Donnerstag, August 11, 2016

LLOYD FONDS HOLLAND II: ANLEGER STEHEN VOR VERLUSTEN

Investitionen in Immobilien sind keineswegs Investitionen in das viel gerühmte "Betongold". Das mussten die Anleger der geschlossenen Immobilienfonds Lloyd Fonds Holland II bereits schmerzlich erfahren.


Die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft ist weiterhin äußerst angespannt. Deshalb wurden die Anleger nun aufgefordert, einen Verkaufsbeschluss für die Fondsimmobilien zu fassen, berichtet "fonds professionell" online. Ohne einen Verkauf der Immobilien drohe die Insolvenz. "Das kann dann den Totalverlust des investierten Geldes für die Anleger bedeuten", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Der Lloyd Fonds Holland II wurde 2009 aufgelegt und investierte in vier Büroimmobilien in Almere, Amersfoort, s-Hertogenbosch und Breda. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen. Allerdings bereitete ihnen ihre Beteiligung immer wieder Kummer. Wiederholt gab es Probleme mit einem Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken und die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Nun hat die finanzierende Bank offenbar damit gedroht, die Darlehen fällig zu stellen. Daher soll ein Verkaufsbeschluss für die Fondsimmobilien her und der Verkauf innerhalb von 18 Monaten über die Bühne gehen.

"Angesichts des schwierigen Immobilienmarktes in den Niederlanden müssen die Anleger bei einem Verkauf mit Verlusten rechnen. Zumal mit dem Verkaufserlös zunächst die Darlehen bei der Bank bedient werden müssten. Um finanzielle Verluste abzuwenden, können die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen", sagt Rechtsanwältin Gaber.

Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. So sind Beteiligungen an Immobilienfonds keineswegs die sichere Kapitalanlage als die sie in den Beratungsgesprächen häufig dargestellt werden. Vielmehr sind sie Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieten, Leerständen oder erhöhtem Sanierungsbedarf ausgesetzt. "Über diese Risiken muss ebenso aufgeklärt wie über Wechselkursverluste oder die Möglichkeit des Totalverlusts", so Rechtsanwältin Gaber. Allerdings wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig verschwiegen oder nur verharmlosend dargestellt, so dass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Fonds Holland II anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Fonds Holland II kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=3517711daa42c959442b29151e911662

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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cp

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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