Donnerstag, Juli 02, 2009

Medienfonds: Auf Anleger kommen Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe zu.

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG empfiehlt, Ausstiegsmöglichkeiten für Fondsanleger jetzt zu nutzen.

Die Bayerische Finanzverwaltung informierte bereits vor Monatsfrist drei große Anbieter von Medienfonds darüber, dass die von diesen Anbietern aufgelegten Medienfonds, die über eine sogenannte Defeasance-Struktur verfügen, mit der weitgehenden Aberkennung der steuerlichen Anfangsverluste rechnen müssen. Das sind die KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. KG (KGAL), die Hannover Leasing GmbH & Co. KG sowie die LHI Leasing GmbH. Bei den ersten betroffenen Fondsgesellschaften sind die Betriebprüfungen abgeschlossen und Anleger wurden per Rundschreiben darüber in Kenntnis gesetzt, dass die schlimmsten Befürchtungen Wirklichkeit werden.

Insgesamt kommen auf deutsche Steuerzahler Nachforderungen zwischen 8 und10 Milliarden Euro zu. Betroffen sind aber nicht nur "Publikumsfonds", sondern auch sogenannte "Privat Placements", die insbesondere sehr vermögende Einzelkunden oder "Family Offices" zur Geldanlage und Steuerersparnis nutzten.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von KWAG Rechtsanwälte vertreten inzwischen etwa 1.500 Anleger verschiedenster Medienfonds. BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen: "Seit dem VIP-Medienfonds-Skandal erhalten wir viele Anfragen von Anlegern, die aufgrund der steuerlichern Behandlung extrem verunsichert sind. Wir haben diesen Anlegern bisher geraten, die Entwicklung abzuwarten. Jetzt sollten die Anleger handeln, um immer größer werdende Schäden zu vermeiden". Nach Gieschens Einschätzung müssen Anleger einerseits mit dem Verlust der steuerlichen Vorteile rechnen und andererseits über die gesamte Laufzeit weitere Zahlungen leisten.

Hintergrund ist die spezielle Konstruktion dieser Medienfonds, die jeweils eine Schuldübernahme durch deutsche Großbanken, wie zum Beispiel die HypoVereinsbank oder die Dresdner Bank, vorsieht. Bei dieser Konstellation entfällt das für die Verlustverrechnungsmöglichkeit unabdingbare unternehmerische Risiko des Anlegers mit der Folge, dass erhebliche Einkommenssteuernachzahlungen zu leisten sind.

Bereits im September 2007 hatten sich die Einkommensteuerreferenten von Bund und Ländern auf die zukünftige Behandlung solcher Fonds verständigt. In einem Rundschreiben mit den Ergebnissen dieses Treffens - das KWAG vorliegt - werden einzelne Klauseln aus den üblicherweise verwendeten Vertragswerken zwischen Fondsgesellschaft, Lizenznehmer und Bank zitiert, deren Verwendung den für die Anleger negativen steuerlichen Effekt haben soll. Daneben verlangt der Fiskus bei der Verzinsung dieser zunächst vereinnahmten Steuervorteile hohe Zinsen: Sechs Prozent pro Jahr müssen Anleger nun zusätzlich zu den erspart geglaubten Steuern nachzahlen.

Zurzeit lassen einzelne Fondsgesellschaften Abstimmungen über das weitere Vorgehen bei den Zeichnern durchführen. Nach Auffassung von KWAG sollte dabei jeder Anleger zwar den Klagen gegen die Finanzverwaltung eine Zustimmung erteilen, gleichzeitig aber gegen die Beantragung der Aussetzung der Vollziehung stimmen. Denn dies könnte dazu führen, dass durch den Zinslauf der einzelne Anleger seine Steuerlast im Laufe der Jahre verdoppelt. Gieschen: "Wer kann, sollte jetzt die geforderten Steuern nachzahlen. Dringt die Finanzverwaltung am Ende des Rechtsstreites mit ihrer Auffassung nicht durch, so erhält man dieses Geld mit 6 Prozent verzinst zurück. Eine Rendite, die heute am Kapitalmarkt kaum zu erreichen ist". Daneben sollten Anleger Regressansprüche prüfen lassen.

Dabei kommt den Investoren die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu der Offenbarungspflicht von Innenprovisionen zu Hilfe. Der BGH betonte in mehreren Entscheidungen seit dem 20. 1. 2009 (XI ZR 510/07), dass auch Anbieter von geschlossenen Fonds und insbesondere der Vertrieb solcher Beteiligungsmodelle über erhaltene Innenprovisionen ungefragt aufzuklären hat. Wird dies unterlassen, hat der Anleger schon ungeachtet etwaiger Aufklärungspflichtverletzungen im Rahmen eines Beratungsgespräches Anspruch auf Schadensersatz. Rechtsanwalt Gieschen von KWAG erläutert dazu: "Der Anleger kann dann von den in den Vertrieb eingeschalteten Banken verlangen, so gestellt zu werden, als habe er die Anlage nicht getätigt. Das bedeutet für den Anleger die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals, die Verzinsung des Eigenkapitals mit etwa vier Prozent sowie die Übernahme der Säumniszinsen durch die Bank". Bei zusätzlich fremdfinanzierten Beteiligungen, wie beispielsweise beim VIP Medienfonds 4, können Anleger zudem von dem Vertrieb verlangen, aus dem Darlehen freigestellt zu werden. Gieschen weiter: "Wir führen bereits einige Hundert Verfahren mit dieser Argumentation bei verschiedensten Landgerichten. Die Erfolgsquote liegt bei über 90 Prozent".

Neben diesen Ansprüchen haben Anleger bei fremdfinanzierten Beteiligungen aber im Zweifel auch noch ein Widerrufsrecht aus dem Darlehensvertrag. In einem aktuellen Urteil hat der BGH festgestellt, dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch heute noch der Widerruf ausgeübt werden kann und die Bank dann dem Anleger sein Eigenkapital ersetzen und ihn von allen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag freistellen muss. "Für den Fonds VIP 4 hatten wir hierzu schon vor der BGH-Entscheidung ein Gutachten bei Prof. Dr. Knops von der Uni Hamburg in Auftrag gegeben, das zu dem gleichen Ergebnis gekommen ist. Wir haben nun für alle Medienfonds, die mit einer teilweisen Fremdfinanzierung gearbeitet haben, entsprechende gutachterliche Stellungnahmen bei Prof. Dr. Knops in Auftrag gegeben und bereiten 'Musterklagen' vor", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gieschen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Film-und Medienfonds" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Juli 01, 2009

Verzögerungen bei II-V. Dubai Tower KG: Erleiden Anleger Schiffbruch im Wüstensand?

Sie heißen Dubai Lake Tower KG, Dubai Fonds KG und II-V. Dubai Tower KG, die Immobilienfonds des Gütersloher Fondsanbieters Alternative Capital Invest GmbH & Co. KG (ACI), dem nach eigenen Angaben Marktführer von Dubai Fonds in Deutschland.

Wahlweise investieren die Fonds in Dubai in die höchsten Gebäude, die teuersten Hotels oder in Appartementanlagen auf künstlich aufgeschütteten Inseln. Die Fonds wurden den Anlegern als Möglichkeit Verkauft, ein Stück vom Kuchen abzubekommen von einem „der attraktivsten Wirtschafts- und Immobilienstandorte der Welt“; als solchen jedenfalls bezeichnet die ACI Dubai Fonds Dubai auf ihrer Homepage. Zumindest die II bis V. Dubai Tower KG bereitet ihren Anlegern in letzter Zeit große Sorgen.

Auf ihrer Homepage muss die ACI nämlich nunmehr einräumen, dass „sich die weltweite Finanzkrise derzeit auch in Dubai aus(wirkt)“. Folge hiervon ist, dass es momentan zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Schlusszahlungen kommt. Noch 2008 hat die ACI nach eigenen Angaben „die Fonds-Projekte der II.-V. Dubai Tower KG verkauft“.

Die ACI rechnete nach eigenen Angaben für das erste Quartal 2009 mit der Zahlung des Kaufpreises, aus welchem dann die Gesellschafter ihre Schlusszahlung erhalten sollten. Schuld daran, dass es nun anders gekommen ist, ist laut ACI die Bankenkrise, da die Käufer den als Kredit gewährten Kaufpreis von der Bank nur verzögert ausgezahlt bekämen. Doch es wird Abhilfe versprochen von einem „Sicherheitspaket“, dass die ACI „für die Anleger der II. - V. Dubai Tower KG „schnürt“ ist auf der Homepage zu lesen und es wird versichert „dass das Kapital der Anleger weitestgehend gesichert ist“.

„Was von Sicherheitspaketen und einer ‚weitestgehenden’ Sicherung zu halten ist, mag jeder Anleger für sich selbst entscheiden“, so BSZ-Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „In jeden Fall sehen wir gleich mehrere erfolgversprechende Ansatzpunkte, wie Anleger Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen können“.

Anleger sollten jetzt nicht dem Kopf in den Sand Stecken, sondern nach Möglichkeit den Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwaltes einholen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Alternative Capital Investment" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Cargofresh in Nöten. Die AG fürchtet die Anleihe 2010 nicht zurückzahlen zu können.

Die Cargofresh AG mit Sitz in Ahrensburg vor den Toren Hamburgs hat die Gläubiger der beiden Unternehmensanleihen mit einer Hiobsbotschaft zu den Gläubigerversammlungen am 13.07.2009 und am 14.07.2009 eingeladen:

Sie befürchtet, die weiteren Zinszahlungstermin nach dem 01.07.2009 nicht mehr bedienen zu können und "die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung wichtiger Projekte nicht verfügbar zu haben". Zudem will die Emittentin die Rückzahlung der Anleihe abweichend vom bisherigen Bedingungswerk nicht schon am 30.6.2010, sondern erst zwei Jahre später fällig stellen; das Geld der Anleger soll erst am 30.06.2012 zurückgezahlt werden.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke: "Der Ahrensburger Kühl-Containerhersteller befindet sich nach unserer Einschätzung in einer sehr ernsten Situation. Wenn das Geld für die Zinsen nicht mehr da ist, wird das eingesetzte Kapital der Anleger erst recht nicht zurückgezahlt werden können. Deshalb sollten Anleger schnell handeln. "

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte der BGKS Gröpper Köpke-Kanzlei raten deshalb allen Betroffenen, an der Versammlung teilzunehmen. Alle Anleger, die nicht daran teilnehmen können, sollten Ihr Stimmrecht von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen. Bei der Gläubigerversammlung sollte zudem ein gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger bestellt werden. Das hat den Vorteil, dass die Gläubiger dann ihre Ansprüche direkt über den gemeinsamen Vertreter geltend machen können. Rechtsanwalt Gröpper verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern vertritt in mehreren Insolvenzverfahren mehrere tausend Geschädigte im Gläúbigerausschuss und vertritt ausschließlich die Interessen der Kapitalanleger.

"Zudem sollten," so BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira, "alle Cargofresh-Anleger die übrigen Wertpapier-Positionen in ihren Depots überprüfen lassen, weil wir festgestellt haben, dass die WPH Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO WPH AG) als (Haupt-) Vermittlerin der Cargofresh-Papiere in vielen Fällen noch andere, sehr riskante Papiere empfohlen hat, die die Zinsen teilweise nicht mehr pünktlich gezahlt haben (Salvator Grundbesitz AG), teilweise bis jetzt nicht gezahlt haben (Pongs & Zahn AG, Genussscheine von Driver & Bengsch) oder sich sogar schon im Insolvenzeröffnungsverfahren befinden (HPE AG), es sich mithin nicht gerade um die glücklichsten Empfehlungen gehandelt hat."

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Vertrauenskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertritt mittlerweile über 270 Driver & Bengsch-Kunden und hat mittlerweile in einer ganzen Reihe von Fällen Klagen und Güteanträge eingereicht.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Cargofresh AG" anzuschließen.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Juni 29, 2009

wahl + partner GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Hunderte von Anlegern um rund € 8 Mio. geprellt. Über das Vermögen der Firma wahl + partner GmbH aus Waiblingen wurde am 24.06.2009 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 6 IN 236/09).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek bestellt. Mehrere Hundert Anleger, die bei der wahl + partner GmbH zum Teil große Geldbeträge in Form von so genannten Mezzaninen Beteiligungen angelegt haben, drohen nun herbe Verluste. Nur noch eine Quote von ca. 5 % wurde den Anlegern zuletzt realistischerweise in Aussicht gestellt.

Das Anlagemodell, mit welchem die Firma wahl + partner GmbH um das Geld der Anleger geworben hatte, beschreibt diese selbst wie folgt: „Das Konzept der W + P Mezzanine Beteiligung bringt den interessierten Kapitalanleger mit einem erfahrenen Initiator zusammen. Mit dem Beteiligungskapital wird eine Lücke zwischen Baubeginn und Eingang der Kaufpreise geschlossen. Der Anleger beteiligt sich somit an der Zwischenfinanzierung, deren Ablösung durch die Kaufpreise erfolgt. Schnelle Entscheidungen, unternehmerische Unabhängigkeit und hohe Gewinnerwartungen sind die gegenseitigen Vorteile.“

Den Anlegern wurden Zinsen in Höhe von 8 % p.a. und mehr versprochen. Viele Anleger fühlen sich jetzt auch vom Geschäftsführer der Firma, Herrn Hartmut Wahl, betrogen und belogen. Dieser hatte noch bis von kurzem gegenüber Anlegern behauptet, dass sich die Rückzahlung nur „verschiebe“ aber „keiner Geld verlieren werde“.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Für zahlreiche Anleger haben wir bereits erfolgreich Klagen gegen den Geschäftsführer Hartmut Wahl geführt. Das Landgericht ist dabei unserer Auffassung gefolgt, dass die Anleger durch die Angaben in den Prospekten getäuscht wurden und hierfür auch der Geschäftsführer persönlich einzustehen hat. Die Berufungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.“

Von der Insolvenz der Fa. wahl + partner betroffene Anleger sollten sich in jedem Fall Rechtsrat von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt einholen. Insbesondere im Insolvenzverfahren sollten sich die Anleger auch bündeln, um so gegenüber anderen Gläubigergruppen nicht Gefahr laufen, benachteiligt zu werden.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Wahl und Partner" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dichtung und Wahrheit: Dresdner Bank verschweigt Anlegern Risiko der Lehman-Zertifikate

Vor sechs Tagen verurteilte das Hamburger Landgericht die Sparkasse zur Zahlung von Schadensersatz für die Falschberatung eines Anlegers. Insbesondere im Hinblick auf Zertifikate der insolventen US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers stellte sich heraus, dass Tausende Anleger von den beratenden deutschen Banken schlecht oder gar nicht über deren Risiken aufgeklärt wurden.

Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei KWAG ermittelte in diesem Zusammenhang, dass die Dresdner Bank Zertifikate emittiert hat, die sie offensichtlich selbst für derart riskant hielt, dass für die Beschreibung der Risiken dieser Wertpapiere in einem Nachtrag zu einem Basisprospekt Dutzende Seiten Papier erforderlich sind.

„Uns liegt ein Dokument der Dresdner Bank AG aus Frankfurt vom 12.02.2007 über das Dresdner Global Champion II Zertifikat vor, welches mit der Überschrift ‚Endgültige Bedingungen’ versehen ist. Bei diesem Zertifikat handelt es sich um ein so genanntes Indexzertifikat. Das heißt, der Anleger wettet mit dem Kauf des Zertifikates auf den Verlauf dreier Aktienindizes, in diesem Fall des Dow Jones Euro Stoxx 50, Nikkei 225 und S&P 500 Index. Wir haben bereits im Oktober darauf hingewiesen, dass Zertifikate für Anleger unüberschaubare Risiken bergen, da es sich bei den meisten Zertifikaten um Wetten auf bestimmte Ereignisse handelt, die weder der Emittent noch die vermittelnde Bank und erst recht nicht der Anleger vorhersagen können“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der KWAG.

Offensichtlich hat die Dresdner Bank die Risiken sehr wohl erkannt. Sie fertigte in der Zentrale in Frankfurt einen entsprechenden Nachtrag, weil sie offensichtlich den Basisprospekt hinsichtlich der dort enthaltenen Aussagen über das Lehman-Zertifikat für nicht ausreichend hielt. Die Bank weist auf 41 Seiten auf nahezu alle Risiken hin, die im Hinblick auf den Erwerb dieser Zertifikate bestehen. So wird beispielsweise ausgeführt: „Aufgrund des spekulativen Charakters der Zertifikate sollten nur solche Finanzmittel investiert werden, deren Verlust ein Investor im Hinblick auf seine Gesamtvermögenssituation vertreten kann.“ Bemerkenswert ist, dass in nahezu allen der Kanzlei KWAG bekannten Fällen keine Verkaufsunterlagen, Werbeflyer, Seite 2 von 3 Emissionsprospekte oder der hier beschriebene Nachtrag ausgehändigt wurden.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Ahrens dürfte das Vorhandensein dieses Nachtrages den Anlegern, die das Zertifikat erworben haben und denen vor der Zeichnung weder ein solcher Nachtrag überreicht wurde noch mündlich derartige Informationen gegeben wurden, sehr gute Chancen einräumen, die Falschberatung nachzuweisen. In diesem Zusammenhang erklärt Rechtsanwalt Ahrens, dass alle Zertifikats-Inhaber Schadensersatzsprüche gegenüber der vermittelnden Bank geltend machen können, sofern sie den Beweis erbringen, nicht anleger- und anlagegerecht beraten worden zu sein.

Der Nachtrag bezieht sich zwar ausdrücklich auf das Dresdner Global Champion II Zertifikat, ist aber im Hinblick auf die beschriebenen Risiken zu großen Teilen auf alle Indexzertifikate übertragbar. Dieses Papier zeigt, welche Risiken in dem Erwerb von Zertifikaten liegen. „Insbesondere wird deutlich, dass sich derartige Finanzprodukte nur für den versierten Anleger eignen und nicht für jemanden, der zuvor ausschließlich Kapitalanlagen besaß, bei denen der Kapitalerhalt im Vordergrund stand oder der nur in sichere Anlagen investieren wollte“, erklärt Ahrens.

Auch die Bundesaufsicht für Finanzen (BaFin) bestätigt nunmehr, dass es sich bei dem oft verkauften Lehman-Zertifikat „Global Champion Zertifikat“ (WKN A0MJHE) um eine unsichere Anlage handelt. Dieses Zertifikat ist weitgehend „baugleich“ mit dem Dresdner- Bank-Produkt. Als Petenten wandten sich nun Mandanten der BSZ e.V Anlegerschutzkanzlei KWAG an den Deutschen Bundestag.

Zu der Beschwerde gegen die Dresdner Bank AG nahm die BaFin mit Schreiben vom 05.02.2009 Stellung und äußerte sich zu dem Zertifikat wie folgt: … „Bei dem fraglichen ‚Global Champion Zertifikat’ handelte es sich um eine Anlage, die aufgrund ihrer Ausgestaltung während der Laufzeit dem Risiko nicht unerheblicher Kursschwankungen unterlag und deren Rückzahlungen bei einer für den Anleger ungünstigen Entwicklung der Aktienmärkte auch unterhalb des Nennbetrages möglich war. Den Petenten ist daher darin zuzustimmen, dass diese Anlage nicht als besonders sicher hatte angepriesen werden dürfen.“

Die Rechtsanwälte der KWAG sehen sich durch diese Aussage in ihrer eigenen Auffassung bestätigt. Die Erfolgsaussichten in den Verfahren um dieses Zertifikat dürften sich damit deutlich verbessert haben. KWAG vertritt mehr als fünfhundert geschädigte Zertifikate- Anleger, nicht nur solche der „Lehman Brothers“. „Angesichts der uns vorliegenden Unterlagen dürfte im Hinblick auf die von der Bundesregierung beabsichtigten Gesetzesänderungen bei der Beweislastverteilung in Zukunft der Beweis, richtig beraten zu haben, durch die Bank nur noch schwerlich zu führen sein. Das Papier zeigt aber auch deutlich, dass richtige Beratung möglich ist. Man muss sie den Anlegern gegenüber nur praktizieren“, erläutert BSZ. E.V. Vertrauensanwalt Ahrens abschließend.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sonntag, Juni 28, 2009

Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil Inc.: BSZ e.V. enttarnt Hintermann!

Großer Erfolg für den BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte: Der Hintermann der 3 Betrugsfirmen, ein deutscher Staatsbürger, ist ausgemacht. Anleger müssen handeln. Kapitalanlageskandal großen Ausmaßes bahnt sich an! BSZ e.V.-Anwalt Dr. Späth: "Strafantrag stellen."

Großer Erfolg für den BSZ e.V. in Sachen Saxonia Sparkasse/Dubai Oil Industries/Real Estate & Oil: Der Hintermann ist enttarnt, es handelt sich um einen deutschen Staatsbürger aus der Pfalz, Adresse und Wohnsitz sind dem BSZ e.V. bekannt. Es dürfte sich um den Verantwortlichen bei allen 3 Firmen handeln, der BSZ e.V. wird umgehend geeignete Maßnahmen zur Sicherung einleiten. Allerdings ist es möglich, dass es noch andere Verantwortliche gibt, was vom BSZ e.V. gerade ermittelt wird.

Nach Erkenntnissen des BSZ e.V. wurde z.B. die Gesellschaft "Saxonia Sparkasse Inc." für einen Betrag in Höhe von 20.600,- Euro von einer "U.S. Corporation Services" gekauft, es ist sehr zweifelhaft, ob überhaupt eine solide Geschäftstätigkeit erfolgte.

Anleger berichten inzwischen davon, von den angeblichen Verantwortlichen nach Wien in ein Hotel "Imperial" eingeladen worden zu sein, um sich von der Werthaltigkeit des Investments überzeugen zu können, ein Herr "Dr. Rössler" oder ein Herr "Dr. Reisinger" hätten dann in einem Meeting das Investment vorgestellt, dabei soll angeblich auch der OPEC-Vorsitzende Hr. Kaheli anwesend gewesen sein, auch Flug und Aufenthalt im Hotel seien von den Firmen bezahlt worden. "Voraussichtlich handelte es sich hierbei lediglich um ein groß angelegtes Betrugsmodell, um Anleger zu ködern," so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth, "wir raten daher ausdrücklich zum Strafantrag."

Nach Recherchen des BSZ e.V. war die "Saxonia Sparkasse Inc." dabei in Genf lediglich bei dem Büroservice Regus untergebracht und ist gegenwärtig nicht mehr erreichbar, unbestätigten Gerüchten zufolge hat die Züricher Staatsanwaltschaft die "Real Estate & Oil Inc." bereits Anfang des Jahres wieder aus dem Verkehr gezogen.

Es bahnt sich ganz klar ein Kapitalanlagebetrug sehr großen Ausmaßes an, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vertretenen zahlreichen Anleger, die sich inzwischen beim BSZ e.V. angemeldet haben, haben dabei Verluste zwischen 2.000,- Euro und 820.000,- Euro zu verschmerzen.

Betroffene deutsche, österreichische und schweizer Anleger der drei Unternehmen Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Dubai Oil Industries Inc./Saxonia Sparkasse Inc." anschließen Die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

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Samstag, Juni 27, 2009

Lehman-Zertifikate: Postbank zu Schadensersatz verurteilt!

Großer Erfolg für den BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth: LG Potsdam verurteilt Postbank zu Schadensersatz in Höhe von 38.850,-Euro. Fehlender Hinweis auf Einlagensicherung, auf Emittentenrisiko muss laut LG Potsdam hingewiesen werden! BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde: "Indizwirkung für etliche weitere Fälle."

Mit Datum vom 24.06.2009 wurde die Postbank in einem Urteil, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth erstritten wurde, vom Landgericht Potsdam zum Schadensersatz in vollem Umfang in Höhe von 38.850,- Euro an die dortigen Kläger verurteilt (Az.: 8 O 61/09 vom 24.06.2009, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth erstritten.

Die Kläger hatten im Jahr 2007 die sog. "7,5 % Real Estate Garant-Anleihe" der Lehman Brothers Treasury Co. BV in Höhe von ca. 38.000,- Euro erworben. Versprochen worden war den sicherheitsorientierten Klägern dabei von der Postbank eine sichere Anlage, in dem Prospekt wurde von 100 % Kapitalschutz gesprochen.

Das Landgericht Potsdam kam zu dem Schluss, dass die Kläger von dem Berater der Postbank falsch beraten wurden. Insbesondere hätte laut LG Potsdam auch auf die fehlende Einlagensicherung hingewiesen werden müssen, denn laut LG Potsdam ist entscheidend, dass das Kapital der Kläger, das diese bisher auf dem Einlagensicherungssystem der deutschen Banken unterliegenden Sparkonten angelegt hatten, durch die Verschiebung in Anleihen der Lehman Brothers B.V. dieser Absicherung und auch einer anderen Absicherung von Einlagenforderungen nicht mehr unterliegen und dies ihnen nicht von der Beklagten mitgeteilt worden ist. Die Frage der Absicherung durch ein Einlagensicherungssystem sei jedoch gerade bei sicherheitsorientierten Anlegern ein entscheidungserheblicher Punkt.

Erschwerend komme hinzu, dass der im Prospekt enthaltene Satz "100 prozentiger Kapitalschutz bis zum Laufzeitende" den Anschein erwecke, dass die Anlage z.B. mit einer Spareinlage vergleichbar sei. Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat, ist der Meinung, dass das Urteil "Indizwirkung für zahlreiche weitere Fälle hat, in denen Anleger mit Lehman-Brothers-Zertifikaten geschädigt wurden."

Das Landgericht Potsdam führt im Übrigen eindeutig aus, dass auf das Emittentenrisiko hingewiesen werden müsse. Hierzu die Rechtsanwälte Dr. Andreas Rohde & Dr. Walter Späth: "Besonders freuen wir uns darüber, dass das LG Potsdam unserer Argumentation, dass auf das Emittentenrisiko hingewiesen werden muss, vollumfänglich gefolgt ist." Anderer Ansicht war z.B. das LG Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 28.11.2008, 2-19 O 62/08, wonach, auf ein bloß theoretisches Risiko des Totalausfalls nicht hingewiesen werden müsse.

Das LG Potsdam erteilt dieser Auffassung, die die beklagte Postbank auch im gegenwärtigen Fall als Argumentation vorgebracht hatte, nun eine klare Abfuhr.

Das LG Potsdam erwähnt die Entscheidung des LG FFM ausdrücklich, um dann zu dem Schluss zu kommen, in diesem Punkt anderer Auffassung zu sein, denn, so das LG Potsdam in seiner Urteilsbegründung: "Wollte man die Aufklärungspflicht über ein Totalverlustrisiko bei Kapitalanlagen derart eingrenzen, würde dies dem Sicherheitsanspruch der Anleger nicht gerecht. Anleger haben Anspruch, umfassend und damit auch über ein nur theoretisches Risiko informiert zu sein." Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Freitag, Juni 26, 2009

DM Beteiligungen AG: erfolgreich Abwehr gegen Honorar-Klage für Forderungsanmeldung.

BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth wehrt erfolgreich Honorar-Klage für Forderungsanmeldung ab! Amtsgericht Göttingen weist Klage in Sachen des gemeinsamen Vertreters gegen Anleger wegen angeblicher Honorarforderung ab! Laut Gericht ist es "treuwidrig", aufgrund des übersandten Formulars Forderung geltend zu machen.

In Sachen DM Beteiligungen AG ist der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth ein weiterer Erfolg gelungen.

Das Amtsgericht Göttingen hat die Klage des Nachfolgers (des Zessionars), des "gemeinsamen Vertreters von Inhaberschuldverschreibungen" auf Zahlung des angeblichen Honorars am 22.06.2009 abgewiesen (Urteil des AG Göttingen vom 22.06.2009, Az.: 26 C 43/09, das Urteil ist rechtskräftig). Vorausgegangen war, dass der gemeinsame Vertreter den dortigen Anleger zur Zahlung von Anwaltshonorar für die Forderungsanmeldung aufgefordert hat, obwohl Rohde & Späth Rechtsanwälte bereits mit der Forderungsanmeldung beauftragt wurden, wobei in dem an den Anleger übersandten Formular vom "gemeinsamen Vertreter" missverständlicher weise der Eindruck erweckt wurde, dass der gemeinsame Vertreter beauftragt werden müsse.

In ungewöhnlich deutlicher Weise hat das Amtsgericht Göttingen nun die Klage, die ursprünglich vom gemeinsamen Vertreters geführt wurde und von diesem an eine Anwaltskanzlei abgetreten wurde, abgewiesen, mit der Begründung, dass es insgesamt als "treuwidrig" zu betrachten sei, auf Grundlage dieses übersandten Formulars eine Forderung geltend zu machen. Gemäß " 242 sei die Geltendmachung eines Rechts grundsätzlich dann treuwidrig, wenn die eigene Rechtsstellung in unredlicher Art und Weise erworben wurde. Der Zedent (also der gemeinsame Vertreter) habe gegen die ihm insoweit zukommende Aufklärungspflicht gegenüber den Beklagten verstoßen. Der Zedent sei dazu verpflichtet gewesen, den beklagten Anlegern gleichzeitig mitzuteilen, dass ihnen eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Beauftragung eines Vertreters zur Anmeldung von Forderungen verbleiben würde und sie nicht dazu verpflichtet seien, diesen Auftrag an den Zedenten zu vergeben.

Nach Erkenntnissen des BSZ e.V. dürften zahlreiche Anleger auf die Zahlungsaufforderung des gemeinsamen Vertreters hin dessen Rechnung beglichen haben. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth, der den Anleger im aktuellen Fall vertreten hat, ist der Ansicht, dass "Anleger, die von dem gemeinsamen Vertreter oder einem Abtretungsempfänger zur Zahlung für die Forderungsanmeldung aufgefordert wurden, unbedingt überprüfen sollten, ob die Forderung zu Recht erhoben wurde. Auch sollten Anleger, die die Forderung bereits beglichen haben, prüfen lassen, ob diese zu Recht erhoben wurde.

Betroffene können sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft " DM Beteiligungen AG" anschließen.

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Donnerstag, Juni 25, 2009

BSZ e.V.-Kanzlei Rohde & Späth erstreitet Schadensersatz gegen Wertpapierhaus von Pfetten-Ewaldsen AG! Achtung: Es droht Verjährung!

Großer Erfolg für den BSZ e.V. in Sachen GSC AG: Berliner BSZ-Vertrauensanwälte Dr. Rohde & Dr. Späth erstreiten erneut vollumfänglichen Schadensersatz in Höhe von ca. 20.000,- € vor dem LG München I (noch nicht rechtskräftig) gegen Wertpapierhandelshaus von Pfetten-Ewaldsen AG!

In Sachen GlobalSwissCapital AG ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erneut ein Erfolg für einen Anleger gelungen: Nachdem das Landgericht Konstanz, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, in einem ersten, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth betreuten, Verfahren im Oktober 2008 einen ersten Vermittler der GSC AG zum Schadensersatz in Höhe von 102.000,- € verurteilte und auch vor einiger Zeit die 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn in einem von BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde geführten Verfahren einen Anlageberater zum vollständigem Schadenersatz in Höhe von 76.835,54 Euro (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig) verurteilt, ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Rohde & Dr. Späth nun ein weiterer großer Erfolg vor dem Landgericht München I gelungen:

Die 29. Zivilkammer des Landgerichts München I sprach in dem dortigen Verfahren, das von BSZ e.V.-Anwalt Dr. Andreas Rohde von Rohde & Späth geführt wurde, dem dortigen Anleger Schadensersatz in Höhe von ca. 20.000,- € gegen das Wertpapierhaus von Pfetten-Ewaldsen AG (Urteil des LG München I vom 23.06.2009, Az. 29 O 10900/08, noch nicht rechtskräftig).

Während ein Teil der Vermittler die Anlage bei der GSC-AG auf eigene Faust an die Anleger vermittelte, war nach Erkenntnissen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte ein Teil der Vermittler für das Wertpapierhandelshaus von Pfetten-Ewaldsen AG in Vertretung tätig.
Der große Vorteil hierbei für die Anleger: In diesen Fällen hat die von Pfetten-Ewaldsen AG teilweise das „Haftungsdach“ für die Anleger übernommen, es besteht eine Rückversicherung bei einer großen deutschen Rückversicherung, so dass die Anleger ihre Schadensersatzansprüche auch wirklich durchsetzen können.

„Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde, MSc, von Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat.

Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- € würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- € ersetzt.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft " Global Swiss Capital AG " anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Lehman-Brothers-Zertifikate: erstes Urteil in Deutschland gegen die Postbank!

Lehman-Brothers-Zertifikate: BSZ-Kanzlei Rohde & Späth erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen die Postbank! Großer Erfolg für den BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte:

Nachdem das Landgericht Hamburg vor kurzem die Hamburger Sparkasse zu Schadensersatz wegen der Vermittlung von Lehman-Brothers-Zertifikaten in vollem Umfang verurteilt hat (das Urteil wurde nicht von BSZ e.V.-Anwälten erstritten), wurde mit Datum vom 24.06.2009 in einem von BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erstrittenen Urteil nun auch die Postbank vom Landgericht Potsdam zum Schadensersatz an die dortigen Kläger verurteilt (Az.: 8 O 61/09 vom 24.06.2009, noch nicht rechtskräftig).

Das Urteil wurde von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der Berliner Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth erstritten, soweit uns bekannt, handelt es sich um das erste Urteil in Deutschland, in dem die Postbank wegen der Vermittlung von Lehman-Zertifikaten zu Schadensersatz verurteilt wurde.

Die Kläger hatten im Jahr 2007 die sog. „7,5 % Real Estate Garant-Anleihe“ der Lehman Brothers Treasury Co. BV in Höhe von ca. 37.000,- € erworben. Versprochen worden war den sicherheitsorientierten Klägern dabei von der Postbank eine sichere Anlage, in dem Prospekt wurde ausdrücklich 100 % Kapitalschutz zugesagt.

Das Landgericht Potsdam kam zu dem Schluss, dass die dortigen Kläger von dem Berater der Postbank falsch beraten wurden und insbesondere auch auf die fehlende Einlagensicherung hätte hingewiesen werden müssen.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat. „Wir freuen uns über diesen ersten großen Erfolg in Sachen Lehman-Brothers-Zertifikate gegen die Postbank,“ und ist der Meinung, dass das Urteil „Indizwirkung für zahlreiche weitere Fälle hat, in denen Anleger mit Lehman-Brothers-Zertifikaten geschädigt wurden.“ Wir werden das Urteil demnächst noch ausführlich für die Geschädigten analysieren.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.

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Falk Fonds nicht zur Altersvorsorge geeignet - Steuervorteile sind nicht anzurechnen

Erfreuliche Neuigkeiten gibt es für FALK-Anleger: Vor dem Landgericht Darmstadt erhielten zwei von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretene Anleger Schadensersatz gegen ihren Vermittler zugesprochen (noch nicht rechtskräftig). Das klagende Ehepaar hatte in den Jahren 1999 bzw. 2001 Beteiligungen am FALK Fonds 70 und 75 erworben.

Der Vermittler hatte gegenüber den Klägern die Beteiligungen als "sinnvolle Geldanlage und richtige Altersvorsorge" bezeichnet. Diese Aussage wurde von der Beklagtenseite als lediglich werbend bezeichnet. Dieser Einschätzung folgte das LG Darmstadt nicht. Mit Urteil vom 22.04.2009 verurteile es den Vermittler gegenüber den Anlegern zum Schadensersatz. Das Gericht sah in der Empfehlung eine Pflichtverletzung aus dem Beratungsvertrag.

Dabei nahm das Gericht jedoch ein Mitverschulden der Kläger an, da diese in der Vergangenheit bereits mehrere Fonds gezeichnet hatten von denen zwei sogar notleidend waren; aufgrund dessen unterstellte das Gericht bei den Anlegern entsprechende Vorkenntnisse.

"Dieses Urteil", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertauensanwalt Hitzler von BRÜLLMANN Rechtsanwälte "belegt anschaulich, dass Anleger grundsätzlich gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche zugesprochen zu bekommen, wenn die Anlagerisiken verharmlost werden."

"Von besonderem Interesse", so Rechtsanwalt Hitzler weiter "dürften auch die Feststellungen des Landgerichts zu den Steuervorteilen sein. Nach Ansicht des LG Darmstadt ist nämlich eine Anrechnung der von den Klägern erzielten Steuervorteile auf den Schadensersatz nicht vorzunehmen, da davon auszugehen sei, dass sich die Kläger bei richtiger Beratung an einer anderen steuerbegünstigten Anlage beteiligt hätten."

Anleger, die der Ansicht sind, beim Erwerb ihrer Beteiligung nicht richtig über das Produkt und die Risiken beraten worden zu sein, sollten daher dringend den Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwaltes einholen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Falk Fonds" anzuschließen.

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Mittwoch, Juni 24, 2009

Urteil des Landgerichts Hamburg macht Mut - 40.000 Lehman-Anleger schöpfen neue Hoffnung

Landgericht Hamburg verurteilt Hamburger Sparkasse zu Schadensersatz an einen Lehman Geschädigten.

Mit Urteil vom 23.06.2009 (noch nicht rechtskräftig) sprach das Landgericht Hamburg einem Inhaber von Lehman-Zertifikaten wegen Beratungsverschuldens Schadensersatz in Höhe von Euro 10.000,00 gegen die Hamburger Sparkasse (HaSpa) zu. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank den klagenden Anleger beim Erwerb der Zertifikate im Jahr 2006 nicht über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe ihrer Gewinnmarge aufgeklärt hatte. Auch habe die HaSpa, die in größerem Umfang Lehman-Zertifikate erworben hatte und diese nur gegen einen Abschlag an Lehman Brothers hätte zurückgeben dürfen, ein eigenes Interesse gerade dieses Produkt zu empfehlen. Diese Interessenlage, so das Landgericht, begründete in besonderer Weise eine Aufklärungspflicht der Bank; damit wendet das Landgericht die jüngste Kick-Back-Rechtsprechung des BGH auch auf Bankmargen an.

Nach Auffassung des Gerichts hat die HaSpa ihre Pflicht zur anlagegerechten Beratung durch die unterlassenen Hinweise schuldhaft verletzt und hierdurch einen Schaden des Klägers kausal verursacht. Hierfür haftet die HaSpa und wurde dazu verurteilt, dem Anleger seine gesamte Investition zu ersetzen.

"Dieses Urteil ist unserer Meinung ein wichtiges Signal an alle Banken und wird hoffentlich deren Blockadehaltung in Sachen Lehman-Zertifikate beenden", so BSZ-Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. "In jedem Fall aber stärkt es die Position der Anleger vor Gericht ganz erheblich".

Auch die Verbraucherzentrale Hamburg bezeichnet auf ihrer Homepage das Verfahren als "wichtiges Pilotverfahren". Sie geht außerdem davon aus, dass "die Entscheidung (...) Rückenwind für alle, die durch die 'Lehman'-Pleite mit Zertifikaten dieser Bank Geld verloren haben (bedeutet)".

Angesichts der kurzen Verjährungsfrist von nur 3 Jahren ab Zeichnung, sollten sich Anleger, die beim Erwerb ihrer Zertifikate ebenfalls nicht umfassend beraten wurden, möglichst umgehend von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg rät allen betroffenen, sich "erneut an ihre Bank oder Sparkasse zu wenden und auf Entschädigung zu pochen".

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.

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GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG – erhebliche Verluste für Anleger?

Über 5000 Anlegern, die sich an der so genannten Biogasanlage Penkun beteiligt haben, drohen erhebliche Verluste. Diese, nach Aussage der Betreibergesellschaft, weltgrößte Biogasanlage mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Anlegerkapital in Höhe von ca. 100 Millionen Euro finanziert. Geworben wurden die Anleger mit dem Versprechen einer hohen Rendite bei gleichzeitiger Sicherheit ihres Beteiligungskapitals.

Wie sich nun aber herausgestellt hat, besteht die Gefahr, dass sich die Renditezusagen in Höhe von bis zu 11 Prozent p.a. nicht realisieren lassen. Ursächlich hierfür ist u.a. die Neufassung des Energie-Einspeisegesetzes (EEG), was zur Folge hat, dass die Wirtschaftlichkeit des gesamten Fondsproduktes in Frage gestellt ist. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, inwiefern dies bereits bei der Konstruktion des Fonds absehbar war.

„Für Anleger bestehen nun grundsätzlich mehrere Möglichkeiten“, so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „In Betracht kommen hier neben Ansprüchen gegen die Fondsgesellschaft insbesondere auch solche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittler der Beteiligungen. Denn die Volks- und Raiffeisenbanken, die den Vertrieb der Beteiligungen maßgeblich übernommen hatten, scheinen in vielen Fällen nicht auf die der Kapitalanlage immanenten Risiken hingewiesen zu haben, so die Schilderungen der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger.

Insbesondere wurde nach Schilderung der Anleger oftmals auch nicht auf den Umstand hingewiesen, dass die Banken sog. Kick-backs (Provisionszahlungen) für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben. Nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber bereits die ungenügende Aufklärung über den Erhalt von Innenprovisionen für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichend.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "GENO Bioenergie Leasingfonds " anzuschließen.

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KK Royal Basement GmbH – Vorsicht Falle

Immer mehr Anleger klagen bei dem BSZ e.V. über überteuerte Schrottimmobilien
KK Royal Basement GmbH ist eine Vertriebsgesellschaft aus Berlin, die angeblich steuerbegünstigte Immobilien vermittelt. Wie aktuell berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft und nahm den Geschäftsführer kurzzeitig in Haft. Selbst Spiegel-TV berichtete über die Geschäftspraktiken.

Die Masche ist immer dieselbe. Im Wege der verbotenen Kaltakquise werden potentielle Kunden über Telefon angesprochen. Um Steuern zu sparen und satte Gewinne zu erwirtschaften werden den Anlegern Investitionen in Immobilien nahe gelegt. Natürlich soll sich das ganze trotz Darlehensfinanzierung rechnen. Eine merkliche monatliche Belastung für die Familienkasse entstehe nicht, so die werbenden Aussagen. Und am Ende der steuerlichen Vergünstigungen ließe sich mit dem Verkauf der Immobilie noch schönes Geld verdienen. Derart überrumpelt lassen sich viele Anleger vom schönen Schein täuschen, unterschreiben den notariellen Kaufvertrag und verschulden sich zur Finanzierung über Jahrzehnte.

Auf diese Weise wurden viele Immobilien zu überhöhten Preisen an den Mann/Frau gebracht. Es stellte sich heraus, dass die Kosten der Finanzierung erheblich sind und wegen der geringeren als der versprochenen Mieteinnahmen der Anleger monatlich ordentlich draufzahlt. Ein Verkauf der Immobilie kommt wegen des geringen Wertes kaum in Betracht, reicht doch der Verkaufserlös oft nicht, dass Bankdarlehen zurückzuführen.

Hätte der Anleger gewusst, wie der tatsächliche Wert und die wirtschaftlichen Gegebenheiten sind, hätte er schwerlich den Vertrag über den Kauf der Immobilie oder Eigentumswohnung geschlossen. Für die mangelhafte Aufklärung haftet aber der Anlageberater. Der Anleger kann verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den Vertrag nicht geschlossen.

Betroffene Anleger sollten unbedingt fachkundig prüfen lassen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, sich von diesem schlechten Investment zu trennen.

Betroffene Anleger der können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " KK Royal Basement GmbH" anschließen.

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Dubai-Fonds von Alternative Capital Investment in Schieflage:

BSZ e.V. fordert außerordentliche Gesellschafterversammlung! Ausschüttungen bleiben aus und Investitionen finden nicht statt! BSZ e.V. gründet Nord-Süd-Allianz im Anlegerschutz!

Die Gütersloher Fondsgesellschaft Alternative Capital Investment ist offenbar mit ihren Dubai-Fonds II - IV in Schieflage geraten. Diversen Medienberichten der letzten Tage zufolge soll der Fondsanbieter, der mit einer Investitionssumme von ca. 480 Mio.Euro zu den größten Anbietern von Dubai-Fonds in der Bundesrepublik gehört, vor einiger Zeit mitgeteilt haben, dass es bei den Dubai Fonds II bis IV bei den Ausschüttungen zu einer Verzögerung kommen würde. So sei ein Verkauf von diversen Fondsimmobilien erfolgt, allerdings hat der Erwerber diversen Medienberichten zufolge keine Bankkredite mehr erhalten. "Es ist aufgrund dieser Angaben zu befürchten, dass die Solvenz des Käufers nicht mehr ausreichend sein könnte," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth. Nach Schätzungen des BSZ e.V. dürften somit ca. 6.000 Anleger mit einem Betrag in Höhe von ca. 60 Mio. Euro betroffen sein.

Medienberichten zufolge soll der Initiator auch zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren eingeladen haben. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth ist jedoch "die Abhaltung als Präsenzveranstaltung dringend erforderlich. Es besteht ganz klar die Gefahr, dass die Anleger durch das Umlaufverfahren nicht ausreichend informiert werden und die umfassende Information nur durch eine Präsenzveranstaltung erzielt werden kann.

Ob den Äußerungen des Initiators, dass das "Kapital der Anleger weitgehend gesichert" sei, Glauben geschenkt werden kann, oder nicht, wird sich daher zeigen, die Gesellschaft hat noch keinen verbindlichen Auszahlungstermin genannt. Der BSZ e.V. hat bereits vor einigen Jahren ausdrücklich vor dem Bauboom im Emirat Dubai gewarnt und auch vor Euphorie bei den Dubai-Fonds gewarnt.

Betroffene Anleger aus Deutschland, aber ebenso aus Österreich und der Schweiz (in diesen Ländern wurden die ACI-Fonds nach Erkenntnissen des BSZ e.V. ebenfalls vertrieben, können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Alternative Capital Investment" anschließen.

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Montag, Juni 22, 2009

Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil. Neue Erkenntnisse des BSZ e.V.!

Reine Briefkastenfirmen! Nach Erkenntnissen des BSZ e.V. dieselben Hintermänner bei allen Firmen!
Wo ist „Helmut Lange“? BSZ e.V. leitet internationale Recherchen ein!

Gegenwärtig melden sich verstärkt Betroffene, die davon berichten, von einem Herrn „Dr. Hans Reisinger,“ oder einem Herrn „Dr. Rössler“ einer Saxonia Sparkasse Inc. mit angeblichem Sitz in der Rue du Rhone 14 in Genf, Schweiz, dazu überredet worden zu sein, vorbörsliche Aktien einer Dubai Oil Industries Inc. sowie einen Genussschein einer Real Estate & Oil Inc. mit angeblichem Sitz in Oregon zu zeichnen und mit verlockenden Gewinnen bei einem angeblich im April 2009 stattfindenden Börsengang geködert worden zu sein. Zahlreiche Anleger haben daraufhin das Geld auf ein Bankkonto in den USA überwiesen.

Später dann erfolgte von der Saxonia Sparkasse Inc. eine schriftliche Benachrichtigung, dass der Börsengang der Dubai Oil Industries Inc. verschoben werden sollte und die Anleger ihr Geld zurück erhalten würden, falls der Börsengang nicht bis einschließlich Ende Juli 2009 erfolgen würde. Anleger berichten davon, dass die Saxonia Sparkasse Inc. seitdem nicht mehr erreichbar ist.

Der Genussschein der Real Estate & Oil Inc. notierte laut firmeneigenen Aussagen zunächst bei 7,5 €, notiert aber gegenwärtig bei nur noch ca. 0,05 €, so dass ein weitgehender Totalverlust für die Anleger zu verschmerzen ist.

Inzwischen vom BSZ e.V. eingeleitete Recherchen ergaben, dass es sich bei der Adresse Rue du Rhone 14 in Genf offensichtlich um eine Büroservice-Adresse handelt, die vom Regus-Büroservice vermietet wird, von der Saxonia Sparkasse Inc. fehlt indes jede Spur.

„Zahlreiche Indizien deuten indes darauf hin, dass es sich lediglich um ein groß angelegtes Betrugssystem handelte, wofür auch spricht, dass es sich bei der Saxonia Sparkasse Inc. laut Auskunft der schweizerischen Finanzaufsicht FINMA um ein sog. „unbewilligtes Institut“ handelte, auch die Namensgebung ist sehr ungewöhnlich,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte. „Wir raten aus diesem Grunde auch ausdrücklich zum Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München I, bei der inzwischen einige Strafanträge gestellt wurden, die Staatsanwaltschaft muss sehen, dass der Kreis der Geschädigten sehr groß ist.“

Wie vom BSZ e.V. inzwischen in Erfahrung zu bringen war, sind die „Dubai Oil Industries Inc.“ sowie die „Real Estate & Oil Inc.“ unter derselben Adresse in Oregon in den USA geschäftsansässig, auch bei den vom BSZ e.V. in Erfahrung gebrachten Telefonnummern beider Unternehmen handelt es sich um dieselben. „Es ist daher zu vermuten, dass hinter beiden oder allen drei Unternehmen dieselben Hintermänner stehen,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Der BSZ e.V. hat in der Angelegenheit Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil Inc. inzwischen umfangreiche Recherchen eingeleitet, erste sehr wertvolle Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden. Wie der BSZ e.V. inzwischen z.B. durch vereinseigene Recherchen in Erfahrung bringen konnte, wurde das Büro der Saxonia Sparkasse Inc. in Genf von einer männlichen Person namens „Helmut Lange“ angemietet.

„Nach unseren Erkenntnissen ist zu vermuten, dass es sich hierbei lediglich um einen Tarnnamen handelte,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth. Der BSZ e.V. wird die Suche nach „Helmut Lange“ daher verstärken.

Betroffene deutsche, österreichische und schweizer Anleger der drei Unternehmen Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Dubai Oil Industries Inc./Saxonia Sparkasse Inc." anschließen Die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

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Donnerstag, Juni 18, 2009

Real Estate & Oil. Inc.: Genussschein stürzt ins Bodenlose!

Konkreter Betrugsverdacht! Anleger müssen handeln! BSZ e.V. rät zum Strafantrag! War die Geschäftstätigkeit nur vorgetäuscht? Nach Erkenntnissen des BSZ e.V. dieselben Hintermänner wie bei der Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc. BSZ e.V. recherchiert in Deutschland, Schweiz und den USA; erste Spur nach Deutschland!

Gegenwärtig melden sich verstärkt Betroffene, die davon berichten, von einer „Real Estate & Oil Inc. mit angeblichem Hauptsitz in der 179th Avenue, Aloha, Oregon, USA, zur Zeichnung von Genussscheinen verleitet worden zu sein. Gemäß der Homepage der Real Estate & Oil. Inc. sollte diese u.a. Ölfelder in gigantischem Umfang (ca. 5 Mio. Barrel) akquirieren, die Gesellschaft in den Chart der Frankfurter Börse aufgenommen werden und die Genussrechte der Anleger dabei in handelbare Genussscheine gewandelt werden. Dabei wurden den Anlegern großartige Gewinne versprochen, z.B. für eine Beteiligung in Höhe von 5.000,- € wurde versprochen, dass diese nach der Wandlung ca. 33.330,- € wert sein sollten.

Statt der versprochenen Gewinne kam es jedoch zu ganz massiven Kurseinbrüchen bei dem Genussschein der Real Estate & Oil Inc., wurde dieser gemäß der Homepage der Real Estate & Oil Inc. mit 7,80 € an der Deutschen Börse notiert, so notierte er vor ca. 2 Wochen nur noch mit ca. 0,050 €! Anleger haben also einen weitgehenden Totalverluste zu verschmerzen!

Dabei deutet inzwischen alles auf ein groß angelegtes Betrugssystem hin, erhebliche Querverbindungen dürften zu den Firmen „Saxonia Sparkasse Inc“, sowie „Dubai Oil Industries Inc.“ bestehen, wobei von der Saxonia Sparkasse Inc. ebenfalls ein Börsengang der Dubai Oil Industries Inc. versprochen wurde.

Später dann erfolgte von der Saxonia Sparkasse Inc. eine schriftliche Benachrichtigung, dass der Börsengang verschoben werden sollte und die Anleger ihr Geld zurück erhalten würden, falls der Börsengang nicht bis einschließlich Ende Juli 2009 erfolgen würde. Anleger berichten davon, dass die Saxonia Sparkasse Inc. seitdem nicht mehr erreichbar ist.

Inzwischen vom BSZ e.V. eingeleitete Recherchen ergaben, dass es sich bei der Adresse Rue du Rhone 14 in Genf offensichtlich um eine Büroservice-Adresse handelt, die vom Regus-Büroservice vermietet wird, von der Saxonia Sparkasse Inc. fehlt indes jede Spur.

Wie vom BSZ e.V. inzwischen in Erfahrung zu bringen war, sind die „Dubai Oil Industries Inc.“ sowie die „Real Estate & Oil Inc.“ unter derselben Adresse in Oregon in den USA geschäftsansässig, auch bei den vom BSZ e.V. in Erfahrung gebrachten Telefonnummern beider Unternehmen handelt es sich um dieselben. „Wir vermuten, dass hinter allen drei Unternehmen dieselben Hintermänner stehen, eine erste heiße Spur führt dabei eindeutig nach Deutschland,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth Rechtsanwälte.

„Wir vermuten bei beiden Firmen Dubai Oil Industries Inc. sowie Real Estate & Oil Inc. ein groß angelegtes Betrugssystem ohne jegliche wirkliche Geschäftstätigkeit,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte. „Wir raten aus diesem Grunde auch ausdrücklich zum Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft muss sehen, dass der Kreis der Geschädigten sehr groß ist.“

Der BSZ e.V. hat in der Angelegenheit Real Estate & Oil Inc./Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc. inzwischen umfangreiche Recherchen eingeleitet, erste sehr wertvolle Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden. Auch Rechtsschutzversicherungen geben in der Angelegenheit teilweise Kostenschutz, die erste Kostenschutzzusage einer Rechtsschutzversicherung liegt vor.

Betroffene deutsche, österreichische und schweizer Anleger der drei Unternehmen Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Dubai Oil Industries Inc./Saxonia Sparkasse Inc." anschließen Die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Juni 17, 2009

GREEN ENERGY :Geothermie-Anleihe - Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Die Green Energy Beteiligungen GmbH ist die Emittentin der Geothermie-Anleihe in Form einer auf den Inhaber lautenden Inhaberschuldverschreibung. Zweck der Green Energy Beteiligungen GmbH ist laut ihrem Gesellschaftsvertrag "die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Erwerb von Beteiligungen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen". Alleinige Gesellschafterin der Green Energy Beteiligungen GmbH war ursprünglich die Green Energy AG.

Die Auszahlung der Zinsen an die Anleihegläubiger sollte jährlich erfolgen. Doch bereits zum 01.12.2008 konnte die Green Energy Beteiligungen GmbH die vereinbarte Verzinsung an ihre Anleger nicht zahlen.

Für den Fall, dass die Zinsen in einem Jahr nicht gezahlt werden können, sieht der Prospekt mit Stand vom 19.12.2006 die Möglichkeit der Stundung der Zahlung bis zu dem nächsten Termin vor. "Sollten die Zinsansprüche der Anleihegläubiger oder deren Erfüllung bei der Emittentin zu einem Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung führen (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung), ist die Gesellschaft zu einer Auszahlung der Zinsen nicht verpflichtet. Die Zinsansprüche der Anleihegläubiger gelten insoweit als bis zum Ablauf des nächsten Zinstermins gestundet. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die nicht ausgezahlten Zinsen zusammen mit den Zinsen der dann laufenden Zinsperiode zum Ablauf des nächsten Zinstermins zu zahlen. Ein weiterer Zinsaufschub findet nicht statt."

Voraussetzung für die Stundung ist dem Prospekt zufolge also, dass die Zahlung der Zinsen zu einem Insolvenzgrund führen würde. Steht die Green Energy Beteiligungen GmbH vor der Zahlungsunfähigkeit? Was ist mit den eingesammelten Anlegergeldern passiert ist?

Den Betroffenen wurde der Umstand, dass 2008 keine Zinszahlung erfolgt, durch den Geschäftsführer mit Schreiben aus dem November 2008 mit der momentan vorherrschenden Finanzkrise und der Sicherung des Unternehmensbestandes erklärt. Versteckt sich hinter dieser Erklärung etwa der Hinweis auf eine drohende Insolvenz?

Gleichzeitig mit der Mitteilung bezüglich der Stundung teilte der Geschäftsführer der Green Energy Beteiligungen GmbH den Anlegern mit, dass die Green Energy eine Neustrukturierung durchführe und sich in Zukunft neben Geothermie auch mit anderen alternativen Energien befassen werde.

Aber was ist hier mit einer Neustrukturierung gemeint, etwa der Wechsel der Gesellschafter? Schließlich hat die Green Energy AG ihre sämtlichen Gesellschaftsanteile an der Green Energy Beteiligungen GmbH zum 01.12.2008 an die Green Energy Treuhandgesellschaft mbH abgetreten nachdem sie die Green Energy Beteiligungen GmbH bereits im Jahr 2007 mit 1 Euro abgeschrieben hatte.

Nach der Ansicht von Fachleuten ist es schon ziemlich ernüchternd, dass die Green Energy Beteiligungen GmbH bereits zwei Jahre nachdem der Prospekt erschienen ist, nicht in der Lage ist, die Zinsen zu bedienen. Anleger sollten nach dem Aussetzen der Zinszahlung prüfen, ob eine Fortführung des Investments noch sinnvoll ist.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte über die Ausstiegsmöglichkeiten gerne beraten lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

LHI Medienfonds - Anleger müssen um Steuervorteile bangen

Schlechte Nachrichten gibt es derzeit für Tausende von Anlegern, die sich an verschiedenen Medienfonds, so auch an den LHI-Medienfonds beteiligt haben. Das bayerische Finanzministerium beabsichtigt, diesen die steuerlichen Vorteile rückwirkend zu entziehen. Für viele Anleger, die gerade im Jahr der Zeichnung eine Einkommensspitze hatten, könnte dies erhebliche finanzielle Folgen haben.

Nach einem Bericht des Handelsblatt vom 08.04.2009 sind neben der LHI auch die Fonds der Hannover Leasing (HL) und der KGAL betroffen. Diese haben die Anleger bereits über die drohenden Konsequenzen informiert.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt es jedoch Hoffnung für die Anleger: So kommt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 20.01.2009 (XI ZR 510/07) wie gerufen. Der BGH hat in dieser Entscheidung nämlich festgestellt, dass ein Anlageberater den Anleger darüber aufklären muss, dass er eine Provision erhält. Dies ist in aller Regel aber nicht geschehen. Der BGH leitet hieraus einen Anspruch der getäuschten Anleger auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung ab.

Fazit: Gerade jetzt, wo die drohenden Steuernachzahlungen auf die ursprünglichen Renditeversprechungen drücken, sollten sich Anleger, die von dieser Entwicklung betroffen sind, professionellen Rat einholen und prüfen lassen, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Damit könnte sich der finanzielle Verlust kompensieren lassen.


Für betroffene Medienfonds-Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "LHI-Medienfonds" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Juni 16, 2009

Forum Fonds Initiator zum Schadensersatz verurteilt

Die Beklagte Forum Immobilien+ Finanzanlagen GmbH wurde vom LG Augsburg zur Rückabwicklung einer Beteiligung an einem von ihr selbst konzipierten Immobilienfond "Forum Fonds II GbR" verurteilt (LG Augsburg Az. 2 O 3761/08, nicht rechtskräftig).

Das Landgericht Augsburg stellt in den Urteilsgründen in bemerkenswerter Klarheit die Fehlerhaftigkeit des streitgegenständlichen Prospekts fest, in dem folgender fehlerhafter Risikohinweis enthalten war: "Die Anleger haften nur in Höhe ihres Anteils." Dieser Risikohinweis trifft gemäß der Urteilsbegründung für die betroffene Forum Fonds II GbR nicht zu, da bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Haftung der Gesellschafter gerade nicht auf deren Anteil beschränkt ist, sondern deutlich weitergehend ausgestaltet ist. Das Prospekt ist damit unrichtig, der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Bögelein & Dr. Axmann vertretene Kläger war berechtigt, die Beteiligung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe des Gesellschaftsanteiles nebst einer angemessenen Alternativanlageverzinsung zu fordern.

"Auf die ebenfalls bemerkenswerte Aussage des Anlagevermittlers kam es vorliegend gar nicht mehr an, da bereits der Prospekt als fehlerhaft festgestellt wurde. Das Urteil ist aber gerade deswegen grundsätzlich auf alle Anleger des Fonds anwendbar", so Rechtsanwalt Bögelein, der den Anleger erfolgreich vertreten hatte. Weitere Verfahren sind bereits anhängig.

Für betroffene Anleger der Forum Fonds gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Forum Fonds" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Juni 15, 2009

GREEN ENERGY Geotherm Power Fonds - Vertragsstrafen für Kommanditisten?

Mit den Ladungen zu der Gesellschafterversammlung am 19.06.2009 wurde an die Kommanditisten der Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG vor ein paar Tagen der aktuelle Entwurf des Vertrages zwischen der Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG und der Green Energy AG über Assets, Intellectual Capital und Know-How übersandt.

Über die Schließung dieses Nutzungsvertrages sollen die Anleger auf der anstehenden Gesellschafterversammlung abstimmen und die Geschäftsführung zum Vertragsschluss ermächtigen. Kommt der Vertrag zustande, so verpflichtet sich die Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG dazu, der Green Energy AG die Assets, Intellectual Capital und Know-How, welche sie nach eigenen Angaben bei der Entwicklung von Geothermie-Kraftwerken erarbeitet und entwickelt haben will, zur Verfügung zu stellen. Damit soll ermöglicht werden, dass nunmehr die Green Energy AG das Projekt realisiert. Allerdings ist laut der Präambel des Vertragsentwurfes die Übertragung von Bergrechten, Aufsuchungserlaubnissen und sonstigen behördlichen Genehmigungen nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Mit Abschluss des Vertrages verpflichten sich die Kommanditisten, "alle juristischen Maßnahmen aus jedem erdenklichen Grund bis zum Ende der Laufzeit dieses Vertrages zu unterlassen." Der aktuelle Vertragsentwurf enthält nunmehr aber zusätzlich eine Vertragsstrafenregelung, wonach der Anleger einen Betrag in Höhe von 10.000,00 Euro für den Fall, dass er dieser Verpflichtung zuwider handelt, zu zahlen hat.

Es stellt sich die Frage, warum die Vertragspartner unter Androhung von Vertragsstrafen den Kommanditisten einen derartigen "Persilschein" abringen wollen.

Zudem soll eine Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber unbeteiligten Dritten Vertragsgegenstand werden. In diesem Zusammenhang sollen sich die vertragsschließenden Parteien hierfür der Zahlung einer weiteren Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro unterwerfen, falls sie gegen das vereinbarte Stillschweigen verstoßen. Wenn dieser Passus auch Wirkungen für die einzelnen Kommanditisten entfalten soll, so dürfte es sich hierbei nach der Auffassung von Fachleuten um einen Vertrag zu Lasten Dritter handeln, dessen Wirksamkeit fraglich ist.

Zweifelhaft ist, ob die Schließung dieses Nutzungsvertrages allein schon auf Grund der vorstehend angeführten Punkte für die Kommanditisten ein attraktiver Lösungsvorschlag zur Rettung ihres Investments sein kann.

Noch ist es nicht zu spät, das Zustandekommen des Vertrages in der geplanten Fassung zu verhindern. Erforderlich ist aber, dass die Anleger ihre Rechte als Gesellschafter auf der Versammlung selbst oder durch einen Rechtsbeistand wahrnehmen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sonntag, Juni 14, 2009

Lehman-Brothers-Zertifikate: "Deutsche Streitgenossenschaft" über den BSZ e.V.

BSZ e.V. bietet Geschädigten günstige streitgenössische Klagen, sog. "Sammelklagen" an. Erstes Urteil der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor dem LG Potsdam auf den 24.06.2009 vertagt!

Geschädigten Lehman-Brothers-Anlegern wurden in den letzten Wochen diverse Vergleichsangebote verschiedener Banken wie Haspa, Frankfurter Sparkasse oder auch der Citibank angeboten. Dies ist nach Ansicht des BSZ e.V. zwar durchaus zu begrüßen, allerdings leider für die große Masse der Lehman-Brothers-Geschädigten noch nicht ausreichend. Bei der Citibank z.B. hat man sich dazu entschlossen, ca. 25 % der geschädigten Lehman-Anleger ein Vergleichsangebot zu unterbreiten, wonach die durchschnittliche Entschädigungsquote bei ca. 50 % liegen soll, wofür von der Citibank ein Entschädigungskatalog erarbeitet wurde.

"Auch wenn dies ein Schritt in die richtige Richtung ist und es durchaus zeigt, dass die Banken nunmehr auch langsam erkennen, dass sie eine Verantwortung an der Pleite trifft, bedeutet es aber auch, dass ca. 75 % der Anleger bei der Citibank nicht mit einem Entschädigungs-Angebot rechnen können. Es ist allerdings zu vermuten, dass viele Anleger, die gute Chancen haben, trotzdem vor einer Klage zurück schrecken werden, weil sie das Prozesskostenrisiko scheuen," so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth.

Um den Anlegern, die nicht durch ihre Bank entschädigt werden, ein kostengünstiges Vorgehen zu ermöglichen, bietet der BSZ e.V., neben individuellen Einzelklagen, seit Neuestem auch sehr kostengünstige streitgenössische Klagen, sog. "Sammelklagen", an. Der Vorteil gegenüber einer Einzelklage: Erhebliche Kostenersparnis gegenüber einer Einzelklage (die genaue Kostenersparnis werden wir demnächst noch einmal anhand eines Beispiels erläutern).

Für die Durchführung der streitgenössischen Klagen konnte vom BSZ e.V. die Hamburger Kanzlei Ansay gewonnen werden. Rechtsanwalt Felix Ansay hat am 05.06.2009 beim Landgericht Hamburg die bundesweit erste "Lehman-Sammelklage" gegen die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank eingereicht. Das innovative Konzept dabei: Fünf seiner Lehman-geschädigten Mandanten hatten ihm zuvor ihre Forderungen abgetreten, die er nun als alleiniger Kläger einklagt. Mit Spannung erwartet der BSZ e.V. auch die mündliche Verhandlung einer "Lehman-Sammelklage", durchgeführt von Rechtsanwalt Ansay gegen die Hamburger Sparkasse am 25.06.2009 vor dem Landgericht Hamburg.

Auch in dem Verfahren, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth in Potsdam gegen die Postbank geführt wird, bleibt es spannend. Das Urteil sollte zwar bereits am 10.06.2009 verkündet werden, die Urteilsverkündung wurde nun aber kurzfristig auf den 24.06.2009 verschoben, der BSZ e.V. wird darüber berichten. Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth dürfte der dortige Anleger durchaus "vernünftige" Chancen auf Schadensersatz haben, "auf einen Vergleich werden wir uns nicht einlassen," so Rechtsanwalt Dr. Späth.


Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Juni 13, 2009

Neue Hiobsbotschaft für WBG-Leipzig-West-Anleger: Insolvenzverwalter fordert Anlegergelder zurück!

Anleger, die vor der Insolvenz von der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG ausbezahlt wurden, sollen Zahlungen zurück erstatten. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, dazu: "Anleger können und sollten sich aktiv gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters wehren."

Schlechte Nachrichten für Anleger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG, die vor der Insolvenz noch ausbezahlt wurden: Der Insolvenzverwalter fordert aktuell in Anschreiben diese Anleger auf, die von der WBG Leipzig-West AG vor der Insolvenz bezahlten Beträge zurück zu zahlen, und zwar in den dem BSZ e.V. vorliegenden Schreiben bis einschließlich 30.06.2009. In den aktuellen Schreiben beruft sich der Insolvenzverwalter Dr. Lucas Flöther darauf, dass diese Zahlungen der Insolvenzanfechtung gemäß § 133 Abs. I InsO unterliegen würden, wonach eine Rechtshandlung anfechtbar sei, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat und der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.

Zur Erinnerung: Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG musste am 19.06.2006 Insolvenz anmelden, ca. 27.000 Anleger wurden geschädigt, der größte Teil musste einen Totalverlust verschmerzen. Vor der Insolvenz wurden allerdings noch etliche Anleger, auf erheblichen anwaltlichen Druck hin, zum Teil oder vollständig ausbezahlt. Auch den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten ist es dabei immerhin noch für ca. 200 Anleger gelungen, eine vollständige Auszahlung der angelegten Gelder zu erreichen.

Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte ist es dabei sehr zweifelhaft, ob der Insolvenzverwalter die ausbezahlten Anlegergelder rechtswirksam zurück fordern kann: "Ob den ausbezahlten Anlegern wirklich vorgeworfen werden kann, den -behaupteten- Vorsatz der WBG Leipzig-West AG, die Gläubiger zu benachteiligen, gekannt zu haben, halte ich für höchst zweifelhaft, denn die WBG hat bis zuletzt beteuert, die Zahlungsprobleme wieder in den Griff zu bekommen. Auch sollte geprüft werden, ob ausbezahlten Anlegern nicht die Möglichkeit Anleger ein Tätigwerden in Betracht ziehen zusteht, mit Schadensersatzansprüchen gegen die WBG Leipzig-West AG aufzurechnen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.

Betroffene WBG-Anleger, die vor der Insolvenz ausbezahlt wurden, haben also mehrere gute Gründe, sich der Interessengemeinschaft WBG Leipzig-West AG im BSZ e.V. anzuschließen. "Wir haben glücklicherweise durch massiven Druck noch vor der Insolvenz für eine große Anzahl von Anlegern die vollständige Auszahlung erreicht, wir werden nun auch alles versuchen, zu erreichen, dass diese ausbezahlten Anleger die ausbezahlten Beträge nicht an den Insolvenzverwalter zurück bezahlen müssen," so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Neuigkeiten auch für sonstige Anleger der WBG Leipzig-West AG, die ihr Geld nicht zurück erhalten haben: Eine Haftung der Wirtschaftsprüfer wird immer wahrscheinlicher: In einem dem BSZ e.V. vorliegenden Gutachten der Wirtschaftsprüferkammer wird ausgeführt, dass die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke für die Jahre 2002 und 2003 nicht hätten erteilt werden dürfen. Der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist es im Herbst letzten Jahres auch als erster Kanzlei in Deutschland in einem von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar geführten Verfahren gelungen, vor dem Landgericht Leipzig in einem Urteil Schadensersatz gegen einen der beteiligten Wirtschaftsprüfer zu erstreiten (noch nicht rechtskräftig), die Berufung läuft gerade. Aufgrund der jedoch nicht geklärten Vollstreckungsrisiken sollten insbesondere rechtsschutzversicherte Geschädigte WBG-Anleger ein Tätig werden in Betracht ziehen.

Für Geschädigte Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" anzuschließen.

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Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil. Inc.: Betrugsindizien verstärken sich!

Anleger müssen handeln! BSZ e.V. rät zum Strafantrag! War der Börsengang der Dubai Oil Industries Inc. nur vorgetäuscht? Erste geschädigte Anleger der Real Estate & Oil melden sich!

Nach Erkenntnissen des BSZ e.V. war Saxonia Sparkasse in Genf bei Büroservice untergebracht! Nach Erkenntnissen des BSZ e.V. dieselben Hintermänner bei allen Firmen!

Gegenwärtig melden sich verstärkt Betroffene, die davon berichten, von einer Saxonia Sparkasse Inc. mit angeblichem Sitz in der Rue du Rhone 14 in Genf, Schweiz, dazu überredet worden zu sein, vorbörsliche Aktien einer Dubai Oil Industries Inc. mit angeblichem Sitz in Oregon zu zeichnen und mit verlockenden Gewinnen bei einem angeblich im April 2009 stattfindenden Börsengang geködert worden zu sein. Zahlreiche Anleger haben daraufhin das Geld auf ein Bankkonto in den USA überwiesen.

Später dann erfolgte von der Saxonia Sparkasse Inc. eine schriftliche Benachrichtigung, dass der Börsengang verschoben werden sollte und die Anleger ihr Geld zurück erhalten würden, falls der Börsengang nicht bis einschließlich Ende Juli 2009 erfolgen würde. Anleger berichten davon, dass die Saxonia Sparkasse Inc. seitdem nicht mehr erreichbar ist.

Inzwischen vom BSZ e.V. eingeleitete Recherchen ergaben, dass es sich bei der Adresse Rue du Rhone 14 in Genf offensichtlich um eine Büroservice-Adresse handelt, die vom Regus-Büroservice vermietet wird, von der Saxonia Sparkasse Inc. fehlt indes jede Spur.

"Zahlreiche Indizien deuten indes darauf hin, dass es sich lediglich um ein groß angelegtes Betrugssystem handelte, wofür auch spricht, dass es sich bei der Saxonia Sparkasse Inc. laut Auskunft der schweizerischen Finanzaufsicht FINMA um ein sog. "unbewilligtes Institut" handelte, auch die Namensgebung ist sehr ungewöhnlich," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte. "Wir raten aus diesem Grunde auch ausdrücklich zum Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München I, bei der inzwischen einige Strafanträge gestellt wurden, die Staatsanwaltschaft muss sehen, dass der Kreis der Geschädigten sehr groß ist."

Schlimmer noch: Inzwischen haben sich beim BSZ e.V. auch erste Betroffene einer "Real Estate & Oil. Inc." gemeldet, die davon berichten, dass diese Firma Anleihen heraus gegeben habe, der Kurs der Anleihen jedoch komplett eingestürzt sein soll, die Vorwürfe werden vom BSZ e.V. gerade überprüft. Wie vom BSZ e.V. inzwischen in Erfahrung zu bringen war, sind die "Dubai Oil Industries Inc." sowie die "Real Estate & Oil Inc." unter derselben Adresse in Oregon in den USA geschäftsansässig, auch bei den vom BSZ e.V. in Erfahrung gebrachten Telefonnummern beider Unternehmen handelt es sich um dieselben.
"Es ist daher zu vermuten, dass hinter beiden oder allen drei Unternehmen dieselben Hintermänner stehen," so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Der BSZ e.V. hat in der Angelegenheit Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil Inc. inzwischen umfangreiche Recherchen eingeleitet, erste sehr wertvolle Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden. Auch Rechtsschutzversicherungen geben in der Angelegenheit teilweise Kostenschutz, die erste Kostenschutzzusage einer Rechtsschutzversicherung liegt vor.

Betroffene deutsche, österreichische und schweizer Anleger der drei Unternehmen Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Dubai Oil Industries Inc./Saxonia Sparkasse Inc."
anschließen. Die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

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Freitag, Juni 12, 2009

GREEN ENERGY GEOTHERM OPPORTUNITY FONDS: Chance oder Fehlinvestition?

Kurz nachdem der Green Energy Geotherm Power Fonds der Green Energy AG im April 2007 geschlossen wurde, legte die Green Energy AG im Juni 2007 den Green Energy Geotherm Opportunity Fonds auf.

Laut Prospekt investiert der Green Energy Geotherm Opportunity Fonds in die Konzeption, Projektierung und schlüsselfertige Errichtung eines Geothermie-Kraftwerks in Deutschland. Nach der Errichtung des Geothermie-Kraftwerks soll dieses an einen Betreiber, z. B. einen Energieversorger, veräußert werden. Interessierte Anleger konnten bzw. können sich mit einer Mindesteinlage in Höhe von 15.000,00 Euro beteiligen.

Nach Ansicht von Fachleuten ist es bereits um den ersten Fonds der Green Energy AG schlecht bestellt. Ereilt den Green Energy Geotherm Opportunity Fonds nun etwa dasselbe Schicksal?

Die für den Mai 2009 angesetzte außerordentliche Gesellschafterversammlung wurde durch den Geschäftsführer der Green Energy Geotherm Opportunity Fonds GmbH & Co. KG Herrn Frank Wohlfahrt, der diese Funktion seit Januar 2009 innehat, kurz vorher abgesagt. In seinem Schreiben an die Kommanditisten erklärte er, dass zu dem anberaumten Versammlungstermin noch keine abschließende Bilanz für das Jahr 2008 erstellt sei. Im Mai 2009 sieht der neue Geschäftsführer seinem Schreiben zufolge seine Aufgabe noch immer darin, sich einen Überblick über die bestehenden Verhältnisse der Fondsgesellschaft zu verschaffen. Da kommt natürlich die Frage auf, womit sich Herr Wohlfahrt in den vorangegangenen Monaten seiner Geschäftsführertätigkeit beschäftigt hat.

In diesem Zusammenhang sollte man sich vergegenwärtigen, dass Herr Wohlfahrt zugleich der Geschäftsführer der Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG und der Green Energy Treuhandgesellschaft mbH ist. Sind da Interessenkonflikte nicht schon vorprogrammiert? Aus Sicht der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte erscheint es schon fragwürdig, wie man als Geschäftsführer der Fondsgesellschaft und zugleich als Geschäftsführer der Treuhandgesellschaft die verschiedenen Interessen, nämlich die der Fondsgesellschaft und die der Anleger, wahrnehmen kann.

Ob die bei dem Green Energy Geotherm Power Fonds nach Ansicht der Fachleute bestehenden Probleme auf den Green Energy Geotherm Opportunity Fonds Auswirkungen haben und wie es mit der Fondsgesellschaft weitergeht, wird sich wohl auf der Gesellschafterversammlung herausstellen. Der Geschäftsführer beabsichtigt laut seinem Schreiben an die Kommanditisten aus dem Mai 2009 Konzepte für die weitere Vorgehensweise im Fonds zu entwickeln.

Es kann den Anlegern des Green Energy Geotherm Opportunity Fonds nur geraten werden, an der zukünftig stattfindenden Gesellschafterversammlung selbst teilzunehmen oder sich durch einen Rechtsbeistand vertreten zu lassen.

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Donnerstag, Juni 11, 2009

GREEN ENERGY: „Schlimmer geht’s nimmer?“

Das wird sich vielleicht schon der eine oder andere Anleger des Green Energy Geotherm Power Fonds denken. Doch mit Blick auf die bevorstehende Gesellschafterversammlung der Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG am 19.06.2009 sollte man sich vergegenwärtigen: Schlimmer geht’s immer! Nur, das sagt einem niemand.

Am 04.06.2009 veröffentlichte die Green Energy AG den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2007 im Bundesanzeiger. Die Bilanz bringt erschreckende Zahlen ans Licht.

Danach belaufen sich der Kassenbestand und etwaige Bankguthaben zum 31.12.2007 auf einen Betrag in Höhe von 841,98 €. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wird mit 115.952,40 € angegeben. Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 729.184,22 €. Da grenzt es nach Ansicht von Fachleuten schon fast an ein Wunder, dass die Green Energy AG im Jahr 2009 überhaupt noch besteht und nun beabsichtigt, das Geothermie-Projekt ihrer Tochtergesellschaft, der Green Energy Power Fonds GmbH & Co. KG, zu übernehmen.

Mit welchen Gewinnen die Green Energy AG das Nutzungshonorar, zu dessen Zahlung sie sich mit Abschluss des Vertrages über Assets, Intellectual Capital und Know-How gegenüber der Green Energy Power Fonds GmbH & Co. KG verpflichten würde, zahlen und woher sie das Geld für die Errichtung des Kraftwerkes nehmen will, ist nach den jüngsten veröffentlichten Zahlen sehr fraglich.

Den Anleger bleibt nur zu raten, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen oder sich dort von einem Rechtsbeistand vertreten zu lassen, schließlich wird auch über den Verbleib ihrer Gelder entschieden.

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Mittwoch, Juni 10, 2009

QUO VADIS GREEN ENERGY - Auf Messers Schneide -

Mit dem Green Energy Geotherm Power Fonds legte die Green Energy AG im Jahre 2005 ihren ersten Geothermie-Fonds auf, der im April 2007 - aus Sicht der Green Energy erfolgreich - geschlossen wurde.

Ziel war es, ein Geothermie-Kraftwerk zu errichten und dieses im Jahre 2008 zu betreiben. Bis heute wurde in Deutschland durch die Green Energy Gruppe kein Kraftwerk errichtet. Noch nicht einmal der konkrete Standort wurde festgelegt. Nachdem die Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG nun drei Jahre lang mehr oder weniger erfolgreich versucht hat, das Vorhaben zu realisieren, steht sie noch immer ganz am Anfang.

Am 19.06.2009 findet die ordentliche Gesellschafterversammlung der Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG in Hannover statt. Auf dieser soll über das weitere Schicksal der Fondsgesellschaft entschieden werden.

Laut dem Bericht des Beirats vom Juni 2009 befinden sich die liquiden Mittel des Fonds nicht auf Konten der Fondsgesellschaft. Zur sich damit stellenden Frage, ob dies eine Zahlungsunfähigkeit des Fonds bedeutet, wird sich die Geschäftsführung erklären müssen. Die Liquidation des Fonds oder der Verkauf der Assets an die Green Energy AG stehen damit auf der Tagesordnung. Hierüber müssen die Anleger auf der Gesellschafterversammlung abstimmen.

Bei Liquidation der Fondsgesellschaft ist allerdings fraglich, ob überhaupt noch Geld vorhanden ist, welches im Wege der Liquidation verteilt werden kann. Bei Verkauf an die Green Energy AG ist offen, ob die Käuferin finanziell in der Lage wäre, das Geothermie-Projekt zu realisieren. Damit werden die Anleger auf der Gesellschafterversammlung über das Schicksal ihrer Beteiligung entscheiden müssen.

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Meinl European Land soll Jersey-Recht verletzt haben!

Neuigkeiten im Fall Meinl European Land: Bei den im Jahr 2006 ausgegebenen Anleihen mit ursprünglichem Volumen von 600 Mio. € könnte eine Klagewelle ausbrechen.

Diversen Medienberichten der letzten Tage zufolge (so z.B. österreichischer Kurier vom 05.06.2009) wirft der Treuhänder der Schuldverschreibungen, die Citicorp, der Gesellschaft vor, beim verheimlichten Zertifikate-Rückkauf im Jahr 2007 Jersey-Recht verletzt zu haben.

Nach der jetzigen Feststellung in dem Citigroup-Gutachten könnten Anleihezeichner, so der Kurier vom 05.06.2009, wegen Verletzung der Anleihebedingungen Rückzahlung verlangen. Aus dem MEL-Umfeld hieß es dagegen bisher immer, dass die Rückkäufe im Einklang mit Jersey-Recht erfolgt seien. Die im Jahr 2006/2007 aufgelegte Anleihe war vor allem von institutionellen Anlegern aus der Finanzbranche gezeichnet worden. Die Aussagen der Citigroup könnten den Anleihezeichnern das Recht geben, ihre noch offenen Beträge sofort fällig zu stellen.

Keine großen Auswirkungen dürfte die Verletzung des Jersey-Rechts für die Käufer von Meinl-Zertifikaten haben, die ebenfalls durch den Erwerb der Zertifikate erhebliche Verluste hinnehmen mussten. Teilweise wurde von den Vermittlern der Anlage den jeweiligen Anlegern, teilweise auch sehr sicherheitsorientierten Anlegern, die Anlage in den Zertifikaten als besonders sicher dargestellt, und ausgeführt, dass die Anlage durch Immobilien abgesichert sei.

Aus diesem Grunde hat die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte in den letzten Tagen auch für einen Privatanleger, der in den Jahren 2005 bis 2007 Meinl-Zertifikate in Höhe von ca. 80.000,- € erworben hat, Klage gegen den Vermittler der dortigen Anlage vor dem zuständigen Landgericht Kassel eingereicht. "Wir werfen der Vermittlungsgesellschaft im dortigen Fall vor, den Käufer nicht ausreichend auf die Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb der MEL-Zertifikate hingewiesen zu haben, und somit zum Schadensersatz verpflichtet zu sein" so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte, der das Verfahren betreut.

Anleger die Probleme mit ihrer Beteiligung bei Meinl-European Land u.a. (d.h., mit den Zertifikaten oder den Anleihen) haben, können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Meinl European Land" anschließen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei arbeitet im Fall Meinl mit österreichischen Kooperationspartnern zusammen, um die Rechte Betroffener umfassend zu vertreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.