Jedes Jahr findet die Finanzindustrie mehr und mehr Opfer. Die Schadenshöhe wächst scheinbar ungebremst. Treffen kann es offensichtlich jeden – auch Finanzspezialisten. Prominente Beispiele gibt es genug; sie können in der Tagespresse nachgelesen werden.
Für die Milliardenschäden bei den Kapitalanlegern
und Steuerzahlern sind nicht nur
unfähige und unseriöse Marktteilnehmer sondern oft die ganz normalen
Geschäftsbanken verantwortlich. Diese Unternehmen können (wie bereits
geschehen) ganze Finanz- und Staatssysteme erschüttern.
Warum können Anleger in Deutschland immer
wieder von Banken und Finanzunternehmen über den Tisch gezogen werden und ihr
Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren? Der BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. beobachtet schon
über einen längeren Zeitraum, dass durch die Lobbyarbeit bestimmter
Interessengruppen aus dem Finanzbereich versucht wird das Nieveau des
Anlegerschutzes bewusst niedrig zu halten.
Die Stärke unserer Wirtschaft ist in hohem
Maße das Produkt unseres Vertrauens in den Kapitalmarkt.
Es ist unser Geld, und wir möchten sicher
sein, es in seriöse Anlagen zu investieren. Das können wir aber nicht, da es
mintunter schwierig ist die Schwindelsysteme zu erkennen.
Solange sich die Kapitalanlagemodelle nicht
an den Bedürfnissen der Anleger sondern am eigenen geschäftlichen Erfolg
orientieren, wird weiterhin eine gigantische Umverteilung des Kapitals von
unten nach oben stattfinden. Das bedeutet die Armen werden immer ärmer und die
Reichen werden immer reicher. Wer weiterhin die profitorientierte Anlage und
nicht die nachhaltige Anlage in den Fokus des Geschehens rückt, kann auch
gleich ins Spielkasino gehen. Es ist eine Binsenweisheit, dass Geld nicht
arbeitet. Wer das glaubt und danach handelt, greift den Menschen in den
Geldbeutel und beutet sie skrupellos aus. Der Glaube an ständiges Wachstum ist
ein weit verbreiteter Irrglaube. Der Erdball wächst auch nicht!
Viele Kapitalvernichter halten sich für
unangreifbar,denn sie glauben wirklich daran, dass was sie machen sei zu 100
Prozent legal !!! Gesetzlich ist es meist jedoch sehr fraglich, moralisch ist
es verwerflich. So stimmen in einzelnen Fällen (auch) bei Banken die
Berechnungen der Zinsen nicht - doch dafür muß man Finanzmathematik können, um
dass nachrechnen zu können. Mit diesem Vorgehen wird eine Art Enteignung der
ehrlichen Sparer betrieben. Sie werden durch solche Betrügereien um Hab und
Gut, oft um das ganze Vermögen einschließlich
der Immobilien gebracht. Im Grunde genommen ist das nichts anderes als
organisierte Kriminalität, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Aber dann, wenn es darum geht, das verlorene
Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele
geprellte Anleger nicht mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen,
geschweige denn dafür zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was
man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde
Begründung herhalten. Diese Haltung freut die Anlageanbieter! Von
interessierter Seite wird der geprellte Anleger oft noch in dieser falschen
Meinung bestärkt. Da werden
Anlegerschutzanwälte schon mal als gierige Raffzähne diffamiert.
Anlegerschutzvereine als selbsternannte Verbraucherschützer mit
Abzockermentalität beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen
wiederholen sich ständig, denn Wiederholung macht Meinung!
Wenn es um die Verfolgung möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
betroffenen Kapitalanlegern eine erste
ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer
solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für
die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Fazit
des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten
mit einer windigen Kapitalanlage vorerst
weiteres Kapital einzuschießen, um nicht
alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch
gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch
nehmen. Dieser Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen. Allerdings sollte man allzu aufdringlichem anwaltlichem Marketingverhalten mit der
notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit
solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine
vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich
einlösen können.
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die
einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt
Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
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weiterhin mit seiner Berichterstattung dazu beitragen, dass Anleger vor Kapitalverlust geschützt werden
und die breite Öffentlichket erkennt, welch gesamtwirtschaftlicher Schaden
durch fragwürdige Geldanlagemodelle angerichtet werden. Danke! Für Ihre
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung
und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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