Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Der Leser solcher Mitteilungen glaubt natürlich, dass ihm so etwas bestimmt nicht passieren kann. Die „Dummen“, das sind immer die anderen.
Besser wäre natürlich sich zu fragen. „Wie kann so etwas
überhaupt passieren?“ „Wie konnten so viele Anleger so lange getäuscht werden?“
„Könnte mir so etwas auch passieren?“
Im Geschäftsfeld Anlageberatung schmücken sich die Damen und
Herren gerne mit beeindruckenden Berufsbezeichnungen. Viele dieser
„Anlageberater“ sind aber einfach nur Verkäufer, deren Fortbildungskurse oft
nur der Verkaufstaktik dienen. Ethische Aspekte, wie etwa, nur zum Wohle des
Anlegers zu beraten, sind da eher hinderlich.
Anleger sollten den Berater aber schon fragen, was ihn denn
für sein tun qualifiziert und wie lange er denn schon in der Anlageberatung
tätig ist. Und, ob er eine Versicherung hat welche bei einer eventuellen
Falschberatung den angerichteten Schaden ausgleicht? Bis zu welcher Höhe gilt
diese Versicherung?
Bei Anlegern sollten alle Alarmglocken läuten, wenn
traumhafte Anlagerenditen versprochen werden, aber nicht plausibel erklärt
werden kann, wie diese erzielt werden können. Worthülsen, Anlagechinesisch und
Beraterlyrik sollten den Anleger zur Beendigung des Beratungsgesprächs
veranlassen. Denn wer das „Renditewunder“ nicht nachvollziehbar erklären kann,
hat möglicherweise etwas zu verbergen und der Anleger kann über kurz oder lang
zum Anlageopfer werden.
Der BSZ e.V. beobachtet, dass in den letzten Jahren eine
wachsende Zahl älterer Menschen von Finanzberatern in zweifelhafte und für
diese Altergruppe vollkommen ungeeignete Anlagen gedrängt werden und wurden.
Selbst die Hausbanken beteiligen sich teilweise an diesen üblen Machenschaften.
Millionen Senioren sind in der Gefahr schamlos ausgenutzt zu werden. Gerade Senioren sollten
bei jeder Anlage bedenken, dass sie in persönlichen oder medizinischen
Notfällen ungehindert ohne Verluste in Kauf nehmen zu müssen über ihr Geld
verfügen können! Manche Berater die schnell zum Abschluss kommen wollen bauen
gerade Senioren gegenüber massiven Zeitdruck auf. Da fallen dann Sätze wie zum
Beispiel: „Handel Sie jetzt, das Angebot gilt nur kurze Zeit!“ oder „Diese
Konditionen kommen so schnell nicht wieder!“ Davon sollten sich Anleger nicht beeindrucken
lassen – Zeit lassen und sorgfältig darüber nachdenken, dass ist richtig!
Senioren fühlen sich dem Berater gegenüber oft verpflichtet. Er hat sich ja so
viel Zeit für das Beratungsgespräch genommen auch Kaffee und andere Getränke
wurden angeboten, da kann man jetzt schlecht „nein“ sagen. Viele ältere Anleger
unterschreiben Anlageverträge allein auf Vertrauen. Das wissen natürlich auch
die Banken und ihre Berater und nutzen es schamlos aus.
Geschädigte Anleger verzichten oft darauf sich gegen
Anlageverluste zu wehren. Entweder es ist ihnen peinlich, dass sie auf eine
windige Anlage hereingefallen sind oder sie sind dem unsäglichen Spruch der
Anlagelobby „werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher“ aufgesessen.
Solches Verhalten trägt aber dazu bei, dass die Initiatoren solcher
Anlagen weiterhin vielen Menschen das
Geld aus der Tasche ziehen können.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser
Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ®
Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu
einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus
zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist
hierfür Anlaufstelle und Forum.
Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert
haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben betroffenen Kapitalanlegern eine erste ehrliche
Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Der BSZ® e.V. wird auch weiterhin mit seiner
Berichterstattung dazu beitragen, dass Anleger vor Kapitalverlust geschützt
werden und die breite Öffentlichket erkennt, welch gesamtwirtschaftlicher Schaden
durch fragwürdige Geldanlagemodelle angerichtet werden. Danke! Für Ihre
Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden und sich
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
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