen Ausschüttungen nehmen sich harmlos neben den jetzt drohenden Verlusten im Insolvenzverfahren aus. Was können die Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania neben der Teilnahme am Insolvenzverfahren unternehmen, um ihr Geld zu retten?  Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Investition in die Schiffsbeteiligung. So kann geklärt werden, welche weiteren Alternativen den Anlegern des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania offen stehen und ob ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die Insolvenzanmeldung des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania zeigt, dass Verlustrisiken sich realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

Fehlerhafte Anlageberatung kann zu Schadensersatz führen

Wurden Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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SEB Immoinvest: BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt klagt auf Schadensersatz für Anleger


Das Aus des SEB Immoinvest betrifft auch Anleger, die in das Kombi-Invest Angebot der Volkswagen Bank investierten, denn in diesem waren Anteile des offenen Immobilienfonds enthalten. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft.


Die Auflösung des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest betrifft auch Kunden der Volkswagen Bank, die das Angebot Kombi-Invest wahrnahmen. Im Jahr 2009 konnte bei Volkswagen Bank ein Plus Sparbrief Premium zusammen mit Anteilen des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest (oder wahlweise einem Aktienfonds) erworben werden. Jetzt wird der SEB offene Immobilienfonds abgewickelt und die Kunden der Volkswagen-Bank, die in das Kombi-Invest Angebot investierten, sind auch hiervon betroffen.

Kombi-Invest Angebot der Volkswagen Bank

Somit haben sie, wie alle Anleger des SEB Immoinvest, die Wahl, ob sie an der bis ins Jahr 2017 andauernden Auflösung teilnehmen möchten oder sie können andere Wege beschreiten möchten, um sich von ihren Anteilen zu trennen. So können die Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkauft werden. Allerdings müssen Anleger hierbei bedenken, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem Ausgabepreis bewegt, sodass Verluste augenblicklich unvermeidbar sind.  Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls mit einkalkuliert werden müssen.

Alternativen zur Abwicklung

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern, die weder an der Abwicklung teilnehmen möchten noch an der Börse verkaufen möchten, verschiedene Alternativen aufzeigen. Zum Beispiel Schadensersatzklagen gegen die Banken oder Berater. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Zusätzlich können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage SEB Immoinvest durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB Immoinvest" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst  

Freitag, August 10, 2012

Solar Millennium: Anleger klagen auf Schadensersatzansprüche in voller Höhe ihrer Beteiligung.


Für Anleger, die hohe Verluste mit den Solar Millennium AG-Anleihen Nr. 7 und 8 (Erwerb 2010 bzw. 2011) verzeichnen mussten, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte inzwischen die ersten fünfzehn Klagen beim Landgericht Nürnberg eingereicht.


BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth: „Mit diesen Klagen verfolgen unsere Mandanten Schadensersatzansprüche in voller Höhe ihrer Beteiligung. Für Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Verantwortlichen – die Vorstände der Solar Millennium AG persönlich sowie weitere Verantwortliche – sehen wir gute Erfolgsaussichten, da die geltend gemachten Prospektfehler in den jeweiligen Emissionsprospekten zur 7. und 8. Anleihe wohl gravierend sein dürften.“

Unter anderem wurde den Anlegern verschwiegen, dass gegen den Aufsichtsrat und Gründer der Solar Millennium AG seitens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereits seit Jahren wegen Betruges im Zusammenhang mit der ebenfalls insolventen DM Beteiligungen AG ermittelt wurde (die Hauptverhandlung wurde im August 2011 eröffnet). Mit ersten Ergebnissen ist möglicherweise noch in diesem Jahr zu rechnen.

Zur Minimierung des Prozessrisikos werden diese Klagen zunächst für rechtsschutzversicherte Mandanten eingereicht. Sollten die Klagen Erfolg haben – wovon auszugehen ist – sollen auch für nicht versicherte Anleger weitere Klagen folgen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte rät ihren Mandanten dringend ab, ein Aufkaufangebot einer gewissen TOKUGAWA AG anzunehmen, die den Anlegern 4 % des Nominalbetrages bietet. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Insolvenzverfahren eine deutlich höhere Insolvenzquote zu erzielen ist.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solar Millennium"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. August  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws

SLB Flugzeug Leasing Fonds in Turbulenzen? Was ist bei den Fonds 59 und 60 ratsam?


Flugzeugfonds sind ein beliebtes Anlagemodell wegen hoher Renditen und steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten. 30.000 Anleger haben eine Beteiligung erworben. Es kann aber auch zu zum Teil hohen Verlusten kommen - selbst bei der Fondsauflösung in der Zukunft, wie bei den Fonds 59 und 60 festzustellen ist. Der SLB Flugzeug Leasing Fonds 59 wird 2013 aufgelöst, der SLB Flugzeug Leasing Fonds ein Jahr später, in 2014.


In beiden Fonds wird sich die Insolvenz des Sicherungsgebers Lehmann Brother International (Europe) als auch die Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 26.6.2007 deutlich zu Lasten der Höhe der sogenannten D-Rate auswirken. Die Forderungen gegen die Lehmann Brothers wurden bekanntlich für eine Rate von 60,75 % (7,2 Mio. Euro) verkauft. Dabei sind noch die zu zahlenden Steuern nach der individuellen Steuerlast zu berücksichtigen.

