Die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XX verlief für die Anleger nicht wie erwartet. Die prognostizierten Erwartungen konnten nicht erfüllt werden. Noch können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings droht die Verjährung der Forderungen. Daher sollte umgehend gehandelt werden.
Das Emissionshaus HCI Capital legte den als Dachfonds
konzipierten HCI Shipping Select am 29. Mai 2006 auf. Anleger konnten sich mit
einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt beläuft sich das
Eigenkapital der Fondsgesellschaft auf rund 62,5 Millionen Euro. Der Dachfonds
investierte in die Schiffe MS Colleen (insolvent), MS Motivation D, MS Benedikt
Rambow, MS MarCalabria (verkauft), MS Hammonia Palatium, MS Anna C (verkauft)
und MT GasChem Ice. Auch wegen der immer noch anhaltenden Krise der
Handelsschifffahrt, verbunden mit sinkenden Charterraten, konnten die
prognostizierten Ausschüttungen nicht erreicht werden. 2010 musste ein
Sanierungskonzept umgesetzt werden. Auch dadurch konnte die Insolvenz der MS
Colleen und der Verkauf zweier Schiffe nicht vermieden werden.
Für die Anleger besteht nach wie vor die Möglichkeit,
Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. „Allerdings sollten umgehend
verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Da sich die Anleger seit Ende Mai 2006 am
HCI Shipping Select XX beteiligen konnten, droht die Verjährung möglicher
Ansprüche oder ist bereits eingetreten. Es gilt die taggenaue zehnjährige
Verjährungsfrist seit Beitritt zur Fondsgesellschaft.
Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte
Anlageberatung entstanden sein. Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen
häufig als sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Die Realität
zeichnete in den vergangenen Jahren allerdings ein anderes Bild und zahlreiche
Fondsgesellschaften mussten Insolvenz anmelden. Allerdings hätten die Anleger
in den Beratungsgesprächen auch über die Risiken umfassend aufgeklärt werden
müssen. Rechtsanwältin Gaber: „Eine Geldanlage mit Totalverlust-Risiko kann
wohl kaum als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage bezeichnet
werden.“ In den Beratungsgesprächen wurden die Risiken allerdings oft
verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, so dass Schadensersatzansprüche
entstanden sein können. Außerdem hätten die Banken nach der Rechtsprechung des
BGH auch über ihre teilweise hohen Provisionen (Kick-backs) aufklären müssen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI SHIPPING
SELECT XX anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI SHIPPING SELECT XX kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber
cp
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