Montag, August 13, 2012

CS Euroreal - Schadensersatz statt Abwicklung: Klagen für Anleger


Nach der Auflösung des CS Euroreal kommt die fünfjährige Abwicklung des offenen Immobilienfonds. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Teilnahme an der Abwicklung des offenen Immobilienfonds.


Nach dem Aus des CS Euroreal erhalten die Anleger in Halbjahresrhythmus Auszahlungen aus den Abwicklungserlösen. Nach der ersten Auszahlung im Juli 2012 ist der nächste Termin im Dezember 2012. Im aktuellen Managementkommentar des Factsheets vom 17.07.2012 wird darauf hingewiesen, dass die Höhe der Ausschüttung hänge "einerseits von dem Umfang des Verkaufs weiterer Fondsimmobilien" ab und  "andererseits von dem Verlauf der Gespräche mit den finanzierenden Banken ab, ob und in welchem Umfang Immobilienkredite aufgrund von Sonderkündigungsrechten vorzeitig zurückgeführt werden müssen".

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Abwicklung

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die BHSZ e.V. Vertrauensanwälte haben reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichten bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzleien vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage CS Euroreal durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania: Schiff ist insolvent – Rechte und Ansprüche der Anleger


Der Tanker des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 ist zahlungsunfähig. Das Schiff wurde unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt. Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger der Schiffsbeteiligung geltend machen?


Der Tanker „St. Katharinen“, welcher dem Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania gehört, ist insolvent. Laut Fondstelegramm steht das Schiff seit dem 09.08.2012 unter vorläufiger Zwangsverwaltung. Das Schiff des 2003 vom Fondshaus Hamburg aufgelegten Schiffsfonds fuhr zuletzt unter dem Charternamen MT St. Katharinen. Mit den Finanzen des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania stand es in den vergangenen Monaten nicht zum Besten. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds liegen deutlich unter Plan. Zudem wurde 2011 ein Betriebsfortführungskonzept beschlossen, um die Zahlungsfähigkeit der Schiffsbeteiligung zu erhalten. Jetzt musste der Tanker des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania jedoch Insolvenz anmelden.

Tanker steht unter vorläufiger Zwangsverwaltung

Doch die ausgefallenen Ausschüttungen nehmen sich harmlos neben den jetzt drohenden Verlusten im Insolvenzverfahren aus. Was können die Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania neben der Teilnahme am Insolvenzverfahren unternehmen, um ihr Geld zu retten?  Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Investition in die Schiffsbeteiligung. So kann geklärt werden, welche weiteren Alternativen den Anlegern des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania offen stehen und ob ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die Insolvenzanmeldung des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania zeigt, dass Verlustrisiken sich realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

Fehlerhafte Anlageberatung kann zu Schadensersatz führen

Wurden Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

SEB Immoinvest: BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt klagt auf Schadensersatz für Anleger


Das Aus des SEB Immoinvest betrifft auch Anleger, die in das Kombi-Invest Angebot der Volkswagen Bank investierten, denn in diesem waren Anteile des offenen Immobilienfonds enthalten. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft.


Die Auflösung des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest betrifft auch Kunden der Volkswagen Bank, die das Angebot Kombi-Invest wahrnahmen. Im Jahr 2009 konnte bei Volkswagen Bank ein Plus Sparbrief Premium zusammen mit Anteilen des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest (oder wahlweise einem Aktienfonds) erworben werden. Jetzt wird der SEB offene Immobilienfonds abgewickelt und die Kunden der Volkswagen-Bank, die in das Kombi-Invest Angebot investierten, sind auch hiervon betroffen.

Kombi-Invest Angebot der Volkswagen Bank

Somit haben sie, wie alle Anleger des SEB Immoinvest, die Wahl, ob sie an der bis ins Jahr 2017 andauernden Auflösung teilnehmen möchten oder sie können andere Wege beschreiten möchten, um sich von ihren Anteilen zu trennen. So können die Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkauft werden. Allerdings müssen Anleger hierbei bedenken, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem Ausgabepreis bewegt, sodass Verluste augenblicklich unvermeidbar sind.  Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls mit einkalkuliert werden müssen.

Alternativen zur Abwicklung

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern, die weder an der Abwicklung teilnehmen möchten noch an der Börse verkaufen möchten, verschiedene Alternativen aufzeigen. Zum Beispiel Schadensersatzklagen gegen die Banken oder Berater. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Zusätzlich können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage SEB Immoinvest durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB Immoinvest" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst  

Freitag, August 10, 2012

Solar Millennium: Anleger klagen auf Schadensersatzansprüche in voller Höhe ihrer Beteiligung.


Für Anleger, die hohe Verluste mit den Solar Millennium AG-Anleihen Nr. 7 und 8 (Erwerb 2010 bzw. 2011) verzeichnen mussten, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte inzwischen die ersten fünfzehn Klagen beim Landgericht Nürnberg eingereicht.


BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth: „Mit diesen Klagen verfolgen unsere Mandanten Schadensersatzansprüche in voller Höhe ihrer Beteiligung. Für Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Verantwortlichen – die Vorstände der Solar Millennium AG persönlich sowie weitere Verantwortliche – sehen wir gute Erfolgsaussichten, da die geltend gemachten Prospektfehler in den jeweiligen Emissionsprospekten zur 7. und 8. Anleihe wohl gravierend sein dürften.“

Unter anderem wurde den Anlegern verschwiegen, dass gegen den Aufsichtsrat und Gründer der Solar Millennium AG seitens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereits seit Jahren wegen Betruges im Zusammenhang mit der ebenfalls insolventen DM Beteiligungen AG ermittelt wurde (die Hauptverhandlung wurde im August 2011 eröffnet). Mit ersten Ergebnissen ist möglicherweise noch in diesem Jahr zu rechnen.

Zur Minimierung des Prozessrisikos werden diese Klagen zunächst für rechtsschutzversicherte Mandanten eingereicht. Sollten die Klagen Erfolg haben – wovon auszugehen ist – sollen auch für nicht versicherte Anleger weitere Klagen folgen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte rät ihren Mandanten dringend ab, ein Aufkaufangebot einer gewissen TOKUGAWA AG anzunehmen, die den Anlegern 4 % des Nominalbetrages bietet. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Insolvenzverfahren eine deutlich höhere Insolvenzquote zu erzielen ist.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solar Millennium"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drws

SLB Flugzeug Leasing Fonds in Turbulenzen? Was ist bei den Fonds 59 und 60 ratsam?


Flugzeugfonds sind ein beliebtes Anlagemodell wegen hoher Renditen und steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten. 30.000 Anleger haben eine Beteiligung erworben. Es kann aber auch zu zum Teil hohen Verlusten kommen - selbst bei der Fondsauflösung in der Zukunft, wie bei den Fonds 59 und 60 festzustellen ist. Der SLB Flugzeug Leasing Fonds 59 wird 2013 aufgelöst, der SLB Flugzeug Leasing Fonds ein Jahr später, in 2014.


In beiden Fonds wird sich die Insolvenz des Sicherungsgebers Lehmann Brother International (Europe) als auch die Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 26.6.2007 deutlich zu Lasten der Höhe der sogenannten D-Rate auswirken. Die Forderungen gegen die Lehmann Brothers wurden bekanntlich für eine Rate von 60,75 % (7,2 Mio. Euro) verkauft. Dabei sind noch die zu zahlenden Steuern nach der individuellen Steuerlast zu berücksichtigen.

Betroffene SLB Flugzeug Leasing Fonds Anleger sollten sich mit dieser Situation nicht abfinden, sondern fachlichen Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Besonders auch, wqeil Anleger von den Anlageberatern der Bank nicht umfassend über die Risiken des Flugzeug Leasing Fonds aufgeklärt worden.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens informiert: „Für die Anleger des SLB Flugzeug Leasing Fonds GmbH & Co Uranus KG (Fonds 60) steht die Gesellschafterversammlung an, die wichtige Entscheidungen beinhaltet. Die 305 Anleger müssen sich auf diese Versammlung am 22.8.2012 vorbereiten und ggf. ein Abstimmung treffen, oder sich durch einen Rechtsanwalt beraten/vertreten lassen.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei „Flugzeug Fonds"   durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Flugzeug Fonds/ SLB Flugzeug Leasing Fonds"   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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khst

Santander Kapitalprotekt: Geschlossen – Schadensersatz bei falscher Anlageberatung


Die Aussetzung der Anteilrücknahme bei dem Fonds Santander Kapitalprotekt dauert an. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu?


Der Fonds Santander Kapitalprotekt ist seit geraumer Zeit geschlossen. Denn bei den offenen Immobilienfonds, in die der Santander Kapitalprotekt investierte, steht es nicht zum Besten. Insgesamt sind über 75 % des Fondsvermögens des Santander Kapitalprotekt von Liquidationen betroffen. Für die Anleger bedeutet das, dass die Schließung wohl weiter andauern wird, da Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können.

Was können Anleger des Santander Kapitalprotekt (WKN: SEB1AA / ISIN: DE000SEB1AA9), die sich von ihren Anteilen trennen möchten,  in dieser Situation unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Kapitalprotekt sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger der Santander Kapitalprotekt sind, dass sie sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen können. Hierfür kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.

Im Fall, dass die Berater gegen eine der obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten und vertreten bereits Anleger des Santander Kapitalprotekt. Die Kanzleien führen bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei „Santander Kapitalprotekt"   durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Santander Kapitalprotekt"   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst

Donnerstag, August 09, 2012

Solarwatt AG Dresden - Insolvenzverfahren eröffnet.


Mit Beschluss vom 01.08.2012 hat das Amtsgericht Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarwatt AG eröffnet, die Eigenverwaltung wurde angeordnet. Zum Sachwalter wurde RA Rainer Bähr, Dresden, bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 03.09.2012 bei dem Sachwalter anzumelden.


Termin zur Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger wurde auf den 27.08.2012 bestimmt. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Abstimmung über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters.

Berichtstermin und Prüftermin wurden vom Gericht auf den 11.09.2012 gelegt.
Im Berichtstermin soll unter anderem über den vorgelegten Insolvenzplan abgestimmt werden. Nach diesem sollen die Anleihegläubiger 16 Prozent auf ihre Forderungen erhalten.

Nach Mitteilung der Solarwatt AG beabsichtigt der Unternehmer Stefan Quandt die Sanierung als Ankerinvestor zu unterstützen. So soll zunächst das Stammkapital zunächst auf Null gesetzt und anschließend auf 5 Mio. Euro erhöht werden, die Stefan Quandt zu 96 Prozent zeichnet. Zusätzlich wäre er bereit, der Solarwatt Ag weitere 5 Mio. Euro als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung ist, dass die Gläubiger dem Sanierungskonzept zustimmen und das Gericht den Plan bestätigt. Das Insolvenzverfahren könnte so zügig durchlaufen werden und die Gläubiger hätten schnell den auf sie entfallenden Teil der Quote. Die Zahlung der Mindestquote soll innerhalb von vier Wochen nach der Bestätigung des Plans erfolgen.

Betroffene Anleger sollten zunächst fristgerecht ihre Forderungen beim Sachwalter anmelden, um nicht ihrer Ansprüche verlustig zu gehen.

„Ob sich die angebotene Quote als zu niedrig darstellt, lässt sich derzeit noch nicht einschätzen“, mein Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte Jena. „Ein zustimmungsfähiges Sanierungskonzept muss alle Gläubiger gleich einbinden und darf nicht auf dem Rücken einzelner Gläubigergruppen ausgetragen werden“, so Geißler weiter.

Die Solarwatt AG ist Produzent von Solarmodulen und bietet Systemlösungen bis hin zur Errichtung kompletter Photovoltaikanlagen an. Zur Entwicklung des Geschäftsbetriebs hatte die Solarwatt AG im Jahr 2010 Inhaberteilschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro begeben.

Damit die Anleger im Insolvenzverfahren keiner Rechte verlustig gehen. sind die bestimmten Termine dringend zu beachten. Gleichzeitig ist eine Interessenbündelung vorteilhaft, um sich gegen andere Gläubigergruppen durchsetzen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Solarwatt AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Prorendita 1 – Schadensersatz für Anleger des Lebensversicherungsfonds


Es steht nicht zum Besten bei dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1, es fielen bereits Ausschüttungen aus.  Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des Fonds geltend machen?


Ein Lebensversicherungsfonds als sichere Kapitalanlage. Diese Idee wurde in der Vergangenheit vielen Anlegern schmackhaft gemacht. Auch das Emissionshaus Ideenkapital, eine Tochter des Versicherungskonzerns ERGO, entwickelte Lebensversicherungsfonds. Der Fonds Ideenkapital Prorendita 1investierte in britische Kapitallebensversicherungen. In den Jahren 2004 bis 2005 erwarben mehr als 2.300 Anleger Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1. Insgesamt legten Anleger rund 50 Mio. Euro in dem Fonds an, der mit diesem Geld rund 2.200 Policen britischer Kapitallebensversicherungen erwarb. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelten sich viele Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet.

Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten dafür, dass sich viele Lebensversicherungsfonds einem gewandelten Markt gegenüber sahen. Im Zuge der Finanzkrise reduzierten die britischen Lebensversicherer die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen. Der Handel mit den Versicherungspolicen geriet ebenfalls ins Stocken. Da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 1 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanziert, geriet die Kalkulationsgrundlage der Lebensversicherungsfonds in Wanken. Die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung – die ausfallenden Ausschüttungen – müssen die Anleger schultern. Wie der Prorendita 1 sich zukünftig entwickeln wird, bleibt abzuwarten.

Was können Anleger des Prorendita 1 unternehmen?

Anleger des Prorendita 1, die ihr Kapital angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Risiken aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger über  die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

Haben Anleger des Ideenkapital Prorendita 1 das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 lösen können und Schadensersatz verlangen können, gut. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 1. Anleger können sich einer Interessengemeinschaft für Prorendita-Lebensversicherungsfonds anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Solar Millennium AG: Aufkaufangebote an Anleger der Solar Millennium AG!


Das sollten Anleger jetzt wissen! Erste Klagen durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Verantwortliche! Eile ist geboten! Eine TOKUGAWA AG aus Aachen macht Anlegern Aufkaufangebote für ihre Anleihen. Zu diesem Sachverhalt führte der BSZ e.V. mit dem BSZ e.V.- Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth ein klärendes Gespräch:


BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, was gibt es Neues zu berichten in Sachen Solar Millennium AG?

Dr. Späth: In den letzten Tagen wurde von einer TOKUGAWA AG aus Aachen Anlegern von Schuldverschreibungen der Solar Millennium AG ein sog. "Öffentliches Aufkaufangebot" unterbreitet, in dem diesen angeboten wird, die Schuldverschreibungen zu einem Preis von 40,00 Euro je nominal 1.000,- Euro zu erwerben.

BSZ e.V.: Was ist von diesem Aufkaufangebot zu halten und sollten Anleger dieses Aufkaufangebot annehmen?

Dr. Späth: Die Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten.
Der Betrag von 40,00 Euro je 1.000,- Euro, der als Kaufpreis angeboten wird, ist sehr niedrig, wenn man berücksichtigt, dass Teile des Unternehmens inzwischen vom Insolvenzverwalter verkauft werden konnten. Die Insolvenzquote dürfte somit doch höher ausfallen, als erwartet. Wie hoch sie letztendlich ausfällt, kann man aber noch nicht mit Sicherheit sagen. Pressemeldungen der letzten Wochen zufolge konnten zwei der größten US-Projekte des Unternehmens für rund 80 Mio. Euro verkauft werden. Zumindest Teile des erlösten Geldes sollen die geschädigten Anleger erhalten. Auch konnte Pressemeldungen der letzten Tage zufolge über den Verkauf der Andasol 3 Kraftwerks GmbH der 13-prozentige Anteil der Solar Millennium AG am Andasol 3-Projekt veräußert werden. Allein hierüber sollen nach dem Insolvenzverwalter Volker Böhm den Anlegern bis zu 36 Mio. Euro zusätzlich zufließen.

Wenn man den Schaden von über 300 Mio. Euro ins Verhältnis setzt zu den oben genannten Verkaufserlösen, zeigt sich, dass die Insolvenzquote mit Glück vielleicht sogar bei um die 20 - 30 % liegen dürfte, genaue Zahlen können aber noch nicht genannt werden, dies muss der Insolvenzverwalter tun.

Die Insolvenzquote, die an die Anleger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ausbezahlt werden dürfte, dürfte somit deutlich über diesen angebotenen 4 % liegen. Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.

BSZ e.V.: Warum macht die TOKUGAWA AG den Anlegern ein derartiges Aufkaufangebot?

Dr. Späth: Die TOKUGAWA AG rechnet wohl offensichtlich selber mit einer deutlich höheren Insolvenzquote als den angebotenen 4 % und will hiermit ein Geschäft machen. Oftmals werden Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht, wenn die Verantwortlichen damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B. durch eine höhere Insolvenzquote.

So wurde z.B. auch im Fall von Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu bezahlen. Ein gutes Geschäft für die Firmen, die den Anlegern diese Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % lag. 

BSZ e.V.: Sie haben inzwischen auch erste Klagen für Geschädigte eingereicht und gegen wen, warum?

Dr. Späth: Die Anleger werden auf jeden Fall auf erheblichen Verlusten sitzen bleiben, selbst wenn die Insolvenzquote zwischen 20 -30 % oder noch höher liegen sollte, was noch nicht feststeht, würden die Anleger immer noch auf einem Großteil ihres Schadens sitzen bleiben.
Wir haben Klagen gegen diverse Personen, die unserer Ansicht nach als Prospektverantwortliche anzusehen sind, wegen mutmaßlicher Prospekthaftung verklagt. Namen werden wir aber noch nicht nennen. Wir haben dabei sowohl Einzelklagen als auch streitgenössische Klagen, sog. "Sammelklagen" eingereicht.

BSZ e.V: Welche Chancen rechnen Sie den Klagen aus?

Dr. Späth: Wir sehen  recht gute Chancen für die Klagen, sofern die Ansprüche noch nicht verjährt sein sollten, was im Einzelfall geprüft werden muss.

BSZ e.V: Wie schätzen Sie die Chancen einer erfolgreichen Vollstreckung, sofern die Klagen erfolgreich sein sollten, ein?

Dr. Späth: Dies kann man nicht sicher sagen. Einige der Beklagten sollten aber noch solvent sein. Sehr positiv ist auch, dass nach Angaben des Insolvenzverwalters sog. D & O-Versicherungen in Höhe von ca. 20 Mio. Euro zu bestehen scheinen, auf die wir versuchen werden, für die Geschädigten zuzugreifen.

Geschädigte sollten dabei aber immer berücksichtigen, dass im Fall einer möglicherweise erforderlichen Vollstreckung das sog. "Prioritätsprinzip" gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Ein schnelles Handeln ist daher sehr zu empfehlen.

BSZ e.V: Welche Erfahrung hat Ihre Kanzlei mit derartigen Klagen?

Dr. Späth: Wir sind nicht nur seit 10 Jahren auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert, sondern ganz speziell in dem Bereich der Unternehmens-Anleihen, also wie im Fall Solar Millennium AG, konnte unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland diverse Erfolge verzeichnen.

In den Fällen Wohnungsbaugesellschaft Leizig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, GlobalSwissCapital AG hat unsere Kanzlei insgesamt mehr als 1.000 Geschädigte vertreten und beachtliche Erfolge gegen die Verantwortlichen erzielt, z.B. im Fall First Real Estate GmbH als erste Kanzlei rechtskräftige Urteile gegen die verantwortlichen Hintermänner erzielt oder im Fall GlobalSwissCapital AG gegen diverse Vermittler der Anlage.

BSZ e.V: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solar Millennium"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. August  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws

Mittwoch, August 08, 2012

Südfinanz Holding AG / Neue Möglichkeiten für Anleger


Der BSZ e.V. hatte bereits über die schlechte finanzielle Lage der Südfinanz Holding AG berichtet. Nunmehr steht fest, dass die Südfinanz Holding AG zahlungsunfähig ist und aller Voraussicht nach auch gegen die Verantwortlichen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.


Aus der Insolvenzakte der Südfinanz Holding AG ergibt sich, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse, d.h. mangels Gesellschaftsvermögens, nicht eröffnet werden konnte. Unklar ist, wie und wo die insgesamt ca. 9,6 Mio. Euro, welche Anleger eingezahlt hatten, verwendet bzw. investiert wurden. Fest steht, dass das aus den Inhaberschuldverschreibungen gewonnene Kapital nicht mehr vorhanden ist.

Den Anlegern dürfte diese Nachricht mehr als Sorgen bereiten, da bisher auch noch nicht fest steht, ob gegen die Verantwortlichen der Südfinanz Holding AG persönliche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Anleger, welche Inhaberschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG erworben haben, sind aber nach einem Urteil des OLG München nicht ganz schutzlos gestellt. Das OLG München sah nämlich auch die hier gemeinsam mit der damaligen Accessio AG, vormals Driver & Bengsch, agierende DAB Bank in der Verantwortung. Die DAB Bank wurde vom OLG München als ein „enger Kooperationspartner“ des damaligen Wertpapierhandelshauses Driver & Bengsch, später dann Accessio AG, angesehen. Aus diesem Grund sah das OLG München daher auch eine Haftung und Zurechnung der damaligen Beratung durch das Wertpapierhandelshaus und deren Beratern.

Voraussetzung für eine mögliche Haftung der DAB Bank ist aber, dass auch eine Falschberatung stattgefunden hatte, d.h. dass den Anlegern die Inhaberschuldverschreibungen als eine „sichere Geldanlage“ veräußert und vermittelt wurden. Inhaberschuldverschreibungen sind aber keinesfalls als „sicher“ anzusehen, da sie einem sog, „Emittentenrisiko“ unterliegen. Geht das Unternehmen pleite, sind die Einlagen der Anleger gleichfalls wertlos. Hinzu kommt, dass diese Inhaberschuldverschreibungen oftmals auch ohne jeglichen Prospekt und auch ohne Anleihebedingungen vertrieben wurden.

Geschädigte Anleger sollten daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, inwieweit Ansprüche gegenüber der DAB Bank bestehen. Hierbei sollte beachtet werden, dass auch hier eine dreijährige Verjährung gilt. Ansprüche sollten daher zeitnah geltend gemacht werden.
Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Südfinanz Holding AG/ DAB Bank“ beizutreten.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Südfinanz Holding AG/ DAB Bank“  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. August  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw

Allianz Flexi Immo geschlossen: Fachanwälte prüfen für Anleger Ansprüche auf Schadensersatz.


Seit Monaten ist der Fonds Allianz Flexi Immo geschlossen. Welche Rechte stehen den Anlegern des Fonds zu? Die Anleger des Mischfonds Allianz Flexi Immo können ihre Anteile nicht mehr zurückgeben, da der Fonds seit April die Anteilsrücknahme ausgesetzt hat.


Dieses Schicksal ereilte kürzlich den größten Zielfonds des Allianz Flexi Immo ebenfalls. Seit dem 13.06.2012 setzte der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund, der 22,14 % des Fondsvolumens ausmacht, die Anteilsrücknahme aus. Auch beim zweitgrößten Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde dessen Schließung um verlängert. Dies vergrößert die Chancen einer baldigen Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo nicht.

Etliche Zielfonds ebenfalls geschlossen oder bereits aufgelöst

Zumal in einer Kundeninformation vom 18.04.2012 die allgemeine Liquiditätskrise bei offenen Immobilienfonds als Ursache für die Schließung des Allianz Flexi Immo benannt wurde. Mittlerweile ist etwa die Hälfte des Fondsvolumens mit Problemen belastet. So werden die offenen Immobilienfonds DEGI International (14 % des Fondsvolumens), AXA Immoselect (9 %), TMW Weltfonds (5 %) und DEGI Global Business (3 %) im Moment abgewickelt. Die Fonds CS Property Dynamic (9 %) und DEGI German Business (9 %) sind ebenfalls geschlossen. Der Fonds Allianz Flexi Immo wurde geschlossen, weil dessen flüssige Mittel unter 5 % des Fondsvolumens gesunken sind. In diesem Fall ist zum Schutz der Anleger gesetzlich angeordnet, dass die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen muss.

Wann der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme wieder aufnehmen wird, steht angesichts der widrigen Situation der Zielfonds in den Sternen. Möchten Anleger sich momentan von Anteilen an dem Mischfonds trennen, können sie diese an der Börse verkaufen. Ob ein Börsenverkauf bei einem Kurs, der etwa 55 % des Werts eines Anteils beträgt, für die Anleger des Allianz Flexi Immo attraktiv ist, bleibt dahingestellt. Zusätzlich müssen Anleger auch Verkaufsgebühren einkalkulieren, die bei Börsenverkäufen anfallen.

Eine Alternative hierzu bietet die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten ausloten, wie Anleger des Allianz Flexi Immo sich trotz der Schließung von ihren Anteilen trennen können. Einen Ansatzpunkt hierfür bietet die Überprüfung der Anlageberatung. Häufig weisen die Beratungsgespräche Defizite und Fehler auf.

Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo aufgeklärt wurden. Beispielsweise hätten Anleger, die jederzeit Zugriff auf ihr Geld haben möchten, auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden müssen. Zumal seit der seit 2004 währenden und seit 2008 zuspitzenden Krise der offenen Immobilienfonds bekannt ist, dass offene Fonds geschlossen werden können. Es gibt auch keine maximale Schließungsdauer bei Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo! Zu den weiteren häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört, dass sie Anleger nicht über Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

Haben Berater der Banken oder Anlageberater Anleger falsch beraten, bestehen gute Chancen für die Anleger des Allianz Flexi Immo, dass sie sich von ihren Anteilen an dem Mischfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Anleger des Allianz Flexi Immo sollten angesichts der der unbekannten Schließungsdauer des Mischfonds daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz ausloten zu lassen.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Allianz Flexi Immo" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. August  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst