Anleger der KTG Agrar SE stehen nach der Insolvenz des Unternehmens weiter im Regen. Die für den 26. August vorgesehene Hauptversammlung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Damit herrscht weiterhin Unklarheit wie der Insolvenzplan aussieht und wie die Sanierung des Unternehmens vorangetrieben werden soll.
Im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen hat sich die KTG Agar
SE inzwischen von ihrer Beteiligung an der Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH
getrennt. Der Verkauf der Anteile soll nach Unternehmensangaben nur einen
einstelligen Millionenbetrag eingebracht haben. "Das dürfte nicht viel
mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Alleine die Anleger der beiden
Anleihen Biowertpapier II und III haben insgesamt 342 Millionen Euro in die KTG
Agrar SE gesteckt. Zinsen sind da noch gar nicht mitgerechnet", sagt BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.
Für den erfahrenen Rechtsanwalt ist daher kaum vorstellbar,
dass eine Sanierung des Unternehmens ohne Einschnitte für die Anleger über die
Bühne gehen kann. Daher sei es durchaus vorstellbar, dass die Anleger zumindest
auf einen Teil ihrer Zinsen verzichten oder längeren Laufzeiten zustimmen
sollen. Denn die Zinszahlung für die Anleihe Biowertpapier II in Höhe von rund
18 Millionen Euro ist bereits ausgefallen, im Oktober wären die Zinsen für die
Anleihe Biowertpapier III fällig und im Juni 2017 steht die Anleihe
Biowertpapier II mit einem Volumen von 250 Millionen Euro zur Rückzahlung an. "Nach
derzeitigem Stand ist es kaum vorstellbar, dass die KTG Agrar das leisten
kann", befürchtet Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Nähere Informationen wird
es aber wohl erst geben, wenn ein Insolvenzplan erstellt ist.
In einigen Wochen wird voraussichtlich das Insolvenzverfahren
eröffnet. Erst dann haben die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Forderungen
anzumelden. Ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen
aller Gläubiger auch nur annähernd bedienen zu können, ist derzeit noch völlig
ungewiss. "Auf eine allzu hohe Insolvenzquote können die Anleger
wahrscheinlich aber nicht hoffen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Allerdings gebe es noch andere rechtliche Möglichkeiten, den finanziellen
Verlusten zu begegnen. So kann auch die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen geprüft werden. Ansprüche kommen sowohl gegen die
Unternehmens- und Prospektverantwortlichen als auch gegen die Vermittler in
Betracht. "Die Anleger hätten über die bestehenden Risiken umfassend
aufgeklärt werden müssen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft KTG Agrar SE kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=3517711daa42c959442b29151e911662
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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