Betroffene SLB Flugzeug Leasing Fonds Anleger sollten sich mit dieser Situation nicht abfinden, sondern fachlichen Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Besonders auch, wqeil Anleger von den Anlageberatern der Bank nicht umfassend über die Risiken des Flugzeug Leasing Fonds aufgeklärt worden.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens informiert: „Für die Anleger des SLB Flugzeug Leasing Fonds GmbH & Co Uranus KG (Fonds 60) steht die Gesellschafterversammlung an, die wichtige Entscheidungen beinhaltet. Die 305 Anleger müssen sich auf diese Versammlung am 22.8.2012 vorbereiten und ggf. ein Abstimmung treffen, oder sich durch einen Rechtsanwalt beraten/vertreten lassen.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei „Flugzeug Fonds"   durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Flugzeug Fonds/ SLB Flugzeug Leasing Fonds"   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khst

Santander Kapitalprotekt: Geschlossen – Schadensersatz bei falscher Anlageberatung


Die Aussetzung der Anteilrücknahme bei dem Fonds Santander Kapitalprotekt dauert an. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu?


Der Fonds Santander Kapitalprotekt ist seit geraumer Zeit geschlossen. Denn bei den offenen Immobilienfonds, in die der Santander Kapitalprotekt investierte, steht es nicht zum Besten. Insgesamt sind über 75 % des Fondsvermögens des Santander Kapitalprotekt von Liquidationen betroffen. Für die Anleger bedeutet das, dass die Schließung wohl weiter andauern wird, da Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können.

Was können Anleger des Santander Kapitalprotekt (WKN: SEB1AA / ISIN: DE000SEB1AA9), die sich von ihren Anteilen trennen möchten,  in dieser Situation unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Kapitalprotekt sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger der Santander Kapitalprotekt sind, dass sie sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen können. Hierfür kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.

Im Fall, dass die Berater gegen eine der obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten und vertreten bereits Anleger des Santander Kapitalprotekt. Die Kanzleien führen bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei „Santander Kapitalprotekt"   durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Santander Kapitalprotekt"   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst

Donnerstag, August 09, 2012

Solarwatt AG Dresden - Insolvenzverfahren eröffnet.


Mit Beschluss vom 01.08.2012 hat das Amtsgericht Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarwatt AG eröffnet, die Eigenverwaltung wurde angeordnet. Zum Sachwalter wurde RA Rainer Bähr, Dresden, bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 03.09.2012 bei dem Sachwalter anzumelden.


Termin zur Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger wurde auf den 27.08.2012 bestimmt. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Abstimmung über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters.

Berichtstermin und Prüftermin wurden vom Gericht auf den 11.09.2012 gelegt.
Im Berichtstermin soll unter anderem über den vorgelegten Insolvenzplan abgestimmt werden. Nach diesem sollen die Anleihegläubiger 16 Prozent auf ihre Forderungen erhalten.

Nach Mitteilung der Solarwatt AG beabsichtigt der Unternehmer Stefan Quandt die Sanierung als Ankerinvestor zu unterstützen. So soll zunächst das Stammkapital zunächst auf Null gesetzt und anschließend auf 5 Mio. Euro erhöht werden, die Stefan Quandt zu 96 Prozent zeichnet. Zusätzlich wäre er bereit, der Solarwatt Ag weitere 5 Mio. Euro als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung ist, dass die Gläubiger dem Sanierungskonzept zustimmen und das Gericht den Plan bestätigt. Das Insolvenzverfahren könnte so zügig durchlaufen werden und die Gläubiger hätten schnell den auf sie entfallenden Teil der Quote. Die Zahlung der Mindestquote soll innerhalb von vier Wochen nach der Bestätigung des Plans erfolgen.

Betroffene Anleger sollten zunächst fristgerecht ihre Forderungen beim Sachwalter anmelden, um nicht ihrer Ansprüche verlustig zu gehen.

„Ob sich die angebotene Quote als zu niedrig darstellt, lässt sich derzeit noch nicht einschätzen“, mein Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte Jena. „Ein zustimmungsfähiges Sanierungskonzept muss alle Gläubiger gleich einbinden und darf nicht auf dem Rücken einzelner Gläubigergruppen ausgetragen werden“, so Geißler weiter.

Die Solarwatt AG ist Produzent von Solarmodulen und bietet Systemlösungen bis hin zur Errichtung kompletter Photovoltaikanlagen an. Zur Entwicklung des Geschäftsbetriebs hatte die Solarwatt AG im Jahr 2010 Inhaberteilschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro begeben.

Damit die Anleger im Insolvenzverfahren keiner Rechte verlustig gehen. sind die bestimmten Termine dringend zu beachten. Gleichzeitig ist eine Interessenbündelung vorteilhaft, um sich gegen andere Gläubigergruppen durchsetzen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Solarwatt AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
mhg