Der Tanker des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 ist zahlungsunfähig. Das Schiff wurde unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt. Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger der Schiffsbeteiligung geltend machen?
Der Tanker „St. Katharinen“, welcher dem Schiffsfonds FHH
Fonds Nr. 15 MT Oceania gehört, ist insolvent. Laut Fondstelegramm steht das
Schiff seit dem 09.08.2012 unter vorläufiger Zwangsverwaltung. Das Schiff des
2003 vom Fondshaus Hamburg aufgelegten Schiffsfonds fuhr zuletzt unter dem
Charternamen MT St. Katharinen. Mit den Finanzen des FHH Fonds Nr. 15 MT
Oceania stand es in den vergangenen Monaten nicht zum Besten. Die
Ausschüttungen des Schiffsfonds liegen deutlich unter Plan. Zudem wurde 2011
ein Betriebsfortführungskonzept beschlossen, um die Zahlungsfähigkeit der
Schiffsbeteiligung zu erhalten. Jetzt musste der Tanker des FHH Fonds Nr. 15 MT
Oceania jedoch Insolvenz anmelden.
Tanker steht unter vorläufiger Zwangsverwaltung
Doch die ausgefallenen Ausschüttungen nehmen sich harmlos
neben den jetzt drohenden Verlusten im Insolvenzverfahren aus. Was können die
Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania neben der Teilnahme am
Insolvenzverfahren unternehmen, um ihr Geld zu retten? Eine Möglichkeit ist die rechtliche
Überprüfung der Investition in die Schiffsbeteiligung. So kann geklärt werden,
welche weiteren Alternativen den Anlegern des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania offen
stehen und ob ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler
passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.
Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig,
die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die
Insolvenzanmeldung des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania zeigt, dass
Verlustrisiken sich realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische
Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersvorsorge geeigneten
Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs
ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der
Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater
flossen.
Fehlerhafte Anlageberatung kann zu Schadensersatz führen
Wurden Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania
falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer
Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern
fordern können. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania sollten in der
jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen
Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und
erfolgreich Schadensersatz fordern können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Kurt Michel / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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