Vor sechs Tagen verurteilte das Hamburger Landgericht die Sparkasse zur Zahlung von Schadensersatz für die Falschberatung eines Anlegers. Insbesondere im Hinblick auf Zertifikate der insolventen US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers stellte sich heraus, dass Tausende Anleger von den beratenden deutschen Banken schlecht oder gar nicht über deren Risiken aufgeklärt wurden.
Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei KWAG ermittelte in diesem Zusammenhang, dass die Dresdner Bank Zertifikate emittiert hat, die sie offensichtlich selbst für derart riskant hielt, dass für die Beschreibung der Risiken dieser Wertpapiere in einem Nachtrag zu einem Basisprospekt Dutzende Seiten Papier erforderlich sind.
„Uns liegt ein Dokument der Dresdner Bank AG aus Frankfurt vom 12.02.2007 über das Dresdner Global Champion II Zertifikat vor, welches mit der Überschrift ‚Endgültige Bedingungen’ versehen ist. Bei diesem Zertifikat handelt es sich um ein so genanntes Indexzertifikat. Das heißt, der Anleger wettet mit dem Kauf des Zertifikates auf den Verlauf dreier Aktienindizes, in diesem Fall des Dow Jones Euro Stoxx 50, Nikkei 225 und S&P 500 Index. Wir haben bereits im Oktober darauf hingewiesen, dass Zertifikate für Anleger unüberschaubare Risiken bergen, da es sich bei den meisten Zertifikaten um Wetten auf bestimmte Ereignisse handelt, die weder der Emittent noch die vermittelnde Bank und erst recht nicht der Anleger vorhersagen können“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der KWAG.
Offensichtlich hat die Dresdner Bank die Risiken sehr wohl erkannt. Sie fertigte in der Zentrale in Frankfurt einen entsprechenden Nachtrag, weil sie offensichtlich den Basisprospekt hinsichtlich der dort enthaltenen Aussagen über das Lehman-Zertifikat für nicht ausreichend hielt. Die Bank weist auf 41 Seiten auf nahezu alle Risiken hin, die im Hinblick auf den Erwerb dieser Zertifikate bestehen. So wird beispielsweise ausgeführt: „Aufgrund des spekulativen Charakters der Zertifikate sollten nur solche Finanzmittel investiert werden, deren Verlust ein Investor im Hinblick auf seine Gesamtvermögenssituation vertreten kann.“ Bemerkenswert ist, dass in nahezu allen der Kanzlei KWAG bekannten Fällen keine Verkaufsunterlagen, Werbeflyer, Seite 2 von 3 Emissionsprospekte oder der hier beschriebene Nachtrag ausgehändigt wurden.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Ahrens dürfte das Vorhandensein dieses Nachtrages den Anlegern, die das Zertifikat erworben haben und denen vor der Zeichnung weder ein solcher Nachtrag überreicht wurde noch mündlich derartige Informationen gegeben wurden, sehr gute Chancen einräumen, die Falschberatung nachzuweisen. In diesem Zusammenhang erklärt Rechtsanwalt Ahrens, dass alle Zertifikats-Inhaber Schadensersatzsprüche gegenüber der vermittelnden Bank geltend machen können, sofern sie den Beweis erbringen, nicht anleger- und anlagegerecht beraten worden zu sein.
Der Nachtrag bezieht sich zwar ausdrücklich auf das Dresdner Global Champion II Zertifikat, ist aber im Hinblick auf die beschriebenen Risiken zu großen Teilen auf alle Indexzertifikate übertragbar. Dieses Papier zeigt, welche Risiken in dem Erwerb von Zertifikaten liegen. „Insbesondere wird deutlich, dass sich derartige Finanzprodukte nur für den versierten Anleger eignen und nicht für jemanden, der zuvor ausschließlich Kapitalanlagen besaß, bei denen der Kapitalerhalt im Vordergrund stand oder der nur in sichere Anlagen investieren wollte“, erklärt Ahrens.
Auch die Bundesaufsicht für Finanzen (BaFin) bestätigt nunmehr, dass es sich bei dem oft verkauften Lehman-Zertifikat „Global Champion Zertifikat“ (WKN A0MJHE) um eine unsichere Anlage handelt. Dieses Zertifikat ist weitgehend „baugleich“ mit dem Dresdner- Bank-Produkt. Als Petenten wandten sich nun Mandanten der BSZ e.V Anlegerschutzkanzlei KWAG an den Deutschen Bundestag.
Zu der Beschwerde gegen die Dresdner Bank AG nahm die BaFin mit Schreiben vom 05.02.2009 Stellung und äußerte sich zu dem Zertifikat wie folgt: … „Bei dem fraglichen ‚Global Champion Zertifikat’ handelte es sich um eine Anlage, die aufgrund ihrer Ausgestaltung während der Laufzeit dem Risiko nicht unerheblicher Kursschwankungen unterlag und deren Rückzahlungen bei einer für den Anleger ungünstigen Entwicklung der Aktienmärkte auch unterhalb des Nennbetrages möglich war. Den Petenten ist daher darin zuzustimmen, dass diese Anlage nicht als besonders sicher hatte angepriesen werden dürfen.“
Die Rechtsanwälte der KWAG sehen sich durch diese Aussage in ihrer eigenen Auffassung bestätigt. Die Erfolgsaussichten in den Verfahren um dieses Zertifikat dürften sich damit deutlich verbessert haben. KWAG vertritt mehr als fünfhundert geschädigte Zertifikate- Anleger, nicht nur solche der „Lehman Brothers“. „Angesichts der uns vorliegenden Unterlagen dürfte im Hinblick auf die von der Bundesregierung beabsichtigten Gesetzesänderungen bei der Beweislastverteilung in Zukunft der Beweis, richtig beraten zu haben, durch die Bank nur noch schwerlich zu führen sein. Das Papier zeigt aber auch deutlich, dass richtige Beratung möglich ist. Man muss sie den Anlegern gegenüber nur praktizieren“, erläutert BSZ. E.V. Vertrauensanwalt Ahrens abschließend.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei KWAG ermittelte in diesem Zusammenhang, dass die Dresdner Bank Zertifikate emittiert hat, die sie offensichtlich selbst für derart riskant hielt, dass für die Beschreibung der Risiken dieser Wertpapiere in einem Nachtrag zu einem Basisprospekt Dutzende Seiten Papier erforderlich sind.
„Uns liegt ein Dokument der Dresdner Bank AG aus Frankfurt vom 12.02.2007 über das Dresdner Global Champion II Zertifikat vor, welches mit der Überschrift ‚Endgültige Bedingungen’ versehen ist. Bei diesem Zertifikat handelt es sich um ein so genanntes Indexzertifikat. Das heißt, der Anleger wettet mit dem Kauf des Zertifikates auf den Verlauf dreier Aktienindizes, in diesem Fall des Dow Jones Euro Stoxx 50, Nikkei 225 und S&P 500 Index. Wir haben bereits im Oktober darauf hingewiesen, dass Zertifikate für Anleger unüberschaubare Risiken bergen, da es sich bei den meisten Zertifikaten um Wetten auf bestimmte Ereignisse handelt, die weder der Emittent noch die vermittelnde Bank und erst recht nicht der Anleger vorhersagen können“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der KWAG.
Offensichtlich hat die Dresdner Bank die Risiken sehr wohl erkannt. Sie fertigte in der Zentrale in Frankfurt einen entsprechenden Nachtrag, weil sie offensichtlich den Basisprospekt hinsichtlich der dort enthaltenen Aussagen über das Lehman-Zertifikat für nicht ausreichend hielt. Die Bank weist auf 41 Seiten auf nahezu alle Risiken hin, die im Hinblick auf den Erwerb dieser Zertifikate bestehen. So wird beispielsweise ausgeführt: „Aufgrund des spekulativen Charakters der Zertifikate sollten nur solche Finanzmittel investiert werden, deren Verlust ein Investor im Hinblick auf seine Gesamtvermögenssituation vertreten kann.“ Bemerkenswert ist, dass in nahezu allen der Kanzlei KWAG bekannten Fällen keine Verkaufsunterlagen, Werbeflyer, Seite 2 von 3 Emissionsprospekte oder der hier beschriebene Nachtrag ausgehändigt wurden.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Ahrens dürfte das Vorhandensein dieses Nachtrages den Anlegern, die das Zertifikat erworben haben und denen vor der Zeichnung weder ein solcher Nachtrag überreicht wurde noch mündlich derartige Informationen gegeben wurden, sehr gute Chancen einräumen, die Falschberatung nachzuweisen. In diesem Zusammenhang erklärt Rechtsanwalt Ahrens, dass alle Zertifikats-Inhaber Schadensersatzsprüche gegenüber der vermittelnden Bank geltend machen können, sofern sie den Beweis erbringen, nicht anleger- und anlagegerecht beraten worden zu sein.
Der Nachtrag bezieht sich zwar ausdrücklich auf das Dresdner Global Champion II Zertifikat, ist aber im Hinblick auf die beschriebenen Risiken zu großen Teilen auf alle Indexzertifikate übertragbar. Dieses Papier zeigt, welche Risiken in dem Erwerb von Zertifikaten liegen. „Insbesondere wird deutlich, dass sich derartige Finanzprodukte nur für den versierten Anleger eignen und nicht für jemanden, der zuvor ausschließlich Kapitalanlagen besaß, bei denen der Kapitalerhalt im Vordergrund stand oder der nur in sichere Anlagen investieren wollte“, erklärt Ahrens.
Auch die Bundesaufsicht für Finanzen (BaFin) bestätigt nunmehr, dass es sich bei dem oft verkauften Lehman-Zertifikat „Global Champion Zertifikat“ (WKN A0MJHE) um eine unsichere Anlage handelt. Dieses Zertifikat ist weitgehend „baugleich“ mit dem Dresdner- Bank-Produkt. Als Petenten wandten sich nun Mandanten der BSZ e.V Anlegerschutzkanzlei KWAG an den Deutschen Bundestag.
Zu der Beschwerde gegen die Dresdner Bank AG nahm die BaFin mit Schreiben vom 05.02.2009 Stellung und äußerte sich zu dem Zertifikat wie folgt: … „Bei dem fraglichen ‚Global Champion Zertifikat’ handelte es sich um eine Anlage, die aufgrund ihrer Ausgestaltung während der Laufzeit dem Risiko nicht unerheblicher Kursschwankungen unterlag und deren Rückzahlungen bei einer für den Anleger ungünstigen Entwicklung der Aktienmärkte auch unterhalb des Nennbetrages möglich war. Den Petenten ist daher darin zuzustimmen, dass diese Anlage nicht als besonders sicher hatte angepriesen werden dürfen.“
Die Rechtsanwälte der KWAG sehen sich durch diese Aussage in ihrer eigenen Auffassung bestätigt. Die Erfolgsaussichten in den Verfahren um dieses Zertifikat dürften sich damit deutlich verbessert haben. KWAG vertritt mehr als fünfhundert geschädigte Zertifikate- Anleger, nicht nur solche der „Lehman Brothers“. „Angesichts der uns vorliegenden Unterlagen dürfte im Hinblick auf die von der Bundesregierung beabsichtigten Gesetzesänderungen bei der Beweislastverteilung in Zukunft der Beweis, richtig beraten zu haben, durch die Bank nur noch schwerlich zu führen sein. Das Papier zeigt aber auch deutlich, dass richtige Beratung möglich ist. Man muss sie den Anlegern gegenüber nur praktizieren“, erläutert BSZ. E.V. Vertrauensanwalt Ahrens abschließend.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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