Donnerstag, August 11, 2016

KÖNIG & CIE. PRODUKTENTANKER-FONDS III: ANLEGER KÖNNEN NOCH SCHADENSERSATZ GELTEND MACHEN

Die Beteiligung an dem König & Cie. Renditefonds 69 Produktentanker-Fonds III verlief für die Anleger unbefriedigend. Die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Noch haben enttäuschte Anleger die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Der 2007 von König & Cie. aufgelegte Produktentanker-Fonds III investierte in die Rohöl- und Produktentanker der Panamax-Klasse MT King Darius und MT King Duncan. Die Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 15.000 Euro beteiligen. Allerdings konnte der Fonds die Erwartungen nicht erfüllen. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, da die erforderlichen Charterraten nicht mehr erreicht werden konnten. Zuletzt wurde die Beteiligung bei der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch zu einem Kurs von 13 Prozent gehandelt (Stand 21. Juni 2016).

Nachdem der Ausbau des Panamakanals vor einigen Wochen abgeschlossen wurde, haben Schiffe der Panamax-Klasse noch zusätzliche Konkurrenz bekommen. Nun können auch größere Schiffe mit einer höheren Ladekapazität die wichtige Wasserstraße passieren. Das könnte sich negativ auf den König & Cie. Produktentanker-Fonds III auswirken.

Anleger, die von der bisherigen Entwicklung des Schiffsfonds enttäuscht sind, haben noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. "Der Schlüssel für Schadensersatzansprüche kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi. Denn die Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Tatsächlich sind Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel aber hoch spekulativ. Daher hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: "Die Erfahrung zeigt, dass diese Risikoaufklärung häufig nicht stattfand oder die Risiken verharmlost wurden und Schiffsfonds sogar als Baustein für die Altersvorsorge angepriesen wurden. Eine derartige Falschberatung kann Schadensersatzansprüche ausgelöst haben."

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ König & Cie. Renditefonds 69 Produktentanker-Fonds III anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ König & Cie. Renditefonds 69 Produktentanker-Fonds III kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=3517711daa42c959442b29151e911662

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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