Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB verfolgt die Entwicklung bei der Solvium Capital GmbH und vertritt geschädigte Anleger.
Solvium Capitals Direktinvestments der Reihe „Solvium
Protect“ sollten den Anlegern beim Produkt „Solvium Protect 6“ die Möglichkeit
bieten, „am stetig wachsenden Containermarkt zu partizipieren und attraktive
Renditen zu erzielen“. Die Anleger konnten Eigentümer einzelner Container
werden, um die Container zunächst für drei, fünf oder sieben Jahre zu vermieten
und anschließend an Solvium Capital zurück zu verkaufen. Es wurde mit einer
Basismiete von 4,10 % p.a. sowie einem laufzeit- und erfolgsabhängigen Bonus
von bis zu 1,65 % p.a. geworben. Die Basismiete und der Rückkaufpreis zum
Laufzeitende wären durch Versicherungs- und Factoringlösungen abgesichert, so
Solvium.
Nach übereinstimmenden Presseberichten u.a. von
„fondstelegramm“, sowie dem „manager magazin“ ging Solvium wohl davon aus, als
Versicherungspartner die Allianz Deutschland AG gefunden zu haben. Dies wurde
jedoch bereits frühzeitig angezweifelt.
Als die Verantwortlichen der Allianz im Jahr 2013 hiervon
Kenntnis erlangten, distanzierten sich diese allerdings von Solvium und teilten
mit, dass kein gültiger Vertrag bestünde. Die Allianz erwirkte eine
Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Dortmund (Aktenzeichen: 19 O
114/13), wonach dem Vertrieb von Protect 6 die Behauptung untersagt wurde, dass
die Allianz als Sicherheitsgarant diene. Solvium wollte sich aber wohl nicht
das starke Verkaufsargument nehmen lassen und ging in Berufung beim
Oberlandesgericht Hamm. Die Berufung wurde mittlerweile von Solvium
zurückgenommen, so dass das Urteil der ersten Instanz des Landgerichts Dortmund
rechtskräftig wurde.
Den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten von CLLB liegt ein
Beratungsdokument vor, in dem damit geworben wird, dass die Basismiete und der
Rückkaufpreis zum Laufzeitende durch Versicherungs- und Factoringlösungen
abgesichert wären.
Sofern gegenüber Anlegern mit einer tatsächlich nicht
bestehenden Versicherung geworben worden ist, stehen den getäuschten Anlegern
grundsätzlich Rückabwicklungsansprüche zu. Diese Ansprüche sind darauf
gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er das Investment nicht
getätigt. Der Anleger erhält also unter Anrechnung etwaig erhaltener Zahlungen
sein investiertes Kapital gegen Übertragung des Investments zurück.
Im Fall der Kenntnis der Täuschung durch die
Geschäftsleitung der Solvium Capital GmbH, stünden den getäuschten Anlegern
grundsätzlich auch deliktische Schadensersatzansprüche zu.
Anlegern ist zu empfehlen, sich an eine im Bereich des
Kapital- und Anlagerechts spezialisierte Kanzlei wenden. Verfügt ein Anleger
über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die
Kosten eines entsprechenden Vorgehens. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall
eine anwaltliche Beratung.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solvium Capital GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Solvium Capital GmbH kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2016
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