Anleger, die vor der Insolvenz von der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG ausbezahlt wurden, sollen Zahlungen zurück erstatten. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, dazu: "Anleger können und sollten sich aktiv gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters wehren."
Schlechte Nachrichten für Anleger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG, die vor der Insolvenz noch ausbezahlt wurden: Der Insolvenzverwalter fordert aktuell in Anschreiben diese Anleger auf, die von der WBG Leipzig-West AG vor der Insolvenz bezahlten Beträge zurück zu zahlen, und zwar in den dem BSZ e.V. vorliegenden Schreiben bis einschließlich 30.06.2009. In den aktuellen Schreiben beruft sich der Insolvenzverwalter Dr. Lucas Flöther darauf, dass diese Zahlungen der Insolvenzanfechtung gemäß § 133 Abs. I InsO unterliegen würden, wonach eine Rechtshandlung anfechtbar sei, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat und der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.
Zur Erinnerung: Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG musste am 19.06.2006 Insolvenz anmelden, ca. 27.000 Anleger wurden geschädigt, der größte Teil musste einen Totalverlust verschmerzen. Vor der Insolvenz wurden allerdings noch etliche Anleger, auf erheblichen anwaltlichen Druck hin, zum Teil oder vollständig ausbezahlt. Auch den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten ist es dabei immerhin noch für ca. 200 Anleger gelungen, eine vollständige Auszahlung der angelegten Gelder zu erreichen.
Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte ist es dabei sehr zweifelhaft, ob der Insolvenzverwalter die ausbezahlten Anlegergelder rechtswirksam zurück fordern kann: "Ob den ausbezahlten Anlegern wirklich vorgeworfen werden kann, den -behaupteten- Vorsatz der WBG Leipzig-West AG, die Gläubiger zu benachteiligen, gekannt zu haben, halte ich für höchst zweifelhaft, denn die WBG hat bis zuletzt beteuert, die Zahlungsprobleme wieder in den Griff zu bekommen. Auch sollte geprüft werden, ob ausbezahlten Anlegern nicht die Möglichkeit Anleger ein Tätigwerden in Betracht ziehen zusteht, mit Schadensersatzansprüchen gegen die WBG Leipzig-West AG aufzurechnen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.
Betroffene WBG-Anleger, die vor der Insolvenz ausbezahlt wurden, haben also mehrere gute Gründe, sich der Interessengemeinschaft WBG Leipzig-West AG im BSZ e.V. anzuschließen. "Wir haben glücklicherweise durch massiven Druck noch vor der Insolvenz für eine große Anzahl von Anlegern die vollständige Auszahlung erreicht, wir werden nun auch alles versuchen, zu erreichen, dass diese ausbezahlten Anleger die ausbezahlten Beträge nicht an den Insolvenzverwalter zurück bezahlen müssen," so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Neuigkeiten auch für sonstige Anleger der WBG Leipzig-West AG, die ihr Geld nicht zurück erhalten haben: Eine Haftung der Wirtschaftsprüfer wird immer wahrscheinlicher: In einem dem BSZ e.V. vorliegenden Gutachten der Wirtschaftsprüferkammer wird ausgeführt, dass die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke für die Jahre 2002 und 2003 nicht hätten erteilt werden dürfen. Der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist es im Herbst letzten Jahres auch als erster Kanzlei in Deutschland in einem von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar geführten Verfahren gelungen, vor dem Landgericht Leipzig in einem Urteil Schadensersatz gegen einen der beteiligten Wirtschaftsprüfer zu erstreiten (noch nicht rechtskräftig), die Berufung läuft gerade. Aufgrund der jedoch nicht geklärten Vollstreckungsrisiken sollten insbesondere rechtsschutzversicherte Geschädigte WBG-Anleger ein Tätig werden in Betracht ziehen.
Für Geschädigte Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Schlechte Nachrichten für Anleger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG, die vor der Insolvenz noch ausbezahlt wurden: Der Insolvenzverwalter fordert aktuell in Anschreiben diese Anleger auf, die von der WBG Leipzig-West AG vor der Insolvenz bezahlten Beträge zurück zu zahlen, und zwar in den dem BSZ e.V. vorliegenden Schreiben bis einschließlich 30.06.2009. In den aktuellen Schreiben beruft sich der Insolvenzverwalter Dr. Lucas Flöther darauf, dass diese Zahlungen der Insolvenzanfechtung gemäß § 133 Abs. I InsO unterliegen würden, wonach eine Rechtshandlung anfechtbar sei, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat und der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.
Zur Erinnerung: Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG musste am 19.06.2006 Insolvenz anmelden, ca. 27.000 Anleger wurden geschädigt, der größte Teil musste einen Totalverlust verschmerzen. Vor der Insolvenz wurden allerdings noch etliche Anleger, auf erheblichen anwaltlichen Druck hin, zum Teil oder vollständig ausbezahlt. Auch den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten ist es dabei immerhin noch für ca. 200 Anleger gelungen, eine vollständige Auszahlung der angelegten Gelder zu erreichen.
Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte ist es dabei sehr zweifelhaft, ob der Insolvenzverwalter die ausbezahlten Anlegergelder rechtswirksam zurück fordern kann: "Ob den ausbezahlten Anlegern wirklich vorgeworfen werden kann, den -behaupteten- Vorsatz der WBG Leipzig-West AG, die Gläubiger zu benachteiligen, gekannt zu haben, halte ich für höchst zweifelhaft, denn die WBG hat bis zuletzt beteuert, die Zahlungsprobleme wieder in den Griff zu bekommen. Auch sollte geprüft werden, ob ausbezahlten Anlegern nicht die Möglichkeit Anleger ein Tätigwerden in Betracht ziehen zusteht, mit Schadensersatzansprüchen gegen die WBG Leipzig-West AG aufzurechnen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.
Betroffene WBG-Anleger, die vor der Insolvenz ausbezahlt wurden, haben also mehrere gute Gründe, sich der Interessengemeinschaft WBG Leipzig-West AG im BSZ e.V. anzuschließen. "Wir haben glücklicherweise durch massiven Druck noch vor der Insolvenz für eine große Anzahl von Anlegern die vollständige Auszahlung erreicht, wir werden nun auch alles versuchen, zu erreichen, dass diese ausbezahlten Anleger die ausbezahlten Beträge nicht an den Insolvenzverwalter zurück bezahlen müssen," so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Neuigkeiten auch für sonstige Anleger der WBG Leipzig-West AG, die ihr Geld nicht zurück erhalten haben: Eine Haftung der Wirtschaftsprüfer wird immer wahrscheinlicher: In einem dem BSZ e.V. vorliegenden Gutachten der Wirtschaftsprüferkammer wird ausgeführt, dass die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke für die Jahre 2002 und 2003 nicht hätten erteilt werden dürfen. Der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist es im Herbst letzten Jahres auch als erster Kanzlei in Deutschland in einem von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar geführten Verfahren gelungen, vor dem Landgericht Leipzig in einem Urteil Schadensersatz gegen einen der beteiligten Wirtschaftsprüfer zu erstreiten (noch nicht rechtskräftig), die Berufung läuft gerade. Aufgrund der jedoch nicht geklärten Vollstreckungsrisiken sollten insbesondere rechtsschutzversicherte Geschädigte WBG-Anleger ein Tätig werden in Betracht ziehen.
Für Geschädigte Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" anzuschließen.
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