Freitag, Juni 10, 2016

German Pellets Genussrechte: Anleger können Forderungen bis zum 12. Juli anmelden

Das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets Genussrechte GmbH ist nun ebenfalls eröffnet vom Amtsgericht Schwerin eröffnet worden (Az.: 580 IN 94/16). Die Inhaber der Genussrechte sind nun aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 12. Juli schriftlich anzumelden.


Über die German Pellets Genussrechte GmbH wurden die Genussrechte 2010/15 begeben. Rund 3000 Anleger haben nach Unternehmensangaben Genussscheine im Wert von rund 42 Millionen Euro gezeichnet. Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft German Pellets GmbH stellte auch die Tochter Insolvenzantrag. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde am 31. Mai eröffnet.

„Obwohl Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, sollten die Anleger ihre Forderungen fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. Ansonsten können die Ansprüche nicht berücksichtigt werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Darüber hinaus sollten aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten nicht außer Acht gelassen werden. „Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann erfolgversprechender sein als die Hoffnung auf eine befriedigende Quote im Insolvenzverfahren. Denn auch für die Genussrechte-Inhaber steht der Totalverlust im Raum“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Daher sei es empfehlenswert zu prüfen, ob sich die Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht haben. Diese hätten das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. In den Anlageberatungsgesprächen hätten auch die Risiken umfassend dargestellt werden müssen. Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen die Unternehmens- bzw. Prospektverantwortlichen entstanden sein, wenn diese mit unrealistischen Angaben ein falsches Bild von den Chancen und Möglichkeiten der Kapitalanlage gezeichnet haben sollten.

Nicht zu vergessen sind auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen, u.a. wegen Betrugsverdachts. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, können daraus noch weitere rechtliche Möglichkeiten für die Anleger erwachsen“, sagt der Anwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr (z.B. Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen) möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Genussrechte anschließen.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen Sie die Vorteile innerhalb einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Ein Antrag zur Aufnahme als Fördermitglied in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Genussrechte kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Donnerstag, Juni 09, 2016

Anleger der Deutsche Biofonds AG geprellt? BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte helfen!

Anleger der Deutsche Biofonds AG sind verunsichert: Auch über das Privatvermögen des Initiators wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.


Anleger der verschiedenen Ökofonds der Deutsche Biofonds AG, in die bis zu 300 Mio. € investiert wurden, befürchten empfindliche Verluste, nachdem nun auch über das Privatvermögen des Hauptverantwortlichen und Initiators der Deutsche Biofonds AG, Dr. Yaver Demir, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Gegen den Initiator wird bereits ermittelt wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs zulasten der Anleger.

Nach Angaben der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB werden diese vermehrt von Anlegern der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen diverse Beteiligte betraut. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt bereits eine Vielzahl von Anlegern der Deutschen Biofonds AG und ist seit über 10 Jahren insbesondere im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt: „Aktuell erreichen uns mehrere Hinweise von Anlegern, dass sie vor einer Investition in die Fondsanlagen nicht über bestehende Risiken aufgeklärt wurden. Im eigenen Interesse sollten Anleger nun prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Die Kanzlei bereitet erste Klagen vor.“

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines funktionierenden Zweitmarkts für den Handel der Anlage sowie weitere anlageimmanente Risiken. Lässt sich eine fehlerhafte Aufklärung auch nur in einem Punkt feststellen, so besteht ein Schadensersatzanspruch gerichtet auf Ersatz der tatsächlich getätigten Investition abzüglich etwaiger Ausschüttungen.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Handlungsoptionen sollten betroffene Anleger nicht lange zögern und sich an eine im Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierte Kanzlei wenden. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz

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Goldsparplan der BWF: 75%-Vergleich für Anleger

Anleger der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF).schließt 75%-Vergleich mit  Anlageberater.

Ein von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretener Anleger hat vor dem Landgericht Marburg mit seinem Anlageberater einen Vergleich geschlossen, wonach dieser ihm 75 % des von ihm an die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) bezahlten Betrages als Schadensersatz bezahlt.

Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Kapitalanlage der BWF-Stiftung gezeichnet hatte. Dies, obwohl der Anleger dem Berater zuvor jeweils mitgeteilt hatte, dass er nur eine sichere Kapitalanlage suchen würde. Gleichwohl empfahl der Berater dem Anleger den Erwerb des Goldes bei der BWF Stiftung.

Nachdem die Rechtsanwälte Klage gegen den Berater eingereicht hatte, sah dieser anscheinend die geringen Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Verteidigung ein und bot dem Anleger einen Vergleich an, der eine Schadenswiedergutmachung zu drei Viertel vorsah. Diesen Vergleich nahm der Anleger gerne an.

 „Dieser Vergleich bestätigt unsere Rechtsansicht, dass es sich bei der Kapitalanlage der BWF Stiftung um ein von Beginn an unplausibles Anlagekonstrukt handelte“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,. „Es zeigt sich somit, dass gute Erfolgsaussichten für die Geschädigten bestehen, ihre Verluste zu reduzieren.“

Hierfür kommt insbesondere ein Vorgehen gegen Anlageberater in Betracht. „Wie uns unsere Mandanten übereinstimmend mitgeteilt haben, wurde der Erwerb der Goldbarren als risikolose Geldanlage empfohlen. Dies, obwohl das Anlagekonzept unserer Ansicht nach nicht hinreichend plausibel ist. Denn wir können nicht nachvollziehen, wie eigentlich die Gewinne, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollten, erwirtschaftet werden sollten. Die von der der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) vorgestellte Begründung überzeugt uns nicht wirklich“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Da zu den Pflichten einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber insbesondere eben auch die Plausibilitätsprüfung gehört, besteht in der Verletzung dieser Pflicht der Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch der Anleger.“

Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Tausende von Kapitalanlegern bündeln seit 1998 Ihre Interessen in den BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaften.

Es gibt viele Anleger die glauben, Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Altersversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.


Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit, Sicherheit  und Wohlstand durch Kapitalanlagen zu erreichen.
Der Kapitalanlagemarkt ist jedoch für die meisten Anleger  ein völlig undurchschaubares Gebilde.  So wird die Finanzberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher oft ein Glücksspiel wie Roulette. Durch falsche Finanzberatung verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher jedes Jahr viele Milliarden Euro. Das ist skandalös.

Eine ordentliche Finanzberatung muss sich am Bedarf der Kundinnen und Kunden orientieren. „Deshalb muss sie unabhängig sein und nicht auf Provisionen für den Verkauf irgendwelcher Produkte aufbauen“ fordert Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden.   Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.

Der BSZ ist seit 1998 eine der ersten Adressen für Kapitalanleger, die auf der Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt für Ihr Problem sind. Vielfach konnten die BSZ® - Anwälte den Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtigen Gegnern wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.

Tausende von Anlegern  haben sich seit 1998 einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger angeschlossen.  Über BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte konnte vielen Anlegern dabei geholfen werden Schadensersatz z. B. wegen Falschberatung erfolgreich durchzusetzen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben.
Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Viele Menschen die Geld wegen schlechter Anlagenberatung verloren haben, wenden sich an den BSZ e.V. mit der bitte ihr Geld zurück zu holen.  Es hat sich in Anlegerkreisen herumgesprochen, dass die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte keine Scheu haben, auch gegen prominente Bankadressen, Finanzdienstleister und Berater die Interessen ihrer Mandanten durchzusetzen.

Wer also denkt, dass er sich unter falschen Voraussetzungen für eine Kapitalanlage entschieden hat, oder das Gefühl hat auf einer Zeitbombe zu sitzen, sollte – auch wenn er sich seiner Sache nicht ganz sicher ist – qualifizierten Rechtsrat einholen.  Für Fördermitglieder des BSZ e.V. ist diese Beratung kostenlos. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Sobald Sie sich als Fördermitglied bei dem BSZ e.V. angemeldet haben, können Sie diese Leistung in Anspruch nehmen. Fördermitglied können Sie schon mit einem einmaligen Förderbeitrag den Sie selbst bestimmen können, der aber 75 Euro nicht unterschreiten sollte, werden.

In besonderen Fällen kann der BSZ e.V. seinem Fördermitglied das komplette Kostenrisiko abnehmen.
Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen bestimmten  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Zum Schluss die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

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DEUTSCHE BIOFONDS AG: DEMNÄCHST ERSTE GERICHTSVERHANDLUNGEN ÜBER SCHADENSERSATZKLAGEN

Für die Geschädigten der Deutsche Biofonds AG, die mit Hydropower VI und Hydropower VII ihr Geld verloren haben, könnte es demnächst auch einmal gute Nachrichten geben. Schon im Juli soll über sieben Schadensersatzklagen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte vor Gericht verhandelt werden. Die Chancen auf positive Urteile sind gut.


Schadensersatzklagen schnell erhoben

Wir berichteten schon frühzeitig über die Probleme mit der Deutsche Biofonds AG und Yaver Demir. Für ihre Mandanten erhoben die Rechtsanwälte 2015 nach ihrer Kenntnis die ersten Klagen auf Schadensersatz bei verschiedenen Gerichten. Diese Klagen richten sich gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Berater, die ihren Kunden Hydropower VI und Hydropower VII empfohlen haben. Diese schnelle Reaktion dürfte jetzt Früchte tragen, da allein im Juli bereits über sieben Klagen gerichtlich verhandelt werden soll. Es könnte daher schon bald erste Urteile zugunsten der Geschädigten geben.

Weitere Hintergrundinformationen bestätigen die Täuschung der Anleger

Im Zusammenhang mit den Schadensersatzklagen recherchierten die Rechtsanwälte weiter zu den Hintergründen von Hydropower VI und Hydropower VII bzw. der Deutsche Biofonds AG. Dabei konnten insbesondere von ehemaligen Mitarbeitern Yaver Demirs interessante Erkenntnisse gewonnen werden. Es stellte sich insbesondere heraus, dass weder die Deutsche Biofonds AG noch andere Gesellschaften Yaver Demirs über die behaupteten Erfahrungen und die angebliche Leistungsbilanz verfügten. Die Deutsche Biofonds AG hatte kein einziges Projekt im Bereich der Wasserkraft oder anderweitig erfolgreich realisiert.

Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung

Für die Anleger waren diese Umstände nicht ersichtlich. Sie hätten aber bei der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und bei der Plausibilitätskontrolle auffallen müssen, zu der Anlageberater verpflichtet sind. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Witt gehen daher davon aus, dass die Gerichte Schadensersatzansprüche in beide Richtungen bestätigen werden.

Betroffene Anleger sollten sich daher anwaltlich über ihre Möglichkeiten beraten lassen. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Klage. Geschädigte sollten darauf achten, dass ihre Ansprüche in alle Richtungen geprüft werden. Das betrifft insbesondere den persönlichen Berater, wenn dieser nicht Mitarbeiter der Deutsche Biofonds Gruppe war.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.

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Mittwoch, Juni 08, 2016

Wie man ohne das übliche Kostenrisiko aus einer Fondsbeteiligung aussteigen oder Schadensersatz geltend machen kann.

Sie wurden bei ihrer Kapitalanlage in einen Fonds nicht richtig beraten und es  wurden ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten. Erst im Nachhinein haben Sie erkannt, dass die Anlage für ihre Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. 


Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich wünschen, die Beteiligung eher heute als morgen wieder los zu sein. Für viele Anleger werden dabei allerdings hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, oder diese keine Kostenübernahme genehmigen will.

In solchen Fällen ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Der BSZ e.V. bietet Fördermitgliedern der Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der eine ehrliche Einschätzung der Chancen zum Ausstieg aus der Fondsbeteiligung oder den Ausgleich eines finanziellen Schadens vermittelt.

Klagen?
Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. „Sicher ist das allerdings nicht“, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten!
Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt Ihnen das Kostenrisiko ab.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen Sie dann im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches Sie dann annehmen oder ablehnen können. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.

Fazit:
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, können Sie  gerne den Beitritt zu der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung



Gesellschafterversammlung der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG

Nach der Gesellschafterversammlung der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG dürfte feststehen, dass den Anlegern erhebliche Verluste drohen.


Am 03.06.2016 fand in München die Gesellschafterversammlung der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG statt. Die  V+ GmbH & Co Fonds 3 KG ist im Bereich Venture Capital tätig, d.h. es wird Unternehmen Risikokapital zur Verfügung gestellt. Allgemein gelten derartige Fonds als riskante Anlagen.

Nach dem Bericht der neu eingesetzten Verwaltungsgesellschaft XOLARIS Service Kapitalverwaltungs AG sollen die befürchteten Fondsverluste insbesondere mit dem Missmanagement der vorherigen Verwaltungsgesellschaft Metapriori GmbH zusammenhängen. Deren Geschäftsführung hat nach Auskunft der XOLARIS nicht einmal eine ordnungsgemäße Buchführung hinterlassen und gibt anscheinend die erforderlichen Unterlagen nicht einmal an den Insolvenzverwalter der Metapriori GmbH heraus.

Alarmierend und erschreckend für die Anleger war vor allem, dass die XOLARIS den Wert der Beteiligung des Fonds V+ GmbH & Co Fonds 3 KG auf etwa 11 % taxiert. Dies dürfte insbesondere mit den in der Vergangenheit ausgewählten Beteiligungen des Fonds zusammenhängen. So wurde beispielsweise ein nicht unerheblicher Anteil an der AMVAC AG gezeichnet, über deren Vermögen inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nach Auskunft der XOLARIS hat bei dieser Gesellschaft bereits die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Weiter wirken sich die vom Fonds erworbenen Inhaberschuldverschreibungen der M1 Factoring GmbH negativ aus. Diese sind nach Auskunft der neuen Verwaltungsgesellschaft Ende 2015 ausgelaufen, können aber anscheinend nicht zurückgezahlt werden.

Auch wenn die neue Geschäftsführung nun größere Transparenz und eine qualitativ bessere Auswahl der Beteiligungen versprochen hat, stellt sich für die Anleger die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Wer sein Zutrauen zu den Fondsverantwortlichen verloren hat, sollte rechtliche Möglichkeiten der Schadloshaltung prüfen.

Grundsätzlich kommen Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG und/oder gegen die Anlageberater in Betracht, wenn Anleger im Zusammenhang mit dem Erwerb ihrer Beteiligung unzureichend informiert wurden. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung derartiger Ansprüche erhält der Anleger sein investiertes Kapital erstattet und muss im Gegenzug lediglich seine Beteiligung übertragen. Darüber hinaus sollte auch immer geprüft werden, ob die Möglichkeit einer Kündigung und/oder eines Widerrufs besteht.

Die Rechtsanwälte der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB empfehlen daher Anlegern, mögliche Schadensersatzansprüche sowie die Möglichkeiten des Widerrufs und/oder der Kündigung von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Erste Oderfelder beantragt Mahnbescheide

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte: Anleger sollten nicht ungeprüft zahlen!


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mitteilt, wurden bereits mehreren von der Kanzlei vertretenen Anlegern Mahnbescheide der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Lombard Classic 2) zugestellt.

Die Gesellschaft fordert über eine Rechtsanwaltskanzlei die an die Anleger während der Laufzeit ausgezahlten Ausschüttungen zurück.

Anleger sollten der Aufforderung nicht ungeprüft nachkommen. Es bestehen nicht nur Zweifel an der Berechtigung der Forderung an sich; vielfach kommen auch Gegenansprüche der Anleger in Betracht, mittels derer die Anleger gegen den behaupteten Zahlungsanspruch aufrechnen können.

Die Rechtsanwälte raten daher davon ab, die in den Mahnbescheiden ausgewiesenen Forderungen nebst Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ungeprüft zu bezahlen.

Anfang Mai 2016 hatte sich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG an Anleger der LombardClassic 2 gewandt und mitgeteilt, dass das Ergebnis der Bewertung der einzelnen Pfandgüter „überraschend und ernüchternd“ sei.

Die stillen Beteiligungen der Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG endeten nach dem Gesellschaftsvertrag 36 Monate nach dem Datum der Begründung der stillen Gesellschaft. Obwohl Anleger teilweise bereits in 2014 schriftlich darüber informiert wurden, dass ihre Einlage nebst Gewinnbeteiligung zur Auszahlung kommt, wurden Anleger seither von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hingehalten.

Die Rechtsanwälte haben bereits für einen Anleger Klage auf Rückzahlung der stillen Einlage erhoben und bereiten weitere Klagen vor.

„Soweit Anlegern fällige Rückzahlungsansprüche zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG anschließen.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Juni 07, 2016

Agrofinanz GmbH: Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Anleger der insolventen Agrofinanz GmbH müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 21. Juni 2016 anmelden. Nachdem die Gesellschaft Ende 2015 Insolvenz beantragt hatte, wurde das Hauptinsolvenzverfahren am Amtsgericht Kleve nun eröffnet (Az.: 32 IN 95/15).


Die Insolvenz der Agrofinanz GmbH hatte sich bereits abgezeichnet. Denn die Finanzaufsicht BaFin hatte der Gesellschaft die Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger aufgegeben. Dazu war das Unternehmen offenbar nicht in der Lage und stellte Insolvenzantrag. Für die Anleger, die über die Agrofinanz GmbH in Palmöl oder Kakaoplantagen investieren konnten, erfüllen sich die Hoffnungen auf hohe Renditen nicht. Stattdessen drohen ihnen nun hohe Verluste.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt empfiehlt den Anlegern zunächst ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden. „Allerdings sind trotzdem Verluste zu befürchten. Denn die Insolvenzmasse reicht in der Regel nicht aus, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Nähere Details dazu wird es vielleicht schon bei der Gläubigerversammlung am 12. Juli geben.

Neben den Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu kann es mehrere Ansatzpunkte geben. Da die Agrofinanz GmbH ihr Einlagengeschäft offenbar ohne die nötige Erlaubnis betrieben hat, könnten die Unternehmensverantwortlichen auch persönlich wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in Haftung stehen. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlegeberatung in Betracht kommt. „Die Anlageberater hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufklären und auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ist das nicht geschehen, können auch hieraus Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agrofinanz GmbH.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agrofinanz GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agrofinanz GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

cp

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christoph Bernhardt

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Rechtshinweis
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.