Mittwoch, Juni 10, 2009

QUO VADIS GREEN ENERGY - Auf Messers Schneide -

Mit dem Green Energy Geotherm Power Fonds legte die Green Energy AG im Jahre 2005 ihren ersten Geothermie-Fonds auf, der im April 2007 - aus Sicht der Green Energy erfolgreich - geschlossen wurde.

Ziel war es, ein Geothermie-Kraftwerk zu errichten und dieses im Jahre 2008 zu betreiben. Bis heute wurde in Deutschland durch die Green Energy Gruppe kein Kraftwerk errichtet. Noch nicht einmal der konkrete Standort wurde festgelegt. Nachdem die Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG nun drei Jahre lang mehr oder weniger erfolgreich versucht hat, das Vorhaben zu realisieren, steht sie noch immer ganz am Anfang.

Am 19.06.2009 findet die ordentliche Gesellschafterversammlung der Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG in Hannover statt. Auf dieser soll über das weitere Schicksal der Fondsgesellschaft entschieden werden.

Laut dem Bericht des Beirats vom Juni 2009 befinden sich die liquiden Mittel des Fonds nicht auf Konten der Fondsgesellschaft. Zur sich damit stellenden Frage, ob dies eine Zahlungsunfähigkeit des Fonds bedeutet, wird sich die Geschäftsführung erklären müssen. Die Liquidation des Fonds oder der Verkauf der Assets an die Green Energy AG stehen damit auf der Tagesordnung. Hierüber müssen die Anleger auf der Gesellschafterversammlung abstimmen.

Bei Liquidation der Fondsgesellschaft ist allerdings fraglich, ob überhaupt noch Geld vorhanden ist, welches im Wege der Liquidation verteilt werden kann. Bei Verkauf an die Green Energy AG ist offen, ob die Käuferin finanziell in der Lage wäre, das Geothermie-Projekt zu realisieren. Damit werden die Anleger auf der Gesellschafterversammlung über das Schicksal ihrer Beteiligung entscheiden müssen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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