Nach der Auflösung des CS Euroreal kommt die fünfjährige Abwicklung des offenen Immobilienfonds. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Teilnahme an der Abwicklung des offenen Immobilienfonds.
Nach dem Aus des CS Euroreal erhalten die Anleger in
Halbjahresrhythmus Auszahlungen aus den Abwicklungserlösen. Nach der ersten
Auszahlung im Juli 2012 ist der nächste Termin im Dezember 2012. Im aktuellen
Managementkommentar des Factsheets vom 17.07.2012 wird darauf hingewiesen, dass
die Höhe der Ausschüttung hänge "einerseits von dem Umfang des Verkaufs
weiterer Fondsimmobilien" ab und
"andererseits von dem Verlauf der Gespräche mit den finanzierenden
Banken ab, ob und in welchem Umfang Immobilienkredite aufgrund von
Sonderkündigungsrechten vorzeitig zurückgeführt werden müssen".
Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als
Alternative zur Abwicklung
Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der
Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen
Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden
muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der
Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer
Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche
gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es
wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der
Interessengemeinschaft beizutreten.
Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft
kann durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte geprüft werden, ob Anlegern des CS
Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die BHSZ e.V.
Vertrauensanwälte haben reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und
reichten bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei
Gericht ein. In den vielen der Kanzleien vorliegenden Fällen bestehen
Schadensersatzansprüche, weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung
durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf.
Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds
Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS
Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die
Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer
sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten,
sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage CS Euroreal durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen