Mittwoch, Juli 01, 2009

Verzögerungen bei II-V. Dubai Tower KG: Erleiden Anleger Schiffbruch im Wüstensand?

Sie heißen Dubai Lake Tower KG, Dubai Fonds KG und II-V. Dubai Tower KG, die Immobilienfonds des Gütersloher Fondsanbieters Alternative Capital Invest GmbH & Co. KG (ACI), dem nach eigenen Angaben Marktführer von Dubai Fonds in Deutschland.

Wahlweise investieren die Fonds in Dubai in die höchsten Gebäude, die teuersten Hotels oder in Appartementanlagen auf künstlich aufgeschütteten Inseln. Die Fonds wurden den Anlegern als Möglichkeit Verkauft, ein Stück vom Kuchen abzubekommen von einem „der attraktivsten Wirtschafts- und Immobilienstandorte der Welt“; als solchen jedenfalls bezeichnet die ACI Dubai Fonds Dubai auf ihrer Homepage. Zumindest die II bis V. Dubai Tower KG bereitet ihren Anlegern in letzter Zeit große Sorgen.

Auf ihrer Homepage muss die ACI nämlich nunmehr einräumen, dass „sich die weltweite Finanzkrise derzeit auch in Dubai aus(wirkt)“. Folge hiervon ist, dass es momentan zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Schlusszahlungen kommt. Noch 2008 hat die ACI nach eigenen Angaben „die Fonds-Projekte der II.-V. Dubai Tower KG verkauft“.

Die ACI rechnete nach eigenen Angaben für das erste Quartal 2009 mit der Zahlung des Kaufpreises, aus welchem dann die Gesellschafter ihre Schlusszahlung erhalten sollten. Schuld daran, dass es nun anders gekommen ist, ist laut ACI die Bankenkrise, da die Käufer den als Kredit gewährten Kaufpreis von der Bank nur verzögert ausgezahlt bekämen. Doch es wird Abhilfe versprochen von einem „Sicherheitspaket“, dass die ACI „für die Anleger der II. - V. Dubai Tower KG „schnürt“ ist auf der Homepage zu lesen und es wird versichert „dass das Kapital der Anleger weitestgehend gesichert ist“.

„Was von Sicherheitspaketen und einer ‚weitestgehenden’ Sicherung zu halten ist, mag jeder Anleger für sich selbst entscheiden“, so BSZ-Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „In jeden Fall sehen wir gleich mehrere erfolgversprechende Ansatzpunkte, wie Anleger Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen können“.

Anleger sollten jetzt nicht dem Kopf in den Sand Stecken, sondern nach Möglichkeit den Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwaltes einholen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Alternative Capital Investment" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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