Investitionen in Immobilien sind keineswegs Investitionen in das viel gerühmte "Betongold". Das mussten die Anleger der geschlossenen Immobilienfonds Lloyd Fonds Holland II bereits schmerzlich erfahren.
Die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft ist weiterhin
äußerst angespannt. Deshalb wurden die Anleger nun aufgefordert, einen
Verkaufsbeschluss für die Fondsimmobilien zu fassen, berichtet "fonds
professionell" online. Ohne einen Verkauf der Immobilien drohe die
Insolvenz. "Das kann dann den Totalverlust des investierten Geldes für die
Anleger bedeuten", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.
Der Lloyd Fonds Holland II wurde 2009 aufgelegt und
investierte in vier Büroimmobilien in Almere, Amersfoort, s-Hertogenbosch und
Breda. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen.
Allerdings bereitete ihnen ihre Beteiligung immer wieder Kummer. Wiederholt gab
es Probleme mit einem Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken und die
prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Nun hat die
finanzierende Bank offenbar damit gedroht, die Darlehen fällig zu stellen.
Daher soll ein Verkaufsbeschluss für die Fondsimmobilien her und der Verkauf
innerhalb von 18 Monaten über die Bühne gehen.
"Angesichts des schwierigen Immobilienmarktes in den
Niederlanden müssen die Anleger bei einem Verkauf mit Verlusten rechnen. Zumal
mit dem Verkaufserlös zunächst die Darlehen bei der Bank bedient werden
müssten. Um finanzielle Verluste abzuwenden, können die Anleger ihre Ansprüche
auf Schadensersatz prüfen lassen", sagt Rechtsanwältin Gaber.
Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine
fehlerhafte Anlageberatung sein. So sind Beteiligungen an Immobilienfonds
keineswegs die sichere Kapitalanlage als die sie in den Beratungsgesprächen
häufig dargestellt werden. Vielmehr sind sie Risiken wie Schwankungen auf dem
Immobilienmarkt, sinkenden Mieten, Leerständen oder erhöhtem Sanierungsbedarf
ausgesetzt. "Über diese Risiken muss ebenso aufgeklärt wie über
Wechselkursverluste oder die Möglichkeit des Totalverlusts", so
Rechtsanwältin Gaber. Allerdings wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen
erfahrungsgemäß häufig verschwiegen oder nur verharmlosend dargestellt, so dass
Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein können.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Fonds Holland II
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lloyd Fonds Holland II kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=3517711daa42c959442b29151e911662
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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