Mittwoch, Juni 08, 2016

Gesellschafterversammlung der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG

Nach der Gesellschafterversammlung der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG dürfte feststehen, dass den Anlegern erhebliche Verluste drohen.


Am 03.06.2016 fand in München die Gesellschafterversammlung der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG statt. Die  V+ GmbH & Co Fonds 3 KG ist im Bereich Venture Capital tätig, d.h. es wird Unternehmen Risikokapital zur Verfügung gestellt. Allgemein gelten derartige Fonds als riskante Anlagen.

Nach dem Bericht der neu eingesetzten Verwaltungsgesellschaft XOLARIS Service Kapitalverwaltungs AG sollen die befürchteten Fondsverluste insbesondere mit dem Missmanagement der vorherigen Verwaltungsgesellschaft Metapriori GmbH zusammenhängen. Deren Geschäftsführung hat nach Auskunft der XOLARIS nicht einmal eine ordnungsgemäße Buchführung hinterlassen und gibt anscheinend die erforderlichen Unterlagen nicht einmal an den Insolvenzverwalter der Metapriori GmbH heraus.

Alarmierend und erschreckend für die Anleger war vor allem, dass die XOLARIS den Wert der Beteiligung des Fonds V+ GmbH & Co Fonds 3 KG auf etwa 11 % taxiert. Dies dürfte insbesondere mit den in der Vergangenheit ausgewählten Beteiligungen des Fonds zusammenhängen. So wurde beispielsweise ein nicht unerheblicher Anteil an der AMVAC AG gezeichnet, über deren Vermögen inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nach Auskunft der XOLARIS hat bei dieser Gesellschaft bereits die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Weiter wirken sich die vom Fonds erworbenen Inhaberschuldverschreibungen der M1 Factoring GmbH negativ aus. Diese sind nach Auskunft der neuen Verwaltungsgesellschaft Ende 2015 ausgelaufen, können aber anscheinend nicht zurückgezahlt werden.

Auch wenn die neue Geschäftsführung nun größere Transparenz und eine qualitativ bessere Auswahl der Beteiligungen versprochen hat, stellt sich für die Anleger die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Wer sein Zutrauen zu den Fondsverantwortlichen verloren hat, sollte rechtliche Möglichkeiten der Schadloshaltung prüfen.

Grundsätzlich kommen Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG und/oder gegen die Anlageberater in Betracht, wenn Anleger im Zusammenhang mit dem Erwerb ihrer Beteiligung unzureichend informiert wurden. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung derartiger Ansprüche erhält der Anleger sein investiertes Kapital erstattet und muss im Gegenzug lediglich seine Beteiligung übertragen. Darüber hinaus sollte auch immer geprüft werden, ob die Möglichkeit einer Kündigung und/oder eines Widerrufs besteht.

Die Rechtsanwälte der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB empfehlen daher Anlegern, mögliche Schadensersatzansprüche sowie die Möglichkeiten des Widerrufs und/oder der Kündigung von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cllbkai

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Keine Kommentare: