Nach der Gesellschafterversammlung der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG dürfte feststehen, dass den Anlegern erhebliche Verluste drohen.
Am 03.06.2016 fand in München die Gesellschafterversammlung
der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG statt. Die
V+ GmbH & Co Fonds 3 KG ist im Bereich Venture Capital tätig, d.h.
es wird Unternehmen Risikokapital zur Verfügung gestellt. Allgemein gelten
derartige Fonds als riskante Anlagen.
Nach dem Bericht der neu eingesetzten
Verwaltungsgesellschaft XOLARIS Service Kapitalverwaltungs AG sollen die
befürchteten Fondsverluste insbesondere mit dem Missmanagement der vorherigen
Verwaltungsgesellschaft Metapriori GmbH zusammenhängen. Deren Geschäftsführung
hat nach Auskunft der XOLARIS nicht einmal eine ordnungsgemäße Buchführung
hinterlassen und gibt anscheinend die erforderlichen Unterlagen nicht einmal an
den Insolvenzverwalter der Metapriori GmbH heraus.
Alarmierend und erschreckend für die Anleger war vor allem,
dass die XOLARIS den Wert der Beteiligung des Fonds V+ GmbH & Co Fonds 3 KG
auf etwa 11 % taxiert. Dies dürfte insbesondere mit den in der Vergangenheit
ausgewählten Beteiligungen des Fonds zusammenhängen. So wurde beispielsweise
ein nicht unerheblicher Anteil an der AMVAC AG gezeichnet, über deren Vermögen
inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nach Auskunft der XOLARIS hat
bei dieser Gesellschaft bereits die Staatsanwaltschaft Ermittlungen
aufgenommen. Weiter wirken sich die vom Fonds erworbenen
Inhaberschuldverschreibungen der M1 Factoring GmbH negativ aus. Diese sind nach
Auskunft der neuen Verwaltungsgesellschaft Ende 2015 ausgelaufen, können aber
anscheinend nicht zurückgezahlt werden.
Auch wenn die neue Geschäftsführung nun größere Transparenz
und eine qualitativ bessere Auswahl der Beteiligungen versprochen hat, stellt
sich für die Anleger die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Wer sein
Zutrauen zu den Fondsverantwortlichen verloren hat, sollte rechtliche
Möglichkeiten der Schadloshaltung prüfen.
Grundsätzlich kommen Schadensersatzansprüche gegen
Initiatoren der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG und/oder gegen die Anlageberater in
Betracht, wenn Anleger im Zusammenhang mit dem Erwerb ihrer Beteiligung
unzureichend informiert wurden. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung
derartiger Ansprüche erhält der Anleger sein investiertes Kapital erstattet und
muss im Gegenzug lediglich seine Beteiligung übertragen. Darüber hinaus sollte
auch immer geprüft werden, ob die Möglichkeit einer Kündigung und/oder eines
Widerrufs besteht.
Die Rechtsanwälte der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB
empfehlen daher Anlegern, mögliche Schadensersatzansprüche sowie die
Möglichkeiten des Widerrufs und/oder der Kündigung von einer auf Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbkai
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen