Freitag, August 05, 2016

HCI SHIPPING SELECT XX: VERJÄHRUNG MÖGLICHER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

Die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XX verlief für die Anleger nicht wie erwartet. Die prognostizierten Erwartungen konnten nicht erfüllt werden. Noch können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings droht die Verjährung der Forderungen. Daher sollte umgehend gehandelt werden.


Das Emissionshaus HCI Capital legte den als Dachfonds konzipierten HCI Shipping Select am 29. Mai 2006 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt beläuft sich das Eigenkapital der Fondsgesellschaft auf rund 62,5 Millionen Euro. Der Dachfonds investierte in die Schiffe MS Colleen (insolvent), MS Motivation D, MS Benedikt Rambow, MS MarCalabria (verkauft), MS Hammonia Palatium, MS Anna C (verkauft) und MT GasChem Ice. Auch wegen der immer noch anhaltenden Krise der Handelsschifffahrt, verbunden mit sinkenden Charterraten, konnten die prognostizierten Ausschüttungen nicht erreicht werden. 2010 musste ein Sanierungskonzept umgesetzt werden. Auch dadurch konnte die Insolvenz der MS Colleen und der Verkauf zweier Schiffe nicht vermieden werden.

Für die Anleger besteht nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. „Allerdings sollten umgehend verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Da sich die Anleger seit Ende Mai 2006 am HCI Shipping Select XX beteiligen konnten, droht die Verjährung möglicher Ansprüche oder ist bereits eingetreten. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist seit Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Die Realität zeichnete in den vergangenen Jahren allerdings ein anderes Bild und zahlreiche Fondsgesellschaften mussten Insolvenz anmelden. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwältin Gaber: „Eine Geldanlage mit Totalverlust-Risiko kann wohl kaum als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage bezeichnet werden.“ In den Beratungsgesprächen wurden die Risiken allerdings oft verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, so dass Schadensersatzansprüche entstanden sein können. Außerdem hätten die Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch über ihre teilweise hohen Provisionen (Kick-backs) aufklären müssen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI SHIPPING SELECT XX anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI SHIPPING SELECT XX kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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