Auch ein Jahr nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals sind lange noch nicht alle von der Manipulation betroffenen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda in die Werkstätten zurückgerufen worden. Zudem ist unklar, ob die Mängel an den Fahrzeugen durch die vorgesehenen Nachbesserungen überhaupt vollständig behoben werden. Betroffene Autokäufer, die über rechtliche Maßnahmen nachdenken, sollten deshalb die einschlägigen Fristen kennen.
Gewährleistungsansprüche haben kurze Verjährungsfristen
Gewährleistungsansprüche, wie
Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises, verjähren in zwei
Jahren nach Ablieferung des Fahrzeugs. Etwas Zeit haben somit noch diejenigen
Käufer, die ihren Neuwagen 2015 erhalten haben. Wer sein Auto im Herbst oder
Winter 2014 bekommen hat, sollte aber jetzt aktiv werden, wenn er seine
Gewährleistungsansprüche nicht verlieren will.
Neben den Gewährleistungsansprüchen
kommen so genannte deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in
Frage. Solche Ansprüche verjähren drei Jahre nachdem der Käufer von der
Abgasmanipulation erfahren hat. Da Einzelheiten des Abgasskandals im September
2015 bekannt wurden, droht hier kurzfristig keine Verjährung. Die Voraussetzungen
solcher Ansprüche sind aber streng, weil u.a. der Schaden nachgewiesen werden
muss. Ein Schaden liegt beispielsweise vor, wenn das Fahrzeug seine
Betriebszulassung oder seine Umweltplakette verliert. Sollte nach der
Nachbesserung der Spritverbrauch steigen oder die Fahrleistung sinken, wären
das auch Schäden. Diese sind allerdings schwerer nachzuweisen. Und es wird noch
einige Zeit dauern, bis man mit ausreichender Sicherheit weiß, ob tatsächlich
ein Schaden entstanden ist.
Was sollten geschädigte Autokäufer nun unternehmen?
Wenn Sie ein vom Abgasskandal
betroffenes Fahrzeug gekauft haben, dann sollten Sie auf jeden Fall verhindern,
dass Erfolg versprechende Ansprüche verjähren. Dies können Sie durch die
Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen erreichen. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzleien helfen seit vielen Jahren erfolgreich Verbrauchern bei
der Durchsetzung ihrer Rechte. Deshalb bieten sie geschädigten Autokäufern an,
den Ablauf der Verjährungsfristen sowie die Erfolgsaussichten eines rechtlichen
Vorgehens in ihrem Fall kostenlos zu überprüfen. Wenn Sie eine
Rechtsschutzversicherung besitzen, stellen die Anwälte ebenfalls kostenfrei
eine Deckungsanfrage.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgas -Skandal anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft VW Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
v.but
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung
seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl
kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ®
e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu
engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung
können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden. Hier können Sie sich
in die Unterstützerliste eintragen.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der
Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in
der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven
Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende
Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen.
Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ
e.V. können
Für Unternehmen die in unseren
Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt
unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
Qualifizierte Rechtsanwälte finden
Sie hier: https://bsznews.wordpress.com/bsz-e-v-toplisten
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen