Montag, August 13, 2012

CS Euroreal - Schadensersatz statt Abwicklung: Klagen für Anleger


Nach der Auflösung des CS Euroreal kommt die fünfjährige Abwicklung des offenen Immobilienfonds. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Teilnahme an der Abwicklung des offenen Immobilienfonds.


Nach dem Aus des CS Euroreal erhalten die Anleger in Halbjahresrhythmus Auszahlungen aus den Abwicklungserlösen. Nach der ersten Auszahlung im Juli 2012 ist der nächste Termin im Dezember 2012. Im aktuellen Managementkommentar des Factsheets vom 17.07.2012 wird darauf hingewiesen, dass die Höhe der Ausschüttung hänge "einerseits von dem Umfang des Verkaufs weiterer Fondsimmobilien" ab und  "andererseits von dem Verlauf der Gespräche mit den finanzierenden Banken ab, ob und in welchem Umfang Immobilienkredite aufgrund von Sonderkündigungsrechten vorzeitig zurückgeführt werden müssen".

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Abwicklung

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die BHSZ e.V. Vertrauensanwälte haben reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichten bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzleien vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage CS Euroreal durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

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