Mittwoch, Juni 10, 2009

Meinl European Land soll Jersey-Recht verletzt haben!

Neuigkeiten im Fall Meinl European Land: Bei den im Jahr 2006 ausgegebenen Anleihen mit ursprünglichem Volumen von 600 Mio. € könnte eine Klagewelle ausbrechen.

Diversen Medienberichten der letzten Tage zufolge (so z.B. österreichischer Kurier vom 05.06.2009) wirft der Treuhänder der Schuldverschreibungen, die Citicorp, der Gesellschaft vor, beim verheimlichten Zertifikate-Rückkauf im Jahr 2007 Jersey-Recht verletzt zu haben.

Nach der jetzigen Feststellung in dem Citigroup-Gutachten könnten Anleihezeichner, so der Kurier vom 05.06.2009, wegen Verletzung der Anleihebedingungen Rückzahlung verlangen. Aus dem MEL-Umfeld hieß es dagegen bisher immer, dass die Rückkäufe im Einklang mit Jersey-Recht erfolgt seien. Die im Jahr 2006/2007 aufgelegte Anleihe war vor allem von institutionellen Anlegern aus der Finanzbranche gezeichnet worden. Die Aussagen der Citigroup könnten den Anleihezeichnern das Recht geben, ihre noch offenen Beträge sofort fällig zu stellen.

Keine großen Auswirkungen dürfte die Verletzung des Jersey-Rechts für die Käufer von Meinl-Zertifikaten haben, die ebenfalls durch den Erwerb der Zertifikate erhebliche Verluste hinnehmen mussten. Teilweise wurde von den Vermittlern der Anlage den jeweiligen Anlegern, teilweise auch sehr sicherheitsorientierten Anlegern, die Anlage in den Zertifikaten als besonders sicher dargestellt, und ausgeführt, dass die Anlage durch Immobilien abgesichert sei.

Aus diesem Grunde hat die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte in den letzten Tagen auch für einen Privatanleger, der in den Jahren 2005 bis 2007 Meinl-Zertifikate in Höhe von ca. 80.000,- € erworben hat, Klage gegen den Vermittler der dortigen Anlage vor dem zuständigen Landgericht Kassel eingereicht. "Wir werfen der Vermittlungsgesellschaft im dortigen Fall vor, den Käufer nicht ausreichend auf die Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb der MEL-Zertifikate hingewiesen zu haben, und somit zum Schadensersatz verpflichtet zu sein" so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte, der das Verfahren betreut.

Anleger die Probleme mit ihrer Beteiligung bei Meinl-European Land u.a. (d.h., mit den Zertifikaten oder den Anleihen) haben, können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Meinl European Land" anschließen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei arbeitet im Fall Meinl mit österreichischen Kooperationspartnern zusammen, um die Rechte Betroffener umfassend zu vertreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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