Freitag, August 05, 2016

KTG AGRAR SE - HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR DIE ANLEGER

Anleger der KTG Agrar SE stehen nach der Insolvenz des Unternehmens weiter im Regen. Die für den 26. August vorgesehene Hauptversammlung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Damit herrscht weiterhin Unklarheit wie der Insolvenzplan aussieht und wie die Sanierung des Unternehmens vorangetrieben werden soll.


Im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen hat sich die KTG Agar SE inzwischen von ihrer Beteiligung an der Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH getrennt. Der Verkauf der Anteile soll nach Unternehmensangaben nur einen einstelligen Millionenbetrag eingebracht haben. "Das dürfte nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Alleine die Anleger der beiden Anleihen Biowertpapier II und III haben insgesamt 342 Millionen Euro in die KTG Agrar SE gesteckt. Zinsen sind da noch gar nicht mitgerechnet", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Für den erfahrenen Rechtsanwalt ist daher kaum vorstellbar, dass eine Sanierung des Unternehmens ohne Einschnitte für die Anleger über die Bühne gehen kann. Daher sei es durchaus vorstellbar, dass die Anleger zumindest auf einen Teil ihrer Zinsen verzichten oder längeren Laufzeiten zustimmen sollen. Denn die Zinszahlung für die Anleihe Biowertpapier II in Höhe von rund 18 Millionen Euro ist bereits ausgefallen, im Oktober wären die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III fällig und im Juni 2017 steht die Anleihe Biowertpapier II mit einem Volumen von 250 Millionen Euro zur Rückzahlung an. "Nach derzeitigem Stand ist es kaum vorstellbar, dass die KTG Agrar das leisten kann", befürchtet Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Nähere Informationen wird es aber wohl erst geben, wenn ein Insolvenzplan erstellt ist.

In einigen Wochen wird voraussichtlich das Insolvenzverfahren eröffnet. Erst dann haben die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden. Ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger auch nur annähernd bedienen zu können, ist derzeit noch völlig ungewiss. "Auf eine allzu hohe Insolvenzquote können die Anleger wahrscheinlich aber nicht hoffen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Allerdings gebe es noch andere rechtliche Möglichkeiten, den finanziellen Verlusten zu begegnen. So kann auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden. Ansprüche kommen sowohl gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen als auch gegen die Vermittler in Betracht. "Die Anleger hätten über die bestehenden Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=3517711daa42c959442b29151e911662

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi 
 
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cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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